Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
23.06.16, 15:01
Aktualisiert
23.06.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 417/2015 4. Ergänzung
Az.: 65.0
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.0/65.2 Datum: 23.06.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
28.06.2016
Bemerkungen
zur Kenntnis
Neukalkulation der Friedhofsgebühren.
Anpassung und Neufassung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.08.2016
Ergänzungsvermerk/Hinweis der GPA NRW vom 22.06.2016 zum Jahresabschluss
2014 des Eigenbetriebes Straßen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage V 417/2015, nebst den hierzu
bereits von der Verwaltung eingebrachten Ergänzungsvorlagen, soll dem Rat der Stadt Erftstadt
der aktuelle Ergänzungsvermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vom 22.06.2016 zum
Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Straßen zur Kenntnis gegebenen werden. Die GPA
NRW weist hierin ausdrücklich darauf hin, dass – insbesondere vor dem Hintergrund der strukturellen Unterfinanzierung des Eigenbetriebes Straßen - kostendeckende Kalkulationen in den Gebührenhaushalten des Eigenbetriebes Straßen erforderlich sind.
Begründung:
Die Verwaltung hat bereits im bisherigen Beratungsverlauf
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) ergebende
auf das sich aus § 6
Kostendeckungsgebot für
Gebührenhaushalte hingewiesen. Hierauf weist nun auch die GPA NRW in Zusammenhang mit
der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes Straßen mit Nachdruck hin.
In Vertretung
(Hallstein)
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