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Beschlussvorlage (Neukalkulation der Friedhofsgebühren. Anpassung und Neufassung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.08.2016 Ergänzungsvermerk/Hinweis der GPA NRW vom 22.06.2016 zum Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
23.06.16, 15:01
Aktualisiert
23.06.16, 15:01
Beschlussvorlage (Neukalkulation der Friedhofsgebühren.
Anpassung und Neufassung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.08.2016
Ergänzungsvermerk/Hinweis der GPA NRW  vom 22.06.2016 zum Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Straßen) Beschlussvorlage (Neukalkulation der Friedhofsgebühren.
Anpassung und Neufassung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.08.2016
Ergänzungsvermerk/Hinweis der GPA NRW  vom 22.06.2016 zum Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Straßen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 417/2015 4. Ergänzung Az.: 65.0 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.0/65.2 Datum: 23.06.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 28.06.2016 Bemerkungen zur Kenntnis Neukalkulation der Friedhofsgebühren. Anpassung und Neufassung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.08.2016 Ergänzungsvermerk/Hinweis der GPA NRW vom 22.06.2016 zum Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Straßen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage V 417/2015, nebst den hierzu bereits von der Verwaltung eingebrachten Ergänzungsvorlagen, soll dem Rat der Stadt Erftstadt der aktuelle Ergänzungsvermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vom 22.06.2016 zum Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Straßen zur Kenntnis gegebenen werden. Die GPA NRW weist hierin ausdrücklich darauf hin, dass – insbesondere vor dem Hintergrund der strukturellen Unterfinanzierung des Eigenbetriebes Straßen - kostendeckende Kalkulationen in den Gebührenhaushalten des Eigenbetriebes Straßen erforderlich sind. Begründung: Die Verwaltung hat bereits im bisherigen Beratungsverlauf Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) ergebende auf das sich aus § 6 Kostendeckungsgebot für Gebührenhaushalte hingewiesen. Hierauf weist nun auch die GPA NRW in Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes Straßen mit Nachdruck hin. In Vertretung (Hallstein) -2-