Daten
Kommune
Jülich
Größe
183 kB
Datum
16.04.2015
Erstellt
02.04.15, 12:18
Aktualisiert
02.04.15, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Pü
Jülich, 31.03.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 189/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 16.04.2015
förderung und Stadtmarketing
TOP
Ergebnisse
Wettbewerb „Zukunftsstadt“
Anlg.:
V
StaMa SD.Net
Beschlussentwurf:
Entfällt
Begründung:
Die Stadt Jülich beteiligt sich an dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgeschriebenem Wettbewerb „Zukunftsstadt“ in dem es um die Frage geht „Wie sieht unsere Stadt der
Zukunft aus?“ Die Federführung übernimmt das Dezernat V / Stabsstelle Stadtmarketing. Der
Wettbewerbsantrag wurde in enger Kooperation mit der Katholischen Hochschule NordrheinWestfalen, Forschungsschwerpunkt Teilhabeforschung, ausgearbeitet. Der Deutsche Städtetag und
der Deutsche Städte- und Gemeindebund sind Partner des Wettbewerbs Zukunftsstadt im Rahmen
des Wissenschaftsjahrs 2015.
Das Motto der Jülicher Bewerbung lautet: „Jülich 2030 – Bürger. Schaffen. Zukunft.“ Mit dem
Wettbewerb „Zukunftsstadt“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel,
in bis zu 50 Städten gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Wissenschaftlern, Ratsvertretern,
Verwaltungsmitarbeitern, lokalen Verbänden, Bildungsakteuren vor Ort, Stiftungen und Unternehmen eine nachhaltige und ganzheitliche Vision 2030+ zu entwickeln.
Der Wettbewerb ist in insgesamt drei Phasen unterteilt: Die erste Phase startet im Wissenschaftsjahr
2015. Maximal 50 Kommunen entwickeln im Bürgerbeteiligungsprozess ihre ersten Visionen und
leiten Handlungs- und Umsetzungsvorschläge ab. In der zweiten Phase ab 2016 prüfen bis zu 20
Kommunen diese Vorstellungen wissenschaftlich und erarbeiten ein umsetzungsreifes Konzept. In
der dritten Phase werden schließlich bis zu acht Städte ihre innovativen Ideen in so genannten „Reallaboren“ in die Praxis umsetzen.
Förderungswürdig sind ausschließlich Kommunen, die mindestens einen wissenschaftlichen Partner
und einen lokalen Medienpartner vorweisen können. Zuwendungen aus dem Wettbewerb „Zu-
kunftsstadt“ können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu neun Monaten als
nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Investitionen werden nicht gefördert. Zur Umsetzung der ersten Phase können Kommunen mit bis zu 35.000 Euro gefördert werden. Für die zweite
Phase ist eine Förderung in der Höhe von bis zu 200.000 Euro vorgesehen.
Das Konzept soll mit den Bürgerinnen und Bürgern grafisch visualisiert werden. Dabei können aktuelle Herausforderungen und Veränderungen, wie z. B. struktureller oder demografischer Wandel,
die Basis für die Entwicklung der eigenen Vision 2030+ sein. Ziel ist es, eine Vision zu entwickeln,
die sich an den alltäglichen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert.
Die Katholische Hochschule NRW als wissenschaftlicher Partner der Stadt Jülich würde die Bürgerinnen und Bürger sowie die weiteren Akteure Jülichs bei der Entwicklung ihrer Vision unterstützen. Die angestrebten Ziele der Projektteilnahme sind u.a. die kooperative Erarbeitung von Leitlinien für die zukünftige Stadtentwicklung, die Schärfung des Bewusstseins für die aktuellen und
zukünftigen Herausforderung sowie die Steigerung der Identifikation der Bevölkerung mit ihrer
Stadt.
Nach Einschätzung der Verwaltung sind die bereits vorhandenen kommunalen Konzepte (wie der
Demografie- und Sozialbericht, die Nahversorgungsanalyse, das Programm Jülich 2020 und weitere), Jülichs Potenziale und einzigartige Stärken sowie das ausgeprägte bürgerschaftliche Engagement in besonderem Maße geeignet, um erfolgreich an dem öffentlichkeitswirksamen Wettbewerb
„Zukunftsstadt“ teilzuhaben.
Stichtag für die Einreichung einer Bewerbung war der 27. März 2015. Die Beurteilung der eingereichten Projektskizzen durch eine Expertenjury wird bis Ende der 16. Kalenderwoche erwartet. Der
Ausschuss wird in seiner nächsten Sitzung im Mai über das Ergebnis der Jülicher Bewerbung informiert.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 189/2015
x
nein
nein
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