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Beschlussvorlage (Ergänzungsvermerk GPA)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
149 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
23.06.16, 15:01
Aktualisiert
23.06.16, 15:01
Beschlussvorlage (Ergänzungsvermerk GPA) Beschlussvorlage (Ergänzungsvermerk GPA)

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Inhalt der Datei

GPA NRW, Postfach 10 18 79, 44608 Herne Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, 44623 Herne www.gpa.nrw.de Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt Holzdamm 10 50359 Erftstadt Harald Debertshäuser Prüfung und Beratung t 023 23/14 80 123 m 0172/26 15 613 f 023 23/1480-333 e Harald.Debertshaeuser@gpa.nrw.de 22.06.2016 Prüfung des Jahresabschlusses des Betriebes „Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt“ zum 31.12.2014 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für das konstruktive Abschlussgespräch in Ihrem Hause. Wie besprochen wird die Gemeindeprüfungsanstalt NRW den vom Wirtschaftsprüfer erteilten Bestätigungsvermerk wie folgt ergänzen: „Der Betrieb hat in 2014 einen Jahresverlust von 1.673.509,36 Euro erwirtschaftet. Auch in den Vorjahren waren Verluste zu verzeichnen. Hintergrund sind die nicht vollständig kostendeckend ausgerichteten Leistungsentgelte zwischen dem Betrieb und der Stadt Erftstadt. Hierdurch ist die Eigenkapitalquote des Betriebes im Vorjahr auf 0,8% gesunken. Nur durch überwiegend einmalige Zuschreibungen von rund 1,8 Mio. Euro stieg die Eigenkapitalquote auf rund 2,5 % an. Durch die gewählte Konstruktion ist der Betrieb strukturell unterfinanziert. Nachhaltig kann dies durch vollständig kostendeckende Leistungsentgelte beseitigt werden. Dies erfordert ggfs. neue Kalkulationen der Gebührenhaushalte und eine Erhöhung der städtischen Zahlungen an den Betrieb. Denkbar ist, wie im Bericht der überörtlichen Prüfung der Stadt Erftstadt dargestellt, auch eine Reduzierung des Leistungsangebotes bzw. der Standards. Zudem sollte der bestehende Verlustvortrag entweder von der Stadt Erftstadt ausgeglichen oder mit der allgemeinen Rücklage des Betriebes verrechnet werden (vgl. § 9 EigVO, § 10 Abs. 2 und 6 EigVO). Durch den Betrieb wurden Kunstrasenplätze in einem Gesamtkostenvolumen von rund 2,2 Mio. Euro errichtet. Obwohl dies auf Vorgaben der Stadt Erftstadt geschehen ist, hat der Betrieb die überwiegende Finanzierungslast zu tragen. Dies steht nicht in Einklang mit § 10 Abs. 2 EigVO NRW; danach sind sämtliche Lieferungen, Leistungen und Darlehen zwischen Betrieb und Gemeinde angemessen zu vergüten.“ Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Ergebnisses liegen bereits vor. Ich werde Ihnen meinen abschließenden Vermerk zu dem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers in Kürze per Post übersenden. Seite 1 von 2 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Harald Debertshäuser Seite 2 von 2