Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
01.06.2015
Erstellt
16.04.15, 17:03
Aktualisiert
16.04.15, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT JÜLICH
STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Als Besonderheit gilt der Biotopverbund (ca. 0,25 ha) „Boerdendoerfer und -strukturen noerdlich der „Sophienhöhe“ – VB-K-5004-00““ im nordwestlichen Grenzbereich der Fläche und der „bedeutsame Kulturlandschaftsbereich
Finkelbach – Ellebach bei Bedburg, Jülich, Düren“, der insgesamt über weite Teile der Fläche verläuft. Außerdem
befindet sich ca. 600m südwestlich das Baudenkmal „Gut Freiwald“.
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
Schutzgebiete liegen genauso wie flächenbezogene Erkenntnisse zum Artenschutz nicht vor. Außerdem existieren keine Gewässer oder prägende Grünstrukturen in diesem Bereich. Wie bereits erwähnt ist ca. 600m südwestlich mit dem „Gut Freiwald“ ein Baudenkmal vorzufinden, das seit dem 14.12.1988 als solches gekennzeichnet ist.
Visuelle Verletzlichkeit:
Die Fläche zeigt insgesamt eine geringe Reliefierung auf. Dadurch bleibt festzuhalten, dass eine vergleichsweise
gute Einsehbarkeit der Umgebung vorhanden ist, die zu einer gewissen Fernwirkung führt. Gerade bei dieser
Fläche wird deutlich, dass die Errichtung von Windenergieanlagen wesentliche Sichtbeziehungen zwischen dem
Jülicher Stadtkern und den Stadtteilen Stetternich, Mersch und Welldorf belasten würde.
Ästhetischer Eigenwert:
Der Fläche ist aufgrund ihrer hauptsächlichen Agrarnutzung und Lage an der B55 bzw. K20 kein hoher Erholungswert beizumessen.
Bewertung
Bei der Bewertung der vorliegenden Fläche ist besonders auf die Lage einzugehen. Diese liegt innerhalb einer
wesentlichen Sichtbeziehung zwischen dem Jülicher Stadtkern und den Stadtteilen Stetternich, Mersch und Welldorf, welche bei der möglichen Errichtung einer WEA belastet werden würde. Das Resultat wäre eine erhebliche
Beeinträchtigung des Ortsbildes. Aufgrund von keiner bekannten Vorbelastung, der Nähe zum Baudenkmal „Gut
Freiwald“ und der vorhandenen Zugehörigkeit zum Biotopverbund bzw. dem bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich wird die Errichtung von WEA auf der Fläche 7 nicht empfohlen.
7.2.8
Fläche 9:
Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Bereich des Stadtgebietes, östlich des Stadtteils Güsten. Aufgrund
der geringen Größe der Potentialfläche (1,84 ha) wird diese nicht weiter im Rahmen der FNP-Änderung verfolgt.
7.2.9
Fläche 10:
Das Plangebiet befindet sich im östlichen Bereich des Stadtgebietes, nordöstlich des Stadtteils Stetternich. Aufgrund der geringen Größe der Potentialfläche (0,47 ha) wird diese nicht weiter im Rahmen der FNP-Änderung
verfolgt.
7.2.10 Fläche 11:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Jülicher Stadtzentrums, westlich des Stadtteils Merzenhausen. Die
Potentialfläche (20,43 ha) wird durch die Städtegrenze im Norden und Flächen für Bahnanlagen im Süden begrenzt. Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar.
Die Windhöffigkeit liegt bei 6 bis 6,25 m/s.
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STAND: APRIL 2015
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STANDORTUNTERSUCHUNG
„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Regionalplanung
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und durch verschiedene Wirtschaftswege erschlossen. Zusätzlich wird angegeben, dass sich die Fläche innerhalb eines Bereiches mit Grundwasser- und
Gewässerschutzfunktionen befindet. Dabei handelt es sich um das Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“. Diese
begründet jedoch keine Ausschlusskriterien für Windkraft. Darüber hinaus wird sichtbar, dass sich ein „Bereich
zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE)“ im südlichen Teil der Fläche befindet.
Demzufolge muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Planungen mit den Zielen der Raumordnung vereinbar
sind. Hierbei ist darzustellen, dass die Planung nicht die Funktionen des BSLE erheblich beeinträchtigen. Eine
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kann durch Windenergieanlagen nicht in Gänze vermieden werden. Jedoch liegen im vorliegenden Planungsraum bereits Vorbelastungen durch bestehende Anlagen in unmittelbarer
Umgebung vor, sodass ein Eingriff in ein unberührtes Landschaftsbild vermieden werden könnte.
Bewertung des Landschaftsbilds
Die Fläche selbst ist zurzeit nicht durch Windenergieanlagen oder ähnliche Anlagen belastet. Sehr wohl bleibt
anzumerken, dass in unmittelbarer Umgebung südlich der Fläche eine Hochspannungsfreileitung verläuft, die
gleichzeitig für eine Vorbelastung des Landschaftsbilds sorgt, welche auch die Fläche 11 beeinflusst. Außerdem
befinden sich ebenfalls südlich der Fläche bereits mehrere bestehende Anlagen, sodass bei der Ansiedlung weiterer WEA eine Konzentration von Windenergieanlagen vorhanden wäre. Der größte Teil der Fläche wird landwirtschaftlich genutzt.
Als Besonderheit gilt der Biotopverbund (ca. 2,5 ha) „Boerdendoerfer und Fliesse zwischen Linnich und Aldenhoven – VB-K-5003-05“ im südlichen Grenzbereich der Fläche und der BSLE, der insgesamt über einen kleinen
Teil des Biotopverbundes hinaus in die Fläche ragt.
Abbildung 14: Fläche 11 – Detailuntersuchung
Luftbild
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
Sowohl das Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“ als auch der BSLE sind neben dem Biotopverbund (VB-K-500305) bekannt.
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„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Hingegen liegen flächenbezogene Erkenntnisse zum Artenschutz nicht vor. Außerdem existieren innerhalb der
Fläche oder in der näheren Umgebung keine Bau- und Bodendenkmale.
Vor allem im südlichen Bereich der Fläche ist jedoch ein Streifen mit Baumbestand vorhanden, der sich entlang
der Bahnanlage zieht.
Visuelle Verletzlichkeit:
Die Fläche zeigt insgesamt eine geringe Reliefierung auf. Abgesehen vom südlichen Bereich, der aufgrund des
Baumbestandes eine weniger gute Einsehbarkeit besitzt, ist die Fläche überwiegend gut einsehbar.
Ästhetischer Eigenwert:
Der Fläche ist aufgrund ihrer hauptsächlichen Agrarnutzung und Lage an der Bundesautobahn A44 kein hoher
Erholungswert beizumessen. Lediglich der südliche Bereich bietet mit Baumbestand aktuell einen gewissen Erholungswert.
Bewertung
Im Zuge der Vorabwägung werden die Flächen 11-13 zusammengefasst und dementsprechend einheitlich bewertet und angesehen. Die Fläche 11 ist aufgrund der Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden WEA
südlich des Gebietes zur Ausweisung geeignet. Durch eine Konzentration von Windenergieanlagen kann der
Eingriff ins Landschaftsbild möglichst gering gehalten werden. Zudem ist durch die Hochspannungsfreileitung
südlich des Gebietes eine vorhandene Vorbelastung bekannt. Nach aktuellen Erkenntnissen sind keine Restriktionen bekannt, die einer Ausweisung entgegenstehen, sodass eine Empfehlung ausgeprochen wird.
7.2.11 Fläche 12a:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Jülicher Stadtzentrums, westlich des Stadtteils Merzenhausen. Die
Potentialfläche (11,78 ha) wird im Süden durch die K6 und im Norden durch die Hochspannungsfreileitung begrenzt. Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar.
Die Windhöffigkeit liegt bei 6 bis 6,25 m/s.
Abbildung 15: Fläche 12a – Detailuntersuchung
Luftbild
Regionalplanung
Im Regionalplan wird die Fläche als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ definiert und ist daher für die Windenergie geeignet. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und durch verschiedene Wirtschaftswege erVDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
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„Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
schlossen. Zusätzlich wird angegeben, dass sich die Fläche innerhalb eines Bereiches mit Grundwasser- und
Gewässerschutzfunktion befindet. Dabei handelt es sich um das Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“. Dies begründet jedoch kein Ausschlusskriterium für Windkraft.
Bewertung des Landschaftsbilds
Unmittelbar südlich der Fläche sind bereits neun Windenergieanlagen vorhanden, sodass bei der Errichtung weiterer Anlagen eine Konzentration von WEA gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind, abgesehen der
Hochspannungsfreileitung, keine weiteren Vorbelastungen vorhanden.
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus:
Neben dem Schutzgebiet „G 2.9 Jülich-Barmen“ ragt auch ein Teil des Biotopverbundes „Boerdendoerfer und
Fliesse zwischen Linnich und Aldenhoven – VB-K-5003-05“ im nordöstlichen Bereich in die Fläche hinein.
Es liegen keine flächenbezogenen Erkenntnisse zum Artenschutz vor. Außerdem existieren innerhalb der Fläche
oder in der näheren Umgebung keine Bau- und Bodendenkmale.
Visuelle Verletzlichkeit:
Auch diese Fläche zeigt eine geringe Reliefierung auf. Dadurch bleibt festzuhalten, dass eine vergleichsweise
gute Einsehbarkeit der Umgebung vorhanden ist, die gleichzeitig zu einer gewissen Fernwirkung führt.
Ästhetischer Eigenwert:
Der Fläche ist aufgrund ihrer Agrarnutzung und der Lage zwischen Hochspannungsfreileitungen und bestehenden WEA kein hoher Erholungswert beizumessen.
Bewertung
Die Fläche 12a ist aufgrund der Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden WEA südlich des Gebietes
zur Ausweisung geeignet. Durch eine Konzentration von Windenergieanlagen kann der Eingriff ins Landschaftsbild möglichst gering gehalten werden. Zudem ist durch die Hochspannungsfreileitung eine bestehende Vorbelastung bekannt. Nach aktuellen Erkenntnissen sind keine Restriktionen bekannt, die einer Ausweisung entgegenstehen. Insgesamt wird auch diese Fläche zur Ausweisung empfohlen.
7.2.12 Fläche 12b:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Jülicher Stadtzentrumsund westlich des Stadtteils Merzenhausen. Die
Potentialfläche (8,48 ha) wird durch die Hochspannungsfreileitungen im Süden und Freiflächen für Bahnanlagen
im Norden begrenzt. Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar.
Die Windhöffigkeit liegt bei 6 bis 6,25 m/s.
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