Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
20.04.2015
Erstellt
30.03.15, 17:02
Aktualisiert
30.03.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Sc/Wo
Jülich, 21.01.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 63/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
05.02.2015
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
20.04.2015
TOP
Ergebnisse
Ohne Abstimmung
indeland
Entwurf des informellen Planwerks "Rahmenplan Indesee" vom 16.12.2014
Vorstellung des Rahmenplan Indesee durch Herrn Dipl.-Ing. Clas Scheele, Büro RMP Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekten in Bonn
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Beschlussentwurf:
Dem Entwurf des informellen Planwerks „Rahmenplan Indesee“ vom 16.12.2014 wird zugestimmt.
Begründung:
Die von Dipl.-Ing. Scheele vorgestellte Ausarbeitung des Planungsbüros RMP beinhaltet das informelle Planwerk „Rahmenplan Indesee“, Stand: 16.12.2014.
Der mit Genehmigung vom 19.06.2009 geänderte Braunkohlenplan Inden II sieht in Kap. 5.3 „Restsee“ die Erarbeitung eines Masterplans (im Weiteren „Rahmenplan Indesee“ genannt) durch die
Anliegerkommunen (Düren und Inden) vor, in dem die beabsichtigte wirtschaftliche und touristische Gesamtentwicklung des Restsees und des Restseeumfeldes konkretisiert wird. In dem informellen Plan sollen die planerischen Vorstellungen für die regionalwirtschaftliche Inwertsetzung des
Restsees in der Phase der Befüllung (Zwischennutzungsphase) und nach Erreichen des Zielwasserspiegels (Endzustand) beschrieben und die langfristigen Entwicklungsschwerpunkte am Restsee und
an der Seeuferkante festgelegt werden. Die Aussagen des Rahmenplans Indesee werden in die bergrechtlichen Betriebspläne für den Tagebau Inden II einfliessen.
Die Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH hat die Verfahrensführung für den Rahmenplan
übernommen. Sie hat im Jahr 2012 das Planungsbüro RMP Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekten, Bonn, beauftragt, den Planungsprozess „Rahmenplan Indesee – Zwischennutzungskonzept“ zu
moderieren und den Planentwurf zu erstellen. Im Zuge der Bearbeitung des Auftrags stellte sich
heraus, dass der vom Planungsbüro BKR, Aachen, erarbeitete Rahmenplan Indesee (Stand: März
2012), in dem erstmalig konkrete Vorstellungen der Anrainerkommunen und der Entwicklungsge-
sellschaft indeland GmbH zur Nutzung des Seeumfeldes nach der vollständigen Befüllung des Restsees entwickelt wurden, eine Anpassung an das Konzept für die Zwischennutzung im Sinne einer
Konkretisierung bedarf. Deshalb wurde der ursprüngliche Auftrag um die Fortschreibung des Rahmenplans Indesee – Endzustand erweitert.
Der jetzt vorgelegte Rahmenplan Indesee – Endzustand soll den vom Planungsbüro BKR Aachen
erarbeiteten Rahmenplan Indesee konkretisieren und ersetzen. Es wurde auf die Planungsdetails des
Zwischennutzungskonzepts abgestimmt, so dass ein inhaltlich und auch optisch einheitliches und
abgestimmtes Gesamtplanwerk vorliegt.
Der Rahmenplan Endzustand stellt eine langfristige Realisierungsoption nach Beendigung der Bergaufsicht dar. Die im Erläuterungstext vielfach angesprochenen „späteren Planungen“ umfassen dabei Detailplanungen und Genehmigungsplanungen, u. a. nach Bergrecht, Wasser- oder Baurecht.
Der Entwurf des informellen Planwerks „Rahmenplan Indesee“ liegt zur Stellungnahme vor. Die
Stellungnahmen werden nach Ablauf der Beteiligungsfrist (15.02.2015) durch die Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH gebündelt. Diese erstellt einen Abwägungsvorschlag, der im Facharbeitskreis Rahmenplan Indesee diskutiert und ggf. modifiziert wird. Anschließend erfolgt die Überarbeitung des Planentwurfes.
Die überarbeitete Fassung des Planwerks wird dem Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH voraussichtlich im April 2015 zum Beschluss vorgelegt und nach Beschlussfassung der
RWE Power AG als Grundlage für die bergrechtlichen Betriebspläne für den Tagebau Inden II zugestellt.
Als Anlagen sind die zur Stellungnahme übersandten Plan- und Textdateien im pdf-Format beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 63/2015
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