Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 22.03.2004
Vorlagen-Nr.:
29/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
11.05.2004
25.05.2004
TOP: Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung einer Friedhofsbroschüre oder eines
Friedhofswegweisers
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 16.03.2004 beantragt die SPD-Fraktion, die Verwaltung zu beauftragen, in
Zusammenarbeit mit einem Verlag eine Friedhofsbroschüre bzw. einen Friedhofswegweiser
aufzustellen. Die nähere Begründung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen. Ebenfalls sind
aus dem zur Verfügung gestellten Friedhofswegweiser der Stadt Erftstadt auszugsweise Kopien
beigefügt.
Ein erstes Gespräch mit dem WEKA-Verlag, der bereits seit vielen Jahren auch die
Bürgerinformation in Kreuzau herausgibt, hat bereits stattgefunden. Der Verlag hat seine
grundsätzliche Zustimmung erklärt, diese Broschüre auch für die Gemeinde Kreuzau
herauszugeben, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Seitenumfang deutlich geringer ist
als bei der Broschüre der Stadt Erftstadt (ca. 12 Seiten statt 24 Seiten). Außerdem behält sich der
Verlag vor, die Broschüre nicht herauszugeben, sofern die Finanzierung durch Werbeeinnahmen
nicht gesichert ist. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass bereits kurz nach der
Kommunalwahl mit der Neuauflage der Bürgerinformation begonnen werden muss, so dass nicht
sicher ist, ob für beide Broschüren genügend Inserenten gefunden werden können.
Allerdings möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Herausgabe der Bürgerbroschüre
unbedingt Vorrang vor der Herausgabe eines Friedhofswegweisers haben sollte.
Unabhängig weiterer inhaltlicher Festlegungen bin ich weiterhin der Auffassung, dass auf die
Darstellung der einzelnen Friedhofslagepläne verzichtet werden sollte. Derartige Kartenunterlagen
sind nur in einem Zustand vorhanden, der nicht reproduktionsfähig ist. Hier dürfte es – auch aus
Platzgründen – ausreichend sein, wenn die Friedhöfe in den einzelnen Ortsteilen mit ihrer
Anschrift dargestellt werden.
Insoweit empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag zu entsprechen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Herausgabe eines Friedhofswegweisers darf nicht zu einer haushaltsmäßigen Belastung
führen.
III. Beschlussvorschlag:
-2-
„Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem Verlag eine
Friedhofsbroschüre bzw. einen Friedhofswegweiser zu erarbeiten. Der Beschluss ergeht
unter der Voraussetzung, dass der Gemeinde Kreuzau keinerlei Kosten entstehen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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