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Sitzungsvorlage (Windkraft-Potentialflächenanalyse für das Stadtgebiet Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
17.03.15, 17:03
Aktualisiert
17.03.15, 17:03
Sitzungsvorlage (Windkraft-Potentialflächenanalyse für das Stadtgebiet Jülich) Sitzungsvorlage (Windkraft-Potentialflächenanalyse für das Stadtgebiet Jülich)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 17.03.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 141/2015 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 26.03.2015 TOP Ergebnisse Windkraft-Potentialflächenanalyse für das Stadtgebiet Jülich Anlg.: 2 30 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Jülich macht von seinem Rückholrecht Gebrauch und zieht die Angelegenheit „Windkraft-Potentialflächenanalyse für das Stadtgebiet Jülich“ an sich. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund des vorliegenden Analyseplanes (Abstand 1000 m) die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen vorzubereiten. Begründung: zu 1) Der Rat der Stadt Jülich hat dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau in der Zuständigkeitsordnung die entsprechende Entscheidungsbefugnis übertragen. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.03.2015 aber keinen Beschluss in der Sache getroffen. Um jetzt eine Entscheidung herbeizuführen, besteht nur die Möglichkeit, dass der Rat von seinem Rückholrecht Gebrauch macht. Diese Option hat sich der Rat in der Hauptsatzung vorbehalten. zu 2) Die Stadt Jülich hat eine Windkraft-Potentialflächenanalyse für das Stadtgebiet Jülich in Auftrag gegeben. Als erstes liegen Analysepläne für Untersuchungskriterien mit einem Schutzabstand zu Siedlungsbereichen mit einem Abstand von 800 m (Anlage 2) und einem Abstand von 1000 m (Anlage 1)vor. Die Pläne berücksichtigen Abstände zu Siedlungsbereichen, Einzelhöfen, Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten usw.. Die sich daraus ergebenden Restflächen (blaue Karoflächen) sind den Plänen zu entnehmen. Für die für Windkraftanlagen geeigneten Flächen dieser Analyse sollten im Flächennutzungsplan Konzentrationszonen ausgewiesen werden. Bis zum Aufstellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung werden Standtortanalysen darlegen, auf welchen dieser Flächen Windkraftanlagen möglich und sinnvoll sind. In seiner Sitzung am 13.02.2014 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss im Verfahren der Beteiligung am Bebauungsplan Nr. 4 „Windenergie Boslar“ der Stadt Linnich folgenden Beschluss gefasst: „Die Stadt Jülich hat Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Linnich „Windenergie Boslar“. Es wird bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gefordert, dass die Überschreitung der Orientierungswerte für Schattenwurf für den Stadtteil Mersch durch geeignete Maßnahmen zurück genommen wird. Der Schattenwurf für Mersch ist zu minimieren. Die Höhe der Anlagen darf maximal 150 m betragen. Der Abstand zu Ortslagen hat mindestens das 10 fache der Höhe, gleich 1500 m zu betragen.“ Sollte bei der Potentialflächenanalyse für die Stadt Jülich gleichfalls Mindestabstände zu Siedlungsflächen von 1500 m zugrunde gelegt werden, könnten im Flächennutzungsplan keine Vorrangzonen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Für Fragen in der Sitzung steht ein Vertreter des beauftragten Büros zur Verfügung. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 141/2015 1. Ergänzung Seite 2