Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-206/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
12.04.2005
Rat der Stadt Bedburg
19.04.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Einrichtung eines Geo-Informations-Systems (GIS) zur Aktualisierung und Fortschreibung der
erhobenen
Daten
aus
der
Überfliegung
des
Stadtgebietes
Bedburg
sowie Auftrag für die Erstellung einer Versiegelungskartierung und Vorbereitung zur Fortführung
der Maßnahmen zur Lärmminderungsplanung
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt die Einrichtung eines
Geoinformationssystems zur Datenhaltung und Pflege der erhobenen Daten aus der Überfliegung
des Stadtgebietes. Die Kosten hierfür belaufen sich auf einmalig 3.500 € für die Ersteinrichtung
sowie für Wartung und Betrieb des Servers 250 € monatlich zzgl. Mwst. Dies erfolgt vorbehaltlich
der Funktionalität und Nutzung via Internet durch die Stadt Bedburg.
2. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt die Erstellung von Farborthophotos
sowie die Erstellung einer Versiegelungskartierung zur Ermittlung der versiegelten und
abflussrelevanten Flächen im Stadtgebiet Bedburg. Die Kosten hierfür, einschließlich der Kosten
für die Farborthophotos belaufen sich auf 39.200 € zzgl. Mehrwertsteuer.
3. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, die Erstellung eines
Lärmminderungsplanes für die Stadt Bedburg nach § 47a BImschG zunächst zurückzustellen, bis
die EU-Umgebungslärmrichtlinie abschließend erarbeitet wurde und in das bundesgesetzliche
Recht eingearbeitet worden ist.
Begründung:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Die Vergabe des Auftrages zur Überfliegung des Stadtgebietes und Auswertung der Daten
für ein Geoinformationssystem (GIS) zur Ermittlung des Gemeindevermögens im Hinblick
auf das Neue Kommunale Finanzmanagement wurde in der Sitzung des Rates der Stadt
Bedburg am 30.03.2004 beschlossen.
Die Überfliegung des Stadtgebiets, die Auswertung der Luftbilder sowie die Erstellung
eines Straßen- sowie eines Grünflächenkatasters ist zwischenzeitlich erfolgt und die
Arbeiten sind abgeschlossen. Die ermittelten Daten wurden zur Verfügung gestellt und die
für das NKF erforderlichen Erhebungen konnten weiterverarbeitet werden.
Die seinerzeitige Angebotsabgabe der beauftragten Firma und auch der anderen Anbieter
bezog sich jedoch entsprechend Aufforderung und Leistungsprofilen nicht nur auf die
letztendlich beauftragten Teilbereiche Grünflächen- und Straßenkataster, sondern auch
auf die Erstellung eines Geländemodells des bebauten Bereiches für die
Lärmminderungsplanung sowie einer Versiegelungskartierung zur Ermittlung der
abflussrelevanten Flächen im Stadtgebiet Bedburg.
Weiterhin wurde seinerzeit die Erstellung von Orthophotos angeboten. Hierbei handelt es
sich um die Digitalisierung der erstellten Luftbilder vom Stadtgebiet Bedburg und die damit
verbundene Nutzung des Datenmaterials durch Visualisierung bspw. auf dem Bildschirm
am Arbeitsplatz. Die Erstellung dieser Photos ist jedoch auch unabdingbare
Voraussetzung für die Versiegelungskartierung sowie auch für die Erstellung eines
Geländemodells für die Erhebung der Daten für die Lärmminderungsplanung.
1. Geo-Informations-System (GIS)
Die Ermittlung von Daten auf der Grundlage der Überfliegung vom 30.03.2004 (
Straßenkataster / Grünflächenkataster ) wurde in tabellarischer Form mittels Exel-Listen
zur Verfügung gestellt. Punkt-, Linien- und Flächenelemente wurden ermittelt.
Zur Datenaktualisierung und Fortführung des geänderten Datenbestandes wird nunmehr
die Installation eines GIS erforderlich. Dies würde grundsätzlich die Anschaffung eines
Programms, in dem die Bausteine entsprechend eingepflegt werden, erforderlich machen.
Da die Verwaltung jedoch nicht über ausgebildete Fachkräfte verfügt und dieses System
sehr aufwendig ist - Installation und Pflege – und darüber hinaus ein ständiges Bearbeiten
der Datenmengen erforderlich macht, hausinterne Zugriffe und Änderungen ferner den
Datenbestand gefährden, eine zentrale Haltung aufgrund der verschiedenen Fachgebiete
und der damit verbundenen Änderungen / Pflegemaßnahmen kaum möglich ist, wurde mit
dem Unternehmen über alternative Lösungsansätze diskutiert. Nicht zuletzt auch die
Kosten für die Software und die Einrichtung eines Servers im Hause waren Anlass für die
Suche nach kostengünstigeren und praktikablen Lösungen.
Die auch schon in Gesprächen mit dem Rhein-Erft-Kreis im vergangenen Jahr diskutierte
externe Haltung und Pflege sowie ständige Aktualisierung des Datenbestandes wurde
favorisiert. Es handelt sich hierbei um die Einrichtung eines WebGIS Services (Abruf der
aktualisierten Daten via Internet als Benutzer-Arbeitsplätze ohne Änderungsmöglichkeit)
mit grundlegenden Funktionen. Ein Testlauf – ohne digitalisierte Farborthophotos - ist
bereist erfolgt und ist praktikabel. Sollte hier die Funktion aufgrund der großen
Datenmengen eingeschränkt sein, muss über andere Lösungsmöglichkeiten nachgedacht
werden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Die Kosten für ein GIS belaufen sich für die erstmalige Einrichtung auf 3.500 € zzgl MwSt.,
somit auf 4.060 €.
Hinzu kommen hier die monatlichen Wartungskosten in Höhe von 290 € inkl. MwSt. .
Eine Aktualisierung des Datenbestandes wird stundenweise abgerechnet und schlägt
nochmals mit 69,60 € / h zu Buche. Eine halbjährliche Aktualisierung des Datenbestandes
ist vorgesehen.
2. Versiegelungskartierung:
Die Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg aus dem Jahr 1980 ist inzwischen überholt
und entspricht somit nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung. Eine Neufassung dieser
Satzung in Anlehnung an die vom Städte- und Gemeindebund herausgegebene
Mustersatzung auf der Grundlage der §§ 51 ff. des Landeswassergesetzes (LWG) wird
erforderlich.
Durch die neue Entwässerungssatzung erfolgt auch die Einführung getrennter
Abwassergebühren nach Schmutz- und Niederschlagswasser. Grundlage für die
Berechung der Niederschlagswassergebühren ist die Ermittlung der versiegelten und
abflussrelevanten Flächen im Stadtgebiet. Bedingt durch die Erstellung von Luftbildern im
Rahmen der Überfliegung ist eine nahezu zweifelsfreie Ermittlung der versiegelten
Flächen im Stadtgebiet Bedburg möglich, dies zum Stichtag 30.03.2004.
Es wird in einem weiteren Arbeitsschritt erforderlich, die vorhandenen Luftbilder zu
digitalisieren und auf dieser Grundlage die Versiegelungskartierung zu erstellen.
Das durch die Verwaltung seinerzeit angefragte und auch seitens des beauftragen
Unternehmens abgegebene Angebot stellt sich wie folgt dar:
1. Herstellung der digitalen Farborthofotos
2. Erstellung der Versiegelungskartierung
Gesamt:
zzgl. Mwst:
9.500 €
29.700 €
39.200 €
45.472 €
3. Lärmminderungsplan
Die Erstellung eines Lärmminderungsplanes ist eine durch das Land förderfähige
Maßnahme. Eine Bezuschussung von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten ist möglich.
Die Stadt Bedburg hat daher bereits in 2002 einen Antrag auf Förderung gestellt, wobei
sich das Gesamtkosten-Volumen für die Maßnahme auf ca. 40.000 € beläuft. Mehrfach
wurden Anfragen bei der Bezirksregierung Köln hinsichtlich des Förderantrages gestellt.
Sowohl in 2002, 2003 und 2004 ist nach dortiger Auskunft konnte eine Bereitstellung von
Mitteln nicht erfolgen und es konnte somit auch kein Zuwendungsbescheid erlassen
werden. Eine nochmalige Nachfrage bei der Bezirksregierung Köln und in der Folge beim
Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) hat
nunmehr folgendes zum Ergebnis:
Die Förderung von Maßnahmen nach § 47a des Bundesimmissionsschutzgesetzes mit
dem rein bundesgesetzlichen Grundgedanken wird voraussichtlich nicht mehr erfolgen.
Dies findet seinen Ursprung in der sich zur Zeit in Aufstellung befindlichen EUUmgebungslärmrichtlinie. Es wird seitens des Ministeriums vermutet, dass man die
Rechtskraft dieser Richtlinie abwarten möchte, um abzusehen, ob dann die vorhandenen
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Sitzungsvorlage
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bundesgesetzlichen Regelungen aus dem § 47a BImschG noch mit den neuen
Regelungen der EU-Richtlinie konform sind, um nicht schon bei Inkrafttreten dieser
Richtlinie unangepasst zu sein.
Maßnahmen vor Erteilung des Zuwendungsbescheides auf der Grundlage des
Förderantrages sind förderschädlich – insofern kann eine Bezuschussung dann nicht mehr
erfolgen. Ein Antrag auf förderunschädlichen Beginn von Maßnahmen zur Erstellung eines
Lärmminderungsplanes für Bedburg hat nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln
sowie dem MUNLV keine Aussicht auf Erfolg.
Unter Berücksichtigung einer sparsamen Bewirtschaftung der Mittel und der derzeitigen
Haushaltssituation sollte daher zunächst von der Erstellung eine Lärmminderungsplanes
auf der Grundlage des § 47a Bundesimmissionsschutzgesetzes – auch im Hinblick auf die
noch nicht in Kraft getretene EU- Umgebungslärmrichtlinie – verzichtet werden.
Nach Vorliegen neuer Ergebnisse soll die Erstellung des Lärmminderungsplanes auf der
Grundlage des dann übernommenen EU-Rechts in die bundesrechtliche Gesetzgebeung
wiederum im Fachausschuss diskutiert werden.
Mittel für die Positionen 1 und 2 stehen im Budget des Fachbereiches 1 zur Verfügung.
Die Kosten aus Pos. 2 sind ferner gebührenrelevante Kosten, die entsprechend umgelegt
werden können.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 31.03.2005
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Ackermann)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand