Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
04.01.13, 13:00
Aktualisiert
14.06.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 360/2012 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 17.12.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
20.08.2013
Datum Freigabe -100-
Termin
Bemerkungen
15.01.2013
beschließend
12.11.2013
beschließend
Anregung bzgl. Errichtung eines Zebrastreifens oder Fußgängerampel auf der
Köttinger Straße in E.-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur besseren Beurteilung der Verkehrssituation auf der Köttinger Straße in Höhe des REWEMarktes bzw. der Einmündung „Gartenstraße“ habe ich in der Zeit vom 27.-30.11.2012 eine
Verkehrszählung und Geschwindigkeitsmessung durchführen lassen. Anschließend wurden die
Ergebnisse mit der Verkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises und der Kreispolizeibehörde vor Ort
erörtert.
Der dtv-Wert auf der Köttinger Straße in Höhe des REWE-Marktes beträgt nach der o.g. Zählung
ca. 7.230 Kfz in 24 Stunden. Der Lkw-Anteil lag bei ca. 10,5 %. In der Spitzenstunde querten nur
insgesamt 39 Fußgänger die Köttinger Straße in Höhe des REWE-Marktes.
Die mittlere Geschwindigkeit aller Kraftfahrzeuge auf der Köttinger Straße lag bei 55 bzw.
59 km/h, die V 85 lag bei 63 bzw. 67 km/h.
Das Messergebnis zeigt, dass die z.Zt. geltende Geschwindigkeit von 50 km/h auf der Köttinger
Straße großenteils von den Kraftfahrzeugfahrern nicht eingehalten wird. Für die Anlegung eines
Fußgängerüberweges liegt die Zahl der querenden Fußgänger noch unter der in der geltenden
Richtlinie notwendigen Anzahl von 50 Fußgängern in der Spitzenstunde.
Um die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge wirksam einzudämmen, befürworten die Vertreter
der Verkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises und der Kreispolizei, zunächst
geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen in der Köttinger Straße einzubauen. Hierbei wäre auch
zu überlegen, ob die Fahrbahn durch die Anlegung von beidseitigen Radfahrspuren insgesamt
verschmälert werden sollte. Im Zuge der Aufstellung einer Entwurfsplanung kann geprüft werden,
ob auf der Köttinger Straße in Höhe des REWE-Marktes eine zusätzliche Querungshilfe bzw. ein
weiterer Fußgängerüberweg angelegt werden kann oder die Geschwindigkeit auf 30 km/h
reduziert werden sollte (siehe 482/2012).
Für die Aufstellung eines integrierten Entwicklungskonzeptes in Liblar wurde ein Arbeitskreis
gebildet. In diesem Arbeitskreis sollen auch konkrete Handlungsempfehlungen für den
Nahverkehrsplan erarbeitet werden. Ich schlage daher vor, zunächst die Ergebnisse aus dem
Arbeitskreis abzuwarten. Auf Grundlage der Handlungsempfehlungen kann dann eine
Entwurfsplanung für die Köttinger Straße erstellt werden.
(Erner)
-2-