Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
149 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
23.06.16, 15:01
Aktualisiert
23.06.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GPA NRW, Postfach 10 18 79, 44608 Herne
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
www.gpa.nrw.de
Eigenbetrieb Straßen der Stadt
Erftstadt
Holzdamm 10
50359 Erftstadt
Harald Debertshäuser
Prüfung und Beratung
t 023 23/14 80 123
m 0172/26 15 613
f
023 23/1480-333
e
Harald.Debertshaeuser@gpa.nrw.de
22.06.2016
Prüfung des Jahresabschlusses des Betriebes „Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt“ zum
31.12.2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen für das konstruktive Abschlussgespräch in Ihrem Hause.
Wie besprochen wird die Gemeindeprüfungsanstalt NRW den vom Wirtschaftsprüfer erteilten
Bestätigungsvermerk wie folgt ergänzen:
„Der Betrieb hat in 2014 einen Jahresverlust von 1.673.509,36 Euro erwirtschaftet. Auch in den
Vorjahren waren Verluste zu verzeichnen. Hintergrund sind die nicht vollständig kostendeckend
ausgerichteten Leistungsentgelte zwischen dem Betrieb und der Stadt Erftstadt. Hierdurch ist die
Eigenkapitalquote des Betriebes im Vorjahr auf 0,8% gesunken. Nur durch überwiegend einmalige
Zuschreibungen von rund 1,8 Mio. Euro stieg die Eigenkapitalquote auf rund 2,5 % an.
Durch die gewählte Konstruktion ist der Betrieb strukturell unterfinanziert. Nachhaltig kann dies durch
vollständig kostendeckende Leistungsentgelte beseitigt werden. Dies erfordert ggfs. neue
Kalkulationen der Gebührenhaushalte und eine Erhöhung der städtischen Zahlungen an den Betrieb.
Denkbar ist, wie im Bericht der überörtlichen Prüfung der Stadt Erftstadt dargestellt, auch eine
Reduzierung des Leistungsangebotes bzw. der Standards. Zudem sollte der bestehende
Verlustvortrag entweder von der Stadt Erftstadt ausgeglichen oder mit der allgemeinen Rücklage des
Betriebes verrechnet werden (vgl. § 9 EigVO, § 10 Abs. 2 und 6 EigVO).
Durch den Betrieb wurden Kunstrasenplätze in einem Gesamtkostenvolumen von rund 2,2 Mio. Euro
errichtet. Obwohl dies auf Vorgaben der Stadt Erftstadt geschehen ist, hat der Betrieb die
überwiegende Finanzierungslast zu tragen. Dies steht nicht in Einklang mit § 10 Abs. 2 EigVO NRW;
danach sind sämtliche Lieferungen, Leistungen und Darlehen zwischen Betrieb und Gemeinde
angemessen zu vergüten.“
Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Ergebnisses
liegen bereits vor. Ich werde Ihnen meinen abschließenden Vermerk zu dem Bestätigungsvermerk
des Wirtschaftsprüfers in Kürze per Post übersenden.
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Harald Debertshäuser
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