Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einrichtung eines Geo-Informations-Systems (GIS) zur Aktualisierung und Fortschreibung der erhobenen Daten aus der Überfliegung des Stadtgebietes Bedburgsowie Auftrag für die Erstellung einer Versiegelungskartierung und Vorbereitung zur Fortführung der Maßnahmen zur Lärmminderungsplanung )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Einrichtung  eines Geo-Informations-Systems (GIS) zur Aktualisierung und Fortschreibung der erhobenen Daten aus der Überfliegung des Stadtgebietes Bedburgsowie Auftrag für die Erstellung einer Versiegelungskartierung und Vorbereitung  zur Fortführung der Maßnahmen zur Lärmminderungsplanung ) Beschlussvorlage (Einrichtung  eines Geo-Informations-Systems (GIS) zur Aktualisierung und Fortschreibung der erhobenen Daten aus der Überfliegung des Stadtgebietes Bedburgsowie Auftrag für die Erstellung einer Versiegelungskartierung und Vorbereitung  zur Fortführung der Maßnahmen zur Lärmminderungsplanung ) Beschlussvorlage (Einrichtung  eines Geo-Informations-Systems (GIS) zur Aktualisierung und Fortschreibung der erhobenen Daten aus der Überfliegung des Stadtgebietes Bedburgsowie Auftrag für die Erstellung einer Versiegelungskartierung und Vorbereitung  zur Fortführung der Maßnahmen zur Lärmminderungsplanung ) Beschlussvorlage (Einrichtung  eines Geo-Informations-Systems (GIS) zur Aktualisierung und Fortschreibung der erhobenen Daten aus der Überfliegung des Stadtgebietes Bedburgsowie Auftrag für die Erstellung einer Versiegelungskartierung und Vorbereitung  zur Fortführung der Maßnahmen zur Lärmminderungsplanung )

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-206/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 12.04.2005 Rat der Stadt Bedburg 19.04.2005 Bemerkungen: Betreff: Einrichtung eines Geo-Informations-Systems (GIS) zur Aktualisierung und Fortschreibung der erhobenen Daten aus der Überfliegung des Stadtgebietes Bedburg sowie Auftrag für die Erstellung einer Versiegelungskartierung und Vorbereitung zur Fortführung der Maßnahmen zur Lärmminderungsplanung Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt die Einrichtung eines Geoinformationssystems zur Datenhaltung und Pflege der erhobenen Daten aus der Überfliegung des Stadtgebietes. Die Kosten hierfür belaufen sich auf einmalig 3.500 € für die Ersteinrichtung sowie für Wartung und Betrieb des Servers 250 € monatlich zzgl. Mwst. Dies erfolgt vorbehaltlich der Funktionalität und Nutzung via Internet durch die Stadt Bedburg. 2. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt die Erstellung von Farborthophotos sowie die Erstellung einer Versiegelungskartierung zur Ermittlung der versiegelten und abflussrelevanten Flächen im Stadtgebiet Bedburg. Die Kosten hierfür, einschließlich der Kosten für die Farborthophotos belaufen sich auf 39.200 € zzgl. Mehrwertsteuer. 3. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, die Erstellung eines Lärmminderungsplanes für die Stadt Bedburg nach § 47a BImschG zunächst zurückzustellen, bis die EU-Umgebungslärmrichtlinie abschließend erarbeitet wurde und in das bundesgesetzliche Recht eingearbeitet worden ist. Begründung: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Die Vergabe des Auftrages zur Überfliegung des Stadtgebietes und Auswertung der Daten für ein Geoinformationssystem (GIS) zur Ermittlung des Gemeindevermögens im Hinblick auf das Neue Kommunale Finanzmanagement wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 30.03.2004 beschlossen. Die Überfliegung des Stadtgebiets, die Auswertung der Luftbilder sowie die Erstellung eines Straßen- sowie eines Grünflächenkatasters ist zwischenzeitlich erfolgt und die Arbeiten sind abgeschlossen. Die ermittelten Daten wurden zur Verfügung gestellt und die für das NKF erforderlichen Erhebungen konnten weiterverarbeitet werden. Die seinerzeitige Angebotsabgabe der beauftragten Firma und auch der anderen Anbieter bezog sich jedoch entsprechend Aufforderung und Leistungsprofilen nicht nur auf die letztendlich beauftragten Teilbereiche Grünflächen- und Straßenkataster, sondern auch auf die Erstellung eines Geländemodells des bebauten Bereiches für die Lärmminderungsplanung sowie einer Versiegelungskartierung zur Ermittlung der abflussrelevanten Flächen im Stadtgebiet Bedburg. Weiterhin wurde seinerzeit die Erstellung von Orthophotos angeboten. Hierbei handelt es sich um die Digitalisierung der erstellten Luftbilder vom Stadtgebiet Bedburg und die damit verbundene Nutzung des Datenmaterials durch Visualisierung bspw. auf dem Bildschirm am Arbeitsplatz. Die Erstellung dieser Photos ist jedoch auch unabdingbare Voraussetzung für die Versiegelungskartierung sowie auch für die Erstellung eines Geländemodells für die Erhebung der Daten für die Lärmminderungsplanung. 1. Geo-Informations-System (GIS) Die Ermittlung von Daten auf der Grundlage der Überfliegung vom 30.03.2004 ( Straßenkataster / Grünflächenkataster ) wurde in tabellarischer Form mittels Exel-Listen zur Verfügung gestellt. Punkt-, Linien- und Flächenelemente wurden ermittelt. Zur Datenaktualisierung und Fortführung des geänderten Datenbestandes wird nunmehr die Installation eines GIS erforderlich. Dies würde grundsätzlich die Anschaffung eines Programms, in dem die Bausteine entsprechend eingepflegt werden, erforderlich machen. Da die Verwaltung jedoch nicht über ausgebildete Fachkräfte verfügt und dieses System sehr aufwendig ist - Installation und Pflege – und darüber hinaus ein ständiges Bearbeiten der Datenmengen erforderlich macht, hausinterne Zugriffe und Änderungen ferner den Datenbestand gefährden, eine zentrale Haltung aufgrund der verschiedenen Fachgebiete und der damit verbundenen Änderungen / Pflegemaßnahmen kaum möglich ist, wurde mit dem Unternehmen über alternative Lösungsansätze diskutiert. Nicht zuletzt auch die Kosten für die Software und die Einrichtung eines Servers im Hause waren Anlass für die Suche nach kostengünstigeren und praktikablen Lösungen. Die auch schon in Gesprächen mit dem Rhein-Erft-Kreis im vergangenen Jahr diskutierte externe Haltung und Pflege sowie ständige Aktualisierung des Datenbestandes wurde favorisiert. Es handelt sich hierbei um die Einrichtung eines WebGIS Services (Abruf der aktualisierten Daten via Internet als Benutzer-Arbeitsplätze ohne Änderungsmöglichkeit) mit grundlegenden Funktionen. Ein Testlauf – ohne digitalisierte Farborthophotos - ist bereist erfolgt und ist praktikabel. Sollte hier die Funktion aufgrund der großen Datenmengen eingeschränkt sein, muss über andere Lösungsmöglichkeiten nachgedacht werden. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die Kosten für ein GIS belaufen sich für die erstmalige Einrichtung auf 3.500 € zzgl MwSt., somit auf 4.060 €. Hinzu kommen hier die monatlichen Wartungskosten in Höhe von 290 € inkl. MwSt. . Eine Aktualisierung des Datenbestandes wird stundenweise abgerechnet und schlägt nochmals mit 69,60 € / h zu Buche. Eine halbjährliche Aktualisierung des Datenbestandes ist vorgesehen. 2. Versiegelungskartierung: Die Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg aus dem Jahr 1980 ist inzwischen überholt und entspricht somit nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung. Eine Neufassung dieser Satzung in Anlehnung an die vom Städte- und Gemeindebund herausgegebene Mustersatzung auf der Grundlage der §§ 51 ff. des Landeswassergesetzes (LWG) wird erforderlich. Durch die neue Entwässerungssatzung erfolgt auch die Einführung getrennter Abwassergebühren nach Schmutz- und Niederschlagswasser. Grundlage für die Berechung der Niederschlagswassergebühren ist die Ermittlung der versiegelten und abflussrelevanten Flächen im Stadtgebiet. Bedingt durch die Erstellung von Luftbildern im Rahmen der Überfliegung ist eine nahezu zweifelsfreie Ermittlung der versiegelten Flächen im Stadtgebiet Bedburg möglich, dies zum Stichtag 30.03.2004. Es wird in einem weiteren Arbeitsschritt erforderlich, die vorhandenen Luftbilder zu digitalisieren und auf dieser Grundlage die Versiegelungskartierung zu erstellen. Das durch die Verwaltung seinerzeit angefragte und auch seitens des beauftragen Unternehmens abgegebene Angebot stellt sich wie folgt dar: 1. Herstellung der digitalen Farborthofotos 2. Erstellung der Versiegelungskartierung Gesamt: zzgl. Mwst: 9.500 € 29.700 € 39.200 € 45.472 € 3. Lärmminderungsplan Die Erstellung eines Lärmminderungsplanes ist eine durch das Land förderfähige Maßnahme. Eine Bezuschussung von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten ist möglich. Die Stadt Bedburg hat daher bereits in 2002 einen Antrag auf Förderung gestellt, wobei sich das Gesamtkosten-Volumen für die Maßnahme auf ca. 40.000 € beläuft. Mehrfach wurden Anfragen bei der Bezirksregierung Köln hinsichtlich des Förderantrages gestellt. Sowohl in 2002, 2003 und 2004 ist nach dortiger Auskunft konnte eine Bereitstellung von Mitteln nicht erfolgen und es konnte somit auch kein Zuwendungsbescheid erlassen werden. Eine nochmalige Nachfrage bei der Bezirksregierung Köln und in der Folge beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) hat nunmehr folgendes zum Ergebnis: Die Förderung von Maßnahmen nach § 47a des Bundesimmissionsschutzgesetzes mit dem rein bundesgesetzlichen Grundgedanken wird voraussichtlich nicht mehr erfolgen. Dies findet seinen Ursprung in der sich zur Zeit in Aufstellung befindlichen EUUmgebungslärmrichtlinie. Es wird seitens des Ministeriums vermutet, dass man die Rechtskraft dieser Richtlinie abwarten möchte, um abzusehen, ob dann die vorhandenen STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 bundesgesetzlichen Regelungen aus dem § 47a BImschG noch mit den neuen Regelungen der EU-Richtlinie konform sind, um nicht schon bei Inkrafttreten dieser Richtlinie unangepasst zu sein. Maßnahmen vor Erteilung des Zuwendungsbescheides auf der Grundlage des Förderantrages sind förderschädlich – insofern kann eine Bezuschussung dann nicht mehr erfolgen. Ein Antrag auf förderunschädlichen Beginn von Maßnahmen zur Erstellung eines Lärmminderungsplanes für Bedburg hat nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln sowie dem MUNLV keine Aussicht auf Erfolg. Unter Berücksichtigung einer sparsamen Bewirtschaftung der Mittel und der derzeitigen Haushaltssituation sollte daher zunächst von der Erstellung eine Lärmminderungsplanes auf der Grundlage des § 47a Bundesimmissionsschutzgesetzes – auch im Hinblick auf die noch nicht in Kraft getretene EU- Umgebungslärmrichtlinie – verzichtet werden. Nach Vorliegen neuer Ergebnisse soll die Erstellung des Lärmminderungsplanes auf der Grundlage des dann übernommenen EU-Rechts in die bundesrechtliche Gesetzgebeung wiederum im Fachausschuss diskutiert werden. Mittel für die Positionen 1 und 2 stehen im Budget des Fachbereiches 1 zur Verfügung. Die Kosten aus Pos. 2 sind ferner gebührenrelevante Kosten, die entsprechend umgelegt werden können. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 31.03.2005 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Ackermann) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand