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Beschlussvorlage (Verwendung der neuen Mittel für den Ü3 Ausbau im Rahmen des Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 9. März 2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
297 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
08.06.16, 18:41
Beschlussvorlage (Verwendung der neuen Mittel für den Ü3 Ausbau im Rahmen des Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 9. März 2016) Beschlussvorlage (Verwendung der neuen Mittel für den Ü3 Ausbau im Rahmen des Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 9. März 2016) Beschlussvorlage (Verwendung der neuen Mittel für den Ü3 Ausbau im Rahmen des Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 9. März 2016)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 249/2016 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 512 Datum: 04.05.2016 gez. Erner, Bürgermeister gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 01.06.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 22.06.2016 vorberatend Rat 28.06.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Verwendung der neuen Mittel für den Ü3 Ausbau im Rahmen des Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 9. März 2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 254.009 Kostenträger: Sachkonto: 030 365010 u. 060 361 010 diverse Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017-2019 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, Fördermittel für den investiven Ü3-Ausbau zu beantragen und bei erfolgter Zuteilung die Verteilung wie folgt vorzunehmen: 1. Ausbau Kita Im Spürkergarten, Evangelische Kirche 2. Neubau Kita Kierdorf 3. Neubau Kita Frauenthaler Straße Liblar 2. Die detaillierte Kostenplanung wird aktuell von der Verwaltung ermittelt und zusammengestellt. Aufgrund der Kürze der Zeit, erfolgt hierzu eine Ergänzungsvorlage für den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss. Begründung: Landtag und Landesregierung haben im Dezember 2015 entschieden, dass die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel in vollem Umfang für den Bereich der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden. Mit dem LVR Rundschreiben vom 24.03.2016 sind die Kommunen über das neue Ü3-Investionsprogramm und das Antragsverfahren informiert worden. Bis zum Jahr 2018 werden dafür insgesamt rund 431 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Hiervon fließen 331 Millionen Euro in den nächsten drei Kindergartenjahren in den laufenden Betrieb der Kindertageseinrichtungen. 100 Millionen Euro werden für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren im Rahmen eines Ü3-lnvestitionsprogramms bereitgestellt. Im Rahmen dieses Investitionsprogramms werden Investitionsvorhaben gefördert, die der Schaffung zusätzlicher Betreuunqsplätze (also neue Plätze, keine Erhaltungs-/ Modernisierungsinvestitionen) dienen. Förderprogramm für Investitionen/ Mittelfristige Finanzplanung - Für dieses Programm wird allen Jugendämtern zunächst ein Budget reserviert, für das bis zum 30. August 2016 entscheidungsreife Anträge eingereicht werden können. Das Budget wird anhand der Anzahl der Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahren zum Stichtag 31.12.2014 (Daten: IT-NRW = 2.343 Kinder) ermittelt. - Das auf das Jugendamt Erftstadt entfallende Budget beträgt 254.009,65 €. - Es ist zunächst grundsätzlich von einem Durchführungs- und Bewilligungszeitraum bis zum 30. Juni 2019 auszugehen. Die unten aufgeführten Termine sind zu berücksichtigen. - Es ist möglich, Fördermittel für den Ü3-Ausbau mit den Fördermitteln zum U3-Ausbau miteinander zu kombinieren. - Entsprechende kommunale Mittel sind für die Haushaltsjahre 2017 – 2019 einzuplanen und anzumelden. Prioritäten- und Terminplanung Das Ü3-Investitionsprogramm des Landes NRW gibt einen engen Zeitplan vor. Zu beachten sind folgende Terminvorgaben:  bis 30. Juni 2016: dem Land ist ein erster Zwischenbericht zur Antragslage zu geben  bis 30. August 2016: entscheidungsreife Anträge sind beim Land einzureichen o Soweit aufgrund der örtlichen Bedarfslage entscheidungsreife Anträge vorgelegt werden, die über das jeweilige Jugendamtskontingent hinausgehen, wird darüber ab September 2016 entschieden. Die Anträge sind daher entsprechend zu priorisieren.  Durchführungs- und Bewilligungszeitraum: September 2016 bis 30. Juni 2019 o Die geförderten Plätze müssen nach ihrer Fertigstellung unverzüglich in Betrieb genommen und zweckentsprechend belegt werden. Dies ist vor dem Abruf der Fördermittel zu bestätigen. Im Rahmen der Umsetzungsplanung zur Kinderbetreuung in Erftstadt erfüllen folgende Maßnahmen die inhaltlichen Voraussetzungen, um im Rahmen dieses ü3-Investitionsprogrammes bis zum 30. August 2016 eine Antragstellung mit der angegebenen Priorität vornehmen zu können, sofern dies bauseits zeitlich und umfänglich machbar ist: Nr. Stadtteil Straße Grundstück (Lage/ Mögliche Größe/ Eigentum) Kita-Größe Bemerkungen 1. Liblar Im Spürkergarten Evgl. Kirche 1-gruppig Aufstockung 2. Kierdorf Matthias-Grell-Str. RWE 3-gruppig Festbau mögl. -2- 3. Liblar Frauenthaler Str. gegenüber ARAL/ 3-gruppig 2 2.000 m / städt. 2-geschossig Der Zuschuss bei Neubau beträgt 20.000 € pro Platz – 10% davon Eigenanteil Träger. Dies entspricht bei einem Budget von 254.009,65 € ca. 13 geförderten Ü3-Plätzen. In Vertretung (Lüngen) -3-