Daten
Kommune
Jülich
Größe
223 kB
Datum
16.04.2015
Erstellt
02.04.15, 12:18
Aktualisiert
02.04.15, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: III Az.: Sc/Wo
Jülich, 18.03.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 167/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 16.04.2015
förderung und Stadtmarketing
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Ergebnisse
Der Fachbereich „Deutsch als Fremdsprache“ an der VHS Jülicher Land
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Begründung:
Im Haupt- und Finanzausschuss vom 12.3.2015 wurde eine Übersicht über die Aktivitäten der VHS
Jülicher Land hinsichtlich der sprachlichen Integration von Flüchtlingen gewünscht. Die VHS erweitert den Auftrag dahingehend, den gesamten Fachbereich darzustellen, der sich um sprachliche
Integration insgesamt bemüht. Nur so ist der Zusammenhang vom Integrationskurssystem und Angeboten außerhalb dieses Systems nachzuvollziehen.
Grundsätzliches:
Der Fachbereich „Deutsch als Fremdsprache – DaF“ ist aus gesellschafts- und sozialpolitischen
Gründen eine Kernaufgabe im Angebotsspektrum der VHS. Die Zuwanderung von Migranten und
gegenwärtig die zunehmende Zahl von Flüchtlingen gebot und gebietet es, das Erlernen der deutschen Sprache als wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Integration bzw. für den Aufenthalt in Deutschland anzusehen. Dabei ist allerdings hinsichtlich von Migranten einerseits und Asylbewerbern/Flüchtlingen andererseits eine ganz unterschiedliche politische Zielrichtung zu erkennen,
die vor allem für die letztgenannte Gruppe Probleme in der Angebotskonzeptionierung und –
durchführung eröffnet.
Der Fachbereich ist aber auch aus ökonomischen Gründen wichtig für die VHS. Wie weiter unten
dargestellt ist, trägt die Refinanzierung des Integrationskurssystems erheblich zur Verminderung des
Zuschussbedarfes bei.
Das Integrationskurssystem (IK) und darüber hinausgehende Angebote (DaF)
Integrationskurse:
Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 ist die VHS Jülicher Land zugelassener
Träger für Integrationskurse. Die Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BaMF) erfolgt nach Erfüllung enger Kriterien immer für einen begrenzten Zeitraum. Die letzte
Zulassung erhielt die VHS Jülicher Land im Jahr 2012 für vier Jahre.
Von den entscheidenden Voraussetzungen für die Zulassung sollen hier nur einige genannt werden:
erwachsenengerechte Unterrichtsräume mit einer dem modernen Sprachunterricht entsprechenden Ausstattung, die Bereitstellung eines Pausen- sowie Hausaufgabenraums. Gewährleistung von störungsfreiem, konzentriertem Unterricht. Die Räume werden durch das Bundesamt begutachtet und zugelassen. Prüfungsräume bedürfen einer bestimmten Größe, um
den Mindestabstand der Prüflinge zueinander einzuhalten. Dies kann jederzeit ohne Ankündigung überprüft werden.
Gesamt-Zertifizierung der VHS durch ein anerkanntes Qualitätsmanagement.
Alle Lehrkräfte müssen eine Zusatzqualifikation vorweisen (z.B. reicht ein Studium der
Germanistik und Tätigkeit als Deutschlehrer nicht aus), um vom BaMF als Kursleitung zugelassen zu werden.
Für alle anfallenden Verwaltungsarbeiten (Listenerstellung, Abrechnungen, Meldungen über
„INGEonline“ ans Bundesamt, etc.) muss eine eigene Verwaltungskraft zur Verfügung stehen, die nicht gleichzeitig auch eine Lehrtätigkeit ausübt.
Einstufungstest dürfen nur von zugelassenen Lehrkräften durchgeführt werden. Da im Fall
der VHS Jülicher Land die hauptberufliche Fachbereichsleiterin ebenfalls zugelassene
Lehrkraft ist, führt sie die Tests und Beratungsgespräche mit allen TN durch.
Die VHS ist zur Zusammenarbeit mit anderen Integrationskursträgern verpflichtet.
Die VHS Jülicher Land bietet allgemeine Integrationskurse mit einem Stundenumfang von 660
Ustd. Davon entfallen 600 Stunden (6 Module mit jeweils 100 Ustd.) auf den Sprachkurs und 60
Stunden auf den Orientierungskurs. Ziel des Kurses ist das Niveau B1 im „Deutschtest- für- Zuwanderer (DTZ)“ und das Bestehen des Tests „Leben in Deutschland“. Von Mo-Fr. finden 20 Ustd.
am Vormittag von 8.30-11.45 Uhr statt. Der Unterricht am Vormittag ist geboten, weil andere Zeiten (z.B. abends) durch Unterrichtsstruktur und -umfang aus leicht nachvollziehbaren Gründen weder für Teilnehmende noch für Dozenten/innen zumutbar und daher auch nicht realisierbar ist.
Teilnehmer der IK sind neuzugewanderte Nicht-EU-Bürger/innen, die eine Verpflichtung der Ausländerbehörden haben, Nicht-EU-Bürger/innen und EU-Bürger/innen, die in Leistungsbezug stehen,
mit (indirekter) Verpflichtung der Träger der Grundsicherung.
Die Integrationskurse der VHS Jülicher Land beginnen regelmäßig im Februar und September mit
Modul 1. Parallel beginnt im Februar ein Kurs ab Modul 4 (Wiederholer-Kurs bzw. Kurs für höher
eingestufte). Dieser Rhythmus hat sich bewährt, so dass sowohl Teilnehmer/innen als auch Dozentinnen eine Planungssicherheit haben. Verpflichtete Teilnehmer/innen bekommen in der Regel
rechtzeitig einen Platz und müssen selten auf andere Kursträger, etwa nach Düren, ausweichen. Die
Kurse und bzw. jedes einzelne Modul wird mit dem BaMF abgerechnet und über dieses refinanziert
(derzeit 294.-€/100 Ustd./TN). Sog. Selbstzahler (also diejenigen TN, die nicht über das BaMF refinanziert werden) können nur im Rahmen noch freier Plätze berücksichtigt werden. Die Gebühr für
Selbstzahler darf gemäß den Vorgaben des BaMF nicht unter dem von verpflichteten TN zu zahlenden Eigenanteil liegen (derzeit 120.- €/100 Ustd./TN). Die VHS erhebt für Selbstzahler eine Gebühr
von 209,-€/100 Ustd.
Sitzungsvorlage 167/2015
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An den Integrationskursen nehmen TN aus Jülich, Aldenhoven, Linnich und Titz teil, mitunter auch
aus Niederzier. Es ist sinnvoll, das IK-Angebot in Jülich zu konzentrieren, da die Kurse damit für
alle TN erreichbar sind und die Kurse im bewährten Rhythmus immer genügend TN haben.
Neben den IK bietet die VHS Jülicher Land vormittags und abends „freie“ DaF-Kurse an, die jedem
offenstehen. Aufgrund steigender Nachfrage - auch durch Flüchtlinge - wurde das Angebot hier
ausgebaut. Auf den Niveaustufen A1-B2 finden derzeit 6 Kurse statt. Davon sind zwei Anfängerkurse, in denen 17 Asylbewerber/innen angemeldet sind. In Gesprächen wurden Bildungsstand und
Vorkenntnisse (auch in anderen Sprachen) ermittelt, um die TN in geeignete Gruppen zusammenzufassen und einen zielführenden Unterricht zu gewährleisten.
Einige Asylbewerber/innen nehmen an Kursen für Fortgeschrittene teil.
Einbürgerung und Sprachnachweis B1
Die VHS Jülicher Land bietet jährlich vier Termine zum Einbürgerungstest an. Mit der Prüfung
„Zertifikat Deutsch B1“ können die Teilnehmer/innen den zur Einbürgerung erforderlichen Sprachnachweis erwerben. Das Zertifikat ist auch für Studenten und Studentinnen relevant, wenn sie ihr
Studium nicht auf Deutsch aufgenommen haben, dennoch nach einer bestimmten Zeit Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen müssen. Diese Prüfungen finden drei bis viermal im Jahr
statt. Einmal pro Semester wird dazu ein Vorbereitungskurs auf diese Prüfung angeboten.
Sprachnachweis A1
Einige zugewanderte Mitbürger benötigen den Sprachnachweis A1. Die VHS Jülicher Land ist zur
Zeit das einzige Prüfungszentrum in der Region Düren, das diese Prüfung regulär an bis zu vier
Terminen/Jahr im Programm führt.
Niederschwellige Angebote
Seit langer Zeit unterstützt die VHS zugewanderte Frauen, die nicht ausreichend alphabetisiert sind,
durch das niederschwellige Angebot „Lesen und Schreiben für Migrantinnen“. Darüber hinaus setzt
die VHS in einer Kooperation mit zwei Kitas das Konzept „Mama lernt Deutsch“ um, das Mütter,
die aufgrund der familiären Situation (noch) keinen Sprachkurs besuchen können, vor Ort in der
Kita ihrer Kinder mit sehr praxisbezogenem Sprachunterricht unterstützt.
Zahlen für das Jahr 2014
Die VHS Jülicher Land hat im Jahr 2014 im Integrationsbereich 1682 Ustd. durchgeführt. Im Bereich DaF waren es 529 Ustd, bezogen auf die Gesamtzahl durchgeführter Ustd. sind dies 20,2%.
Die Integrationskurse hatten im Durchschnitt 16 TN/Modul (höchstens 20 sind zugelassen). Die
DTZ-Prüfungen legten 48 TN ab.
Das Zertifikat-Deutsch wurde von 31 TN, .Einbürgerungstests von 35TN, die A1-Prüfung von 12
Teilnehmer/innen abgelegt.
Der IK-Bereich zählt zu den förderfähigen Ustd. gemäß Weiterbildungsgesetz und erwirtschaftete
durch die zusätzliche Refinanzierung über das BaMF einen Saldo von 31.217,- €, der DaF-Bereich
5280,-€. Der Zuschussbedarf der VHS Jülicher Land wird allein dadurch um ca. 36.500.-€ reduziert.
Deutschkurse für Asylberwerber/Flüchtlinge
Die politische Diskussion um Asylbewerber/Flüchtlinge ist aufgrund der rapide steigenden Zahlen
voll entbrannt. Vielfach geht es dabei um die Unterbringung. Aber seit mehr als einem Jahr ist auch
eine deutliche Steigerung der Nachfrage von Flüchtlingen nach Deutschkursen zu verzeichnen. Die
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VHS Jülicher Land hat seit dem Frühjahrssemester 2013 darauf reagiert und weitere Anfängerkurse
angeboten. Dabei hat sie bewusst darauf verzichtet, eigene Kurse für Flüchtlinge anzubieten, da
„Flüchtling“ keinen homogenen Bildungsstatus darstellt und nicht alle Flüchtlinge in demselben
Kurs erfolgreich Deutsch lernen können (dies dürfte für einen eigens konzipierten Kurs ein zusätzliches Problem darstellen). Neben der Heterogenität der Bildungsvoraussetzungen ist ihr Aufenthaltsstatus nicht klar, jedenfalls solange ihre Verfahren laufen und auch noch dann, wenn danach „nur“
eine Duldung zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt, die zeitlich eng befristet ist.
Für Flüchtlinge ist die Teilnahme an Integrationskursen aus finanziellen Gründen – das Kursentgelt
ist vom BaMF vorgeschrieben - ein Problem. Außerdem sind die Plätze für Selbstzahler beschränkt,
TN mit Verpflichtung durch die Ausländerbehörden haben Vorrang.
Das ist logisch und sinnvoll, denn die Verpflichtung sichert auch die Fortsetzung der Kurse mit genügend TN über alle Module bis zur Prüfung, während Selbstzahler jederzeit aussteigen können.
Das Programm DaF 1/2015 enthielt zunächst einen allgemeinen Kurs für Anfänger (Zielgruppe:
Asylbewerber/Flüchtlinge). Es zeichnete sich schnell ab, dass dieses Angebot allein nicht ausreichen würde, zumal die Zusammensetzung der TN so heterogen gewesen wäre, dass der Kurs mit
seiner relativ geringen Stundenzahl keinen angemessenen Erfolg versprach.
Vom Integrationsausschuss Düren wurde Ende Januar die Förderung eines Flüchtlingskurses mit
200 Stunden in Aussicht gestellt. Hierzu hat die Fachbereichsleiterin der VHS Jülich zügig Einstufungsgespräche mit den in Frage kommenden TN geführt, um Bildungsstand und eventuelle Vorkenntnisse (u.a. weitere Fremdsprachen) abzufragen und eine sinnvolle Zusammensetzung des Kurses und ein erfolgreiches Lernen zu ermöglichen. Nachdem diese Förderung nicht realisiert wurde,
wurde umgehend mit der Einrichtung eines weiteren Anfängerkurses reagiert, an dem sowohl die
zuvor ausgewählten Flüchtlinge als auch andere Migranten teilnehmen.
Vom 16.3.-17.6. werden 69 Stunden erteilt. In diesem Kurs sind alle Flüchtlinge, die sich bei der
VHS vorgestellt haben und bessere Bildungsvoraussetzungen mitbringen, untergekommen. Alle
anderen Flüchtlinge, die vorgesprochen haben, sind Teilnehmer des Vormittagskurses, der Anfang
März begonnen hat. Lediglich zwei oder drei Flüchtlinge haben an der VHS Jülicher Land derzeit
keinen Platz in einem Kurs bekommen, weil sie nicht alphabetisiert waren.
Neben der Unterbringungsproblematik hat auf politischer Ebene auch eine verstärkte Diskussion
um die sprachliche Förderung der Asylbewerber/Flüchtlinge eingesetzt, um den Aufenthalt in
Deutschland zu verbessern. Das Land NRW hat nunmehr 500.000.- € zusätzlich für die Weiterbildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt, um damit entsprechende Kurse für die Zielgruppe
Flüchtlinge zu ermöglichen. Dies ist einerseits erfreulich, andererseits muss realistisch gesehen
werden, dass von dem Geld 240.000.-€ für VHS´n zur Verfügung stehen, der Rest für Einrichtungen
in anderer Trägerschaft (Kirchen, freie Träger). Bei ca. 130 VHS in NRW wäre dies eine Fördersumme von ca. 1.800.- € pro VHS. Die Förderrichtlinien, die am 12.3.2015 veröffentlicht wurden,
eröffnen eine Zuwendung für einen Kurs mit einem Gesamtumfang von maximal 100 Ustd. Damit
dürfte klar sein, dass
a) konzeptionell dieser Kurs nur inhaltlich in sehr abgespeckter Form aufgestellt werden kann
(das ist seitens der VHS bereits erfolgt), und
b) möglicherweise nicht alle VHS Berücksichtigung finden (Windhund-Prinzip)
Ungeachtet dessen hat die VHS Jülicher Land sofort reagiert und umgehend einen Antrag auf diese
Förderung gestellt. Geplant sind 100 Ustd. vom 12.08. -21.10.2015. Sofern sich abzeichnen sollte,
dass weitere Fördergelder zur Verfügung stünden oder aber Gelder wider Erwarten noch zur Verfügung stehen, besteht die Option eines weiteres Antrages für den restlichen Zeitraum des Jahres.
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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
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X
nein
nein
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