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Sitzungsvorlage (Anlage 4.5)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,4 MB
Datum
01.06.2015
Erstellt
16.04.15, 17:03
Aktualisiert
16.04.15, 17:03
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Inhalt der Datei

STADT JÜLICH STANDORTUNTERSUCHUNG „Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“ Abbildung 8: Fläche 1 – Detailuntersuchung Luftbild Bewertung des Landschaftsbilds Die Fläche ist zurzeit nicht durch Windenergieanlagen, Hochspannungsfreileitungen oder ähnliche Anlagen vorbelastet. Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus: Schutzgebiete liegen dort ebenfalls nicht vor. Flächenbezogene Erkenntnisse zum Artenschutz liegen ebenfalls nicht vor. Außerdem existieren keine Gewässer oder prägende Grünstrukturen in diesem Bereich. Darüber hinaus sind keine Bau- und Bodendenkmale im Bereich der Fläche oder in der näheren Umgebung bekannt. Visuelle Verletzlichkeit: Die Fläche zeigt insgesamt eine geringe Reliefierung auf. Dadurch bleibt festzuhalten, dass eine vergleichsweise gute Einsehbarkeit der Umgebung vorhanden ist, die gleichzeitig zu einer gewissen Fernwirkung führt. Durch die Nähe zur Autobahn kann eine Bündelung der Windenergienutzung mit Infrastrukturtrassen erreicht werden. Ästhetischer Eigenwert: Der Fläche ist aufgrund ihrer Strukturarmut, der Agrarnutzung und der Lage an der Bundesautobahn A44 kein hoher Erholungswert beizumessen. Bewertung Aufgrund von Größe und Zuschnitt bietet die Fläche 1 Raum für bis zu drei WEA und somit die Grundlage für einen wirtschaftlichen Betrieb eines Windparks. Darüber hinaus bietet die Nähe zur Bundesautobahn die Möglichkeit, bestehende Vorbelastungen aufzunehmen und eine Bündelung der Windenergienutzung mit Infrastrukturtrassen zu erreichen. Aus diesen Gründen kommt die Fläche 1 zur Ausweisung als Konzentrationszone für die Windkraft in Betracht und wird daher empfohlen. 7.2.2 Fläche 2: Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Teil des Jülicher Stadtgebietes, südöstlich des Stadtteils Severnich. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: APRIL 2015 40/ 63 STADT JÜLICH STANDORTUNTERSUCHUNG „Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“ Die Potentialfläche (24,16 ha) ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar und wird zusätzlich über die K8 im Osten und die Gemeindestraße „Oligsweg“ im Süden abgegrenzt. Die Windhöffigkeit liegt bei 5,75 bis 6,00 m/s. Regionalplan Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt und ist im Regionalplan als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und daher für die Windenergie geeignet. Östlich wird die Fläche von der Kreisstraße K8 und südlich von der Gemeindestraße „Oligsweg“ begrenzt. Abbildung 9: Fläche 2 – Detailuntersuchung Luftbild Bewertung des Landschaftsbilds Östlich der Fläche in etwa 1,5 km Entfernung sind bereits fünf Windenergieanlagen vorhanden, sodass bei der Errichtung weiterer Anlagen eine Konzentration von Windenergieanlagen gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind keine weiteren Vorbelastungen wie Hochspannungsfreileitungen etc. vorhanden. Als Besonderheit gilt der Biotopverbund (circa 1,0 ha) „Boerdendoerfer und -strukturen nordoestlich von Mersch sowie bei Kalrath – VB-K-5004-001“ im südlichen Grenzbereich der Fläche und der „bedeutsame Kulturlandschaftsbereich Finkelbach – Ellebach bei Bedburg, Jülich, Düren“, der insgesamt über weite Teile der Fläche verläuft. Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus: Auf der zu untersuchenden Fläche liegen keine Schutzgebiete vor. Zudem liegen ebenfalls keine flächenbezogenen Erkenntnisse zum Artenschutz vor. Außerdem existieren keine Gewässer oder prägende Grünstrukturen in diesem Bereich. Darüber hinaus sind auch Bau- und Bodendenkmale im Bereich der Fläche oder in der näheren Umgebung nicht bekannt. Visuelle Verletzlichkeit: Auch diese Fläche zeigt insgesamt eine geringe Reliefierung auf. Dadurch bleibt festzuhalten, dass eine vergleichsweise gute Einsehbarkeit der Umgebung vorhanden ist, die gleichzeitig zu einer gewissen Fernwirkung führt. Zusätzlich ist aufzuführen, dass die Fläche innerhalb der Sichtachse der Stadtteile Welldorf – Sevenich/Spiel (Titz). Ästhetischer Eigenwert: VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: APRIL 2015 41/ 63 STADT JÜLICH STANDORTUNTERSUCHUNG „Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“ Der Fläche ist aufgrund ihrer Strukturarmut, der Agrarnutzung und der Lage an der K8 kein hoher Erholungswert beizumessen. Bewertung Die Fläche 2 befindet sich innerhalb der Sichtachse der Stadtteile Welldorf, Serrest und Sevenich bzw. Mersch und Spiel. Durch die Errichtung von WEA kann ein Eingriff in das Landschaftsbild nicht vermieden werden. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus, bedingt durch vorhandenen Biotopverbund und Kulturlandschaftsbereich, wird eine Ausweisung nach dem heutigen Kenntnisstand nicht empfohlen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens neue Erkenntnisse gewonnen werden, würden diese in einer Fortschreibung angepasst werden. 7.2.3 Fläche 3: Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Teil des Jülicher Stadtgebietes, östlich des Stadtteils Severnich und besitzt eine Fläche von 28,81 ha. Abgegrenzt wird das Gebiet von der K8 im Westen und Gemeindestraßen im Süden und Osten. Zusätzlich wird das Gebiet von verschiedenen Wirtschaftswegen durchzogen, die Erreichbarkeit gewährleisten. Die Windhöffigkeit liegt bei 5,75 bis 6,00 m/s. Regionalplan Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt und ist im Regionalplan als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und daher für die Windenergie geeignet. Begrenzt wird die Fläche von Gemeindestraßen im Süden und Osten. Zusätzlich verläuft eine Gemeindestraße von Südosten nach Nordwesten durch das Planungsgebiet, das durch weitere Wirtschaftswege ergänzt wird. Abbildung 10: Fläche 3 – Detailuntersuchung Luftbild Bewertung des Landschaftsbilds Innerhalb der Fläche bestehen bereits drei Windenergieanlagen, die durch zwei weitere im unmittelbaren Umkreis ergänzt werden. Darüber hinaus sind keine weiteren Vorbelastungen wie Hochspannungsfreileitungen etc. vorhanden. Ähnlich wie in Fläche 2 liegen auch in diesem Gebiet Biotopverbunde vor. Sowohl der Biotopverbund „Boerdendoerfer und -strukturen nordoestlich von Mersch sowie bei Kalrath – VB-K-5004-001“, der mit einer FläVDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: APRIL 2015 42/ 63