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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
198 kB
Datum
29.11.2017
Erstellt
20.12.17, 21:07
Aktualisiert
20.12.17, 21:07

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2017 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 19:52 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten 1. Bühl, Andreas 2. Germann, Wolfgang 3. Kirchner, Günter 4. Kohn, Tobias 5. Kremer, Eberhard 6. Lamsfuß, Michael (ab 18:03 Uhr zu TOP 6) 7. Müller, Ludger 8. Ohlert, Bernhard Chrysanthus 9. Rosenberger, Bruno als Vertreter für Schumacher, Wilfried 10. Ruß, Helmut 11. Schmitz, Anton 12. Schmitz, Josef 13. Zwingmann, Claudia (ab 18:02 Uhr zu TOP 5) Beratende Mitglieder – nicht stimmberechtigt: 1. Bell, Thomas Alfred Entschuldigt fehlen: Borsch, Georg Schumacher, Wilfried Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Hochgürtel, Marita 2. Ley, Ulrich 3. Reidenbach, Kurt 4. Dederichs, Hans-Josef 5. Schulz, Erika 6. Schäfer, Hans Georg 7. Lott, Stefan 8. Scheuren, Marliese 9. Schmitz, Rudi 10. Stertenbrink, Silke 11. Esser, Ulrich 12. Dierichsweiler, Katharina gleichzeitig als Schriftführerin Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: Frau Röder von der örtlichen Presse I. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.03.2017 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 954-X 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980 Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 935-X 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung in der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2017 Seite 2 Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 941-X 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel Die Stadtverordnete Claudia Zwingmann betritt den Sitzungssaal und nimmt am Beratungstisch Platz. Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass im Satzungstext, welcher als Anlage 1 beigefügt ist, ein Schreibfehler enthalten ist. Im § 3, welcher den § 4 des Satzungstextes ändert, müsse die Jahresgebühr für ein Kaufgefäß mit einem Inhalt von 80 Ltr. 61,60 € lauten und nicht 61,20 €. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2, Seite 7) enthalte den richtigen Betrag. Der Beschluss wird daher mit Hinweis auf diesen Schreibfehler gefasst. Für die Ratssitzung wird eine Zusatzerläuterung gefertigt. Dieser wird der korrigierte Satzungstext beigefügt. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 20. Satzung zur Änderung der Satzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die vorgelegte Fassung enthält einen Schreibfehler. Es gilt die in der Gebührenbedarfsberechnung ermittelte Jahresgebühr in Höhe von 61,60 € für ein Kaufgefäß mit einem Inhalt von 80 Ltr. Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 896-X/Z-1 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025; hier: 1. Veränderungsliste Der Stadtverordnete Michael Lamsfuß betritt den Sitzungssaal und nimmt am Beratungstisch Platz. Die Bürgermeisterin schlägt vor, zunächst über die einzelnen Produktbereiche des Haushaltes und anschließend über die 1. Veränderungsliste zu beraten. Für den Rat wird es eine 2. Veränderungsliste geben. In dieser Veränderungsliste werden neben den Maßnahmen aus dem ISEK noch folgende Änderungen enthalten sein: - Die veranschlagte Maßnahme „Nutzbarmachung des Zwischentraktes der Grundschule Mutscheid“ wird nicht als Fördermaßnahme durchgeführt, - Erneuerung Haustür und Fluchtwegtür Kindergarten Nöthen 5.500 €, - Erneuerung Tor Feuerwehrgerätehaus Houverath 20.000 €, - ab 2018 erhält der OGS Träger Schülergarten einen kommunalen Zuschuss zur Aufrechterhaltung des Mindeststandards von jährlich 12.100 €, - ab 2019 werden für die Instandhaltung Feuerwehrgerätehäuser jährlich 50.000 € veranschlagt, - Investiv: Erhöhung des Ansatzes für Parkmöglichkeit für Reisebusse von 43.000 € auf 70.000 € Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2017 Seite 3 Weiterhin werden die Investitionen für Fahrzeugbeschaffungen aus dem Produktbereich 02, Feuerwehr, gesperrt bis der endgültige Brandschutzbedarfsplan vorliegt. Zunächst erfolgen nun die Fragen zum Entwurf des Haushalts. Produktbereich 01- Innere Verwaltung Auf die Anfrage des Stadtverordneten Anton Schmitz, SPD-Fraktion, zu Seite 158, Konto 543160 – Verwaltungsreform 2015-2020 - was unter externer Beratung zu verstehen sei, erläutert die Verwaltung wie folgt: Vor dem Hintergrund, dass sich die Verwaltung in den kommenden Jahren personell und organisatorisch effizient ausrichten muss, sind Schulungen bzw. Workshops unter externer Begleitung vorgesehen. Hierfür werden jährlich 5.000 € bereitgestellt. Diese Erläuterung wird in die endgültige Fassung des Haushaltsplans aufgenommen. Zu Seite 166, Konto 525100 – Fahrzeuginstandhaltung - merkt der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, an, dass eine Elektroüberprüfung bei den Fahrzeugen problematisch werde, wenn kein Elektriker mehr im Bauhof sei. Der städt. Bauhof könne nicht nur für die Grünflächenpflege da sein, auch ein technischer Bereich müsse vorgehalten werden, um im Notfall reagieren zu können. Bei Neueinstellungen sollte dies berücksichtigt werden. Die Verwaltung stellt darauf hin klar, dass vor einiger Zeit ein Bauhofkonzept beraten wurde, wonach mit den derzeit 18 Mitarbeitern eben solche technischen Tätigkeiten nicht ausgeführt werden sollen. Wenn demnach ein Elektriker benötigt wird, werde eine Fachfirma beauftragt, um die Arbeiten auszuführen. Im Stadtgebiet gäbe es zahlreiche Elektrofirmen. Für den ausscheidenden Elektriker solle daher ein Mechaniker eingestellt werden, welcher in drei Jahren, wenn der derzeitige Mechaniker in Rente geht, die Werkstattleitung übernehmen soll. Da sich einige Stadtverordnete nicht an ein Bauhofkonzept erinnern, wird dieses den Anwesenden per Beamer an der Leinwand zur Kenntnis gegeben. Es handelt sich um die RD 598-X, welche dem Bau- und Feuerwehrausschuss am 07.07.2016 als Mitteilungsvorlage vorgelegt wurde. Zu Seite 191, Maßnahme Behinderten-WC Rathaus Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, fragt an was mit dem Behinderten-WC geschehe, für das auf Seite 191 ein investiver Ansatz von 55.000 € vorgesehen sei, wenn auch die Kurverwaltung ins Rathaus verlegt würde. Wo das Behinderten-WC denn dann hin solle. Die Verwaltung erklärt, dass angedacht sei, das Behinderten-WC im derzeitigen Lagerraum an der Fibergasse, zwischen Marktstraße 11 und 15 unter den Arkaden einzurichten. Produktbereich 02 – Sicherheit und Ordnung Keine Anfragen Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion weist darauf hin, dass die auf Seite 223, Konto 414122 – LZ Städtebauförderung/Dörfererneuerung - und 521500 – Instandsetzung Gebäude – aufgeführte Maßnahme Zwischentrakt Mutscheid falsch beschrieben sei. Hier solle lediglich ein Schulraum umgeändert werden. Die ehemalige Lehrküche solle auch für schulische Zwecke nutzbar gemacht werden. Er weist darauf hin, dass der Standort des Hauptelektrokastens im Zwischentrakt sehr ungünstig sei. Die Verwaltung erklärt, dass die veranschlagten Umbaukosten nach einem Termin vor Ort geschätzt werden und als neue Maßnahme in die 2. Veränderungsliste aufgenommen werden. Zu Seite 223, Konto 412190 – Ertrag aus Bildungspauschale – und 512500 – Instandsetzung Gebäude- merkt der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, an, dass die Maßnahme Sanierung der Schüler-Außen-WCs der Grundschule Mutscheid (20.000 €) über das Projekt „Gute Schule 2020“ erfolgen soll. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2017 Seite 4 Produktbereich 04 – Kultur und Wissenschaft Keine Anfragen Produktbereich 05 – Soziale Leistungen Keine Anfragen Produktbereich 06 –Kinder-, Jugend- u. Familie Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, fragt nach, ob die auf Seite 294, Konto 412190 – Ertrag aus Bildungspauschale- und 521500 – Instandhaltung Gebäude – aufgeführte Maßnahme Containeranlage KG Arloff (30.000 € Aufbaukosten) hinfällig sei. Auch fragt er an, ob die in diesem Konto aufgeführten Zaunerneuerungen in den Kindergärten alle erforderlich seien. Die Verwaltung erläutert, dass die Containeranlage nicht wie geplant in Arloff, sondern nun in Kalkar benötigt würde und die Zäune in den verschiedenen Kindergärten schon sehr alt und in schlechtem Zustand seien. Sie sollen durch Stahlmattenzäune ersetzt werden. Produktbereich 07 – Gesundheitsdienste Keine Anfragen Produktbereich 08 – Sportförderung Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, bittet den auf Seite 326, Konto 521500 - Instandhaltung Gebäude- aufgeführte Ansatz in Höhe von 15.000 € für Planungskosten Umgestaltung Sauna zu sperren. Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, fragt, ob man mit geringen Mitteln den Wohnmobilhafen ausbauen und verbessern könne. Die Verwaltung erklärt, dass für 2017 ein Ansatz in Höhe von 20.000 € existiert und nun aus den Mitteln eine Rückstellung gebildet würde. Das Geld könne dann in 2018 etwa für eine neue Coinlösung und ein Parksystem verwendet werden. Produktbereich 09 – Räumliche Planung und Entwicklung Keine Anfragen Produktbereich 10 – Bauen und Wohnen Keine Anfragen Produktbereich 11 – Ver- und Entsorgung Keine Anfragen Produktbereich 12 – Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, fragt nach, wann mit der Umsetzung des Wegekatasters zu rechnen sei, bzw. wann daraus Maßnahmen erfolgen. Die Verwaltung prüft, ob man für die Umsetzung bzw. für die einzelnen Maßnahmen auf Förderprogramme zugreifen kann. Auf die Anfrage des Stadtverordneten Anton Schmitz, SPD-Fraktion, ob die auf Seite 371, Maßnahme I5411011 aufgeführte Linksabbiegerspur für das Gewerbegebiet Wald überhaupt noch sein müsse, antwortet die Verwaltung, dass es für das Gewerbegebiet einen Bebauungsplan gebe und diese Linksabbiegerspur von Straßen NRW nach wie vor gefordert werde. Der Stadtverordnete Anton Schmitz bittet den Ansatz zu sperren und im zuständigen Ausschuss zu entscheiden. Des Weiteren erkundigt er sich nach dem Ansatz in Höhe von 15.000 € für eine Fußgängerbrücke über die Erft auf Seite 371, Maßnahme I5411012. Dieser Ansatz wurde, so die Verwaltung, in den Haushalt aufgenommen, als man davon ausging, auf der anderen Seite der Erft einen Wohnmobilpark zu errichten. Dies sei zurzeit jedoch kein Thema mehr. Der Ansatz wird daher gesperrt. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2017 Seite 5 Auch spricht der Stadtverordnete Anton Schmitz den Ausbau „Auf der Oberst“ an, Seite 372, Maßnahme I5411110. Die Stadtverordneten und auch die Verwaltung sind sich einig, dass die Straßen, die noch keinen Erstausbau erhalten haben, in den folgenden Jahren auszubauen sind (s. 5-Jahresplan S. 365) und im Einzelfall im Ausschuss entschieden wird. Die Ansätze werden nicht gesperrt. Auf die Anfrage des Stadtverordneten Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, zu Seite 371, Maßnahmen I5411008- Zuwegung MZH Houverath- und I5411010 – Anbindung „Im Floting“ -, ob und wann die Maßnahmen umgesetzt würden, antwortet die Verwaltung, dass die Zuwegung MZH Houverath bereits fertig gestellt sei und für die Anbindung „Im Floting“ 120.000 € an Baukosten eingeplant seien. Produktbereich 13- Natur- und Landschaftspflege Keine Anfragen Produktbereich 14 – Umweltschutz Keine Anfragen Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus Keine Anfragen Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft Keine Anfragen 1. Veränderungsliste Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion stellt nachfolgende Anfragen zu der Veränderungsliste: Seite 160 - Was beinhaltet die neue Vermögen-Eigenschadenversicherung? Verwaltung -> Mit der derzeitigen Vermögen-Eigenschadenversicherung ist die Stadt lt. Aussage des Gemeindeversicherungsverbandes sehr sparsam versichert. Die Versicherung bzw. die Versicherungssumme soll daher angepasst werden. Seite 210 - Aus der Erläuterung zum Feuerwehrgerätehaus Eschweiler geht nicht hervor, ob der Schaden auch beseitigt wird bzw. ob eine Abdichtung erfolgen wird. Verwaltung -> Der Schaden wird beseitigt, auch eine Abdichtung wird erfolgen. Zur besseren Verständnis wird die Erläuterung ergänzt. Seite 191 - Was passiert mit der Maßnahme Werther Tor? Verwaltung-> Die Nutzung des Werther Tores muss eingeschränkt werden. Zukünftig sollen nur noch die beiden unteren Etagen genutzt werden, da die für die 3. und 4. Etage erforderlichen Brandschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind. Die kleinere Lösung wird günstiger ausfallen. In 2018 werden daher 100.000 € veranschlagt. Der Ansatz soll aber zunächst gesperrt werden. Es werden keine weiteren Anfragen gestellt. Die Bürgermeisterin schlägt im Anschluss an die Beratungen vor, die besprochenen Änderungen in einer 2. Veränderungsliste aufzunehmen und diese mittels einer Zusatzerläuterung dem Rat am 12.12.2017 zur Entscheidung vorzulegen (auch in Papierform). Die Stadtverordneten sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 894-X/Z-1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2017 Seite 6 Der Stadtverordnete Andreas Bühl, UWV-Fraktion, teilt mit, dass sich seine Fraktion bei diesem Punkt enthalten wird. Die SPD-Fraktion schließt sich hier an. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss bei 6 Enthaltungen: Es wird beschlossen, den beigefügten Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 80 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung festzusetzen. Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Die Stadtverordneten nehmen die vorliegende Mitteilung zur Kenntnis. Weitere Mitteilungen oder Anfragen erfolgen nicht. Zu Punkt 8.1 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 924-X Haushalt 2017 hier: Bericht zum 30.09.2017 im Rahmen des Finanzcontrollings _________________________ Vorsitzende (Sabine Preiser-Marian) _________________________ Schriftführerin (Katharina Dierichsweiler) Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2017 Seite 7