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Sitzungsvorlage (Anlage 4.7)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
01.06.2015
Erstellt
16.04.15, 17:03
Aktualisiert
16.04.15, 17:03
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Inhalt der Datei

STADT JÜLICH STANDORTUNTERSUCHUNG „Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“ Als Besonderheit gilt der Biotopverbund (ca. 0,25 ha) „Boerdendoerfer und -strukturen noerdlich der „Sophienhöhe“ – VB-K-5004-00““ im nordwestlichen Grenzbereich der Fläche und der „bedeutsame Kulturlandschaftsbereich Finkelbach – Ellebach bei Bedburg, Jülich, Düren“, der insgesamt über weite Teile der Fläche verläuft. Außerdem befindet sich ca. 600m südwestlich das Baudenkmal „Gut Freiwald“. Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus: Schutzgebiete liegen genauso wie flächenbezogene Erkenntnisse zum Artenschutz nicht vor. Außerdem existieren keine Gewässer oder prägende Grünstrukturen in diesem Bereich. Wie bereits erwähnt ist ca. 600m südwestlich mit dem „Gut Freiwald“ ein Baudenkmal vorzufinden, das seit dem 14.12.1988 als solches gekennzeichnet ist. Visuelle Verletzlichkeit: Die Fläche zeigt insgesamt eine geringe Reliefierung auf. Dadurch bleibt festzuhalten, dass eine vergleichsweise gute Einsehbarkeit der Umgebung vorhanden ist, die zu einer gewissen Fernwirkung führt. Gerade bei dieser Fläche wird deutlich, dass die Errichtung von Windenergieanlagen wesentliche Sichtbeziehungen zwischen dem Jülicher Stadtkern und den Stadtteilen Stetternich, Mersch und Welldorf belasten würde. Ästhetischer Eigenwert: Der Fläche ist aufgrund ihrer hauptsächlichen Agrarnutzung und Lage an der B55 bzw. K20 kein hoher Erholungswert beizumessen. Bewertung Bei der Bewertung der vorliegenden Fläche ist besonders auf die Lage einzugehen. Diese liegt innerhalb einer wesentlichen Sichtbeziehung zwischen dem Jülicher Stadtkern und den Stadtteilen Stetternich, Mersch und Welldorf, welche bei der möglichen Errichtung einer WEA belastet werden würde. Das Resultat wäre eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes. Aufgrund von keiner bekannten Vorbelastung, der Nähe zum Baudenkmal „Gut Freiwald“ und der vorhandenen Zugehörigkeit zum Biotopverbund bzw. dem bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich wird die Errichtung von WEA auf der Fläche 7 nicht empfohlen. 7.2.8 Fläche 9: Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Bereich des Stadtgebietes, östlich des Stadtteils Güsten. Aufgrund der geringen Größe der Potentialfläche (1,84 ha) wird diese nicht weiter im Rahmen der FNP-Änderung verfolgt. 7.2.9 Fläche 10: Das Plangebiet befindet sich im östlichen Bereich des Stadtgebietes, nordöstlich des Stadtteils Stetternich. Aufgrund der geringen Größe der Potentialfläche (0,47 ha) wird diese nicht weiter im Rahmen der FNP-Änderung verfolgt. 7.2.10 Fläche 11: Das Plangebiet befindet sich westlich des Jülicher Stadtzentrums, westlich des Stadtteils Merzenhausen. Die Potentialfläche (20,43 ha) wird durch die Städtegrenze im Norden und Flächen für Bahnanlagen im Süden begrenzt. Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar. Die Windhöffigkeit liegt bei 6 bis 6,25 m/s. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: APRIL 2015 46/ 63 STADT JÜLICH STANDORTUNTERSUCHUNG „Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“ Regionalplanung Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und durch verschiedene Wirtschaftswege erschlossen. Zusätzlich wird angegeben, dass sich die Fläche innerhalb eines Bereiches mit Grundwasser- und Gewässerschutzfunktionen befindet. Dabei handelt es sich um das Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“. Diese begründet jedoch keine Ausschlusskriterien für Windkraft. Darüber hinaus wird sichtbar, dass sich ein „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE)“ im südlichen Teil der Fläche befindet. Demzufolge muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Planungen mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Hierbei ist darzustellen, dass die Planung nicht die Funktionen des BSLE erheblich beeinträchtigen. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kann durch Windenergieanlagen nicht in Gänze vermieden werden. Jedoch liegen im vorliegenden Planungsraum bereits Vorbelastungen durch bestehende Anlagen in unmittelbarer Umgebung vor, sodass ein Eingriff in ein unberührtes Landschaftsbild vermieden werden könnte. Bewertung des Landschaftsbilds Die Fläche selbst ist zurzeit nicht durch Windenergieanlagen oder ähnliche Anlagen belastet. Sehr wohl bleibt anzumerken, dass in unmittelbarer Umgebung südlich der Fläche eine Hochspannungsfreileitung verläuft, die gleichzeitig für eine Vorbelastung des Landschaftsbilds sorgt, welche auch die Fläche 11 beeinflusst. Außerdem befinden sich ebenfalls südlich der Fläche bereits mehrere bestehende Anlagen, sodass bei der Ansiedlung weiterer WEA eine Konzentration von Windenergieanlagen vorhanden wäre. Der größte Teil der Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Als Besonderheit gilt der Biotopverbund (ca. 2,5 ha) „Boerdendoerfer und Fliesse zwischen Linnich und Aldenhoven – VB-K-5003-05“ im südlichen Grenzbereich der Fläche und der BSLE, der insgesamt über einen kleinen Teil des Biotopverbundes hinaus in die Fläche ragt. Abbildung 14: Fläche 11 – Detailuntersuchung Luftbild Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus: Sowohl das Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“ als auch der BSLE sind neben dem Biotopverbund (VB-K-500305) bekannt. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: APRIL 2015 47/ 63 STADT JÜLICH STANDORTUNTERSUCHUNG „Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“ Hingegen liegen flächenbezogene Erkenntnisse zum Artenschutz nicht vor. Außerdem existieren innerhalb der Fläche oder in der näheren Umgebung keine Bau- und Bodendenkmale. Vor allem im südlichen Bereich der Fläche ist jedoch ein Streifen mit Baumbestand vorhanden, der sich entlang der Bahnanlage zieht. Visuelle Verletzlichkeit: Die Fläche zeigt insgesamt eine geringe Reliefierung auf. Abgesehen vom südlichen Bereich, der aufgrund des Baumbestandes eine weniger gute Einsehbarkeit besitzt, ist die Fläche überwiegend gut einsehbar. Ästhetischer Eigenwert: Der Fläche ist aufgrund ihrer hauptsächlichen Agrarnutzung und Lage an der Bundesautobahn A44 kein hoher Erholungswert beizumessen. Lediglich der südliche Bereich bietet mit Baumbestand aktuell einen gewissen Erholungswert. Bewertung Im Zuge der Vorabwägung werden die Flächen 11-13 zusammengefasst und dementsprechend einheitlich bewertet und angesehen. Die Fläche 11 ist aufgrund der Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden WEA südlich des Gebietes zur Ausweisung geeignet. Durch eine Konzentration von Windenergieanlagen kann der Eingriff ins Landschaftsbild möglichst gering gehalten werden. Zudem ist durch die Hochspannungsfreileitung südlich des Gebietes eine vorhandene Vorbelastung bekannt. Nach aktuellen Erkenntnissen sind keine Restriktionen bekannt, die einer Ausweisung entgegenstehen, sodass eine Empfehlung ausgeprochen wird. 7.2.11 Fläche 12a: Das Plangebiet befindet sich westlich des Jülicher Stadtzentrums, westlich des Stadtteils Merzenhausen. Die Potentialfläche (11,78 ha) wird im Süden durch die K6 und im Norden durch die Hochspannungsfreileitung begrenzt. Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar. Die Windhöffigkeit liegt bei 6 bis 6,25 m/s. Abbildung 15: Fläche 12a – Detailuntersuchung Luftbild Regionalplanung Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und durch verschiedene Wirtschaftswege erVDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: APRIL 2015 48/ 63 STADT JÜLICH STANDORTUNTERSUCHUNG „Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“ schlossen. Zusätzlich wird angegeben, dass sich die Fläche innerhalb eines Bereiches mit Grundwasser- und Gewässerschutzfunktion befindet. Dabei handelt es sich um das Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“. Dies begründet jedoch kein Ausschlusskriterium für Windkraft. Bewertung des Landschaftsbilds Unmittelbar südlich der Fläche sind bereits neun Windenergieanlagen vorhanden, sodass bei der Errichtung weiterer Anlagen eine Konzentration von WEA gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind, abgesehen der Hochspannungsfreileitung, keine weiteren Vorbelastungen vorhanden. Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus: Neben dem Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“ ragt auch ein Teil des Biotopverbundes „Boerdendoerfer und Fliesse zwischen Linnich und Aldenhoven – VB-K-5003-05“ im nordöstlichen Bereich in die Fläche hinein. Es liegen keine flächenbezogenen Erkenntnisse zum Artenschutz vor. Außerdem existieren innerhalb der Fläche oder in der näheren Umgebung keine Bau- und Bodendenkmale. Visuelle Verletzlichkeit: Auch diese Fläche zeigt eine geringe Reliefierung auf. Dadurch bleibt festzuhalten, dass eine vergleichsweise gute Einsehbarkeit der Umgebung vorhanden ist, die gleichzeitig zu einer gewissen Fernwirkung führt. Ästhetischer Eigenwert: Der Fläche ist aufgrund ihrer Agrarnutzung und der Lage zwischen Hochspannungsfreileitungen und bestehenden WEA kein hoher Erholungswert beizumessen. Bewertung Die Fläche 12a ist aufgrund der Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden WEA südlich des Gebietes zur Ausweisung geeignet. Durch eine Konzentration von Windenergieanlagen kann der Eingriff ins Landschaftsbild möglichst gering gehalten werden. Zudem ist durch die Hochspannungsfreileitung eine bestehende Vorbelastung bekannt. Nach aktuellen Erkenntnissen sind keine Restriktionen bekannt, die einer Ausweisung entgegenstehen. Insgesamt wird auch diese Fläche zur Ausweisung empfohlen. 7.2.12 Fläche 12b: Das Plangebiet befindet sich westlich des Jülicher Stadtzentrumsund westlich des Stadtteils Merzenhausen. Die Potentialfläche (8,48 ha) wird durch die Hochspannungsfreileitungen im Süden und Freiflächen für Bahnanlagen im Norden begrenzt. Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar. Die Windhöffigkeit liegt bei 6 bis 6,25 m/s. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: APRIL 2015 49/ 63