Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
20.04.2015
Erstellt
10.04.15, 10:29
Aktualisiert
10.04.15, 10:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT JÜLICH
STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Der Fläche ist aufgrund ihrer hauptsächlichen Agrarnutzung und Lage an der Bundesautobahn A44 kein hoher
Erholungswert beizumessen. Lediglich der südliche Bereich bietet mit Baumbestand aktuell einen gewissen Erholungswert.
Bewertung
Im Zuge der Vorabwägung werden die Flächen 11-13 zusammengefasst und dementsprechend einheitlich bewertet und angesehen. Die Fläche 11 ist aufgrund der Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden WEA
südlich des Gebietes zur Ausweisung geeignet. Durch eine Konzentration von Windenergieanlagen kann der
Eingriff ins Landschaftsbild möglichst gering gehalten werden. Zudem ist durch die Hochspannungsfreileitung
südlich des Gebietes eine vorhandene Vorbelastung bekannt. Nach aktuellen Erkenntnissen sind keine Restriktionen bekannt, die einer Ausweisung entgegenstehen, sodass eine Empfehlung ausgeprochen wird.
7.2.12 Fläche 12a:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Jülicher Stadtzentrums, westlich des Stadtteils Merzenhausen. Die
Potentialfläche (11,78 ha) wird im Süden durch die K6 und im Norden durch die Hochspannungsfreileitung begrenzt. Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar.
Die Windhöffigkeit liegt bei 6 bis 6,25 m/s.
Abbildung 15: Fläche 12a – Detailuntersuchung
Luftbild
Regionalplanung
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und durch verschiedene Wirtschaftswege erschlossen. Zusätzlich wird angegeben, dass sich die Fläche innerhalb eines Bereiches mit Grundwasser- und
Gewässerschutzfunktion befindet. Dabei handelt es sich um das Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“. Dies begründet jedoch kein Ausschlusskriterium für Windkraft.
Bewertung des Landschaftsbilds
Unmittelbar südlich der Fläche sind bereits neun Windenergieanlagen vorhanden, sodass bei der Errichtung weiterer Anlagen eine Konzentration von WEA gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind, abgesehen der
Hochspannungsfreileitung, keine weiteren Vorbelastungen vorhanden.
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
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STAND: APRIL 2015
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STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Neben dem Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“ ragt auch ein Teil des Biotopverbundes „Boerdendoerfer und
Fliesse zwischen Linnich und Aldenhoven – VB-K-5003-05“ im nordöstlichen Bereich in die Fläche hinein.
Es liegen keine flächenbezogenen Erkenntnisse zum Artenschutz vor. Außerdem existieren innerhalb der Fläche
oder in der näheren Umgebung keine Bau- und Bodendenkmale.
Visuelle Verletzlichkeit:
Auch diese Fläche zeigt eine geringe Reliefierung auf. Dadurch bleibt festzuhalten, dass eine vergleichsweise
gute Einsehbarkeit der Umgebung vorhanden ist, die gleichzeitig zu einer gewissen Fernwirkung führt.
Ästhetischer Eigenwert:
Der Fläche ist aufgrund ihrer Agrarnutzung und der Lage zwischen Hochspannungsfreileitungen und bestehenden WEA kein hoher Erholungswert beizumessen.
Bewertung
Die Fläche 12a ist aufgrund der Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden WEA südlich des Gebietes
zur Ausweisung geeignet. Durch eine Konzentration von Windenergieanlagen kann der Eingriff ins Landschaftsbild möglichst gering gehalten werden. Zudem ist durch die Hochspannungsfreileitung eine bestehende Vorbelastung bekannt. Nach aktuellen Erkenntnissen sind keine Restriktionen bekannt, die einer Ausweisung entgegenstehen. Insgesamt wird auch diese Fläche zur Ausweisung empfohlen.
7.2.13 Fläche 12b:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Jülicher Stadtzentrumsund westlich des Stadtteils Merzenhausen. Die
Potentialfläche (8,48 ha) wird durch die Hochspannungsfreileitungen im Süden und Freiflächen für Bahnanlagen
im Norden begrenzt. Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar.
Die Windhöffigkeit liegt bei 6 bis 6,25 m/s.
Abbildung 16: Fläche 12b – Detailuntersuchung
Luftbild
Regionalplanung
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und durch verschiedene Wirtschaftswege erschlossen. Die Fläche befindet sich innerhalb eines Bereiches mit Grundwasser- und Gewässerschutzfunktionen.
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STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Dabei handelt es sich um das Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“. Dies begründet jedoch kein Ausschlusskriterium für Windkraft. Darüber hinaus befindet sich ein „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE)“ im südlichen Teil der Fläche. Demnach muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Planungen
mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Hierbei ist darzustellen, dass die Planung nicht die Funktionen
des BSLE erheblich beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kann durch WEA nicht in Gänze
vermieden werden, jedoch liegen im vorliegenden Planungsraum bereits Vorbelastungen durch bestehende Anlagen in unmittelbarer Umgebung vor, sodass kein Eingriff in ein unberührtes Landschaftsbild erfolgen würde.
Bewertung des Landschaftsbilds
Unmittelbar südlich der Fläche sind bereits neun Windenergieanlagen vorhanden, sodass bei der Errichtung weiterer Anlagen eine Konzentration von WEA gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind, abgesehen der
Hochspannungsfreileitung, keine weiteren Vorbelastungen vorhanden. Die Fläche wird aktuell durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt.
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
Schutzgebiete liegen dort ebenfalls nicht vor. Flächenbezogene Erkenntnisse zum Artenschutz liegen ebenfalls
nicht vor. Außerdem existieren keine Gewässer oder prägende Grünstrukturen in diesem Bereich. Darüber hinaus
sind auch Bau- und Bodendenkmale im Bereich der Fläche oder in der näheren Umgebung nicht bekannt.
Visuelle Verletzlichkeit:
Auch diese Fläche zeigt eine geringe Reliefierung auf. Dadurch bleibt festzuhalten, dass eine vergleichsweise
gute Einsehbarkeit der Umgebung vorhanden ist, die zu einer gewissen Fernwirkung führt. Lediglich im nördlichen
Bereich besteht entlang der Bahnflächen ein Baumbestand.
Ästhetischer Eigenwert:
Der Fläche ist aufgrund ihrer Agrarnutzung und der Lage zwischen Hochspannungsfreileitungen und Bahnflächen
kein hoher Erholungswert beizumessen.
Bewertung
Die Fläche 12b ist aufgrund der Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden WEA südlich des Gebietes
zur Ausweisung geeignet. Durch eine Konzentration von Windenergieanlagen kann der Eingriff ins Landschaftsbild möglichst gering gehalten werden. Außerdem sind nach aktuellen Erkenntnissen keine Restriktionen bekannt,
die einer Ausweisung entgegenstehen, sodass eine Empfehlung ausgeprochen wird.
7.2.14 Fläche 13:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Jülicher Stadtzentrums und westlich des Stadtteils Merzenhausen. Die
Potentialfläche (19,44 ha) zieht sich entlang der Kreisstraße K6 und wird durch diese im Norden begrenzt.
Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar.
Die Windhöffigkeit liegt bei 6 bis 6,25 m/s.
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„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Abbildung 17: Fläche 13 – Detailuntersuchung
Luftbild
Regionalplanung
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Zusätzlich wird deutlich, dass sich die Fläche
innerhalb eines Bereiches mit Grundwasser- und Gewässerschutzfunktionen befindet. Dabei handelt es sich um
das Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“. Dies begründet jedoch kein Ausschlusskriterium für Windkraft.
Bewertung des Landschaftsbilds
Sowohl innerhalb der Fläche, als auch im unmittelbaren Umkreis sind bereits insgesamt mehr als zehn Windenergieanlagen vorhanden, sodass bei der Errichtung weiterer Anlagen eine Konzentration von WEA gewährleistet
werden kann. Darüber hinaus sind, abgesehen der Hochspannungsfreileitung, keine weiteren Vorbelastungen
vorhanden. Die Fläche wird aktuell durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt.
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
Abgesehen vom Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“ sind keine geschützten Bestandteile bzw. Gebiete vorhanden. Darüber hinaus liegen keine flächenbezogenen Erkenntnisse zum Artenschutz vor. Außerdem existieren
innerhalb der Fläche oder in der näheren Umgebung keine Bau- und Bodendenkmale bzw. Gewässer.
Visuelle Verletzlichkeit:
Die Fläche zeigt eine geringe Reliefierung auf und somit eine gute Einsehbarkeit der Umgebung, die zu einer
gewissen Fernwirkung führt.
Ästhetischer Eigenwert:
Der Fläche ist aufgrund ihrer Agrarnutzung und der Vorbelastung durch bestehende WEA kein hoher Erholungswert beizumessen.
Bewertung
Die Fläche 13 ist aufgrund der Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden Windenergieanlagen zur
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„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Ausweisung geeignet. Die Fläche liegt unmittelbarer in einer Bestandfläche, auf der zurzeit mehrer WEA betrieben werden, von denen eine WEA innerhalb der vorliegenden Fläche liegt. Diese könnte im Zuge einer Ausweisung planungsrechtlich abgesichert werden. Somit kann die bestehende Nutzung aufgegriffen und die optische
Vorbelastung erweitert werden. Dem Aspekt der Bündelung von Windenergieanlagen wird nachgekommen mit
dem Versuch, den Eingriff ins Landschaftsbild möglichst gering zu halten. Die Fläche wird aufgrund der erheblichen Vorbelastung, der Topographie und der Möglichkeit der Bündelung von Windenergieanlagen zur Ausweisung von einer weiteren WEA empfohlen.
7.2.15 Fläche 14:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Jülicher Stadtzentrums, südwestlich des Stadtteils Merzenhausen. Die
Potentialfläche (18,66 ha) wird östlich durch die Landesstraße L228 begrenzt.
Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar.
Die Windhöffigkeit liegt bei 6 bis 6,25 m/s.
Abbildung 18: Fläche 14 – Detailuntersuchung
Luftbild
Regionalplanung
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Zusätzlich befindet sich die Fläche innerhalb
eines Bereiches mit Grundwasser- und Gewässerschutzfunktionen. Dabei handelt es sich um das Schutzgebiet
„G 2.9 Jülich-Barmen“. Dies bedeutet jedoch kein Ausschlusskriterium für Windkraft. Darüber hinaus wird sichtbar,
dass sich die Fläche überwiegend im landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereich „Römische Straße KölnHeerlen 24.03“ befindet. Demnach muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Planungen mit den Zielen der
Raumordnung vereinbar sind. Hierbei ist darzustellen, dass die Planung nicht die Funktionen des landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs erheblich beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch
WEA kann nicht in Gänze vermieden werden. Jedoch liegen im vorliegenden Planungsraum bereits Vorbelastungen durch bestehende Anlagen in unmittelbarer Umgebung vor, sodass kein Eingriff in ein unberührtes Landschaftsbild erfolgen würde.
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STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Bewertung des Landschaftsbilds
Sowohl innerhalb der Fläche, als auch im unmittelbaren Umkreis sind bereits insgesamt mehr als zehn Windenergieanlagen vorhanden, sodass bei der Errichtung weiterer Anlagen eine Konzentration von WEA gewährleistet
werden kann. Darüber hinaus sind keine weiteren Vorbelastungen vorhanden. Die Fläche wird aktuell durch
landwirtschaftliche Nutzung geprägt.
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
Abgesehen vom Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“ wird die Fläche durch einen Bereich des Biotopverbundes
„Boerdendoerfer und Fliesse zwischen Linnich und Aldenhoven – VB-K-5003-05“ zerschnitten. Dieser verläuft fast
zentral durch die Fläche. Darüber hinaus liegen keine flächenbezogenen Erkenntnisse zum Artenschutz vor. Außerdem existieren innerhalb der Fläche oder in der näheren Umgebung keine Bau- und Bodendenkmale. Lediglich entlang der Landesstraße konnte Baumbestand festgestellt werden.
Visuelle Verletzlichkeit:
Die Fläche zeigt eine geringe Reliefierung auf und somit eine gute Einsehbarkeit der Umgebung, die gleichzeitig
zu einer gewissen Fernwirkung führt.
Ästhetischer Eigenwert:
Der Fläche ist aufgrund ihrer Agrarnutzung, der Vorbelastung durch bestehende WEA und der Lage an der Landesstraße kein hoher Erholungswert beizumessen.
Bewertung
Die Fläche 14 ist aufgrund der Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden Windenergieanlagen zur
Ausweisung geeignet. Die Fläche liegt unmittelbarer in einer Bestandfläche, auf der zurzeit bereits eine WEA
betrieben wird und somit die bestehende Nutzung aufgegriffen werden kann. Innerhalb der vorliegenden Fläche
wird die optische Vorbelastung erweitert. Somit wird dem Aspekt der Bündelung von Windenergieanlagen nachgekommen und versucht, den Eingriff ins Landschaftsbild möglichst gering zu halten. Die Fläche wird aufgrund
der erheblichen Vorbelastung, der Topographie und der Möglichkeit der Bündelung von Windenergieanlagen zur
Ausweisung von ca. 2 weiteren WEA empfohlen.
Diese Empfehlung erfolgt nach dem heutigen Kenntnisstand. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens
neue Restriktionen bemerkt werden, würden diese in einer Fortschreibung angepasst werden.
7.2.16 Fläche 15:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Jülicher Stadtzentrums und südlich des Stadtteils Merzenhausen. Die
Potentialfläche (27,57 ha) wird westlich durch die Landesstraße L228 und südlich zum Teil durch die Stadtgrenze
begrenzt.
Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar.
Die Windhöffigkeit liegt bei 6 bis 6,25 m/s.
Regionalplanung
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Zusätzlich befindet sich die Fläche innerhalb
eines Bereiches mit Grundwasser- und Gewässerschutzfunktionen. Dabei handelt es sich um das Schutzgebiet
„G 2.9 Jülich-Barmen“. Dies bedeutet jedoch kein Ausschlusskriterium für Windkraft. Darüber hinaus wird sichtbar,
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„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
dass sich große Teile der Fläche in einem landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereich befinden. Dabei handelt
es sich um den KLB 24.03 „Römische Straße Köln-Heerlen“. Es befindet sich im östlichen Bereich der Fläche
geschützte Landschaftsbestandteile vorzufinden. Dabei handelt es sich um den Kalrather Fliess (2.4.4-2), der um
eine Fläche des Biotopverbundes „Boerdendoerfer und Fliesse zwischen Linnich und Aldenhoven – VB-K-500305“ umschlossen wird.
Demnach muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Planungen mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind.
Hierbei ist darzustellen, dass die Planung nicht die Funktionen des landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs
erheblich beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch WEA kann nicht in Gänze vermieden
werden, jedoch liegen im vorliegenden Planungsraum bereits Vorbelastungen durch bestehende Anlagen in unmittelbarer Umgebung vor, sodass ein Eingriff in ein unberührtes Landschaftsbild vermieden werden könnte.
Abbildung 19: Fläche 15 – Detailuntersuchung
Luftbild
Bewertung des Landschaftsbilds
Im unmittelbaren Umkreis der Fläche sind bereits mehr als zehn WEA vorhanden, sodass bei der Errichtung weiterer Anlagen eine Konzentration von Windenergieanlagen gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind keine
weiteren Vorbelastungen vorhanden. Die Fläche wird aktuell durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt.
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
Abgesehen vom Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“ liegen große Teile der Fläche in einem landesbedeutsamen
Kulturlandschaftsbereich (KLB 24.03). Außerdem werden kleinflächige Teile im Osten dem Biotopverbund (VB-K5003-05) zugewiesen und als geschützter Landschaftsbestandteil (LB 2.4.4-2) definiert. Darüber hinaus liegen
keine flächenbezogenen Erkenntnisse zum Artenschutz vor. Außerdem existieren innerhalb der Fläche oder in
der näheren Umgebung keine Bau- und Bodendenkmale. Lediglich entlang der Landesstraße konnte Baumbestand festgestellt werden.
Visuelle Verletzlichkeit:
Die Fläche weist eine geringe Reliefierung und somit eine gute Einsehbarkeit der Umgebung auf, die zu einer
gewissen Fernwirkung führt.
Ästhetischer Eigenwert:
Der Fläche ist aufgrund ihrer Agrarnutzung, der Vorbelastung durch bestehende WEA und der Lage an der Landesstraße kein hoher Erholungswert beizumessen.
Bewertung
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„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Die Fläche 15 ist aufgrund der Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden Windenergieanlagen zur
Ausweisung geeignet. Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe zu einer Bestandsfläche, auf der zurzeit mehrere
WEA betrieben werden und somit die bestehende Nutzung aufgegriffen werden kann. Für die vorliegende Fläche
wird die optische Vorbelastung erweitert. Somit wird dem Aspekt der Bündelung von Windenergieanlagen nachgekommen. Aus den o.g. Sachgründen wird die Ausweisung der vorliegenden Fläche zur Konzentrationszone
nach heutigen Erkenntnissen empfohlen.
7.2.17 Fläche 18:
Das Plangebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des Stadtgebietes, westlich des Stadtteils Bourheim. Aufgrund der geringen Größe der Potentialfläche (3,89 ha) wird diese nicht weiter im Rahmen der FNP-Änderung
verfolgt.
7.2.18 Fläche 19:
Das Plangebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des Stadtgebietes, westlich des Stadtteils Bourheim. Aufgrund der geringen Größe der Potentialfläche (0,22 ha) wird diese nicht weiter im Rahmen der FNP-Änderung
verfolgt.
7.2.19 Fläche 20:
Das Plangebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des Stadtgebietes, südlich des Stadtteils Bourheim. Die
Potentialfläche (110,05 ha) wird westlich durch die Landstraße L 238 begrenzt und verläuft zudem entlang der
Stadtgrenze.
Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar.
Die Windhöffigkeit liegt bei 5,25 bis 6,25 m/s.
Regionalplanung
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Ausgenommen hiervon ist der
Flussverlauf der Inde, welcher die Fläche schneidet und im unmittelbaren Umfeld sowohl den Biotopverbund
„Neuverlauf der Inde“ (VB-K-5103-014), als auch das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete beinhaltet.
Aus dem Regionalplan geht hervor, dass die Fläche im BSLE und im Bereich „Sicherung und Abbau von oberflächennaher Bodenschätze“ liegt.
Demnach muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Planungen mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind.
Hierbei ist darzustellen, dass die Planung nicht die Funktionen des landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs
erheblich beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kann durch WEA nicht in Gänze vermieden
werden, jedoch liegen im vorliegenden Planungsraum bereits Vorbelastungen durch bestehende Abbaugebiete in
unmittelbarer Umgebung vor, sodass ein Eingriff in ein unberührtes Landschaftsbild vermieden werden könnte.
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