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Sitzungsvorlage (Anlage 3 d)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
983 kB
Datum
20.04.2015
Erstellt
10.04.15, 10:29
Aktualisiert
10.04.15, 10:29
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Inhalt der Datei

STADT JÜLICH STANDORTUNTERSUCHUNG „Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“ Die Potentialfläche (24,16 ha) ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar und wird zusätzlich über die K8 im Osten und die Gemeindestraße „Oligsweg“ im Süden abgegrenzt. Die Windhöffigkeit liegt bei 5,75 bis 6,00 m/s. Regionalplan Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt und ist im Regionalplan als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und daher für die Windenergie geeignet. Östlich wird die Fläche von der Kreisstraße K8 und südlich von der Gemeindestraße „Oligsweg“ begrenzt. Abbildung 9: Fläche 2 – Detailuntersuchung Luftbild Bewertung des Landschaftsbilds Östlich der Fläche in etwa 1,5 km Entfernung sind bereits fünf Windenergieanlagen vorhanden, sodass bei der Errichtung weiterer Anlagen eine Konzentration von Windenergieanlagen gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind keine weiteren Vorbelastungen wie Hochspannungsfreileitungen etc. vorhanden. Als Besonderheit gilt der Biotopverbund (circa 1,0 ha) „Boerdendoerfer und -strukturen nordoestlich von Mersch sowie bei Kalrath – VB-K-5004-001“ im südlichen Grenzbereich der Fläche und der „bedeutsame Kulturlandschaftsbereich Finkelbach – Ellebach bei Bedburg, Jülich, Düren“, der insgesamt über weite Teile der Fläche verläuft. Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus: Auf der zu untersuchenden Fläche liegen keine Schutzgebiete vor. Zudem liegen ebenfalls keine flächenbezogenen Erkenntnisse zum Artenschutz vor. Außerdem existieren keine Gewässer oder prägende Grünstrukturen in diesem Bereich. Darüber hinaus sind auch Bau- und Bodendenkmale im Bereich der Fläche oder in der näheren Umgebung nicht bekannt. Visuelle Verletzlichkeit: Auch diese Fläche zeigt insgesamt eine geringe Reliefierung auf. Dadurch bleibt festzuhalten, dass eine vergleichsweise gute Einsehbarkeit der Umgebung vorhanden ist, die gleichzeitig zu einer gewissen Fernwirkung führt. Zusätzlich ist aufzuführen, dass die Fläche innerhalb der Sichtachse der Stadtteile Welldorf – Sevenich/Spiel (Titz). Ästhetischer Eigenwert: VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: APRIL 2015 41/ 65 STADT JÜLICH STANDORTUNTERSUCHUNG „Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“ Der Fläche ist aufgrund ihrer Strukturarmut, der Agrarnutzung und der Lage an der K8 kein hoher Erholungswert beizumessen. Bewertung Die Fläche 2 befindet sich innerhalb der Sichtachse der Stadtteile Welldorf, Serrest und Sevenich bzw. Mersch und Spiel. Durch die Errichtung von WEA kann ein Eingriff in das Landschaftsbild nicht vermieden werden. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus, bedingt durch vorhandenen Biotopverbund und Kulturlandschaftsbereich, wird eine Ausweisung nach dem heutigen Kenntnisstand nicht empfohlen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens neue Erkenntnisse gewonnen werden, würden diese in einer Fortschreibung angepasst werden. 7.2.3 Fläche 3: Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Teil des Jülicher Stadtgebietes, östlich des Stadtteils Severnich und besitzt eine Fläche von 28,81 ha. Abgegrenzt wird das Gebiet von der K8 im Westen und Gemeindestraßen im Süden und Osten. Zusätzlich wird das Gebiet von verschiedenen Wirtschaftswegen durchzogen, die Erreichbarkeit gewährleisten. Die Windhöffigkeit liegt bei 5,75 bis 6,00 m/s. Regionalplan Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt und ist im Regionalplan als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und daher für die Windenergie geeignet. Begrenzt wird die Fläche von Gemeindestraßen im Süden und Osten. Zusätzlich verläuft eine Gemeindestraße von Südosten nach Nordwesten durch das Planungsgebiet, das durch weitere Wirtschaftswege ergänzt wird. Abbildung 10: Fläche 3 – Detailuntersuchung Luftbild Bewertung des Landschaftsbilds Innerhalb der Fläche bestehen bereits drei Windenergieanlagen, die durch zwei weitere im unmittelbaren Umkreis ergänzt werden. Darüber hinaus sind keine weiteren Vorbelastungen wie Hochspannungsfreileitungen etc. vorhanden. Ähnlich wie in Fläche 2 liegen auch in diesem Gebiet Biotopverbunde vor. Sowohl der Biotopverbund VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: APRIL 2015 42/ 65 STADT JÜLICH STANDORTUNTERSUCHUNG „Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“ „Boerdendoerfer und -strukturen nordoestlich von Mersch sowie bei Kalrath – VB-K-5004-001“, der mit einer Fläche von circa 1,1 ha im südlichen Bereich der Fläche liegt, als auch „die stillgelegte Bahnlinie zwischen Jackerath und Welldorf – VB-K-4904-005“, die im östlichen Grenzgebiet der Fläche liegt und eine Größe von circa 0,3 ha aufweist, sind dort vorzufinden. Darüber hinaus werden auch hier große Flächen des Gebietes von dem „bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich Finkelbach – Ellebach bei Bedburg, Jülich, Düren“ durchzogen. Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus: Auf der zu untersuchenden Fläche liegen keine Schutzgebiete vor. Zudem liegen ebenfalls keine Flächenbezogene Erkenntnisse zum Artenschutz vor. Außerdem existieren keine Gewässer oder prägende Grünstrukturen in diesem Bereich. Darüber hinaus sind keine Bau- und Bodendenkmale im Bereich der Fläche oder in der näheren Umgebung bekannt. Visuelle Verletzlichkeit: Insgesamt ist auch diese Fläche durch eine geringe Reliefierung gekennzeichnet. Dadurch bleibt festzuhalten, dass eine vergleichsweise gute Einsehbarkeit der Umgebung vorhanden ist, die zu einer gewissen Fernwirkung führt. Obwohl es sich bei der Fläche um ein durch Agrarnutzung geprägtes Gebiet handelt, ist das Landschaftsbild insbesondere durch die Nutzung der Windenergie stark geprägt. Ästhetischer Eigenwert: Ähnlich wie bei der Fläche 1 ist auch dieser Fläche aufgrund ihrer Strukturarmut und Lage an der K8 kein hoher Erholungswert beizumessen. Bewertung Die Fläche 3 ist aufgrund der Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden Windenergieanlagen grundsätzlich geeignet. Die Fläche liegt unmittelbar in einem Bereich, in dem zurzeit 5 WEA betrieben werden, von denen 3 WEA innerhalb der Potentialfläche liegen und greift somit die bestehende Nutzung auf. Im Falle der Fläche 3 wird die optische Vorbelastung erweitert. Somit wird dem Aspekt der Bündelung von Windenergieanlagen nachgekommen und versucht, den Eingriff ins Landschaftsbild möglichst gering zu halten. Die Fläche wird aufgrund der erheblichen Vorbelastung, der Topographie und der Möglichkeit der Bündelung von Windenergieanlagen zur Ausweisung empfohlen. Dadurch könnten die bestehenden WEA innerhalb der Potentialfläche planungsrechtlich abgesichert und in Zukunft einem Repowering unterzogen werden. Diese Empfehlung erfolgt nach dem heutigen Kenntnisstand. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens neue Restriktionen bemerkt werden, würden diese in einer Fortschreibung angepasst werden. 7.2.4 Fläche 4: Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Bereich des Stadtgebietes, nördlich des Stadtteils Güsten. Aufgrund der geringen Größe der Potentialfläche (0,54 ha) wird diese nicht weiter im Rahmen der FNP-Änderung verfolgt. 7.2.5 Fläche 5: Das Plangebiet befindet sich nördlich des Jülicher Stadtzentrums und westlich des Stadtteils Mersch. Die Potentialfläche (51,10 ha) ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar. Südöstlich am Planungsgebiet verläuft die Bundesautobahn A44. Hier greift die Anbaubeschränkung gemäß § 25 VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: APRIL 2015 43/ 65 STADT JÜLICH STANDORTUNTERSUCHUNG „Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“ StrWG NRW von 40 m von Flügelspitze bis Fahrbahnrand, innerhalb eines Abstandes von 40 m bedürfen bauliche Anlagen der Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde. Darüber hinaus wird empfohlen, für klassifizierte Straßen Abstände in eineinhalbfacher Höhe der Gesamthöhe einzuhalten, um Gefahren durch Eiswurf etc. zu vermeiden. Diese Abstände können im Einzelfall durch den Einsatz von Eisdetektionssysteme zusätzlich minimiert werden. Die Windhöffigkeit liegt bei 5,75 bis 6,25 m/s. Regionalplan Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und durch verschiedene Wirtschaftswege erschlossen. Abbildung 11: Fläche 5 – Detailuntersuchung Luftbild Bewertung des Landschaftsbilds Die Fläche ist zurzeit nicht durch Windenergieanlagen, Hochspannungsfreileitungen oder ähnlichen Gegebenheiten vorbelastet. Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus: Schutzgebiete liegen dort ebenfalls nicht vor. Flächenbezogene Erkenntnisse zum Artenschutz liegen ebenfalls nicht vor. Außerdem existieren keine Gewässer oder prägende Grünstrukturen in diesem Bereich. Darüber hinaus sind auch Bau- und Bodendenkmale im Bereich der Fläche oder in der näheren Umgebung nicht bekannt. Visuelle Verletzlichkeit: Die Fläche zeigt insgesamt eine geringe Reliefierung auf. Dadurch bleibt festzuhalten, dass eine vergleichsweise gute Einsehbarkeit der Umgebung vorhanden ist, die zu einer gewissen Fernwirkung führt. Durch die Nähe zur Autobahn kann eine Bündelung der Windenergienutzung mit Infrastrukturtrassen erreicht werden. Ästhetischer Eigenwert: Der Fläche ist aufgrund ihrer Strukturarmut und Lage an der Bundesautobahn A44 kein hoher Erholungswert beizumessen. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: APRIL 2015 44/ 65