Daten
Kommune
Jülich
Größe
138 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
19.02.15, 14:47
Aktualisiert
25.03.15, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 17.02.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 116/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
02.03.2015
Haupt- und Finanzausschuss
12.03.2015
Stadtrat
26.03.2015
TOP
Ergebnisse
Einstimmig
Einstimmig
Elternbeitrag für die Betreuung bis einschließlich der 6. Schulstunde an den Grundschulen
Anlg.:1
V
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
1.
Für die Betreuung bis einschließlich der 6. Unterrichtsstunde an den Grundschulen wird ein
Elternbeitrag von 50 €/Monat erhoben.
2.
Die Satzung über die Erhebung von gebühren im Rahmen des og. Betreuungsangebotes wird
wie folgt erlassen:
„Folgt Satzung im Wortlaut“
Begründung:
Ein Betreuungsangebot für Grundschulkinder, dass eine verlässliche Betreuung bis zum Schulschluss nach der 6. Stunde gewährleistet, besteht an allen Grundschulen bereits seit 1997.
2008 wurde beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2008/09 für dieses Angebot ein Elternbeitrag in
Höhe von 30,-- €/Monat zu zahlen ist.
In den letzten Schuljahren haben sich die Anzahl der betreuten Schüler/innen und die erzielten Einnahmen wie folgt entwickelt:
GGS Nord Jülich
GGS Nord Welld.
GGS Süd
GGS West
KGS
Gesamt
Schuljahr 12/13
24 Schüler/innen
7.920 €
28 Schüler/innen
9.240 €
43 Schüler/innen
14.190 €
24 Schüler/innen
7.920 €
23 Schüler/innen
7.590 €
142 Schüler/innen
46.860 €
Schuljahr 13/14
26 Schüler/innen
8.580 €
51 Schüler/innen
15.300 €
34 Schüler/innen
11.220 €
41 Schüler/innen
13.530 €
30 Schüler/innen
9.900 €
182 Schüler/innen
60.060 €
Schuljahr 14/15
45 Schüler/innen
14.850 €
57 Schüler/innen
18.810 €
43 Schüler/innen
14.190 €
46 Schüler/innen
15.180 €
29 Schüler/innen
9.570 €
220 Schüler/innen
72.600 €
Wie aus der Tabelle ersichtlich, hat sich die Anzahl der betreuten Schüler/innen jährlich erhöht.
Diese Betreuungsmaßnahme läuft unter der Verantwortung der gleichen Träger, die an der jeweiligen Grundschule auch für die Offene Ganztagsschule zuständig sind.
In einem Gespräch mit den Trägern ist deutlich geworden, dass mit den zur Verfügung stehenden
Mitteln Personal nur äußerst knapp bemessen eingesetzt werden kann. Teilweise betreut eine Person
eine Gruppe von bis zu 30 Kindern. Ein solcher Personalschlüssel ist nicht weiter vertretbar. Daher
ist eine qualifizierte Betreuung der Kinder kaum möglich, was aber von den Erziehungsberechtigten
aber erwartet wird.
Vergleichsweise betreuen in den Offenen Ganztagsschulen zwei Kräfte maximal bis zu 25 Kinder.
Alle Beteiligten haben sich daher dafür ausgesprochen, den monatlichen Beitrag auf 50 € zu erhöhen, um mehr Personal einsetzen zu können und die Qualität der Betreuung zu erhöhen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 116/2015
Seite 2
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer __1_
Mehreinnahmen abhängig von den Anmeldezahlen___
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 116/2015
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