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Antrag (Antrag bzgl. Lärmminderung auf der A1 in Kierdorf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
10.05.16, 15:03
Aktualisiert
21.06.16, 15:03
Antrag (Antrag bzgl. Lärmminderung auf der A1 in Kierdorf) Antrag (Antrag bzgl. Lärmminderung auf der A1 in Kierdorf)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 515/2013 2. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.04.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Bemerkungen 12.05.2016 zur Kenntnis Betriebsausschuss Straßen 15.06.2016 zur Kenntnis Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 31.08.2016 zur Kenntnis Betriebsausschuss Straßen 21.09.2016 zur Kenntnis Betrifft: Antrag bzgl. Lärmminderung auf der A1 in Kierdorf Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Mit Schreiben vom 08.04.2016 hat mir der Landesbetrieb Straßenbau NRW das Ergebnis seiner Überprüfung zum aktiven oder passiven Lärmschutz entlang der Autobahn A1 in Höhe von Erftstadt-Kierdorf mitgeteilt. Hiernach werden aktive Lärmschutzmaßahmen vom Landesbetrieb aus wirtschaftlicher Sicht nicht in Betracht gezogen. Für den passiven Lärmschutz an Gebäuden wo die maßgeblichen Auslösewerten von 67/57 db(A) Tag/Nacht überschritten werden hatte ich dem Landesbetrieb auf Anforderung eine Liste zukommen lassen aus der die Erstellungsdaten der betroffenen Gebäude hervorging. Nach dieser Liste wurden die Gebäude bis auf eine Ausnahme erst nach Verkehrsfreigabe der A 1 (im maßgeblichen Abschnitt) im Jahr 1972 erstellt. Den betroffenen Eigentümern kann wegen der Zugrundelegung des Prioritätengrundsatzes Straße/Bebauung voraussichtlich keine Förderung für passiven Lärmschutz an ihren Gebäuden in Aussicht gestellt werden. Der Stadt ist es ggf. jedoch möglich, analog in Blessem entlang der A 4, einen „städtischen Lärmschutzwall“ zu errichten. Hier müssten jedoch zunächst entsprechende Kosten Maßnahmen bezogen ermittelt und dargestellt werden. Wenn es preiswerter ist, denn passiven Lärmschutz an Gebäuden vorzunehmen, wäre dieser zu bevorzugen. Auf Grund der Größe des Bauprojektes, liegt die Zuständigkeit beim Betriebsausschuss Straßen. Da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt, muss vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation der Stadt abgewogen werden, ob die Maßnahme befürwortet werden kann. In Vertretung (Hallstein) -2-