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Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung einer Friedhofsbroschüre oder eines Friedhofswegweisers)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 22.03.2004 Vorlagen-Nr.: 29/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 11.05.2004 25.05.2004 TOP: Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung einer Friedhofsbroschüre oder eines Friedhofswegweisers I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 16.03.2004 beantragt die SPD-Fraktion, die Verwaltung zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit einem Verlag eine Friedhofsbroschüre bzw. einen Friedhofswegweiser aufzustellen. Die nähere Begründung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen. Ebenfalls sind aus dem zur Verfügung gestellten Friedhofswegweiser der Stadt Erftstadt auszugsweise Kopien beigefügt. Ein erstes Gespräch mit dem WEKA-Verlag, der bereits seit vielen Jahren auch die Bürgerinformation in Kreuzau herausgibt, hat bereits stattgefunden. Der Verlag hat seine grundsätzliche Zustimmung erklärt, diese Broschüre auch für die Gemeinde Kreuzau herauszugeben, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Seitenumfang deutlich geringer ist als bei der Broschüre der Stadt Erftstadt (ca. 12 Seiten statt 24 Seiten). Außerdem behält sich der Verlag vor, die Broschüre nicht herauszugeben, sofern die Finanzierung durch Werbeeinnahmen nicht gesichert ist. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass bereits kurz nach der Kommunalwahl mit der Neuauflage der Bürgerinformation begonnen werden muss, so dass nicht sicher ist, ob für beide Broschüren genügend Inserenten gefunden werden können. Allerdings möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Herausgabe der Bürgerbroschüre unbedingt Vorrang vor der Herausgabe eines Friedhofswegweisers haben sollte. Unabhängig weiterer inhaltlicher Festlegungen bin ich weiterhin der Auffassung, dass auf die Darstellung der einzelnen Friedhofslagepläne verzichtet werden sollte. Derartige Kartenunterlagen sind nur in einem Zustand vorhanden, der nicht reproduktionsfähig ist. Hier dürfte es – auch aus Platzgründen – ausreichend sein, wenn die Friedhöfe in den einzelnen Ortsteilen mit ihrer Anschrift dargestellt werden. Insoweit empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag zu entsprechen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Herausgabe eines Friedhofswegweisers darf nicht zu einer haushaltsmäßigen Belastung führen. III. Beschlussvorschlag: -2- „Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem Verlag eine Friedhofsbroschüre bzw. einen Friedhofswegweiser zu erarbeiten. Der Beschluss ergeht unter der Voraussetzung, dass der Gemeinde Kreuzau keinerlei Kosten entstehen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________