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Sitzungsvorlage (Gehölzpflege)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
64 kB
Datum
20.04.2015
Erstellt
10.04.15, 10:29
Aktualisiert
10.04.15, 10:29
Sitzungsvorlage (Gehölzpflege)

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Inhalt der Datei

Antrag des Umweltbeirates zur Gehölzpflege und Verkehrssicherung Seit Jahren weisen die Landschaftswarte darauf hin, dass Grünanlagen – unter Beachtung der aufgrund der Verkehrssicherheit notwendigen Maßnahmen – nicht in allen Fällen komplett so kurz geschnitten werden müssen, wie beispielsweise auf Fußballplätzen. Auch Feld- und Wegraine müssen nicht mit einem sogenannten Frässchnitt komplett gestutzt werden. Es könnte mehr Lebensraum für Tiere und Pflanzen entstehen, etwa für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge. Eine konkrete Empfehlung ist nicht möglich, da stets im speziellen Fall eigens entscheiden werden muss: Innerorts sollte beispielsweise anders als außerorts entschieden werden. Botaniker sind Experten, die ein gleiches Stutzen bei allen Pflanzenarten nicht empfehlen können. Im Jahr sollte die Anzahl des Schneidens maximal drei betragen. Die Landschaftswarte stehen jederzeit dem Bauhof beratend zur Seite, sodass mit einem solchen gemeinsamen Vorgehen auch Arbeitsaufwand, und damit Arbeitszeit seitens des Bauhofs eingespart werden kann. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn Pflegemaßnahmen seltener, weniger intensiv und mit weniger Aufwand vorgenommen werden. Die Verwaltung bzw. der Bauhof der Stadt Jülich sollen Vorschläge unterbreiten und Maßnahmen entwickeln, wie Pflegemaßnahmen an städtischen Grünflächen umweltschonender vorgenommen werden können.