Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-210/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
12.04.2005
Rat der Stadt Bedburg
19.04.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung
- Gebiet Industriepark Mühlenerfta) Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses
b) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
c) Empfehlung zum Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Satzungsbeschluss vom 26.06.2001 für den
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches
aufzuheben.
zu b)
Der Rat beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 06.02.2001 für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg aufzuheben und gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches
(Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vor dem 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), bei Erweiterung des Plangebietes einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. beigefügtem
Übersichtsplan zu fassen. Planungsziel ist
• der Wegfall eines Teilstückes der öffentlichen Verkehrsfläche (Planstraße 6) und
• die Verbindung der bedingt durch den Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche
überbaubaren Grundstücksflächen und damit eine entsprechende Erweiterung
zu c)
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs.
3 des Baugesetzbuches des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBL. I. 2141, ber. 1998 I S. 137) (BGBL III 213-1), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 15.12.1997 (BGBL. I. 2502/2503), erneut auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Dabei wird bestimmt, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgebracht werden
können.
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.02.2001 einstimmig beschlossen, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung aufzuheben und bei
Erweiterung des Plangebietes einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen (siehe Übersichtsplan
1).
Die Offenlage gem. § 3 Abs. 3 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg
wurde durchgeführt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ist in der Sitzung des Rates der Stadt
Bedburg am 26.06.2001 erfolgt.
Aufgrund einer erneuten Anfrage hat sich nunmehr gezeigt, dass ein Wegfall einer öffentlichen
Verkehrsfläche erforderlich wird, um kurzfristig bedarfsorientiert gewerbliche Bauflächen anbieten
zu können und damit für den Grundstücksbewerber den erforderlichen Flächenbedarf
sicherzustellen. Insbesondere handelt es sich hierbei um den Wegfall der Planstraße 6 gem.
Planübersicht. Hierdurch kann innerhalb des bislang erschlossenen Plangeltungsbereiches
zunächst die Bebauung ermöglicht und dem Grundstücksbewerber gleichzeitig bereits zum
jetzigen Zeitpunkt optionell die darüber hinaus gehende, nördlich gelegene Fläche im Rahmen der
weiteren Entwicklung angeboten werden.
Daher wird die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 26.06.2001 für den Bebauungsplan Nr.
39a/Bedburg, 1. Änderung erforderlich.
Zur rechtssicheren Weiterführung des Verfahrens muss ferner der Aufstellungsbeschluss vom
06.02.2001 aufgehoben und unter Neuordnung der Planinhalte neu gefasst werden.
Die Änderung umfasst:
• Wegfall eines Teilstückes der öffentlichen Verkehrsfläche (Planstraße 6)
• Verbindung der bedingt durch den Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche überbaubaren
Grundstücksflächen und damit eine entsprechende Erweiterung
Die Änderungen sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die übrigen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan 39a/Bedburg, 1. Änderung sollen
unverändert übernommen werden.
Aufgrund dieser Änderungen wird eine erneute Offenlage des Planes gem. § 3 Abs. 3 des
Baugesetzbuches erforderlich. Um nunmehr zu vermeiden, dass die gesamte Planung inhaltlich
nochmals der Offenlage unterzogen wird, soll ferner bestimmt werden, dass Anregungen nur zum
geänderten Teil der Planung vorgebracht werden können.
Anlage:
• Übersichtsplan in der Fassung vom 26.06.2001 (Anlage 1/alt)
• Übersichtsplan in der Neufassung (Anlage 2)
50181 Bedburg, den 30.03.2005
----------------------------------(Schmitz)
Bearbeiter
----------------------------------(Klütsch)
Stellv.Fachbereichsleiter
----------------------------------(Ackermann)
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand