Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
09.08.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 202/2016 1. Ergänzung
Az.: 65.0
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 07.06.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge
wurde aufgrund eines
Vertagungsbeschlusses
durch das Ratsbüro
ergänzt.
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
15.06.2016
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
21.09.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Erhalt der Grabstätte von Maria Sophie Kalscheuer auf dem Friedhof
Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit schriftlicher Mitteilung vom 06.06.2016 hat die Katholische Pfarrgemeinde St. Kunibert Gymnich zwischenzeitlich gegenüber der Friedhofsverwaltung erklärt, an einer Verlängerung des Nutzungsrechtes nicht interessiert zu sein und demnach auf eine Verlängerung bzw. einen Wiedererwerb des Grabnutzungsrechtes zu verzichten.
Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Friedhofsverwaltung die Grabstelle abräumen wird.
Auch wenn das Grab nicht unter Denkmalschutz steht, so ist es in Anbetracht seiner zentralen
Lage sowie seiner beeindruckenden Gestaltung, auch in Anbetracht der hier konkret gegebenen,
familiären Historie, in der Tat ein Blickfang auf dem Gymnicher Friedhof. Daher hat auch die Friedhofsverwaltung für den tatsächlich eintretenden Fall der endgültigen Aufgabe des Grabes durch
die Kirchengemeinde – schon vor Antragseingang – einen Erhalt der Grabstelle in Erwägung gezogen und bereits Überlegungen zu einer möglichen und sinnvollen Um- bzw. Neunutzung der
unbestritten kulturhistorisch und baulich als wertvoll erachteten Grabanlage angestellt.
Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zum Erhalt der Grabstelle:
1.) Die Grabstelle bleibt infolge der Verdienste von Frau Maria Sophie Kalscheuer und aus moralischer Verpflichtung der Stadt Erftstadt – ohne Zuführung des Grabes zu einer anderen, sinnvollen
Nutzung – unverändert und dauerhaft als Grabstelle „Kalscheuer“ erhalten. Infolge eines solchen
politischen Beschlusses würde die Unterhaltung und Pflege der Grabstelle dann dauerhaft – außerhalb des Gebührenhaushaltes – zu Lasten allgemeiner Steuermittel gehen.
2.) Die Grabstelle wird - unter Beibehaltung der bestehenden Schriftplatten in Andenken an die
Familie Kalscheuer – seitens der Stadt neu instand gesetzt, gepflegt und unterhalten, dabei jedoch
einer neuen Nutzung als anonyme Gemeinschaftsgrabstelle zugeführt. Die Instandsetzung der
Grabstelle, zukünftige Pflege- und Unterhaltungskosten könnten dann aus den zu erhebenden
Grabnutzungsgebühren getragen und finanziert werden. Entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter Ermittlung und Hochrechnung aller anfallenden Kosten hat die Friedhofsverwaltung
bereits vorgenommen.
Als Ergebnis hieraus und zur sinnvollen Erweiterung des Gräberangebotes auf dem Friedhof
Gymnich schlägt die Verwaltung einen Erhalt der Grabstelle mit zukünftiger Umnutzung als anonyme Gemeinschaftsgrabstätte für bis zu 24 Urnen gemäß der vor aufgezeigten Variante 2 zur
politischen Beschlussfassung vor. Eine vollständige Grababräumung lag und liegt somit gleichsam
nicht in der Intention der Friedhofsverwaltung.
In Vertretung
(Hallstein)
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