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Sitzungsvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,9 MB
Datum
20.04.2015
Erstellt
10.04.15, 10:29
Aktualisiert
10.04.15, 10:29
Sitzungsvorlage (Anlage 1) Sitzungsvorlage (Anlage 1) Sitzungsvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Betrifft : B ü rgera n trag (2 I 201 4) zur n atu rnahen, rep räsentativen flmgestaltung des Schwanenteichs vom 03. Februar 2014 (Rat, 37. Sitzung) Der Umweltbeirat der Stadt Jülich nimmt unter Einbeziehung externen Fachwissens durch die Vereine Vogelnothilfe e.V., Paasmühle e.V. sowie Sachliteratur rn ie folgt Stellung: FAZIT: Der Umweltbeirat rät an, den Schwanenteich für die Haltung von Schwänen - mit Hilfe von Sachverständigen --artgerecht zu gestalten. Es ist davon auszugehen, dass sich wildlebende Schwäne arischließend ohne weiteres Zutlun niederlassen werden. Der Schwanenteich zur Ansiedlung bzw. Haltung von Schwänen wird zwar aIs grundsätzlich geeignet, jedoch nicht als optimal eingeschätzt.Der Umweltbeirat empfiehlt, frühzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen und der beabsichtigen Ansiedlung eines Schwanenpärchens sowohl a) u. a. (tierschutz-)rechtliche Fragen als auch b) notwendige bzw. sinnvolle Baumaßnahmen zu klären. Zu a) Rechtliche Fragen Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den anzusiedelnden Schwänen um Tiere aus Gefangenschaft handelt. Tiere aus Gefangenschaft gelten grundsätzlich als Haustiere. Hier gilt es zu beachten, dass das Aussetzen von Haustieren strafbar ist. Findet sich für die Tiere ein Halter, so ist die Ansiedlung zwar keine strafbare Handlung, jedoch ist dieser gebunden an $ 2 des Tierschutzgesetzes, das die Gewährleistung einer angemessenen Ernährung. Pfl ege sowie Bewegungsmöglichkeit und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere vorschreibt. Zusätzlich schreibt $ 11 des Tierschutzgesetzes bindend den Nachweis der Sachkundigkeit des Halters vor. $ 11 ist nach Meinung des Umweltbeirats insbesondere dann relevant, wenn die Tiere flugunftihig sind bzw. durch menschliches Einwirken flugunftihig gemacht wurden. Laut Tierschutzgesetz $ l1 bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer Wirbeltiere hält und zur Schau stellt. Darüber hinaus ergeben sich Konflikte mit dem Arten- und Tierschutzgesetz, wenn gesunde Zugvögel permanent flugunfühig gemacht werden, um sie ganzjährig halten zu können Folgende Punkte müssen berücksichtigt werden I. : Artgerechte Ernährung und er,.tl. Beifütterung Der Nahrungsbedarf der Höckerschwäne ist sehr hoch. Während der Mauser fressen bspw. ausgewachsene Höckerschwäne bis zu vier Kilogramm Wasserpflanzenpro Tag. Besonders bei strengen Wintern, in denen das Gewässer über längere Zeit eisbedeckt ist, leiden Schwäne unter Fuffermangel. Ohne Hilfe des Menschen können die Tiere sehr harte Winter nur schwer überstehen. Zubeachten ist: Brot ist als Alleinfuttermittel nicht geeignet. Ztdemfiihren Brotreste, die nach der Fütterung übrig bleiben, zu einer Verschlechterung der Wasserqualität. Gewässer können dann eutrophieren, d.h., sie werden überdüngt. Damit ist ein nutzloses oder schädliches Pflanzenwachstum verbunden, wie das unerwünschte Wuchern bestimmter Pflanzenarten (2.B. Algen). Liegen gebliebenes Futter kann sich schnell mit Kot - und somit Krankheitserregern vermischen und sollte nach gegebener Zeitwieder entfernt werden, was wiederum einen nicht unerheblichen Arbeitsaufivand bedeutet. il. Medizinische Versorgung bzw. Kostenübernahme (auch bei Unfüllen bspw. im Straßenverkehr, Übergriffen auf Menschen und Hunden) Schwäne sind äußerst revierorientiert und sehr wehrhaft. Bei Gefahrkönnen sie nicht nur mit ihrem harten Schnabel zuschnappen, sondern auch in geftihrlicher Weise mit ihren kräftigen Flügeln zuschlagen. Insbesondere in der Brutzeit, die im März beginnt, sind die männlichen Höckerschwäne sehr aggressiv und verteidigen ihr Territorium nachdrücklich auch gegen näher kommende Menschen. Auch von strengen Wintern ausgehungerte Schwäne sind aggressiv bis apathisch. Darüber hinaus kann es zu Geführdungen im Straßenverkehr kommen. ru. Überwinterung. v. a. bei Zufrieren des Teiches Droht der Schwanenteich im Winter zuztfrieren, ist eine rechtzeitige Umsiedlung der Schwäne nötig. Ansonsten laufen die Schwäne Gefahr, im Eis fest zu frieren oder zu verhungern. Aufgrund der o. a. Wehrhaftigkeit der Tiere, kann eine Einfangaktion nur von Experten durchgeführt u'erden. IV. Nachwuchs Der Schwanennachwuchs bleibt meist nur bis zur nächsten Fortpflanzungsperiode in einem Verband mit den Eltemvögeln. Da Schwäne Einzelgänger sind bzw. ein Leben lang als Paar leben, verteidigen sie - für gewöhnlich auch gegen ihren eigenen Nachwuchs - erbittert ihr Revier. Für eine rechtzeitige Umsiedlung der flügge gewordenen Jungtiere muss daher gesorgt sein. Die Schwäne werden aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mit den bereits am Schwanenteich lebenden Nilgänsen harmonieren. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Schwäne den Nachwuchs der Nilgänse töten. Dieser Anblick ist nicht für jeden Passanten angenehm. Zt b) Notwendi ge brw. sinnvolle I. II. m. IV. V. Baumaßnahmen Es muss eine ausreichende Bepflanzung (Schilf o.ä.) als Versteckmöglichkeit vorhanden sein. Schwäne ernähren sich hauptsächlich von Unterwasserpflanzen, die vom Gewässergrund geholt werden. Wenn sie an Land gehen, fressen sie auch am Ufer wachsende Pflanzen. Die Insel mittig des Schwanenteichs ist zu vergrößern damit die Tiere ausreichend Rückzugsmöglichkeiten haben: Schutz vor Hunden und Zweibeinern sowie des Nachwuchses vor Fressfeinden. Das Gelände muss umzäunt werden, damit die Tiere nicht den Straßenverkehr geftihrden bzw. selbst durch diesen geführdet sind. Schwäne brüten bzw. leben i. d. R. nicht in Hütten. Die bereits vorhandene Hütte ist daher für die Haltung der Tiere nicht unbedingt notwendig. VI. WeitereEmpfehlungen Tierarten in die heimische Fauna einzubringen. Dies gilt auch für,,schwarze Schwäne", die beim zuletzt getätigten Ansiedlungsversuch ,,gespendet" wurden (siehe Auszug aus der öffentlichen Sitzurig des Bürgerausschusses vom 26. Februar 2014). Umweltbeirat der Stadt Jülich Jülich, 19. August20t4