Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
167 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
11.04.17, 13:16
Aktualisiert
11.04.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017 im Rats- und Bürgersaal
in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
18:45 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten
1. Bartels, Ulrich als Vertreter für Schmitz, Anton
2. Borsch, Georg
3. Daniel, Jakob Edmund als Vertreter für Zwingmann, Claudia
4. Fuchs, Brigitte als Vertreterin für Kremer, Eberhard
5. Germann, Wolfgang
6. Kirchner, Günter
7. Kohn, Tobias
8. Lamsfuß, Michael
9. Müller, Ludger
10. Ohlert, Bernhard Chrysanthus
11. Rosenberger, Bruno als Vertreter für Schumacher, Wilfried
12. Ruß, Helmut
13. Schmidt, Dr. Uwe
14. Schmitz, Josef
Beratende Mitglieder – nicht stimmberechtigt:
Entschuldigt fehlen:
Bell, Thomas Alfred
Kremer, Eberhard
Schmitz, Anton
Schumacher, Wilfried
Zwingmann, Claudia
Von der Verwaltung sind anwesend:
1. Orth, Hans
2. Hochgürtel, Marita
3. Ley, Ulrich
4. Schmitz, Rudolf
5. Scheuren, Marliese
6. Dierichsweiler, Katharina gleichzeitig als Schriftführerin
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
Frau Röder von der örtlichen Presse
1 Zuhörer
I.
Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf
§ 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i.
V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung
nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der
Geschäftsordnung als genehmigt.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 774-X
Prüfantrag zur Abfuhr der Biotonne
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2017
Einstimmiger Beschluss:
Die zur Entsorgung des Herbstlaubes erforderlichen vier zusätzlichen Leerungen der Biotonnen
verursachen Mehrkosten in Höhe von 26.560,80 €/jährlich. Vor diesem Hintergrund und dem im
Gebührenrecht zu beachtenden Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten wird auf eine Systemumstellung verzichtet.
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 709-X bis Z-1
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
hier: Änderung der Entschädigungsverordnung
hier: Antrag des Stadtverordneten Thomas Bell, Die Linke
Die Stadtverordneten vertreten die Ansicht, dass im Gesetz keine eindeutige Regelung getroffen
wurde, ob man nun alle Ausschüsse von der Regelung des § 46 Satz 1 Nr. 2 GO NRW ausnehmen kann oder nicht. Ob ein Ausschuss mehr Arbeit mache als ein anderer, mag man nicht beurteilen. Das Geld könne anderweitig sinnvoller eingesetzt werden.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Der Stadtrat beschließt, auf die Ausstattung von Ausschussvorsitzenden mit einer zusätzlichen
Aufwandsentschädigung zu verzichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten.
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.03.2017
Ratsdrucksache-Nr.: 767-X
Seite 2
5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die Änderungssatzung und die Synopse einen Fehler
enthalten, welcher für die Beratung im Rat noch berichtigt werde.
Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, beantragt den Tagesordnungspunkt in den
Rat zu verweisen.
Zusätzlich regt er an, den Betrag für den Regelstundensatz nicht in die Hauptsatzung aufzunehmen, sondern stattdessen auf die zugrundeliegende Regelung in der Entschädigungsverordnung
zu verweisen. Sollte der Betrag dann zukünftig geändert werden, müsse nicht jedes Mal auch die
Hauptsatzung geändert werden.
Einstimmiger Beschluss:
Die Beratung und Beschlussfassung wird in die Sitzung des Rates am 28.03.2017 verwiesen.
Es wird eine Zusatzerläuterung mit den entsprechenden Änderungen erstellt.
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 228-X/Z-2
Energiewirtschaftliche Betätigung der Stadt;
hier: Erhöhung der Gesellschaftsanteile an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
Die Stadtverordneten der einzelnen Fraktionen tragen ihre Ansichten, welche sie bereits bei der
Entscheidung über den grundsätzlichen Erwerb von Gesellschafteranteilen an der Energie Nordeifel GmbH & CO. KG geäußert haben, erneut vor. Die Vertreter der UWV-Fraktion sowie der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden auch dieses Mal gegen den Erwerb bzw. die Erhöhung der Gesellschafteranteile stimmen.
Die Verwaltung berichtet, dass zwischenzeitlich erneut Gespräche mit Herrn Böhm, ene, und dem
von der Stadt hinzugezogenen Wirtschaftsprüfer stattgefunden haben, in denen die erstellten
Prognosen erneut besprochen und aktualisiert wurden. In den Gesprächen wurde deutlich, dass
die Prognosen realistisch sind und die Ergebnisse voraussichtlich noch etwas günstiger ausfallen
werden.
Empfehlungsbeschluss mit 12 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen:
a)
Auf der Grundlage des Konsortialvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und der Innogy
SE (vormals: RWE Deutschland AG) sowie der Gesellschaftsverträge der Energie Rur-Erft
GmbH & Co. KG und der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH stimmt der Rat der Stadt
Bad Münstereifel einer Erweiterung der Beteiligung wie folgt zu:
aa) Erwerb eines weiteren Kommanditanteils an der „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ in
Höhe von 4 % (= 613.500,00 €) zzgl. der Erwerbsnebenkosten vom Kreis Euskirchen und
der Innogy SE zu jeweils gleichen Teilen und
ab) Erwerb eines weiteren Gesellschaftsanteils an der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
in Höhe von 4 % ( 40 Geschäftsanteile à 25,00 € = 1.000,00 €) zzgl. der Erwerbsnebenkosten vom Kreis Euskirchen und der Innogy SE zu jeweils gleichen Teilen.
b)
Es wird beschlossen, hierzu die Haushaltssperre beim Produkt V166121, Kto. 784300, aufzuheben.
c)
Der Mittelbedarf in Höhe von insgesamt 622.000,00 € ist in Höhe von 90.000,00 € überplanmäßig durch Inanspruchnahme erhaltener Anzahlungen aus der Investitionspauschale
(IVP) zu decken.
d)
Diese Ratsentscheidung ist gemäß § 115 GO NRW unverzüglich, spätestens sechs Wochen vor dem Beginn ihres Vollzugs, der Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Köln
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.03.2017
Seite 3
anzuzeigen.
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 729-X
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe;
hier: Notarkosten für die Beurkundung und Abwicklung der Übertragung der Immobilie Bendenweg
54 (neuer Bauhof).
..
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.870,85 € bei dem Produkt I 1134019, Sachkonto
785100, wird genehmigt. Die Deckung erfolgt über eine Entnahme aus der Investitionspauschale
(IVP).
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 623-X/Z-3
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 29.12.2016
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung und die Verfügung des Landrates werden zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 9. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Zu Punkt 9.1 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 760-X
Bekanntgabe der über-und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 GO
NRW i.V. mit § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung für das 2. Halbjahr 2016
Die Stadtverordneten nehmen die Liste der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zur
Kenntnis.
Weiter Mitteilungen erfolgen nicht. Anfragen werden keine gestellt.
Um 18:45 Uhr erklärt die Vorsitzende die Sitzung für beendet.
_________________________
Vorsitzender
(Sabine Preiser-Marian)
_________________________
Schriftführerin
(Katharina Dierichsweiler)
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.03.2017
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