Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
20.04.2015
Erstellt
10.04.15, 10:29
Aktualisiert
10.04.15, 10:29
Stichworte
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STADT JÜLICH
STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Bewertung
Die Fläche 5 ist aufgrund der Bündelung von Windenergieanlagen mit Infrastrukturtrassen grundsätzlich zur
Windenergienutzung geeignet. Eine Bündelung an bestehende Windenergieanlagen, wie dies bei Ausweisung der
Fläche 3 der Fall wäre, kann hier jedoch nicht erzielt werden. Dennoch besteht die Eignung, da die Fläche aufgrund ihrer Größe eine Ausweisung von circa vier WEA ermöglichen würde, sodass insgesamt aufgrund von heutigen Kenntnissen eine Ausweisung empfohlen werden kann.
7.2.6
Fläche 6a:
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Jülicher Stadtzentrums und südwestlich des Stadtteils Mersch. Die Potentialfläche (71,33 ha) wird von der Bundesautobahn A44 im Westen und der Landesstraße L241 im Osten eingegrenzt. Zusätzlich wird das Gebiet von verschiedenen Wirtschaftswegen durchzogen, durch die eine Erreichbarkeit gewährleistet werden kann.
Die Windhöffigkeit liegt bei 5,75 bis 6,25 m/s.
Regionalplan
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und durch verschiedene Wirtschaftswege erschlossen.
Bewertung des Landschaftsbilds
Die Fläche ist zurzeit nicht durch Windenergieanlagen oder Hochspannungsfreileitungen vorbelastet. Dennoch
entsteht aufgrund der ehemaligen Senderhalle und weiteren Gebäuden in unmittelbarer Nähe der Halle, die zum
Teil (ca. 5 ha) durch die Fläche 6 verläuft, eine besondere Gegebenheit. Das 450.000 m² große Areal, welches
sich mit drei Achsen wie ein Y auf der Merscher Höhe erstreckt wurde Ende des Jahres 2014 seitens der Stadt
Jülich erworben. Daraufhin wurde die Campus Mersch GmbH gegründet, die inzwischen Eigentümerin der Fläche
ist. Dieser Bereich soll zukünftig zum interkommunalen Gewerbegebiet für Jülich, Niederzier und Titz entwickelt
werden.
Grundsätzlich gilt, dass gewerblich und industriell bereits bebaute oder geplante Bauflächen sowie im Regionalplan als GIB ausgewiesene Bereiche der Windenergie aus immissionsschutzrechtlichen Gründen zur Verfügung
stehen42. Gleichwohl müssen auch bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben. Gewerbliche und industrielle Flächen befinden
sich in der Regel innerhalb der Schutzabstände aus der Grobuntersuchung. Daher wird im weiteren Verfahren
überprüft, inwiefern im Einzelfall Gewerbe- und Industrieflächen dennoch von einer Windkraft-Konzentrationszone
beeinflusst werden könnten. In vielen Städten sollen ferner die vorhandenen Gewerbegebiete vorrangig solchen
Betrieben vorbehalten bleiben, welche eine gewisse Arbeitsplatzintensität aufweisen. Aus diesem Grund sind
diese in der vorliegenden Untersuchung den weichen Tabuzonen zugordnet.
Der Rest der Fläche 6 wird landwirtschaftlich genutzt. Darüber hinaus wird die komplette Flächen des Gebietes
von dem „bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich Finkelbach – Ellebach bei Bedburg, Jülich, Düren“ durchzogen.
42
Windenergieerlass 2011, Nr. 3.2.4.2.
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND: APRIL 2015
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STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Abbildung 12: Fläche 6a – Detailuntersuchung
Luftbild
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
Sowohl Schutzgebiete als auch flächenbezogene Erkenntnisse zum Artenschutz liegen nicht vor. Außerdem existieren keine Gewässer oder Bau- und Bodendenkmale im Bereich der Fläche oder in der näheren Umgebung.
Dennoch bestehen prägende Grünstrukturen innerhalb des Bereiches der ehemaligen Senderhalle. Diese erstrecken sich entlang der drei Achsen und bestehen aus Baumstand, der sich im Bereich der ehemaligen Sendehalle
und der umliegenden Gebäude verdichtet.
Visuelle Verletzlichkeit:
Überwiegend handelt es sich um agrarisch genutzte Flächen, die lediglich in Bereich des zukünftigen interkommunalen Gewerbegebietes abfallen und gleichzeitig eine geringere Einsehbarkeit besitzen. Alle anderen Teilbereiche sind gut einsehbar und verfügen über eine gewisse Fernwirkung. Durch die Nähe zur Autobahn und der
Landesstraße kann eine Bündelung der Windenergienutzung mit Infrastrukturtrassen erreicht werden.
Ästhetischer Eigenwert:
Der Fläche ist aufgrund ihrer hauptsächlichen Agrarnutzung und Lage an der Bundesautobahn A44 kein hoher
Erholungswert beizumessen. Lediglich der Bereich der drei Achsen bietet mit Baumbestand aktuell einen gewissen Erholungswert, der jedoch nach Realisierung des Gewerbegebietes revidiert sein wird.
Bewertung
Die Fläche 6a ist aufgrund der Bündelung von Windenergieanlagen mit Infrastrukturtrassen grundsätzlich zur
Windenergienutzung geeignet. Durch die zusätzliche Ausweisung der Fläche 5 kann eine Bündelung von WEA
erreicht werden. Da eine grundsätzliche Eignung besteht und sich diese durch eine Flächengröße von mehr als
70 ha verstärkt, kann aufgrund der heutigen Kenntnisse mit einer Ausweisung von ca. 5 Windenergieanlagen
gerechnet werden.
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STAND: APRIL 2015
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STADT JÜLICH
7.2.7
STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Fläche 6b:
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Jülicher Stadtzentrums. Aufgrund der geringen Größe der Potentialfläche (0,60 ha) wird diese nicht weiter im Rahmen der FNP-Änderung verfolgt.
7.2.8
Fläche 7:
Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Jülicher Stadtzentrums und südöstlich des Stadtteils Mersch. Die
Potentialfläche (36,34 ha) liegt an der Bundesstraße B55 im Nordosten und der Kreisstraße K20 im Nordwesten.
Zusätzlich wird das Gebiet von verschiedenen Wirtschaftswegen durchzogen, die gleichzeitig eine Erreichbarkeit
gewährleisten.
Die Windhöffigkeit liegt bei 5,75 bis 6,25 m/s.
Regionalplanung
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und durch verschiedene Wirtschaftswege erschlossen.
Abbildung 13: Fläche 7 – Detailuntersuchung
Luftbild
Bewertung des Landschaftsbilds
Die Fläche ist zurzeit nicht durch Windenergieanlagen, Hochspannungsfreileitungen oder ähnliche Anlagen vorbelastet.
Als Besonderheit gilt der Biotopverbund (ca. 0,25 ha) „Boerdendoerfer und -strukturen noerdlich der „Sophienhöhe“ – VB-K-5004-00““ im nordwestlichen Grenzbereich der Fläche und der „bedeutsame Kulturlandschaftsbereich
Finkelbach – Ellebach bei Bedburg, Jülich, Düren“, der insgesamt über weite Teile der Fläche verläuft. Außerdem
befindet sich ca. 600m südwestlich das Baudenkmal „Gut Freiwald“.
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
Schutzgebiete liegen genauso wie flächenbezogene Erkenntnisse zum Artenschutz nicht vor. Außerdem existieren keine Gewässer oder prägende Grünstrukturen in diesem Bereich. Wie bereits erwähnt ist ca. 600m südwestVDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND: APRIL 2015
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STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
lich mit dem „Gut Freiwald“ ein Baudenkmal vorzufinden, das seit dem 14.12.1988 als solches gekennzeichnet ist.
Visuelle Verletzlichkeit:
Die Fläche zeigt insgesamt eine geringe Reliefierung auf. Dadurch bleibt festzuhalten, dass eine vergleichsweise
gute Einsehbarkeit der Umgebung vorhanden ist, die zu einer gewissen Fernwirkung führt. Gerade bei dieser
Fläche wird deutlich, dass die Errichtung von Windenergieanlagen wesentliche Sichtbeziehungen zwischen dem
Jülicher Stadtkern und den Stadtteilen Stetternich, Mersch und Welldorf belasten würde.
Ästhetischer Eigenwert:
Der Fläche ist aufgrund ihrer hauptsächlichen Agrarnutzung und Lage an der B55 bzw. K20 kein hoher Erholungswert beizumessen.
Bewertung
Bei der Bewertung der vorliegenden Fläche ist besonders auf die Lage einzugehen. Diese liegt innerhalb einer
wesentlichen Sichtbeziehung zwischen dem Jülicher Stadtkern und den Stadtteilen Stetternich, Mersch und Welldorf, welche bei der möglichen Errichtung einer WEA belastet werden würde. Das Resultat wäre eine erhebliche
Beeinträchtigung des Ortsbildes. Aufgrund von keiner bekannten Vorbelastung, der Nähe zum Baudenkmal „Gut
Freiwald“ und der vorhandenen Zugehörigkeit zum Biotopverbund bzw. dem bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich wird die Errichtung von WEA auf der Fläche 7 nicht empfohlen.
7.2.9
Fläche 9:
Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Bereich des Stadtgebietes, östlich des Stadtteils Güsten. Aufgrund
der geringen Größe der Potentialfläche (1,84 ha) wird diese nicht weiter im Rahmen der FNP-Änderung verfolgt.
7.2.10 Fläche 10:
Das Plangebiet befindet sich im östlichen Bereich des Stadtgebietes, nordöstlich des Stadtteils Stetternich. Aufgrund der geringen Größe der Potentialfläche (0,47 ha) wird diese nicht weiter im Rahmen der FNP-Änderung
verfolgt.
7.2.11 Fläche 11:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Jülicher Stadtzentrums, westlich des Stadtteils Merzenhausen. Die
Potentialfläche (20,43 ha) wird durch die Städtegrenze im Norden und Flächen für Bahnanlagen im Süden begrenzt. Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar.
Die Windhöffigkeit liegt bei 6 bis 6,25 m/s.
Regionalplanung
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und durch verschiedene Wirtschaftswege erschlossen. Zusätzlich wird angegeben, dass sich die Fläche innerhalb eines Bereiches mit Grundwasser- und
Gewässerschutzfunktionen befindet. Dabei handelt es sich um das Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“. Diese
begründet jedoch keine Ausschlusskriterien für Windkraft. Darüber hinaus wird sichtbar, dass sich ein „Bereich
zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE)“ im südlichen Teil der Fläche befindet.
Demzufolge muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Planungen mit den Zielen der Raumordnung vereinbar
sind. Hierbei ist darzustellen, dass die Planung nicht die Funktionen des BSLE erheblich beeinträchtigen. Eine
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„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kann durch Windenergieanlagen nicht in Gänze vermieden werden. Jedoch liegen im vorliegenden Planungsraum bereits Vorbelastungen durch bestehende Anlagen in unmittelbarer
Umgebung vor, sodass ein Eingriff in ein unberührtes Landschaftsbild vermieden werden könnte.
Bewertung des Landschaftsbilds
Die Fläche selbst ist zurzeit nicht durch Windenergieanlagen oder ähnliche Anlagen belastet. Sehr wohl bleibt
anzumerken, dass in unmittelbarer Umgebung südlich der Fläche eine Hochspannungsfreileitung verläuft, die
gleichzeitig für eine Vorbelastung des Landschaftsbilds sorgt, welche auch die Fläche 11 beeinflusst. Außerdem
befinden sich ebenfalls südlich der Fläche bereits mehrere bestehende Anlagen, sodass bei der Ansiedlung weiterer WEA eine Konzentration von Windenergieanlagen vorhanden wäre. Der größte Teil der Fläche wird landwirtschaftlich genutzt.
Als Besonderheit gilt der Biotopverbund (ca. 2,5 ha) „Boerdendoerfer und Fliesse zwischen Linnich und Aldenhoven – VB-K-5003-05“ im südlichen Grenzbereich der Fläche und der BSLE, der insgesamt über einen kleinen
Teil des Biotopverbundes hinaus in die Fläche ragt.
Abbildung 14: Fläche 11 – Detailuntersuchung
Luftbild
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
Sowohl das Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“ als auch der BSLE sind neben dem Biotopverbund (VB-K-500305) bekannt.
Hingegen liegen flächenbezogene Erkenntnisse zum Artenschutz nicht vor. Außerdem existieren innerhalb der
Fläche oder in der näheren Umgebung keine Bau- und Bodendenkmale.
Vor allem im südlichen Bereich der Fläche ist jedoch ein Streifen mit Baumbestand vorhanden, der sich entlang
der Bahnanlage zieht.
Visuelle Verletzlichkeit:
Die Fläche zeigt insgesamt eine geringe Reliefierung auf. Abgesehen vom südlichen Bereich, der aufgrund des
Baumbestandes eine weniger gute Einsehbarkeit besitzt, ist die Fläche überwiegend gut einsehbar.
Ästhetischer Eigenwert:
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