Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
297 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
08.06.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 249/2016
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 512 Datum: 04.05.2016
gez. Erner, Bürgermeister
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
01.06.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
22.06.2016
vorberatend
Rat
28.06.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Verwendung der neuen Mittel für den Ü3 Ausbau im Rahmen des Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 9. März 2016
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
254.009
Kostenträger:
Sachkonto:
030 365010 u. 060 361 010
diverse
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017-2019
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, Fördermittel für den investiven Ü3-Ausbau zu
beantragen und bei erfolgter Zuteilung die Verteilung wie folgt vorzunehmen:
1. Ausbau Kita Im Spürkergarten, Evangelische Kirche
2. Neubau Kita Kierdorf
3. Neubau Kita Frauenthaler Straße Liblar
2. Die detaillierte Kostenplanung wird aktuell von der Verwaltung ermittelt und zusammengestellt.
Aufgrund der Kürze der Zeit, erfolgt hierzu eine Ergänzungsvorlage für den Haupt-, Finanz- und
Personalausschuss.
Begründung:
Landtag und Landesregierung haben im Dezember 2015 entschieden, dass die durch den Wegfall
des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel in vollem Umfang für den Bereich der frühkindlichen
Bildung eingesetzt werden. Mit dem LVR Rundschreiben vom 24.03.2016 sind die Kommunen
über das neue Ü3-Investionsprogramm und das Antragsverfahren informiert worden. Bis zum Jahr
2018 werden dafür insgesamt rund 431 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Hiervon fließen 331 Millionen Euro in den nächsten drei Kindergartenjahren in den laufenden Betrieb der Kindertageseinrichtungen. 100 Millionen Euro werden für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder über drei
Jahren im Rahmen eines Ü3-lnvestitionsprogramms bereitgestellt.
Im Rahmen dieses Investitionsprogramms werden Investitionsvorhaben gefördert, die der Schaffung zusätzlicher Betreuunqsplätze (also neue Plätze, keine Erhaltungs-/ Modernisierungsinvestitionen) dienen.
Förderprogramm für Investitionen/ Mittelfristige Finanzplanung
- Für dieses Programm wird allen Jugendämtern zunächst ein Budget reserviert, für das
bis zum 30. August 2016 entscheidungsreife Anträge eingereicht werden können. Das
Budget wird anhand der Anzahl der Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahren zum Stichtag 31.12.2014 (Daten: IT-NRW = 2.343 Kinder) ermittelt.
- Das auf das Jugendamt Erftstadt entfallende Budget beträgt 254.009,65 €.
- Es ist zunächst grundsätzlich von einem Durchführungs- und Bewilligungszeitraum bis
zum 30. Juni 2019 auszugehen. Die unten aufgeführten Termine sind zu berücksichtigen.
- Es ist möglich, Fördermittel für den Ü3-Ausbau mit den Fördermitteln zum U3-Ausbau
miteinander zu kombinieren.
- Entsprechende kommunale Mittel sind für die Haushaltsjahre 2017 – 2019 einzuplanen
und anzumelden.
Prioritäten- und Terminplanung
Das Ü3-Investitionsprogramm des Landes NRW gibt einen engen Zeitplan vor. Zu beachten sind
folgende Terminvorgaben:
bis 30. Juni 2016:
dem Land ist ein erster Zwischenbericht zur Antragslage zu geben
bis 30. August 2016:
entscheidungsreife Anträge sind beim Land einzureichen
o Soweit aufgrund der örtlichen Bedarfslage entscheidungsreife Anträge vorgelegt
werden, die über das jeweilige Jugendamtskontingent hinausgehen, wird darüber ab September 2016 entschieden. Die Anträge sind daher entsprechend zu
priorisieren.
Durchführungs- und Bewilligungszeitraum:
September 2016 bis 30. Juni 2019
o Die geförderten Plätze müssen nach ihrer Fertigstellung unverzüglich in Betrieb
genommen und zweckentsprechend belegt werden. Dies ist vor dem Abruf der
Fördermittel zu bestätigen.
Im Rahmen der Umsetzungsplanung zur Kinderbetreuung in Erftstadt erfüllen folgende Maßnahmen die inhaltlichen Voraussetzungen, um im Rahmen dieses ü3-Investitionsprogrammes bis zum
30. August 2016 eine Antragstellung mit der angegebenen Priorität vornehmen zu können, sofern
dies bauseits zeitlich und umfänglich machbar ist:
Nr.
Stadtteil
Straße
Grundstück (Lage/ Mögliche
Größe/ Eigentum)
Kita-Größe
Bemerkungen
1.
Liblar
Im Spürkergarten
Evgl. Kirche
1-gruppig
Aufstockung
2.
Kierdorf
Matthias-Grell-Str.
RWE
3-gruppig
Festbau mögl.
-2-
3.
Liblar
Frauenthaler Str.
gegenüber
ARAL/
3-gruppig
2
2.000 m / städt.
2-geschossig
Der Zuschuss bei Neubau beträgt 20.000 € pro Platz – 10% davon Eigenanteil Träger. Dies entspricht bei einem Budget von 254.009,65 € ca. 13 geförderten Ü3-Plätzen.
In Vertretung
(Lüngen)
-3-