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Sitzungsvorlage (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich - Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
01.06.2015
Erstellt
16.04.15, 17:03
Aktualisiert
18.05.15, 10:14
Sitzungsvorlage (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich
- Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich
- Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 15.04.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 201/2015 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 20.04.2015 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 01.06.2015 TOP Ergebnisse Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich - Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 4 SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung aufzustellen mit dem Ziel, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen darzustellen. Die vorgesehenen Flächen sind dem Plan „Flächennutzungsplanänderung – Vorentwurf –„ vom 15.02.2015 vom 17.3.2015 zu entnehmen. Es handelt sich um die Flächen mit den Bezeichnungen 1,3,5,11, 12 a, 12 b, 13, 14, 15 und 20. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2015 die WindkraftPotentialanalyse für das Stadtgebiet beraten, jedoch nicht abgestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die der Verwaltung vorliegende Aussage zum Schallschutz den Fraktionen kurzfristig zukommen zu lassen. Außerdem sollte das für die Planung der Windkraftanlagen zuständige Büro die Kriterien, die bei der weiteren Standortanalyse berücksichtigt werden, über die Verwaltung an die Fraktionen vorlegen. Daraufhin wurde in der Sitzung des Stadtrates am 26.3.2015 das Thema weiter beraten und u. a. beschlossen, im Bereich der zukünftigen Gewerbefläche Merscher Höhe keine Windkraftanlagen zuzulassen. Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss sollte sich dann in seiner Sitzung am 20.04.2015 weiter mit dem Thema befassen. Jetzt liegt ein Analyseplan mit entsprechender Begründung des Ergebnisses der Eignungsprüfung vor. Die Verwaltung schlägt vor, die im Beschlussentwurf genannten Flächen als Windkraftkonzentrationszonen im Flächennutzungsplan darzustellen. Um dem Beschluss des Stadtrates vom 26.03.2015 gerecht zu werden, mögliche Entwicklungsflächen der „Merscher Höhe“ nicht durch Windkraft zu besetzen, wird vorgeschlagen: Das interkommunale Gewerbegebiet wird mit einem Schutzabstand (weiches Tabukriterium) umlegt. Dieser wird angelegt, um Schallkontingente, die dem Gewerbegebiet von seinen Entwicklungsflächen zur Verfügung stehen, nicht durch Windenergieanlagen auszuschöpfen und somit zu Überschreitungen der Pegel in den angrenzenden Wohngebieten zu führen. Das Gewerbegebiet und seine Entwicklungsflächen können somit auch in Zukunft produzierendes Gewerbe ansiedeln, ohne wesentliche Einschränkungen bzw. Reglementierungen vorzufinden. Diese mögliche Ansiedlung ist innerhalb des Stadtgebietes im Wesentlichen nur noch auf der „Merscher Höhe“ möglich, so dass diesem Bereich eine besondere Bedeutung zukommt. Darüber hinaus wurde ein vorläufiger Verfahrensraum (räumlicher Zuschnitt des interkommunalen Gewerbegebietes) festgelegt und zudem ein Schutzabstand, der dazu führt, dass die Fläche 6 a zur Errichtung von Windenergieanlagen nicht geeignet ist. Außerdem werden im geänderten Beschlussentwurf die potentiellen Flächen, die nach der Standortuntersuchung nicht geeignet sind, nicht mehr berücksichtigt. Ein Vertreter des Planungsbüros wird in der Sitzung anwesend sein, um entsprechende Fragen zu beantworten. Als Anlagen sind die folgende überarbeitete Unterlagen beigefügt. - Standortuntersuchung - Analyseplan, Karte 2 (Abstand 1000 m) – weiche Untersuchungskriterien - Analyseplan, Karte 3 - Eignungsprüfung - Flächennutzungsplanänderung - Vorentwurf vom 15.02.2015 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 201/2015 1. Ergänzung Seite 2