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Sitzungsvorlage (Einbringung des Entwurfes der Hauhaltssatzung 2015 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
126 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
07.05.15, 17:05
Aktualisiert
19.05.15, 17:06
Sitzungsvorlage (Einbringung des Entwurfes der Hauhaltssatzung 2015 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023) Sitzungsvorlage (Einbringung des Entwurfes der Hauhaltssatzung 2015 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023) Sitzungsvorlage (Einbringung des Entwurfes der Hauhaltssatzung 2015 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 03.05.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 231/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 18.05.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 Einbringung des Entwurfes der Hauhaltssatzung 2015 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der Entwurf der Hauhaltssatzung 2015 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 werden zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Begründung: Gemäß Verfügung der Bezirksregierung ist eine Genehmigung von Haushalten des Jahres 2015 nur möglich, wenn die jeweilige Kommune einen geprüften Jahresabschluss 2012 vorweisen kann. Da in der Sitzung des Rates am 18.05.2015 erst der von der Verwaltung aufgestellte Jahresabschluss 2012 eingebracht wird und die nachfolgende Prüfung durch Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss sicherlich mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, ist mit einer zeitnahen Haushaltsgenehigung nicht zu rechnen. Unabhägig von der Frage, ob ein Haushalt genehmigt wird oder nicht, haben die Kommunen aber nach § 78 Absatz 1 der Gemeindeordnung für jedes Jahr einen Haushalt aufzustellen. Die Haushaltseinbringung war ursprünglich für die Ratssitzung am 26.03.2015 vorgesehen. Aufgrund noch zu klärender Umstände bei der Thematik „Altes Rathaus“ (Verkauf an den Kreis oder Abschluss eines Erbbaupachtvertrages), die einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Haushalt haben, wurde die Einbringung aber seinerzeit zurückgestellt. In der Sitzung des Rates am 18.05.2015 wird nun.zeitgleich mit der Einbrigung des ungeprüften Jahresabschlusses 2012 auch der Entwurf des Haushaltes 2015 und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 eingebracht, wohlwissend dass wie bereits ausgeführt eine zeitnahe Genehmigung nicht erteilt werden wird. Dieses Prozedere wurde mit den Gremien abgestimmt. Haushalt und HSK werden nach Beschluss kurzfristig der Kommunalaufsicht vorgelegt. Diese kann schon in die Prüfung einsteigen, um bei Vorliegen des geprüften Abschlusses dann kurzfristig eine Genehmigung erteilen zu können. Das späte Vorliegen der Genehmigung wurde bei den Veranschlagungen insbesondere im Bereich der Investitionen berücksichtigt. Neue Maßnahmen, die erst mit Vorliegen der Haushaltsgenehmigung begonnen werden dürfen, sind in 2015 nur „anfinanziert“ und werden in den Folgejahren fortgesetzt. Mit dem Nachtrag 2014 wurden in dem Wissen, dass der Haushalt 2015 erst relativ spät rechtskräftig wird, eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die nun in 2015 unabhängig vom Vorliegen einer Haushaltsgenehmigung weitergeführt werden können. Nach Auffassung der Verwaltung ist die vorgelegte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes grundsätzlich genemigungsfähig. Wichtigte Eckpunkte wie - das Erreichen eines ausgeglichenen Ergebnisplanes am Ende des HKS-Zeitraumes in 2023 - die Vermeidung einer Netto-Neuverschuldung im Finanzplanungszeitraum sowie - die Vermeidung des völligen Verzehrs des Eigenkapitals innerhalb des HSK-Zeitraumes können eingehalten werden. Möglich ist dies allerdings nur durch die im letztjährigen HSK für 2015 vorgesehenen Erhöhungen der Steuersätze - für die Grundsteuer A von von 265 % auf 310 % - für die Grundsteuer B von von 480 % auf 560 % - für die Gewerbesteuer von 460 % auf 540 %. Im Rahmen der (ungeprüften) Jahresabschlüsse 2012 und 2013 sowie auch bei der Abwicklung des Haushaltes 2014 haben sich eine Reihe von Verbesserungen ergeben, die ursprünglich -wie bei den Haushaltsberatungen in 2013 und 2014 zugesagt- zu einer Reduzierung der Steuersätze genutzt werden sollten. Gerade im Bereich der Gewerbesteuer haben sich aber in jüngster Vergangenheit bei drei großen Steuerzahlern Entwicklungen ergeben, die es erforderlich machen, die o.g. Steuererhöhungen nun doch in dieser Höhe vorzunehmen. Wenn sich abzeichnet, dass der Haushalt nicht in der Juni-Sitzung des Rates beschlossen werden wird, wird von der Verwaltung zu dieser Sitzung eine gesonderte Hebesatzsatzung vorgelegt werden, auf deren Basis dann Steuererhöhungen vorgeschlagen werden. Nach den Vorschriften zur Grund- und Gewerbesteuer ist eine rückwirkende Steuererhöhung für das gesamte Jahr 2015 nur dann möglich, wenn über die Steuersätze vor dem 30.06. des Jahres beschlossen ist. Ein gänzlicher Verzicht auf Steuererhöhungen in 2015 wird aufgrund der sich immer noch ergebenden Fehlbeträge in 2015 und den Folgejahren keinesfalls für vertretbar gehalten! Der Haushaltsentwurf mit seinen Anlagen und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 werden rechtzeitig zur Ratssitzung in das Sitzungsverfahren eingespielt werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 231/2015 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 231/2015 Seite 3