Daten
Kommune
Jülich
Größe
127 kB
Datum
16.04.2015
Erstellt
02.04.15, 12:18
Aktualisiert
02.04.15, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Hun
Jülich, 30.03.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 181/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 16.04.2015
förderung und Stadtmarketing
TOP
Ergebnisse
Kostenloses WLan in der Jülicher Innenstadt; Antrag Nr. 13/2014 der CDU Fraktionen &
SPD Fraktion im Rat der Stadt Jülich vom 12.08.2014
Hier: Bericht zum WLan Angebot des Freifunk Rheinland e.V.
Anlg.:
V
30
10/11
StaMa SD.Net
Beschlussentwurf:
Entfällt.
Begründung:
Vertreter mehrerer Ämter der Stadtverwaltung haben sich am 18. März mit Vertretern des
Freifunk e.V. getroffen und sich über das Angebot des Vereins, die dahinter stehende Technik und
die rechtliche Lage ausgetauscht.
Das Prinzip `Freifunk´:
Eine Privatperson oder ein Geschäftsinhaber installieren einen modifizierten WLan-Router hinter
dem eigenen WLan-Anschluss. Dieser spaltet von der vorhandenen Bandbreite einen Teil ab und
stellt diesen den Freifunk-Nutzern zur Verfügung. Der Router stellt dann eine Verbindung zu den
anderen Freifunk-Routern in der direkten Umgebung her, wodurch ein lokales, freies und uneingeschränktes Funknetz (Mesh-Net) über eine größere Distanz entstehen kann. Über dieses Funknetz
können sich dann weitere Personen einwählen und das Internet frei nutzen, solange sie sich in
Reichweite des Funknetzes befinden. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt und über
Freifunk-eigene VPN-Tunnel und Server. Je nach vertraglicher Regelung ist das Einverständnis der
Teledienstleister einzuholen.
Gesetzeslage/ Störer-Haftung:
Nach Aussage des Vereins besitzt der Freifunk Rheinland e.V. nach aktueller Rechtsauffassung das
Providerprivileg. Demnach besteht auch keine Störerhaftung für den Anschlussinhaber.
Zudem wird auf Bundesebene das Telemediengesetz (§ 8) hinsichtlich der öffentlichen Bereitstellung von WLan überarbeitet. Derzeit ist noch nicht abzusehen wie die Gesetzeslage nach der Gesetzesänderung aussehen wird und ob Vereine, wie der Freifunk Rheinland e.V., das Providerprivileg
behalten.
Freifunk in Jülich
Das Angebot des Freifunk e.V. ist für Jülich interessant, da um den Marktplatz sowie in der Kölnstraße bereits mehrere Freifunk-Anbieter aktiv sind. Deren Netz könnte durch einen weiteren Standort am Alten Rathaus und in der Tourist-Information erweitert und unterstützt werden. Die Nutzung
des Freifunk-Angebotes ist jedoch nur an Standorten möglich, an denen eine separate Internetleitung eines Providers vorhanden ist oder verlegt werden kann. Das bestehende, in sich geschlossene,
städtische Verwaltungsnetzwerk kann und darf aus sicherheitstechnischen Gründen (Datenschutz)
nicht genutzt werden.
So werden derzeit bestehende, stadteigene Anschlüsse (Tourist-Information) auf Ihre Kapazitäten
und die Nutzungsmöglichkeit, die abhängig sind vom derzeitigen Provider, geprüft.
Für drei neue Anschlüsse/Router ergeben sich für die Stadtverwaltung voraussichtliche Kosten von:
1. Provider-Kosten:
die Kosten für drei Internetanschlüsse mit 18 Mbit/s betragen
ca. 90,-- €
2. Freifunk-Router:
Anschaffungspreis Freifunk-Router, drei Stück 45,-- bis 450,-- €
(abhängig von Größe und Leistung des Routers)
3. Mitgliedschaft:
der Mitgliedsbeitrag im Freifunk Rheinland e.V. beträgt 60,-- €
im Jahr und dient dazu die hinter der Technik steckende
Grundstruktur (vereinseigene Server) zu finanzieren
Die Kosten können je nach gewünschtem Standort des Routers aufgrund der Installationskosten
erheblich variieren. Ohne Installationskosten liegen die Kosten pro Anschluss bei ca. 45,-- bis 180,-€.
Solange die Investitionen überschaubar und größtenteils „rückbaubar“ (z.B. durch Kündigung Freifunk-Anschlusses) sind, kann dem Verein auch vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung im Telemediengesetz beigetreten und Freifunk-Router aufgestellt werden.
Die Stadt Jülich wäre damit Mitglied aber nicht Betreiber des Freifunknetzwerkes. Durch Bereitstellung der Internetanschlüsse („Störerhaftung“) verbleibt bei mißbräuchlicher Nutzung des Anschlusses bzw. bei Problemen im Freifunknetz ein Restrisiko.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 181/2015
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 181/2015
x
nein
nein
Seite 3