Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
20.04.2015
Erstellt
10.04.15, 10:29
Aktualisiert
10.04.15, 10:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Wo
Jülich, 08.04.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 199/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
20.04.2015
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Ergebnisse
Bauleitplanung der Stadt Linnich
a) 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich, "Windenergie
Boslar/Konzentrationszone für Windkraftanlagen"
b) Bebauungsplan Nr. 4 "Windenergie Boslar"
Stellungnahme der Stadt Jülich
Anlg.: siehe Begründung
SD.Net
Beschlussentwurf:
Gegen den Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich „Windenergie
Boslar/Konzentragionszone für Windkraftanlagen“ und den Bebauungsplan Nr. 4 „Windenergie
Boslar“ werden keine Bedenken erhoben.
Begründung:
In seiner Sitzung am 13.02.2014 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss im Verfahren der
Beteiligung am Bebauungsplan Nr. 4 „Windenergie Boslar“ der Stadt Linnich abweichend vom
Beschussvorschlag der Verwaltung folgenden Beschluss gefasst:
„Die Stadt Jülich hat Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Linnich „Windenergie
Boslar“. Es wird bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gefordert, dass die Überschreitung der Orientierungswerte für Schattenwurf für den Stadtteil Mersch durch geeignete Maßnahmen zurückgenommen wird. Der Schattenwurf für Mersch ist zu minimieren. Die Höhe der Anlagen darf max. 150 m betragen. Der Abstand zu Ortslagen hat mindestens das 10fache der Höhe,
gleich 1.500 m, zu betragen.“
Der Rat der Stadt Linnich hat die Stellungnahme, wie in der Anlage beschrieben, abgewogen.
Jetzt hat die Stadt Jülich im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Pläne erneut Gelegenheit zur
Stellungnahme. Nach Auffassung der Verwaltung ist ein Abstand zwischen Windkraftanlagen und
Wohnbebauung von 1.000 m akzeptabel.
Da die Planunterlagen (Zeichnungen, Begründungen, Gutachten) als Datenmenge (30 Dateien) zu
groß sind, sie als Anlage beizufügen, können sie auf der Internetseite der Stadt Linnich eingesehen
werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 199/2015
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