Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,3 MB
Datum
01.06.2015
Erstellt
16.04.15, 17:03
Aktualisiert
16.04.15, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT JÜLICH
STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Abbildung 16: Fläche 12b – Detailuntersuchung
Luftbild
Regionalplanung
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und durch verschiedene Wirtschaftswege erschlossen. Die Fläche befindet sich innerhalb eines Bereiches mit Grundwasser- und Gewässerschutzfunktionen.
Dabei handelt es sich um das Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“. Dies begründet jedoch kein Ausschlusskriterium für Windkraft. Darüber hinaus befindet sich ein „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE)“ im südlichen Teil der Fläche. Demnach muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Planungen
mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Hierbei ist darzustellen, dass die Planung nicht die Funktionen
des BSLE erheblich beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kann durch WEA nicht in Gänze
vermieden werden, jedoch liegen im vorliegenden Planungsraum bereits Vorbelastungen durch bestehende Anlagen in unmittelbarer Umgebung vor, sodass kein Eingriff in ein unberührtes Landschaftsbild erfolgen würde.
Bewertung des Landschaftsbilds
Unmittelbar südlich der Fläche sind bereits neun Windenergieanlagen vorhanden, sodass bei der Errichtung weiterer Anlagen eine Konzentration von WEA gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind, abgesehen der
Hochspannungsfreileitung, keine weiteren Vorbelastungen vorhanden. Die Fläche wird aktuell durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt.
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
Schutzgebiete liegen dort ebenfalls nicht vor. Flächenbezogene Erkenntnisse zum Artenschutz liegen ebenfalls
nicht vor. Außerdem existieren keine Gewässer oder prägende Grünstrukturen in diesem Bereich. Darüber hinaus
sind auch Bau- und Bodendenkmale im Bereich der Fläche oder in der näheren Umgebung nicht bekannt.
Visuelle Verletzlichkeit:
Auch diese Fläche zeigt eine geringe Reliefierung auf. Dadurch bleibt festzuhalten, dass eine vergleichsweise
gute Einsehbarkeit der Umgebung vorhanden ist, die zu einer gewissen Fernwirkung führt. Lediglich im nördlichen
Bereich besteht entlang der Bahnflächen ein Baumbestand.
Ästhetischer Eigenwert:
Der Fläche ist aufgrund ihrer Agrarnutzung und der Lage zwischen Hochspannungsfreileitungen und Bahnflächen
kein hoher Erholungswert beizumessen.
Bewertung
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STAND: APRIL 2015
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STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Die Fläche 12b ist aufgrund der Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden WEA südlich des Gebietes
zur Ausweisung geeignet. Durch eine Konzentration von Windenergieanlagen kann der Eingriff ins Landschaftsbild möglichst gering gehalten werden. Außerdem sind nach aktuellen Erkenntnissen keine Restriktionen bekannt,
die einer Ausweisung entgegenstehen, sodass eine Empfehlung ausgeprochen wird.
7.2.13 Fläche 13:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Jülicher Stadtzentrums und westlich des Stadtteils Merzenhausen. Die
Potentialfläche (19,44 ha) zieht sich entlang der Kreisstraße K6 und wird durch diese im Norden begrenzt.
Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar.
Die Windhöffigkeit liegt bei 6 bis 6,25 m/s.
Abbildung 17: Fläche 13 – Detailuntersuchung
Luftbild
Regionalplanung
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Zusätzlich wird deutlich, dass sich die Fläche
innerhalb eines Bereiches mit Grundwasser- und Gewässerschutzfunktionen befindet. Dabei handelt es sich um
das Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“. Dies begründet jedoch kein Ausschlusskriterium für Windkraft.
Bewertung des Landschaftsbilds
Sowohl innerhalb der Fläche, als auch im unmittelbaren Umkreis sind bereits insgesamt mehr als zehn Windenergieanlagen vorhanden, sodass bei der Errichtung weiterer Anlagen eine Konzentration von WEA gewährleistet
werden kann. Darüber hinaus sind, abgesehen der Hochspannungsfreileitung, keine weiteren Vorbelastungen
vorhanden. Die Fläche wird aktuell durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt.
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
Abgesehen vom Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“ sind keine geschützten Bestandteile bzw. Gebiete vorhanden. Darüber hinaus liegen keine flächenbezogenen Erkenntnisse zum Artenschutz vor. Außerdem existieren
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STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
innerhalb der Fläche oder in der näheren Umgebung keine Bau- und Bodendenkmale bzw. Gewässer.
Visuelle Verletzlichkeit:
Die Fläche zeigt eine geringe Reliefierung auf und somit eine gute Einsehbarkeit der Umgebung, die zu einer
gewissen Fernwirkung führt.
Ästhetischer Eigenwert:
Der Fläche ist aufgrund ihrer Agrarnutzung und der Vorbelastung durch bestehende WEA kein hoher Erholungswert beizumessen.
Bewertung
Die Fläche 13 ist aufgrund der Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden Windenergieanlagen zur
Ausweisung geeignet. Die Fläche liegt unmittelbarer in einer Bestandfläche, auf der zurzeit mehrer WEA betrieben werden, von denen eine WEA innerhalb der vorliegenden Fläche liegt. Diese könnte im Zuge einer Ausweisung planungsrechtlich abgesichert werden. Somit kann die bestehende Nutzung aufgegriffen und die optische
Vorbelastung erweitert werden. Dem Aspekt der Bündelung von Windenergieanlagen wird nachgekommen mit
dem Versuch, den Eingriff ins Landschaftsbild möglichst gering zu halten. Die Fläche wird aufgrund der erheblichen Vorbelastung, der Topographie und der Möglichkeit der Bündelung von Windenergieanlagen zur Ausweisung von einer weiteren WEA empfohlen.
7.2.14 Fläche 14:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Jülicher Stadtzentrums, südwestlich des Stadtteils Merzenhausen. Die
Potentialfläche (18,66 ha) wird östlich durch die Landesstraße L228 begrenzt.
Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar.
Die Windhöffigkeit liegt bei 6 bis 6,25 m/s.
Abbildung 18: Fläche 14 – Detailuntersuchung
Luftbild
Regionalplanung
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die WindVDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
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STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
energie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Zusätzlich befindet sich die Fläche innerhalb
eines Bereiches mit Grundwasser- und Gewässerschutzfunktionen. Dabei handelt es sich um das Schutzgebiet
„G 2.9 Jülich-Barmen“. Dies bedeutet jedoch kein Ausschlusskriterium für Windkraft. Darüber hinaus wird sichtbar,
dass sich die Fläche überwiegend im landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereich „Römische Straße KölnHeerlen 24.03“ befindet. Demnach muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Planungen mit den Zielen der
Raumordnung vereinbar sind. Hierbei ist darzustellen, dass die Planung nicht die Funktionen des landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs erheblich beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch
WEA kann nicht in Gänze vermieden werden. Jedoch liegen im vorliegenden Planungsraum bereits Vorbelastungen durch bestehende Anlagen in unmittelbarer Umgebung vor, sodass kein Eingriff in ein unberührtes Landschaftsbild erfolgen würde.
Bewertung des Landschaftsbilds
Sowohl innerhalb der Fläche, als auch im unmittelbaren Umkreis sind bereits insgesamt mehr als zehn Windenergieanlagen vorhanden, sodass bei der Errichtung weiterer Anlagen eine Konzentration von WEA gewährleistet
werden kann. Darüber hinaus sind keine weiteren Vorbelastungen vorhanden. Die Fläche wird aktuell durch
landwirtschaftliche Nutzung geprägt.
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
Abgesehen vom Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“ wird die Fläche durch einen Bereich des Biotopverbundes
„Boerdendoerfer und Fliesse zwischen Linnich und Aldenhoven – VB-K-5003-05“ zerschnitten. Dieser verläuft fast
zentral durch die Fläche. Darüber hinaus liegen keine flächenbezogenen Erkenntnisse zum Artenschutz vor. Außerdem existieren innerhalb der Fläche oder in der näheren Umgebung keine Bau- und Bodendenkmale. Lediglich entlang der Landesstraße konnte Baumbestand festgestellt werden.
Visuelle Verletzlichkeit:
Die Fläche zeigt eine geringe Reliefierung auf und somit eine gute Einsehbarkeit der Umgebung, die gleichzeitig
zu einer gewissen Fernwirkung führt.
Ästhetischer Eigenwert:
Der Fläche ist aufgrund ihrer Agrarnutzung, der Vorbelastung durch bestehende WEA und der Lage an der Landesstraße kein hoher Erholungswert beizumessen.
Bewertung
Die Fläche 14 ist aufgrund der Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden Windenergieanlagen zur
Ausweisung geeignet. Die Fläche liegt unmittelbarer in einer Bestandfläche, auf der zurzeit bereits eine WEA
betrieben wird und somit die bestehende Nutzung aufgegriffen werden kann. Innerhalb der vorliegenden Fläche
wird die optische Vorbelastung erweitert. Somit wird dem Aspekt der Bündelung von Windenergieanlagen nachgekommen und versucht, den Eingriff ins Landschaftsbild möglichst gering zu halten. Die Fläche wird aufgrund
der erheblichen Vorbelastung, der Topographie und der Möglichkeit der Bündelung von Windenergieanlagen zur
Ausweisung von ca. 2 weiteren WEA empfohlen.
Diese Empfehlung erfolgt nach dem heutigen Kenntnisstand. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens
neue Restriktionen bemerkt werden, würden diese in einer Fortschreibung angepasst werden.
7.2.15 Fläche 15:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Jülicher Stadtzentrums und südlich des Stadtteils Merzenhausen. Die
Potentialfläche (27,57 ha) wird westlich durch die Landesstraße L228 und südlich zum Teil durch die Stadtgrenze
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