Daten
Kommune
Jülich
Größe
64 kB
Datum
20.04.2015
Erstellt
10.04.15, 10:29
Aktualisiert
10.04.15, 10:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag des Umweltbeirates zur Gehölzpflege und Verkehrssicherung
Seit Jahren weisen die Landschaftswarte darauf hin, dass Grünanlagen – unter
Beachtung der aufgrund der Verkehrssicherheit notwendigen Maßnahmen – nicht in
allen Fällen komplett so kurz geschnitten werden müssen, wie beispielsweise auf
Fußballplätzen. Auch Feld- und Wegraine müssen nicht mit einem sogenannten
Frässchnitt komplett gestutzt werden.
Es könnte mehr Lebensraum für Tiere und Pflanzen entstehen, etwa für Bienen,
Hummeln und Schmetterlinge.
Eine konkrete Empfehlung ist nicht möglich, da stets im speziellen Fall eigens
entscheiden werden muss: Innerorts sollte beispielsweise anders als außerorts
entschieden werden. Botaniker sind Experten, die ein gleiches Stutzen bei allen
Pflanzenarten nicht empfehlen können. Im Jahr sollte die Anzahl des Schneidens
maximal drei betragen.
Die Landschaftswarte stehen jederzeit dem Bauhof beratend zur Seite, sodass mit
einem solchen gemeinsamen Vorgehen auch Arbeitsaufwand, und damit Arbeitszeit
seitens des Bauhofs eingespart werden kann. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn
Pflegemaßnahmen seltener, weniger intensiv und mit weniger Aufwand
vorgenommen werden.
Die Verwaltung bzw. der Bauhof der Stadt Jülich sollen Vorschläge unterbreiten und
Maßnahmen entwickeln, wie Pflegemaßnahmen an städtischen Grünflächen
umweltschonender vorgenommen
werden können.