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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung- Gebiet Industriepark Mühlenerft-a) Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlussesb) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlussesc) Empfehlung zum Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung- Gebiet Industriepark Mühlenerft-a) Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlussesb) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlussesc) Empfehlung zum Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung- Gebiet Industriepark Mühlenerft-a) Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlussesb) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlussesc) Empfehlung zum Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-210/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 12.04.2005 Rat der Stadt Bedburg 19.04.2005 Bemerkungen: Betreff: Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung - Gebiet Industriepark Mühlenerfta) Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses b) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses c) Empfehlung zum Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Satzungsbeschluss vom 26.06.2001 für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches aufzuheben. zu b) Der Rat beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 06.02.2001 für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg aufzuheben und gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vor dem 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), bei Erweiterung des Plangebietes einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. beigefügtem Übersichtsplan zu fassen. Planungsziel ist • der Wegfall eines Teilstückes der öffentlichen Verkehrsfläche (Planstraße 6) und • die Verbindung der bedingt durch den Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche überbaubaren Grundstücksflächen und damit eine entsprechende Erweiterung zu c) Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I. 2141, ber. 1998 I S. 137) (BGBL III 213-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBL. I. 2502/2503), erneut auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dabei wird bestimmt, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgebracht werden können. Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.02.2001 einstimmig beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung aufzuheben und bei Erweiterung des Plangebietes einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen (siehe Übersichtsplan 1). Die Offenlage gem. § 3 Abs. 3 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg wurde durchgeführt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ist in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 26.06.2001 erfolgt. Aufgrund einer erneuten Anfrage hat sich nunmehr gezeigt, dass ein Wegfall einer öffentlichen Verkehrsfläche erforderlich wird, um kurzfristig bedarfsorientiert gewerbliche Bauflächen anbieten zu können und damit für den Grundstücksbewerber den erforderlichen Flächenbedarf sicherzustellen. Insbesondere handelt es sich hierbei um den Wegfall der Planstraße 6 gem. Planübersicht. Hierdurch kann innerhalb des bislang erschlossenen Plangeltungsbereiches zunächst die Bebauung ermöglicht und dem Grundstücksbewerber gleichzeitig bereits zum jetzigen Zeitpunkt optionell die darüber hinaus gehende, nördlich gelegene Fläche im Rahmen der weiteren Entwicklung angeboten werden. Daher wird die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 26.06.2001 für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung erforderlich. Zur rechtssicheren Weiterführung des Verfahrens muss ferner der Aufstellungsbeschluss vom 06.02.2001 aufgehoben und unter Neuordnung der Planinhalte neu gefasst werden. Die Änderung umfasst: • Wegfall eines Teilstückes der öffentlichen Verkehrsfläche (Planstraße 6) • Verbindung der bedingt durch den Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche überbaubaren Grundstücksflächen und damit eine entsprechende Erweiterung Die Änderungen sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Die übrigen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan 39a/Bedburg, 1. Änderung sollen unverändert übernommen werden. Aufgrund dieser Änderungen wird eine erneute Offenlage des Planes gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches erforderlich. Um nunmehr zu vermeiden, dass die gesamte Planung inhaltlich nochmals der Offenlage unterzogen wird, soll ferner bestimmt werden, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgebracht werden können. Anlage: • Übersichtsplan in der Fassung vom 26.06.2001 (Anlage 1/alt) • Übersichtsplan in der Neufassung (Anlage 2) 50181 Bedburg, den 30.03.2005 ----------------------------------(Schmitz) Bearbeiter ----------------------------------(Klütsch) Stellv.Fachbereichsleiter ----------------------------------(Ackermann) Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand