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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Fällung einer Plantane in E.-Dirmerzheim (Bezug B 167/2015))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Fällung einer Plantane in E.-Dirmerzheim (Bezug B 167/2015)) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Fällung einer Plantane in E.-Dirmerzheim (Bezug B 167/2015)) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Fällung einer Plantane in E.-Dirmerzheim (Bezug B 167/2015))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 254/2016 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 09.05.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 07.06.2016 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Fällung einer Plantane in E.-Dirmerzheim (Bezug B 167/2015) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Im Frühjahr 2015 ist bereits ein Antrag zur Fällung des im Cäcilienweg/ Erftstadt-Dirmerzheim stehenden Baumes gestellt worden (B167/ 2015). In der Sitzung am 12.05.2015 verständigten sich die Ausschussmitglieder auf die Durchführung eines Ortstermins, welcher am 15.09.2015 mit den Antragstellern, mit Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie mit Vertretern der Stadtverwaltung erfolgte. In der unmittelbar an den Ortstermin anschließenden Sitzung ist einstimmig der Beschluss gefasst worden, dem Antrag zur Fällung nicht stattzugeben. Der Antragsteller hat am 07.10.2015, 16.11.2015, 27.11.2015 sowie am 11.03.2016 Schreiben an den Bürgermeister (bzw. an den Rat/ zur Kenntnis an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) gerichtet, auf welche am 22.10.2015 sowie am 23.03.2016 Antwortschreiben herausgegangen sind. Der betreffende Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt und bisher (aufgrund der Beschlussfassung vom 15.09.2015) nicht an den Rat bzw. den zuständigen Fachausschuss weitergeleitet worden. Aus Sicht der Verwaltung hat sich der Sachverhalt gegenüber dem Antrag aus 2015 nicht verändert. Lediglich in Bezug auf den bereits beim Ortstermin angesprochenen Rohrbruch gibt es neue Erkenntnisse, die an dieser Stelle zur Vervollständigung ergänzt werden. Der Rohrbruch ist am 09.09.2015 den Stadtwerken gemeldet worden. Es handelte sich um den Bruch einer Hauptleitung unmittelbar vor der Einfahrt zu mehreren Garagen bzw. in Nähe zu der strittigen Platane, der jedoch nicht (wie von Anliegern angesprochen) durch das Wurzelwachstum des Baumes entstanden ist. Aufgrund von Rissbildungen in einer Betonplatte, die als Zufahrt zu einer Garage (Baujahr ca. 1967) genutzt wird, ist die Eigentümerin (beim Ortstermin am 15.09.2015 zugegen) zwecks Schadenregulierung mit der Verwaltung in Kontakt getreten. Bedingt durch das austretende Leitungswasser (Rohrbruch) bzw. durch die Wurzeln des städt. Baumes sollen gem. der Eigentümerin Risse entstanden sein. Die Kommunalversicherung beauftragte zur Prüfung des Sachverhaltes einen unabhängigen Schadendienstleister, der sich auf die Bewertung, Analyse und Beseitigung bei Haftpflicht- und Sachschäden spezialisiert hat. Der Schadendienstleister stellte ältere, mit Moos und Gräsern bewachsene Risse sowie Risse, die erst vor kurzem entstanden sind, fest. Er kam zu dem Ergebnis, dass eine Reparatur der Bodenplatte nicht möglich ist und empfahl die Regulierung eines ermittelten Zeitwertes für den Austausch der Betonplatte. Ob Unterspülungen unter der Betonplatte vorhanden sind bzw. nicht vorhanden sind, könne erst beim Ausbau unter Anwesenheit von einem Sachverständigen festgestellt werden (worauf aus Kostengründen zu verzichten sei). Angebote zum Austausch der Bodenplatte sind seitens der Stadt eingeholt und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet worden. Die Kommunalversicherung hat der Eigentümerin bzw. dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein, welcher mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von der Eigentümerin beauftragt worden ist, ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen. Eine Rückmeldung liegt bislang nicht vor. Es ist nicht auszuschließen, dass einige der Risse auf das Wurzelwachstum zurückzuführen sind. Dies wäre jedoch ebenso wenig wie die von den Antragstellern vorgetragenen Gründe eine Rechtfertigung zur Fällung des Baumes. Fakt ist, dass der Baum durch die Baumschutzsatzung geschützt ist und dass dieser keine Anzeichen einer eingeschränkten Verkehrssicherheit aufweist. Um die Beeinträchtigungen für die Antragsteller zu minimieren, ist 2015 ein Rückschnitt erfolgt. Weiterhin ist angeboten worden, anfallendes Laub über Mitarbeiter der städt. Reinigungskolonne entsorgen zu lassen. Ebenso sind bereits einige Unebenheiten beseitigt worden. Eine Oberflächlichkeit des Handelns, wie von den Antragstellern bemängelt, ist nicht gegeben. Da die baumbedingten Beeinträchtigungen überall dort auftreten, wo Straßenbäume stehen, ist dem (erneut eingereichten) Antrag nicht zuzustimmen. Es ist jedoch beabsichtigt, einen erneuten Rückschnitt (sog. Kronenpflege) des sehr prägenden Baumes durchführen zu lassen. Zudem soll nach Lösungsmöglichkeiten bzgl. der Unebenheiten im näheren Baumumfeld gesucht werden. In Vertretung -2- (Hallstein) -3-