Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar" a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
10.04.15, 10:29
Aktualisiert
19.05.15, 17:06
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar"
a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar"
a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB))

öffnen download melden Dateigröße: 122 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Sc/Wo Jülich, 08.04.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 200/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 20.04.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig Haupt- und Finanzausschuss 04.05.2015 Einstimmig, Enthaltungen: 0 Stadtrat 18.05.2015 Einstimmig, Enthaltungen: 0 Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar" a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 4 SD.Net Beschlussentwurf: a) Die Anregung vom 14.05.2014 wird wie folgt berücksichtigt: - Der angesprochene Fahrstreifen mit der Festlegung „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“ wird auf 6 m verbreitert. - Die ehem. Schulhoffläche steht der Öffentlichkeit als Parkplatzreserve nicht zur Verfügung, da es sich um eine private Fläche handelt, auf die die Ordnungsbehörde keinen Zugriff hat. Somit ist eine Pflichtverletzung nicht gegeben. b) Der Bebauungsplan Koslar Nr. 26 „Alte Schule Koslar“ wird gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 18.04.2013 die Aufstellung gem. § 13 a BauGB und in der Sitzung am 13.02.2014 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 26 „Alte Schule Koslar“ beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern geschaffen werden. In der Zeit vom 17.03.2014 bis einschließlich 25.04.2014 fand die öffentliche Auslegung statt. Es ging das Schreiben vom 14.05.2014 ein, welches als Anlage beigefügt ist. Die Verbreitung des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes und der damit verbundenen Verschiebung der Baugrenze von 5,50 m auf 6,00 m machen eine erneute öffentliche Auslegung nötig. Als weitere Anlagen sind der Bebauungsplan in verkleinerter Fassung, die Begründung und der Umweltbericht und der Nachweis der Niederschlagsentwässerung beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 200/2015 X nein nein Seite 2