Daten
Kommune
Jülich
Größe
133 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
19.02.15, 14:47
Aktualisiert
25.03.15, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Fas
Jülich, 18.02.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 118/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
02.03.2015
Haupt- und Finanzausschuss
12.03.2015
Stadtrat
26.03.2015
TOP
Ergebnisse
Einstimmig
Einstimmig
Jugendschutzveranstaltung "Weiberfastnachtsdisco" am 12. Februar 2015
Anlg.:
V
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Für die Durchführung der Jugendschutzveranstaltung 2016 sind Mittel in Höhe von 14.000,€ im Vorgriff auf den Haushalt (PSK 25281001015431000) bereitzustellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Drei-Jahres-Vertrag für das Veranstaltungszelt abzuschließen.
Begründung:
Am 12. Februar 2015 fand auf dem Schlossplatz die 21. Jugendschutzveranstaltung „AltweiberZeltdisco“ statt. Organisiert und durchgeführt wurde sie wie in jedem Jahr federführend vom Amt
für Familie, Generationen und Integration in Kooperation mit zahlreichen weiteren Organisationen
und Einzelpersonen. Insgesamt waren ca. 110 ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte im Einsatz,
die zum Teil bereits im Vorfeld für den Aufbau sorgten und am Durchführungstag bis zu 7 Stunden
Dienst versahen. Zahlreiche Helfer sorgten im Zelt dafür, dass das generelle Rauchverbot und das
Alkoholverbot für unter 16Jährige eingehalten wurden. Ein professioneller Sekuritydienst war für
die Sicherheit im Zelt und beim Einlass zuständig.
Der Bauhof und das THW gewährleisteten einen reibungslosen technischen Ablauf, das DRK stellte
den Sanitätsdienst und sorgte für die Verpflegung aller Helfer. Bereitschaftsdienste bei Stadtwerken,
Bauhof und Feuerwehr wurden nicht benötigt. Es entstanden keine Schäden auf dem Schlossplatzgelände.
Mobile Teams, polizeiliche Einsätze und Einhaltung des Glasverbots
Auch in diesem Jahr zeigte sich die große Akzeptanz des Glasverbots bei der Bevölkerung und den
umliegenden Geschäften, so dass an den Kontrollpunkten nur wenig Glas eingezogen werden musste. Eine Straßen-Endreinigung durch den Bauhof war nicht erforderlich.
Mobile Teams aus Mitarbeitern des Kreisjugendamts und dem Ordnungsamt überwachten den Jugendschutz. Sie brauchten nirgends eingreifen. Allgemein herrschte eine gute Stimmung in der
Stadt.
Die Polizei verzeichnete
– 10 Platzverweise auf dem Schlossplatz
– 3 Strafanzeigen
Dies ist vergleichbar mit dem Vorjahr. Die kostenfreien Toiletten vor und im Zelt wurden von den
Jugendlichen gut angenommen und haben sich erneut bewährt. Es wurden keine Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang gemeldet.
Sanitätseinsätze
Das DKR hatte 27 Hilfeleistungen zu verzeichnen. Es gab acht Krankenfahrten. Fünf alkoholisierte
Jugendliche unter 16 Jahren wurden versorgt. Es wurden keine auffälligen Anzeichen für Alkoholmissbrauch festgestellt.
Besucherzahlen der Zeltdisco
Im Veranstaltungszeitraum zwischen 12 und 19 Uhr hielten sich bei sonnigem Wetter etwa 1.800
Jugendliche im Bereich des Zeltes auf. In der Stadt war es überwiegend ruhig.
Auf dem Schlossplatz, aber außerhalb des Zeltes bewegten sich zumeist die älteren Jugendlichen,
während die überwiegend jüngeren Besucher zwischen 12 und 16 Jahre im Zelt feierten. Die Zielgruppe der Veranstaltung wurde somit erreicht.
Fazit und Ausblick
Die Jugendschutzveranstaltung in Verbindung mit der glasfreien Zone ist wichtiger Teil der Präventionsarbeit der Stadt Jülich in der Karnevalszeit. Das Konzept hat sich wieder einmal erfolgreich
bewährt. Zusätzliche Kosten beispielsweise für die Säuberung der Stadt durch den Bauhof sind entfallen.
Auch der unkontrollierte Alkoholkonsum der Jugendlichen hält sich in engen Grenzen. Da sich die
Besucher überwiegend im Umfeld des Schlossplatzes aufhalten, sind sie unter der Kontrolle von
Ordnungsamt, Jugendamt und Polizei.
Die wenigen strafrechtlichen und notärztlichen Vorfälle zeigen, dass das Jugendschutz-Konzept der
Altweiberdisco gut funktioniert.
Nach der vorläufigen Abrechnung entfällt auf die Stadt Jülich ein Eigenanteil in Höhe von ca.
2.800,- €.
Umgerechnet auf die Besucherzahlen ist es ein vergleichsweise geringer Pro-Kopf-Aufwand für die
Präventionsarbeit. Auch wenn es sich um eine Maßnahme im sogenannten freiwilligen Bereich handelt, empfiehlt die Verwaltung aus den genannten Gründen dringend, die Jugendschutzveranstaltung auch in 2016 durchzuführen.
Die Helfer und Unterstützer signalisieren, dass sie gerne für weitere Veranstaltungen zur Verfügung
stehen.
Der bisherige Zelt-Vertrag ist in 2015 abgelaufen. Daher wird der Abschluss eines neuen Vertrages
mit dem Zeltverleiher notwendig. Hier ist es günstig, erneut einen Drei-Jahres-Vertrag abzuschlieSitzungsvorlage 118/2015
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ßen, um sicher zu stellen, dass das Zelt jährlich zur Verfügung steht. Nach jeder Veranstaltung ist
der Vertrag kündbar, so dass die notwendige Flexibilität für den Veranstalter erhalten bleibt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
bei Produktsachkonto: 25
ja
nein
jährl. Folgekosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
281 001 01 543 1000
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 118/2015
x
nein
nein
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