Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
01.06.2015
Erstellt
16.04.15, 17:03
Aktualisiert
16.04.15, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT JÜLICH
STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
che von circa 1,1 ha im südlichen Bereich der Fläche liegt, als auch „die stillgelegte Bahnlinie zwischen Jackerath
und Welldorf – VB-K-4904-005“, die im östlichen Grenzgebiet der Fläche liegt und eine Größe von circa 0,3 ha
aufweist, sind dort vorzufinden.
Darüber hinaus werden auch hier große Flächen des Gebietes von dem „bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich
Finkelbach – Ellebach bei Bedburg, Jülich, Düren“ durchzogen.
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
Auf der zu untersuchenden Fläche liegen keine Schutzgebiete vor. Zudem liegen ebenfalls keine Flächenbezogene Erkenntnisse zum Artenschutz vor. Außerdem existieren keine Gewässer oder prägende Grünstrukturen in
diesem Bereich. Darüber hinaus sind keine Bau- und Bodendenkmale im Bereich der Fläche oder in der näheren
Umgebung bekannt.
Visuelle Verletzlichkeit:
Insgesamt ist auch diese Fläche durch eine geringe Reliefierung gekennzeichnet. Dadurch bleibt festzuhalten,
dass eine vergleichsweise gute Einsehbarkeit der Umgebung vorhanden ist, die zu einer gewissen Fernwirkung
führt. Obwohl es sich bei der Fläche um ein durch Agrarnutzung geprägtes Gebiet handelt, ist das Landschaftsbild
insbesondere durch die Nutzung der Windenergie stark geprägt.
Ästhetischer Eigenwert:
Ähnlich wie bei der Fläche 1 ist auch dieser Fläche aufgrund ihrer Strukturarmut und Lage an der K8 kein hoher
Erholungswert beizumessen.
Bewertung
Die Fläche 3 ist aufgrund der Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden Windenergieanlagen grundsätzlich geeignet. Die Fläche liegt unmittelbar in einem Bereich, in dem zurzeit 5 WEA betrieben werden, von
denen 3 WEA innerhalb der Potentialfläche liegen und greift somit die bestehende Nutzung auf. Im Falle der Fläche 3 wird die optische Vorbelastung erweitert. Somit wird dem Aspekt der Bündelung von Windenergieanlagen
nachgekommen und versucht, den Eingriff ins Landschaftsbild möglichst gering zu halten. Die Fläche wird aufgrund der erheblichen Vorbelastung, der Topographie und der Möglichkeit der Bündelung von Windenergieanlagen zur Ausweisung empfohlen. Dadurch könnten die bestehenden WEA innerhalb der Potentialfläche planungsrechtlich abgesichert und in Zukunft einem Repowering unterzogen werden.
Diese Empfehlung erfolgt nach dem heutigen Kenntnisstand. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens
neue Restriktionen bemerkt werden, würden diese in einer Fortschreibung angepasst werden.
7.2.4
Fläche 4:
Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Bereich des Stadtgebietes, nördlich des Stadtteils Güsten. Aufgrund der geringen Größe der Potentialfläche (0,54 ha) wird diese nicht weiter im Rahmen der FNP-Änderung
verfolgt.
7.2.5
Fläche 5:
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Jülicher Stadtzentrums und westlich des Stadtteils Mersch. Die Potentialfläche (51,10 ha) ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar.
Südöstlich am Planungsgebiet verläuft die Bundesautobahn A44. Hier greift die Anbaubeschränkung gemäß § 25
StrWG NRW von 40 m von Flügelspitze bis Fahrbahnrand, innerhalb eines Abstandes von 40 m bedürfen bauliVDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
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„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
che Anlagen der Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde. Darüber hinaus wird empfohlen, für klassifizierte Straßen Abstände in eineinhalbfacher Höhe der Gesamthöhe einzuhalten, um Gefahren durch Eiswurf
etc. zu vermeiden. Diese Abstände können im Einzelfall durch den Einsatz von Eisdetektionssysteme zusätzlich
minimiert werden.
Die Windhöffigkeit liegt bei 5,75 bis 6,25 m/s.
Regionalplan
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und durch verschiedene Wirtschaftswege erschlossen.
Abbildung 11: Fläche 5 – Detailuntersuchung
Luftbild
Bewertung des Landschaftsbilds
Die Fläche ist zurzeit nicht durch Windenergieanlagen, Hochspannungsfreileitungen oder ähnlichen Gegebenheiten vorbelastet.
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
Schutzgebiete liegen dort ebenfalls nicht vor. Flächenbezogene Erkenntnisse zum Artenschutz liegen ebenfalls
nicht vor. Außerdem existieren keine Gewässer oder prägende Grünstrukturen in diesem Bereich. Darüber hinaus
sind auch Bau- und Bodendenkmale im Bereich der Fläche oder in der näheren Umgebung nicht bekannt.
Visuelle Verletzlichkeit:
Die Fläche zeigt insgesamt eine geringe Reliefierung auf. Dadurch bleibt festzuhalten, dass eine vergleichsweise
gute Einsehbarkeit der Umgebung vorhanden ist, die zu einer gewissen Fernwirkung führt. Durch die Nähe zur
Autobahn kann eine Bündelung der Windenergienutzung mit Infrastrukturtrassen erreicht werden.
Ästhetischer Eigenwert:
Der Fläche ist aufgrund ihrer Strukturarmut und Lage an der Bundesautobahn A44 kein hoher Erholungswert
beizumessen.
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STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Bewertung
Die Fläche 5 ist aufgrund der Bündelung von Windenergieanlagen mit Infrastrukturtrassen grundsätzlich zur
Windenergienutzung geeignet. Eine Bündelung an bestehende Windenergieanlagen, wie dies bei Ausweisung der
Fläche 3 der Fall wäre, kann hier jedoch nicht erzielt werden. Dennoch besteht die Eignung, da die Fläche aufgrund ihrer Größe eine Ausweisung von circa vier WEA ermöglichen würde, sodass insgesamt aufgrund von heutigen Kenntnissen eine Ausweisung empfohlen werden kann.
7.2.6
Fläche 6a:
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich des Stadtgebietes, nördlich des Stadtkerns. Aufgrund der
geringen Größe der Potentialfläche (5,05 ha) wird diese nicht weiter im Rahmen der FNP-Änderung verfolgt.
7.2.7
Fläche 7:
Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Jülicher Stadtzentrums und südöstlich des Stadtteils Mersch. Die
Potentialfläche (36,34 ha) liegt an der Bundesstraße B55 im Nordosten und der Kreisstraße K20 im Nordwesten.
Zusätzlich wird das Gebiet von verschiedenen Wirtschaftswegen durchzogen, die gleichzeitig eine Erreichbarkeit
gewährleisten.
Die Windhöffigkeit liegt bei 5,75 bis 6,25 m/s.
Regionalplanung
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und durch verschiedene Wirtschaftswege erschlossen.
Abbildung 13: Fläche 7 – Detailuntersuchung
Luftbild
Bewertung des Landschaftsbilds
Die Fläche ist zurzeit nicht durch Windenergieanlagen, Hochspannungsfreileitungen oder ähnliche Anlagen vorbelastet.
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