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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung eines Zebrastreifens oder Fußgängerampel auf der Köttinger Straße in E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
04.01.13, 13:00
Aktualisiert
14.06.16, 15:01
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung eines Zebrastreifens oder Fußgängerampel auf der Köttinger Straße in E.-Liblar) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung eines Zebrastreifens oder Fußgängerampel auf der Köttinger Straße in E.-Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 360/2012 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 17.12.2012 gez. Böcking Amtsleiter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: 20.08.2013 Datum Freigabe -100- Termin Bemerkungen 15.01.2013 beschließend 12.11.2013 beschließend Anregung bzgl. Errichtung eines Zebrastreifens oder Fußgängerampel auf der Köttinger Straße in E.-Liblar Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zur besseren Beurteilung der Verkehrssituation auf der Köttinger Straße in Höhe des REWEMarktes bzw. der Einmündung „Gartenstraße“ habe ich in der Zeit vom 27.-30.11.2012 eine Verkehrszählung und Geschwindigkeitsmessung durchführen lassen. Anschließend wurden die Ergebnisse mit der Verkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises und der Kreispolizeibehörde vor Ort erörtert. Der dtv-Wert auf der Köttinger Straße in Höhe des REWE-Marktes beträgt nach der o.g. Zählung ca. 7.230 Kfz in 24 Stunden. Der Lkw-Anteil lag bei ca. 10,5 %. In der Spitzenstunde querten nur insgesamt 39 Fußgänger die Köttinger Straße in Höhe des REWE-Marktes. Die mittlere Geschwindigkeit aller Kraftfahrzeuge auf der Köttinger Straße lag bei 55 bzw. 59 km/h, die V 85 lag bei 63 bzw. 67 km/h. Das Messergebnis zeigt, dass die z.Zt. geltende Geschwindigkeit von 50 km/h auf der Köttinger Straße großenteils von den Kraftfahrzeugfahrern nicht eingehalten wird. Für die Anlegung eines Fußgängerüberweges liegt die Zahl der querenden Fußgänger noch unter der in der geltenden Richtlinie notwendigen Anzahl von 50 Fußgängern in der Spitzenstunde. Um die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge wirksam einzudämmen, befürworten die Vertreter der Verkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises und der Kreispolizei, zunächst geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen in der Köttinger Straße einzubauen. Hierbei wäre auch zu überlegen, ob die Fahrbahn durch die Anlegung von beidseitigen Radfahrspuren insgesamt verschmälert werden sollte. Im Zuge der Aufstellung einer Entwurfsplanung kann geprüft werden, ob auf der Köttinger Straße in Höhe des REWE-Marktes eine zusätzliche Querungshilfe bzw. ein weiterer Fußgängerüberweg angelegt werden kann oder die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden sollte (siehe 482/2012). Für die Aufstellung eines integrierten Entwicklungskonzeptes in Liblar wurde ein Arbeitskreis gebildet. In diesem Arbeitskreis sollen auch konkrete Handlungsempfehlungen für den Nahverkehrsplan erarbeitet werden. Ich schlage daher vor, zunächst die Ergebnisse aus dem Arbeitskreis abzuwarten. Auf Grundlage der Handlungsempfehlungen kann dann eine Entwurfsplanung für die Köttinger Straße erstellt werden. (Erner) -2-