Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
168 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
09.06.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 298/2016
Az.: 82.26 BP 13I
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 30.05.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
22.06.2016
Bemerkungen
beschließend
Straßenbenennung in Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Keine
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die öffentliche Verkehrsfläche zwischen der Carl-Schurz-Straße und dem Stadtgarten im Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 13I, Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße, erhält die Bezeichnung:
„Johanna-Kinkel-Straße“.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 13I, Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße, ist rechtskräftig. Es ist daher erforderlich, der im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsfläche einen Namen zu
geben.
Der zuständige Ortsbürgermeister hat den Vorschlag „Johanna-Kinkel-Straße“ unterbreitet.
Johanna Kinkel, geborene Mockel/geschiedene Mathieux (* 08.07.1810 in Bonn; 15.11.1858 in
London) war eine deutsche Komponistin, Musikpädagogin und Schriftstellerin. In zweiter Ehe war
sie mit dem evangelischen Theologen und politisch aktiven Republikaner Gottfried Kinkel, der ein
enger Vertrauter von Carl-Schurz war, verheiratet. Mit ihrem Mann gründete sie den bekannten
spätromanischen Dichterkreis „Maikäferbund“. Ebenso war sie eine frühe Vorkämpferin der Frauenrechtsbewegung.
Die örtliche Realschule ist nach dem Ehemann Johanna Kinkels, Gottfried Kinkel, benannt. Ein
Bezug zur Namensgeberin wäre somit vorhanden.
Gegen die Benennung der Straße in der vorgeschlagenen Form bestehen seitens der Verwaltung
keine Bedenken.
Die Lage der Straße ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen.
In Vertretung
(Hallstein)
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