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Sitzungsvorlage (Anlage 4 a)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
798 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
10.04.15, 10:29
Aktualisiert
10.04.15, 10:29

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Bebauungsplan Koslar Nr. 2 ‘Alte Schule Koslar‘ Nachweis gem. § 51a LWG NRW Februar 2015 Gliederung des Erläuterungsberichtes Seite .............................................................................. 2 ................................ 3 ................................................ 3 .................................................... 4 ........................................................ 5 Untergrundbeschaffenheit ................................................................................. 5 3.2 Schutz des Grundwassers ................................................................................. 5 3.3 Wasserschutzgebiete .......................................................................................... 5 3.4 Eingriff in Natur und Landschaft ....................................................................... 5 4. Bemessung des Rückhaltevolumens ......................................................... 6 5. Bauliche und betriebliche Aspekte ................................................................ 7 1. Allgemeine Beschreibung 2. Vorhandene und zukünftige Entwässerungssituation 2.1 Bestehende wasserwirtschaftliche Verhältnisse 2.2 Geplante wasserwirtschaftliche Verhältnisse 3. Standortbedingte Planungsgrundsätze 3.1 Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 1 Stadt Jülich Bebauungsplan Koslar Nr. 2 ‘Alte Schule Koslar‘ Nachweis gem. § 51a LWG NRW 1. Februar 2015 Allgemeine Beschreibung Das ca. 0,24 ha große Plangebiet befindet sich innerhalb der Ortslage von Koslar und umfasst das Flurstück 393 sowie einen Teil des Flurstücks 744 der Flur 20 in der Gemarkung Koslar. Das Plangebiet überdeckt einen Teilbereich des Bebauungsplanes Jülich-Koslar Nr. 15.2 „An der alten Schule“. Der Bereich ist als „Mischgebiet“ und „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen. Auf dem Flurstück 393 befindet sich die „Alte Schule“, die nach diversen Um- und Anbauten als Mehrfamilienhaus genutzt wird. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch die Grenze des noch unbebauten Flurstücks 394, Flur 20, Gemarkung Koslar, - im Osten durch die Grenze des Flurstücks 395, Flur 20, Gemarkung Koslar bzw. seine Verlängerung bis zum Flurstück 740, - im Süden durch die Grenze der mit jeweils einem Wohnhaus bebauten Flurstücke 740 und 705, Flur 20, der Gemarkung Koslar sowie - im Westen durch die Friedhofstraße (Flurstücke 23 und 33, Flur 20, Gemarkung Koslar). Die Ausdehnung der Fläche beträgt in Nord-Süd-Richtung i.M. ca. 35 m und in West Ost-Richtung i.M. ca. 75 m. Das Gelände fällt, grob betrachtet, von ca. 87,35 m im äußersten Süden auf 84,15 m im Norden. Mit den hier vorliegenden Unterlagen wird auf der Grundlage des § 51a Landeswassergesetz (LWG NRW) die Machbarkeit der geplanten Entwässerungskonzeption nachgewiesen. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 2 Stadt Jülich Bebauungsplan Koslar Nr. 2 ‘Alte Schule Koslar‘ Nachweis gem. § 51a LWG NRW 2. Vorhandene und zukünftige Entwässerungssituation 2.1 Bestehende wasserwirtschaftliche Verhältnisse Februar 2015 Im Plangebiet befindet sich die alte Schule mit angrenzendem Gartenland und unbefestigten Zufahrten bzw. Zugängen. Die Entwässerung des erfolgt derzeit mit Anschluss an den Mischwassersammler in der Friedhofstraße bzw. An der Alten Schule. Bereits im Bauleitplanverfahren zu den angrenzenden Bebauungsplangebieten Koslar Nr. 15.1 und 15.2 „An der alten Schule“ wurden die Möglichkeiten zur Versickerung des Regenwassers untersucht. Die hydrologischen Verhältnisse stellen laut Herrn Dipl. Geol. Michael Eckhardt IB Nork und Berger und StUA Aachen wie folgt dar: Der vorgefundene Kf-Wert ist für eine planmäßige Versickerung nicht ausreichend. Eine Versickerung ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich und daher nicht ratsam. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden darüber hinaus folgende Belange durch das Umweltamt des Kreises Düren vorgebracht: Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet des Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteiches. Dieser ist nicht in der Lage, die bei Hochwasser anfallenden Wassermengen schadlos abzuleiten. Aus diesem Grund ist es erforderlich, u.a. in den Ortsteilen Koslar und Barmen entsprechende Hochwasserschutzmaßnahmen durchzuführen. Im vorliegenden Nachweis wird mittels Zwischenspeicherung und verzögerter Abgabe des anfallenden Niederschlagwassers aus dem Plangebiet der Hinweis des Umweltamtes Kreis Düren befolgt. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 3 Stadt Jülich Bebauungsplan Koslar Nr. 2 ‘Alte Schule Koslar‘ Nachweis gem. § 51a LWG NRW 2.2 Februar 2015 Geplante wasserwirtschaftliche Verhältnisse Gemäß § 51a Landeswassergesetz (LWG NRW) muss das Niederschlagswasser von Grundstücken, welche nach dem 1.1.1996 erstmalig bebaut, befestigt oder versiegelt werden, versickert, verrieselt oder ortsnah in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden. Da diese Art der der Regenwasserentsorgung aus vorgenannten Gründen nicht möglich ist, wurde in Absprache mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren und der Stadt Jülich folgende Art der Regenwasserentsorgung festgelegt. Die derzeitige Nutzung mit Gebäudebestand, Zufahrten und Grünflächen wird einer künftigen Nutzung laut Bebauungsplan gegenübergestellt. Die sich daraus ergebende Differenz in der Wassermenge muss im Plangebiet zurückgehalten werden. Die geplante Rückhaltung kann aus einer Gesamtanlage oder mehreren Einzelanlagen (Zisternen mit Drosseleinrichtung) bestehen. Bei starkem Regen nimmt das Bauwerk das Regenwasser bis zu seinem Gesamtvolumen auf. Mit Hilfe einer integrierten Drossel wird das Regenwasser dosiert und verzögert abgeleitet. Der Anschluss des Regenwasserüberlaufs erfolgt an die gepl. Schmutzwasserhausanschlussleitung. Der gemeinsame Anschluss als Mischwasserhausanschluss erfolgt im Bereich der Friedhofstraße oder An der Alten Schule an den vorh. Mischwasserkanal. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 4 Stadt Jülich Bebauungsplan Koslar Nr. 2 ‘Alte Schule Koslar‘ Nachweis gem. § 51a LWG NRW 3. Standortbedingte Planungsgrundsätze 3.1 Untergrundbeschaffenheit Februar 2015 Die hydrogeologische Situation im Plangebiet ist in der Baugrund-Erkundung des Ingenieurbüros Nork und Berger und der Stellungnahme des StUA Aachen Quadriga mbH (vgl. Anlage 5) beschrieben. 3.2 Schutz des Grundwassers Bei der Auswahl des Rückhaltebauwerks (Gesamt- oder Einzelanlagen) ist darauf zu achten, dass alle Bauteile dicht ausgeführt werden und dementsprechend keine Gefährdung des Grundwassers besteht. 3.3 Wasserschutzgebiete Das Plangebiet liegt nicht innerhalb einer Wasserschutzzone. 3.4 Eingriff in Natur und Landschaft Mit der Änderung des Bebauungsplanes erfolgt kein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 5 Stadt Jülich Bebauungsplan Koslar Nr. 2 ‘Alte Schule Koslar‘ Nachweis gem. § 51a LWG NRW 4. Februar 2015 Bemessung des Rückhaltevolumens Die Bemessung des Rückhalteraums erfolgt auf der Grundlage des Arbeitsblattes Arbeitsblatt DWA-A 117 „Bemessung von Regenrückhalteräumen“. Zur Bestimmung der Niederschlagsspenden wurden die Niederschlagsauswertungen des Deutschen Wetterdienstes aus dem sogenannten 'KOSTRA-Atlas' mit den 50-jährigen Wiederkehrzeiten für den Raum Jülich herangezogen. Die angeschlossene undurchlässige Fläche wurde ohne Abminderung zur Bestimmung des maximalen Niederschlagsabflusses berücksichtigt. Gemäß Bebauungsplan beträgt die mögliche Versiegelung 40% der Wohnbaufläche zzgl. 20 % Überschreitung durch Nebenanlagen. Die max. Rückhaltemenge beträgt 13 m³ über 15 min. für ein 50-jähriges Regenereignis mit 251,4 l/(sxha) (vgl. Anlage 4). Bei einer möglichen 3-Teilung der Baufläche sollte die Rückhaltemenge zu gleichen Teilen an die Käufer weitergegeben werden. Rückhaltemenge RW je Bauherr 5 m³. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 6 Stadt Jülich Bebauungsplan Koslar Nr. 2 ‘Alte Schule Koslar‘ Nachweis gem. § 51a LWG NRW 5. Februar 2015 Bauliche und betriebliche Aspekte Die baulichen und betrieblichen Aspekte sind je nach Ausführung der Anlage unterschiedlich und können hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden. Jedoch ist jederzeit die Funktionstüchtigkeit der gewählten Anlage zu gewährleisten in dem z.B. regelmäßig Sichtkontrollen durchgeführt werden und die Anlage gereinigt wird z.B. Entfernen von Laubeintrag o.ä. Vor der Inbetriebnahme der Anlage ist die zuständige Behörde zu informieren. Aufgestellt: Langerwehe im Februar 2015 Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 7