Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
17.03.15, 17:03
Aktualisiert
17.03.15, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Wo
Jülich, 17.03.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 141/2015 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
26.03.2015
TOP
Ergebnisse
Windkraft-Potentialflächenanalyse für das Stadtgebiet Jülich
Anlg.: 2
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Jülich macht von seinem Rückholrecht Gebrauch und zieht die Angelegenheit
„Windkraft-Potentialflächenanalyse für das Stadtgebiet Jülich“ an sich.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund des vorliegenden Analyseplanes (Abstand 1000 m) die
Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen vorzubereiten.
Begründung:
zu 1) Der Rat der Stadt Jülich hat dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau in der Zuständigkeitsordnung die entsprechende Entscheidungsbefugnis übertragen. Der Ausschuss hat in seiner
Sitzung vom 09.03.2015 aber keinen Beschluss in der Sache getroffen. Um jetzt eine Entscheidung
herbeizuführen, besteht nur die Möglichkeit, dass der Rat von seinem Rückholrecht Gebrauch
macht. Diese Option hat sich der Rat in der Hauptsatzung vorbehalten.
zu 2) Die Stadt Jülich hat eine Windkraft-Potentialflächenanalyse für das Stadtgebiet Jülich in Auftrag gegeben. Als erstes liegen Analysepläne für Untersuchungskriterien mit einem Schutzabstand
zu Siedlungsbereichen mit einem Abstand von 800 m (Anlage 2) und einem Abstand von 1000 m
(Anlage 1)vor. Die Pläne berücksichtigen Abstände zu Siedlungsbereichen, Einzelhöfen, Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten usw.. Die sich daraus ergebenden Restflächen (blaue Karoflächen)
sind den Plänen zu entnehmen. Für die für Windkraftanlagen geeigneten Flächen dieser Analyse
sollten im Flächennutzungsplan Konzentrationszonen ausgewiesen werden. Bis zum Aufstellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung werden Standtortanalysen darlegen, auf welchen dieser
Flächen Windkraftanlagen möglich und sinnvoll sind.
In seiner Sitzung am 13.02.2014 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss im Verfahren der
Beteiligung am Bebauungsplan Nr. 4 „Windenergie Boslar“ der Stadt Linnich folgenden Beschluss
gefasst:
„Die Stadt Jülich hat Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Linnich „Windenergie
Boslar“. Es wird bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gefordert, dass die Überschreitung der Orientierungswerte für Schattenwurf für den Stadtteil Mersch durch geeignete Maßnahmen zurück genommen wird. Der Schattenwurf für Mersch ist zu minimieren. Die Höhe der
Anlagen darf maximal 150 m betragen. Der Abstand zu Ortslagen hat mindestens das 10 fache der
Höhe, gleich 1500 m zu betragen.“
Sollte bei der Potentialflächenanalyse für die Stadt Jülich gleichfalls Mindestabstände zu Siedlungsflächen von 1500 m zugrunde gelegt werden, könnten im Flächennutzungsplan keine Vorrangzonen
für Windkraftanlagen ausgewiesen werden.
Für Fragen in der Sitzung steht ein Vertreter des beauftragten Büros zur Verfügung.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 141/2015 1. Ergänzung
Seite 2