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Sitzungsvorlage (Jugendschutzveranstaltung "Weiberfastnachtsdisco" am 12. Februar 2015)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
133 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
19.02.15, 14:47
Aktualisiert
25.03.15, 11:18
Sitzungsvorlage (Jugendschutzveranstaltung "Weiberfastnachtsdisco" am 12. Februar 2015) Sitzungsvorlage (Jugendschutzveranstaltung "Weiberfastnachtsdisco" am 12. Februar 2015) Sitzungsvorlage (Jugendschutzveranstaltung "Weiberfastnachtsdisco" am 12. Februar 2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es/Fas Jülich, 18.02.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 118/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 02.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss 12.03.2015 Stadtrat 26.03.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig Einstimmig Jugendschutzveranstaltung "Weiberfastnachtsdisco" am 12. Februar 2015 Anlg.: V 56 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Für die Durchführung der Jugendschutzveranstaltung 2016 sind Mittel in Höhe von 14.000,€ im Vorgriff auf den Haushalt (PSK 25281001015431000) bereitzustellen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Drei-Jahres-Vertrag für das Veranstaltungszelt abzuschließen. Begründung: Am 12. Februar 2015 fand auf dem Schlossplatz die 21. Jugendschutzveranstaltung „AltweiberZeltdisco“ statt. Organisiert und durchgeführt wurde sie wie in jedem Jahr federführend vom Amt für Familie, Generationen und Integration in Kooperation mit zahlreichen weiteren Organisationen und Einzelpersonen. Insgesamt waren ca. 110 ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte im Einsatz, die zum Teil bereits im Vorfeld für den Aufbau sorgten und am Durchführungstag bis zu 7 Stunden Dienst versahen. Zahlreiche Helfer sorgten im Zelt dafür, dass das generelle Rauchverbot und das Alkoholverbot für unter 16Jährige eingehalten wurden. Ein professioneller Sekuritydienst war für die Sicherheit im Zelt und beim Einlass zuständig. Der Bauhof und das THW gewährleisteten einen reibungslosen technischen Ablauf, das DRK stellte den Sanitätsdienst und sorgte für die Verpflegung aller Helfer. Bereitschaftsdienste bei Stadtwerken, Bauhof und Feuerwehr wurden nicht benötigt. Es entstanden keine Schäden auf dem Schlossplatzgelände. Mobile Teams, polizeiliche Einsätze und Einhaltung des Glasverbots Auch in diesem Jahr zeigte sich die große Akzeptanz des Glasverbots bei der Bevölkerung und den umliegenden Geschäften, so dass an den Kontrollpunkten nur wenig Glas eingezogen werden musste. Eine Straßen-Endreinigung durch den Bauhof war nicht erforderlich. Mobile Teams aus Mitarbeitern des Kreisjugendamts und dem Ordnungsamt überwachten den Jugendschutz. Sie brauchten nirgends eingreifen. Allgemein herrschte eine gute Stimmung in der Stadt. Die Polizei verzeichnete – 10 Platzverweise auf dem Schlossplatz – 3 Strafanzeigen Dies ist vergleichbar mit dem Vorjahr. Die kostenfreien Toiletten vor und im Zelt wurden von den Jugendlichen gut angenommen und haben sich erneut bewährt. Es wurden keine Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang gemeldet. Sanitätseinsätze Das DKR hatte 27 Hilfeleistungen zu verzeichnen. Es gab acht Krankenfahrten. Fünf alkoholisierte Jugendliche unter 16 Jahren wurden versorgt. Es wurden keine auffälligen Anzeichen für Alkoholmissbrauch festgestellt. Besucherzahlen der Zeltdisco Im Veranstaltungszeitraum zwischen 12 und 19 Uhr hielten sich bei sonnigem Wetter etwa 1.800 Jugendliche im Bereich des Zeltes auf. In der Stadt war es überwiegend ruhig. Auf dem Schlossplatz, aber außerhalb des Zeltes bewegten sich zumeist die älteren Jugendlichen, während die überwiegend jüngeren Besucher zwischen 12 und 16 Jahre im Zelt feierten. Die Zielgruppe der Veranstaltung wurde somit erreicht. Fazit und Ausblick Die Jugendschutzveranstaltung in Verbindung mit der glasfreien Zone ist wichtiger Teil der Präventionsarbeit der Stadt Jülich in der Karnevalszeit. Das Konzept hat sich wieder einmal erfolgreich bewährt. Zusätzliche Kosten beispielsweise für die Säuberung der Stadt durch den Bauhof sind entfallen. Auch der unkontrollierte Alkoholkonsum der Jugendlichen hält sich in engen Grenzen. Da sich die Besucher überwiegend im Umfeld des Schlossplatzes aufhalten, sind sie unter der Kontrolle von Ordnungsamt, Jugendamt und Polizei. Die wenigen strafrechtlichen und notärztlichen Vorfälle zeigen, dass das Jugendschutz-Konzept der Altweiberdisco gut funktioniert. Nach der vorläufigen Abrechnung entfällt auf die Stadt Jülich ein Eigenanteil in Höhe von ca. 2.800,- €. Umgerechnet auf die Besucherzahlen ist es ein vergleichsweise geringer Pro-Kopf-Aufwand für die Präventionsarbeit. Auch wenn es sich um eine Maßnahme im sogenannten freiwilligen Bereich handelt, empfiehlt die Verwaltung aus den genannten Gründen dringend, die Jugendschutzveranstaltung auch in 2016 durchzuführen. Die Helfer und Unterstützer signalisieren, dass sie gerne für weitere Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Der bisherige Zelt-Vertrag ist in 2015 abgelaufen. Daher wird der Abschluss eines neuen Vertrages mit dem Zeltverleiher notwendig. Hier ist es günstig, erneut einen Drei-Jahres-Vertrag abzuschlieSitzungsvorlage 118/2015 Seite 2 ßen, um sicher zu stellen, dass das Zelt jährlich zur Verfügung steht. Nach jeder Veranstaltung ist der Vertrag kündbar, so dass die notwendige Flexibilität für den Veranstalter erhalten bleibt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: bei Produktsachkonto: 25 ja nein jährl. Folgekosten: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) 281 001 01 543 1000 (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 118/2015 x nein nein Seite 3