Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
01.06.2015
Erstellt
16.04.15, 17:03
Aktualisiert
18.05.15, 10:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Wo
Jülich, 15.04.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 201/2015 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
20.04.2015
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
01.06.2015
TOP
Ergebnisse
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich
- Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlg.: 4
SD.Net
Beschlussentwurf:
Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung aufzustellen
mit dem Ziel, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen darzustellen. Die vorgesehenen Flächen sind dem Plan „Flächennutzungsplanänderung – Vorentwurf –„ vom 15.02.2015 vom
17.3.2015 zu entnehmen. Es handelt sich um die Flächen mit den Bezeichnungen 1,3,5,11, 12 a, 12
b, 13, 14, 15 und 20.
Begründung:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2015 die WindkraftPotentialanalyse für das Stadtgebiet beraten, jedoch nicht abgestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die der Verwaltung vorliegende Aussage zum Schallschutz den Fraktionen kurzfristig zukommen zu lassen. Außerdem sollte das für die Planung der Windkraftanlagen zuständige Büro die
Kriterien, die bei der weiteren Standortanalyse berücksichtigt werden, über die Verwaltung an die
Fraktionen vorlegen. Daraufhin wurde in der Sitzung des Stadtrates am 26.3.2015 das Thema weiter
beraten und u. a. beschlossen, im Bereich der zukünftigen Gewerbefläche Merscher Höhe keine
Windkraftanlagen zuzulassen. Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss sollte sich dann in seiner
Sitzung am 20.04.2015 weiter mit dem Thema befassen.
Jetzt liegt ein Analyseplan mit entsprechender Begründung des Ergebnisses der Eignungsprüfung
vor. Die Verwaltung schlägt vor, die im Beschlussentwurf genannten Flächen als Windkraftkonzentrationszonen im Flächennutzungsplan darzustellen. Um dem Beschluss des Stadtrates vom
26.03.2015 gerecht zu werden, mögliche Entwicklungsflächen der „Merscher Höhe“ nicht durch
Windkraft zu besetzen, wird vorgeschlagen: Das interkommunale Gewerbegebiet wird mit einem
Schutzabstand (weiches Tabukriterium) umlegt. Dieser wird angelegt, um Schallkontingente, die
dem Gewerbegebiet von seinen Entwicklungsflächen zur Verfügung stehen, nicht durch Windenergieanlagen auszuschöpfen und somit zu Überschreitungen der Pegel in den angrenzenden Wohngebieten zu führen. Das Gewerbegebiet und seine Entwicklungsflächen können somit auch in Zukunft
produzierendes Gewerbe ansiedeln, ohne wesentliche Einschränkungen bzw. Reglementierungen
vorzufinden. Diese mögliche Ansiedlung ist innerhalb des Stadtgebietes im Wesentlichen nur noch
auf der „Merscher Höhe“ möglich, so dass diesem Bereich eine besondere Bedeutung zukommt.
Darüber hinaus wurde ein vorläufiger Verfahrensraum (räumlicher Zuschnitt des interkommunalen
Gewerbegebietes) festgelegt und zudem ein Schutzabstand, der dazu führt, dass die Fläche 6 a zur
Errichtung von Windenergieanlagen nicht geeignet ist. Außerdem werden im geänderten Beschlussentwurf die potentiellen Flächen, die nach der Standortuntersuchung nicht geeignet sind, nicht mehr
berücksichtigt.
Ein Vertreter des Planungsbüros wird in der Sitzung anwesend sein, um entsprechende Fragen zu
beantworten.
Als Anlagen sind die folgende überarbeitete Unterlagen beigefügt.
- Standortuntersuchung
- Analyseplan, Karte 2 (Abstand 1000 m) – weiche Untersuchungskriterien - Analyseplan, Karte 3 - Eignungsprüfung
- Flächennutzungsplanänderung - Vorentwurf vom 15.02.2015
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 201/2015 1. Ergänzung
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