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Sitzungsvorlage (Elternbeitrag für die Betreuung bis einschließlich der 6. Schulstunde an den Grundschulen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
138 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
19.02.15, 14:47
Aktualisiert
25.03.15, 11:18
Sitzungsvorlage (Elternbeitrag für die Betreuung bis einschließlich der 6. Schulstunde an den Grundschulen) Sitzungsvorlage (Elternbeitrag für die Betreuung bis einschließlich der 6. Schulstunde an den Grundschulen) Sitzungsvorlage (Elternbeitrag für die Betreuung bis einschließlich der 6. Schulstunde an den Grundschulen)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 17.02.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 116/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 02.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss 12.03.2015 Stadtrat 26.03.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig Einstimmig Elternbeitrag für die Betreuung bis einschließlich der 6. Schulstunde an den Grundschulen Anlg.:1 V 40 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Für die Betreuung bis einschließlich der 6. Unterrichtsstunde an den Grundschulen wird ein Elternbeitrag von 50 €/Monat erhoben. 2. Die Satzung über die Erhebung von gebühren im Rahmen des og. Betreuungsangebotes wird wie folgt erlassen: „Folgt Satzung im Wortlaut“ Begründung: Ein Betreuungsangebot für Grundschulkinder, dass eine verlässliche Betreuung bis zum Schulschluss nach der 6. Stunde gewährleistet, besteht an allen Grundschulen bereits seit 1997. 2008 wurde beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2008/09 für dieses Angebot ein Elternbeitrag in Höhe von 30,-- €/Monat zu zahlen ist. In den letzten Schuljahren haben sich die Anzahl der betreuten Schüler/innen und die erzielten Einnahmen wie folgt entwickelt: GGS Nord Jülich GGS Nord Welld. GGS Süd GGS West KGS Gesamt Schuljahr 12/13 24 Schüler/innen 7.920 € 28 Schüler/innen 9.240 € 43 Schüler/innen 14.190 € 24 Schüler/innen 7.920 € 23 Schüler/innen 7.590 € 142 Schüler/innen 46.860 € Schuljahr 13/14 26 Schüler/innen 8.580 € 51 Schüler/innen 15.300 € 34 Schüler/innen 11.220 € 41 Schüler/innen 13.530 € 30 Schüler/innen 9.900 € 182 Schüler/innen 60.060 € Schuljahr 14/15 45 Schüler/innen 14.850 € 57 Schüler/innen 18.810 € 43 Schüler/innen 14.190 € 46 Schüler/innen 15.180 € 29 Schüler/innen 9.570 € 220 Schüler/innen 72.600 € Wie aus der Tabelle ersichtlich, hat sich die Anzahl der betreuten Schüler/innen jährlich erhöht. Diese Betreuungsmaßnahme läuft unter der Verantwortung der gleichen Träger, die an der jeweiligen Grundschule auch für die Offene Ganztagsschule zuständig sind. In einem Gespräch mit den Trägern ist deutlich geworden, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln Personal nur äußerst knapp bemessen eingesetzt werden kann. Teilweise betreut eine Person eine Gruppe von bis zu 30 Kindern. Ein solcher Personalschlüssel ist nicht weiter vertretbar. Daher ist eine qualifizierte Betreuung der Kinder kaum möglich, was aber von den Erziehungsberechtigten aber erwartet wird. Vergleichsweise betreuen in den Offenen Ganztagsschulen zwei Kräfte maximal bis zu 25 Kinder. Alle Beteiligten haben sich daher dafür ausgesprochen, den monatlichen Beitrag auf 50 € zu erhöhen, um mehr Personal einsetzen zu können und die Qualität der Betreuung zu erhöhen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 116/2015 Seite 2 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer __1_ Mehreinnahmen abhängig von den Anmeldezahlen___ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 116/2015 Seite 3