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Sitzungsvorlage (Der Fachbereich „Deutsch als Fremdsprache“ an der VHS Jülicher Land)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
223 kB
Datum
16.04.2015
Erstellt
02.04.15, 12:18
Aktualisiert
02.04.15, 12:18
Sitzungsvorlage (Der Fachbereich „Deutsch als Fremdsprache“ an der VHS Jülicher Land) Sitzungsvorlage (Der Fachbereich „Deutsch als Fremdsprache“ an der VHS Jülicher Land) Sitzungsvorlage (Der Fachbereich „Deutsch als Fremdsprache“ an der VHS Jülicher Land) Sitzungsvorlage (Der Fachbereich „Deutsch als Fremdsprache“ an der VHS Jülicher Land) Sitzungsvorlage (Der Fachbereich „Deutsch als Fremdsprache“ an der VHS Jülicher Land)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: III Az.: Sc/Wo Jülich, 18.03.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 167/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 16.04.2015 förderung und Stadtmarketing TOP Ergebnisse Der Fachbereich „Deutsch als Fremdsprache“ an der VHS Jülicher Land Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Begründung: Im Haupt- und Finanzausschuss vom 12.3.2015 wurde eine Übersicht über die Aktivitäten der VHS Jülicher Land hinsichtlich der sprachlichen Integration von Flüchtlingen gewünscht. Die VHS erweitert den Auftrag dahingehend, den gesamten Fachbereich darzustellen, der sich um sprachliche Integration insgesamt bemüht. Nur so ist der Zusammenhang vom Integrationskurssystem und Angeboten außerhalb dieses Systems nachzuvollziehen. Grundsätzliches: Der Fachbereich „Deutsch als Fremdsprache – DaF“ ist aus gesellschafts- und sozialpolitischen Gründen eine Kernaufgabe im Angebotsspektrum der VHS. Die Zuwanderung von Migranten und gegenwärtig die zunehmende Zahl von Flüchtlingen gebot und gebietet es, das Erlernen der deutschen Sprache als wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Integration bzw. für den Aufenthalt in Deutschland anzusehen. Dabei ist allerdings hinsichtlich von Migranten einerseits und Asylbewerbern/Flüchtlingen andererseits eine ganz unterschiedliche politische Zielrichtung zu erkennen, die vor allem für die letztgenannte Gruppe Probleme in der Angebotskonzeptionierung und – durchführung eröffnet. Der Fachbereich ist aber auch aus ökonomischen Gründen wichtig für die VHS. Wie weiter unten dargestellt ist, trägt die Refinanzierung des Integrationskurssystems erheblich zur Verminderung des Zuschussbedarfes bei. Das Integrationskurssystem (IK) und darüber hinausgehende Angebote (DaF) Integrationskurse: Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 ist die VHS Jülicher Land zugelassener Träger für Integrationskurse. Die Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) erfolgt nach Erfüllung enger Kriterien immer für einen begrenzten Zeitraum. Die letzte Zulassung erhielt die VHS Jülicher Land im Jahr 2012 für vier Jahre. Von den entscheidenden Voraussetzungen für die Zulassung sollen hier nur einige genannt werden:  erwachsenengerechte Unterrichtsräume mit einer dem modernen Sprachunterricht entsprechenden Ausstattung, die Bereitstellung eines Pausen- sowie Hausaufgabenraums. Gewährleistung von störungsfreiem, konzentriertem Unterricht. Die Räume werden durch das Bundesamt begutachtet und zugelassen. Prüfungsräume bedürfen einer bestimmten Größe, um den Mindestabstand der Prüflinge zueinander einzuhalten. Dies kann jederzeit ohne Ankündigung überprüft werden.  Gesamt-Zertifizierung der VHS durch ein anerkanntes Qualitätsmanagement.  Alle Lehrkräfte müssen eine Zusatzqualifikation vorweisen (z.B. reicht ein Studium der Germanistik und Tätigkeit als Deutschlehrer nicht aus), um vom BaMF als Kursleitung zugelassen zu werden.  Für alle anfallenden Verwaltungsarbeiten (Listenerstellung, Abrechnungen, Meldungen über „INGEonline“ ans Bundesamt, etc.) muss eine eigene Verwaltungskraft zur Verfügung stehen, die nicht gleichzeitig auch eine Lehrtätigkeit ausübt.  Einstufungstest dürfen nur von zugelassenen Lehrkräften durchgeführt werden. Da im Fall der VHS Jülicher Land die hauptberufliche Fachbereichsleiterin ebenfalls zugelassene Lehrkraft ist, führt sie die Tests und Beratungsgespräche mit allen TN durch.  Die VHS ist zur Zusammenarbeit mit anderen Integrationskursträgern verpflichtet. Die VHS Jülicher Land bietet allgemeine Integrationskurse mit einem Stundenumfang von 660 Ustd. Davon entfallen 600 Stunden (6 Module mit jeweils 100 Ustd.) auf den Sprachkurs und 60 Stunden auf den Orientierungskurs. Ziel des Kurses ist das Niveau B1 im „Deutschtest- für- Zuwanderer (DTZ)“ und das Bestehen des Tests „Leben in Deutschland“. Von Mo-Fr. finden 20 Ustd. am Vormittag von 8.30-11.45 Uhr statt. Der Unterricht am Vormittag ist geboten, weil andere Zeiten (z.B. abends) durch Unterrichtsstruktur und -umfang aus leicht nachvollziehbaren Gründen weder für Teilnehmende noch für Dozenten/innen zumutbar und daher auch nicht realisierbar ist. Teilnehmer der IK sind neuzugewanderte Nicht-EU-Bürger/innen, die eine Verpflichtung der Ausländerbehörden haben, Nicht-EU-Bürger/innen und EU-Bürger/innen, die in Leistungsbezug stehen, mit (indirekter) Verpflichtung der Träger der Grundsicherung. Die Integrationskurse der VHS Jülicher Land beginnen regelmäßig im Februar und September mit Modul 1. Parallel beginnt im Februar ein Kurs ab Modul 4 (Wiederholer-Kurs bzw. Kurs für höher eingestufte). Dieser Rhythmus hat sich bewährt, so dass sowohl Teilnehmer/innen als auch Dozentinnen eine Planungssicherheit haben. Verpflichtete Teilnehmer/innen bekommen in der Regel rechtzeitig einen Platz und müssen selten auf andere Kursträger, etwa nach Düren, ausweichen. Die Kurse und bzw. jedes einzelne Modul wird mit dem BaMF abgerechnet und über dieses refinanziert (derzeit 294.-€/100 Ustd./TN). Sog. Selbstzahler (also diejenigen TN, die nicht über das BaMF refinanziert werden) können nur im Rahmen noch freier Plätze berücksichtigt werden. Die Gebühr für Selbstzahler darf gemäß den Vorgaben des BaMF nicht unter dem von verpflichteten TN zu zahlenden Eigenanteil liegen (derzeit 120.- €/100 Ustd./TN). Die VHS erhebt für Selbstzahler eine Gebühr von 209,-€/100 Ustd. Sitzungsvorlage 167/2015 Seite 2 An den Integrationskursen nehmen TN aus Jülich, Aldenhoven, Linnich und Titz teil, mitunter auch aus Niederzier. Es ist sinnvoll, das IK-Angebot in Jülich zu konzentrieren, da die Kurse damit für alle TN erreichbar sind und die Kurse im bewährten Rhythmus immer genügend TN haben. Neben den IK bietet die VHS Jülicher Land vormittags und abends „freie“ DaF-Kurse an, die jedem offenstehen. Aufgrund steigender Nachfrage - auch durch Flüchtlinge - wurde das Angebot hier ausgebaut. Auf den Niveaustufen A1-B2 finden derzeit 6 Kurse statt. Davon sind zwei Anfängerkurse, in denen 17 Asylbewerber/innen angemeldet sind. In Gesprächen wurden Bildungsstand und Vorkenntnisse (auch in anderen Sprachen) ermittelt, um die TN in geeignete Gruppen zusammenzufassen und einen zielführenden Unterricht zu gewährleisten. Einige Asylbewerber/innen nehmen an Kursen für Fortgeschrittene teil. Einbürgerung und Sprachnachweis B1 Die VHS Jülicher Land bietet jährlich vier Termine zum Einbürgerungstest an. Mit der Prüfung „Zertifikat Deutsch B1“ können die Teilnehmer/innen den zur Einbürgerung erforderlichen Sprachnachweis erwerben. Das Zertifikat ist auch für Studenten und Studentinnen relevant, wenn sie ihr Studium nicht auf Deutsch aufgenommen haben, dennoch nach einer bestimmten Zeit Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen müssen. Diese Prüfungen finden drei bis viermal im Jahr statt. Einmal pro Semester wird dazu ein Vorbereitungskurs auf diese Prüfung angeboten. Sprachnachweis A1 Einige zugewanderte Mitbürger benötigen den Sprachnachweis A1. Die VHS Jülicher Land ist zur Zeit das einzige Prüfungszentrum in der Region Düren, das diese Prüfung regulär an bis zu vier Terminen/Jahr im Programm führt. Niederschwellige Angebote Seit langer Zeit unterstützt die VHS zugewanderte Frauen, die nicht ausreichend alphabetisiert sind, durch das niederschwellige Angebot „Lesen und Schreiben für Migrantinnen“. Darüber hinaus setzt die VHS in einer Kooperation mit zwei Kitas das Konzept „Mama lernt Deutsch“ um, das Mütter, die aufgrund der familiären Situation (noch) keinen Sprachkurs besuchen können, vor Ort in der Kita ihrer Kinder mit sehr praxisbezogenem Sprachunterricht unterstützt. Zahlen für das Jahr 2014 Die VHS Jülicher Land hat im Jahr 2014 im Integrationsbereich 1682 Ustd. durchgeführt. Im Bereich DaF waren es 529 Ustd, bezogen auf die Gesamtzahl durchgeführter Ustd. sind dies 20,2%. Die Integrationskurse hatten im Durchschnitt 16 TN/Modul (höchstens 20 sind zugelassen). Die DTZ-Prüfungen legten 48 TN ab. Das Zertifikat-Deutsch wurde von 31 TN, .Einbürgerungstests von 35TN, die A1-Prüfung von 12 Teilnehmer/innen abgelegt. Der IK-Bereich zählt zu den förderfähigen Ustd. gemäß Weiterbildungsgesetz und erwirtschaftete durch die zusätzliche Refinanzierung über das BaMF einen Saldo von 31.217,- €, der DaF-Bereich 5280,-€. Der Zuschussbedarf der VHS Jülicher Land wird allein dadurch um ca. 36.500.-€ reduziert. Deutschkurse für Asylberwerber/Flüchtlinge Die politische Diskussion um Asylbewerber/Flüchtlinge ist aufgrund der rapide steigenden Zahlen voll entbrannt. Vielfach geht es dabei um die Unterbringung. Aber seit mehr als einem Jahr ist auch eine deutliche Steigerung der Nachfrage von Flüchtlingen nach Deutschkursen zu verzeichnen. Die Sitzungsvorlage 167/2015 Seite 3 VHS Jülicher Land hat seit dem Frühjahrssemester 2013 darauf reagiert und weitere Anfängerkurse angeboten. Dabei hat sie bewusst darauf verzichtet, eigene Kurse für Flüchtlinge anzubieten, da „Flüchtling“ keinen homogenen Bildungsstatus darstellt und nicht alle Flüchtlinge in demselben Kurs erfolgreich Deutsch lernen können (dies dürfte für einen eigens konzipierten Kurs ein zusätzliches Problem darstellen). Neben der Heterogenität der Bildungsvoraussetzungen ist ihr Aufenthaltsstatus nicht klar, jedenfalls solange ihre Verfahren laufen und auch noch dann, wenn danach „nur“ eine Duldung zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt, die zeitlich eng befristet ist. Für Flüchtlinge ist die Teilnahme an Integrationskursen aus finanziellen Gründen – das Kursentgelt ist vom BaMF vorgeschrieben - ein Problem. Außerdem sind die Plätze für Selbstzahler beschränkt, TN mit Verpflichtung durch die Ausländerbehörden haben Vorrang. Das ist logisch und sinnvoll, denn die Verpflichtung sichert auch die Fortsetzung der Kurse mit genügend TN über alle Module bis zur Prüfung, während Selbstzahler jederzeit aussteigen können. Das Programm DaF 1/2015 enthielt zunächst einen allgemeinen Kurs für Anfänger (Zielgruppe: Asylbewerber/Flüchtlinge). Es zeichnete sich schnell ab, dass dieses Angebot allein nicht ausreichen würde, zumal die Zusammensetzung der TN so heterogen gewesen wäre, dass der Kurs mit seiner relativ geringen Stundenzahl keinen angemessenen Erfolg versprach. Vom Integrationsausschuss Düren wurde Ende Januar die Förderung eines Flüchtlingskurses mit 200 Stunden in Aussicht gestellt. Hierzu hat die Fachbereichsleiterin der VHS Jülich zügig Einstufungsgespräche mit den in Frage kommenden TN geführt, um Bildungsstand und eventuelle Vorkenntnisse (u.a. weitere Fremdsprachen) abzufragen und eine sinnvolle Zusammensetzung des Kurses und ein erfolgreiches Lernen zu ermöglichen. Nachdem diese Förderung nicht realisiert wurde, wurde umgehend mit der Einrichtung eines weiteren Anfängerkurses reagiert, an dem sowohl die zuvor ausgewählten Flüchtlinge als auch andere Migranten teilnehmen. Vom 16.3.-17.6. werden 69 Stunden erteilt. In diesem Kurs sind alle Flüchtlinge, die sich bei der VHS vorgestellt haben und bessere Bildungsvoraussetzungen mitbringen, untergekommen. Alle anderen Flüchtlinge, die vorgesprochen haben, sind Teilnehmer des Vormittagskurses, der Anfang März begonnen hat. Lediglich zwei oder drei Flüchtlinge haben an der VHS Jülicher Land derzeit keinen Platz in einem Kurs bekommen, weil sie nicht alphabetisiert waren. Neben der Unterbringungsproblematik hat auf politischer Ebene auch eine verstärkte Diskussion um die sprachliche Förderung der Asylbewerber/Flüchtlinge eingesetzt, um den Aufenthalt in Deutschland zu verbessern. Das Land NRW hat nunmehr 500.000.- € zusätzlich für die Weiterbildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt, um damit entsprechende Kurse für die Zielgruppe Flüchtlinge zu ermöglichen. Dies ist einerseits erfreulich, andererseits muss realistisch gesehen werden, dass von dem Geld 240.000.-€ für VHS´n zur Verfügung stehen, der Rest für Einrichtungen in anderer Trägerschaft (Kirchen, freie Träger). Bei ca. 130 VHS in NRW wäre dies eine Fördersumme von ca. 1.800.- € pro VHS. Die Förderrichtlinien, die am 12.3.2015 veröffentlicht wurden, eröffnen eine Zuwendung für einen Kurs mit einem Gesamtumfang von maximal 100 Ustd. Damit dürfte klar sein, dass a) konzeptionell dieser Kurs nur inhaltlich in sehr abgespeckter Form aufgestellt werden kann (das ist seitens der VHS bereits erfolgt), und b) möglicherweise nicht alle VHS Berücksichtigung finden (Windhund-Prinzip) Ungeachtet dessen hat die VHS Jülicher Land sofort reagiert und umgehend einen Antrag auf diese Förderung gestellt. Geplant sind 100 Ustd. vom 12.08. -21.10.2015. Sofern sich abzeichnen sollte, dass weitere Fördergelder zur Verfügung stünden oder aber Gelder wider Erwarten noch zur Verfügung stehen, besteht die Option eines weiteres Antrages für den restlichen Zeitraum des Jahres. Sitzungsvorlage 167/2015 Seite 4 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 167/2015 X nein nein Seite 5