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Beschlusstext (Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW hier: Wegekapelle in Eichen - Gemarkung Houverath, Flur 17, Flurstück 23, Kapellenweg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
11 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
09.04.15, 16:51
Aktualisiert
22.02.17, 13:17
Beschlusstext (Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW
hier: Wegekapelle in Eichen - Gemarkung Houverath, Flur 17, Flurstück 23, Kapellenweg)

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Bad Münstereifel, 09.04.2015 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 03.03.2015 Zu Punkt 13. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 216-X Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW hier: Wegekapelle in Eichen - Gemarkung Houverath, Flur 17, Flurstück 23, Kapellenweg Einstimmiger Beschluss: Es wird beschlossen, die Wegekapelle in Bad Münstereifel-Eichen in die Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel einzutragen.