Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
10.05.16, 15:03
Aktualisiert
21.06.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 515/2013 2. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.04.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Bemerkungen
12.05.2016
zur Kenntnis
Betriebsausschuss Straßen
15.06.2016
zur Kenntnis
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
31.08.2016
zur Kenntnis
Betriebsausschuss Straßen
21.09.2016
zur Kenntnis
Betrifft:
Antrag bzgl. Lärmminderung auf der A1 in Kierdorf
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Schreiben vom 08.04.2016 hat mir der Landesbetrieb Straßenbau NRW das Ergebnis seiner
Überprüfung zum aktiven oder passiven Lärmschutz entlang der Autobahn A1 in Höhe von Erftstadt-Kierdorf mitgeteilt. Hiernach werden aktive Lärmschutzmaßahmen vom Landesbetrieb aus
wirtschaftlicher Sicht nicht in Betracht gezogen.
Für den passiven Lärmschutz an Gebäuden wo die maßgeblichen Auslösewerten von 67/57 db(A)
Tag/Nacht überschritten werden hatte ich dem Landesbetrieb auf Anforderung eine Liste zukommen lassen aus der die Erstellungsdaten der betroffenen Gebäude hervorging. Nach dieser Liste
wurden die Gebäude bis auf eine Ausnahme erst nach Verkehrsfreigabe der A 1 (im maßgeblichen
Abschnitt) im Jahr 1972 erstellt. Den betroffenen Eigentümern kann wegen der Zugrundelegung
des Prioritätengrundsatzes Straße/Bebauung voraussichtlich keine Förderung für passiven Lärmschutz an ihren Gebäuden in Aussicht gestellt werden.
Der Stadt ist es ggf. jedoch möglich, analog in Blessem entlang der A 4, einen „städtischen Lärmschutzwall“ zu errichten. Hier müssten jedoch zunächst entsprechende Kosten Maßnahmen bezogen ermittelt und dargestellt werden.
Wenn es preiswerter ist, denn passiven Lärmschutz an Gebäuden vorzunehmen, wäre dieser zu
bevorzugen.
Auf Grund der Größe des Bauprojektes, liegt die Zuständigkeit beim Betriebsausschuss Straßen.
Da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt, muss vor dem Hintergrund der angespannten
Finanzsituation der Stadt abgewogen werden, ob die Maßnahme befürwortet werden kann.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-