Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,9 MB
Datum
20.04.2015
Erstellt
10.04.15, 10:29
Aktualisiert
10.04.15, 10:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Betrifft : B ü rgera n trag (2 I 201 4) zur n atu rnahen, rep räsentativen
flmgestaltung des Schwanenteichs vom 03. Februar 2014 (Rat, 37. Sitzung)
Der Umweltbeirat der Stadt Jülich nimmt unter Einbeziehung externen Fachwissens
durch die Vereine Vogelnothilfe e.V., Paasmühle e.V. sowie Sachliteratur rn ie folgt
Stellung:
FAZIT: Der Umweltbeirat rät an, den Schwanenteich für die Haltung von
Schwänen - mit Hilfe von Sachverständigen --artgerecht zu gestalten. Es ist davon
auszugehen, dass sich wildlebende Schwäne arischließend ohne weiteres Zutlun
niederlassen werden.
Der Schwanenteich zur Ansiedlung bzw. Haltung von Schwänen wird zwar aIs
grundsätzlich geeignet, jedoch nicht als optimal eingeschätzt.Der Umweltbeirat
empfiehlt, frühzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen und der beabsichtigen
Ansiedlung eines Schwanenpärchens sowohl a) u. a. (tierschutz-)rechtliche Fragen als
auch b) notwendige bzw. sinnvolle Baumaßnahmen zu klären.
Zu a) Rechtliche Fragen
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den anzusiedelnden Schwänen um Tiere aus
Gefangenschaft handelt. Tiere aus Gefangenschaft gelten grundsätzlich als Haustiere.
Hier gilt es zu beachten, dass das Aussetzen von Haustieren strafbar ist. Findet sich für
die Tiere ein Halter, so ist die Ansiedlung zwar keine strafbare Handlung, jedoch ist
dieser gebunden an $ 2 des Tierschutzgesetzes, das die Gewährleistung einer
angemessenen Ernährung. Pfl ege sowie Bewegungsmöglichkeit und
verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere vorschreibt.
Zusätzlich schreibt $ 11 des Tierschutzgesetzes bindend den Nachweis der
Sachkundigkeit des Halters vor. $ 11 ist nach Meinung des Umweltbeirats
insbesondere dann relevant, wenn die Tiere flugunftihig sind bzw. durch menschliches
Einwirken flugunftihig gemacht wurden. Laut Tierschutzgesetz $ l1 bedarf der
Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer Wirbeltiere hält und zur Schau stellt. Darüber
hinaus ergeben sich Konflikte mit dem Arten- und Tierschutzgesetz, wenn gesunde
Zugvögel permanent flugunfühig gemacht werden, um sie ganzjährig halten zu können
Folgende Punkte müssen berücksichtigt werden
I.
:
Artgerechte Ernährung und er,.tl. Beifütterung
Der Nahrungsbedarf der Höckerschwäne ist sehr hoch. Während der Mauser
fressen bspw. ausgewachsene Höckerschwäne bis zu vier Kilogramm
Wasserpflanzenpro Tag.
Besonders bei strengen Wintern, in denen das Gewässer über längere Zeit
eisbedeckt ist, leiden Schwäne unter Fuffermangel. Ohne Hilfe des Menschen
können die Tiere sehr harte Winter nur schwer überstehen.
Zubeachten ist: Brot ist als Alleinfuttermittel nicht geeignet. Ztdemfiihren
Brotreste, die nach der Fütterung übrig bleiben, zu einer Verschlechterung der
Wasserqualität. Gewässer können dann eutrophieren, d.h., sie werden überdüngt.
Damit ist ein nutzloses oder schädliches Pflanzenwachstum verbunden, wie das
unerwünschte Wuchern bestimmter Pflanzenarten (2.B. Algen). Liegen
gebliebenes Futter kann sich schnell mit Kot - und somit Krankheitserregern vermischen und sollte nach gegebener Zeitwieder entfernt werden, was
wiederum einen nicht unerheblichen Arbeitsaufivand bedeutet.
il.
Medizinische Versorgung bzw. Kostenübernahme (auch bei Unfüllen bspw. im
Straßenverkehr, Übergriffen auf Menschen und Hunden)
Schwäne sind äußerst revierorientiert und sehr wehrhaft. Bei Gefahrkönnen sie
nicht nur mit ihrem harten Schnabel zuschnappen, sondern auch in geftihrlicher
Weise mit ihren kräftigen Flügeln zuschlagen.
Insbesondere in der Brutzeit, die im März beginnt, sind die männlichen
Höckerschwäne sehr aggressiv und verteidigen ihr Territorium nachdrücklich
auch gegen näher kommende Menschen. Auch von strengen Wintern
ausgehungerte Schwäne sind aggressiv bis apathisch.
Darüber hinaus kann es zu Geführdungen im Straßenverkehr kommen.
ru.
Überwinterung. v. a. bei Zufrieren des Teiches
Droht der Schwanenteich im Winter zuztfrieren, ist eine rechtzeitige Umsiedlung
der Schwäne nötig. Ansonsten laufen die Schwäne Gefahr, im Eis fest zu frieren
oder zu verhungern. Aufgrund der o. a. Wehrhaftigkeit der Tiere, kann eine
Einfangaktion nur von Experten durchgeführt u'erden.
IV.
Nachwuchs
Der Schwanennachwuchs bleibt meist nur bis zur nächsten
Fortpflanzungsperiode in einem Verband mit den Eltemvögeln. Da Schwäne
Einzelgänger sind bzw. ein Leben lang als Paar leben, verteidigen sie - für
gewöhnlich auch gegen ihren eigenen Nachwuchs - erbittert ihr Revier. Für eine
rechtzeitige Umsiedlung der flügge gewordenen Jungtiere muss daher gesorgt
sein.
Die Schwäne werden aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mit den bereits am
Schwanenteich lebenden Nilgänsen harmonieren. Es kann davon ausgegangen
werden, dass die Schwäne den Nachwuchs der Nilgänse töten. Dieser Anblick ist
nicht für jeden Passanten angenehm.
Zt b) Notwendi ge brw. sinnvolle
I.
II.
m.
IV.
V.
Baumaßnahmen
Es muss eine ausreichende Bepflanzung (Schilf o.ä.) als Versteckmöglichkeit
vorhanden sein.
Schwäne ernähren sich hauptsächlich von Unterwasserpflanzen, die vom
Gewässergrund geholt werden. Wenn sie an Land gehen, fressen sie auch am
Ufer wachsende Pflanzen.
Die Insel mittig des Schwanenteichs ist zu vergrößern damit die Tiere
ausreichend Rückzugsmöglichkeiten haben: Schutz vor Hunden und
Zweibeinern sowie des Nachwuchses vor Fressfeinden.
Das Gelände muss umzäunt werden, damit die Tiere nicht den Straßenverkehr
geftihrden bzw. selbst durch diesen geführdet sind.
Schwäne brüten bzw. leben i. d. R. nicht in Hütten. Die bereits vorhandene Hütte
ist daher für die Haltung der Tiere nicht unbedingt notwendig.
VI.
WeitereEmpfehlungen
Tierarten in die heimische Fauna einzubringen. Dies gilt auch für,,schwarze
Schwäne", die beim zuletzt getätigten Ansiedlungsversuch ,,gespendet" wurden
(siehe Auszug aus der öffentlichen Sitzurig des Bürgerausschusses vom 26.
Februar 2014).
Umweltbeirat der Stadt Jülich
Jülich, 19. August20t4