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Sitzungsvorlage (HH 2015)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
8,6 MB
Datum
18.05.2015
Erstellt
18.05.15, 16:55
Aktualisiert
18.05.15, 16:55

Inhalt der Datei

Entwurf der Haushaltssatzung 2015 Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2023 Haushaltssatzung Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW Seite 208), hat der Rat der Stadt Jülich mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Jülich voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 75.273.880 Euro 91.779.550 Euro im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 70.620.930 Euro 80.492.550 Euro 5.569.100 Euro 5.257.200 Euro §2 Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 3.732.100 Euro festgesetzt. §4 Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 16.505.670 Euro festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 110.000.000 Euro festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt 1. 1.1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf Hebesatz 310 % 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf Hebesatz 560 % 2. Gewerbesteuer Hebesatz 540 % §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2023 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen. aufgestellt: Jülich, den 18.05.2015 bestätigt: Jülich, den 18.05.2015 Kohnen Kämmerer Stommel Bürgermeister Vorbericht Vorbericht zum Haushalt 2015 Gemäß § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW soll der Vorbericht u.a. die Entwicklung und aktuelle Lage der Kommune darstellen. Hierzu gehört ein Überblick über die Haushalte der letzten Jahre. Die Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 nach dem NKF Gemäß der im Herbst 2013 nach Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt neu beschlossenen Eröffnungsbilanz belief sich das Eigenkapital der Stadt Jülich zum 01.01.2009 auf 110.862.132,04 €. Durch die Jahresabschlüsse 2009 bis 2011, deren Verwaltungsentwürfe im August 2014 im Stadtrat eingebracht wurden und die sich zur Zeit in der Prüfung durch Rechnungsprüfungsamt und –ausschuss befinden, hat sich dieses Eigenkapital zum 31.12.2011 bereits um fast 36 Millionen € oder rund ein Drittel auf 74.953.873,57 € verringert. Der Entwurf der Jahresrechnung 2012 wird zeitgleich mit dem Haushaltsentwurf für 2015 in den Stadtrat eingebracht. Der Fehlbetrag 2012 liegt zwar um rund 5 Millionen € unter dem im Haushalt ausgewiesenen Wert. Dennoch verringert sich nach dem Jahresabschluss 2012 das Eigenkapital um weitere rund 13 Millionen € auf noch 61.914.636,35 €. Durch die sich jährlich ergebenden Fehlbeträge war mit dem Haushalt 2010 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. In den Jahren 2010 bis 2012 konnte jedoch am Ende des Konsolidierungszeitraumes kein Haushaltsausgleich ausgewiesen werden. Die Haushaltssicherungskonzepte waren deshalb nicht genehmigungsfähig. Die Haushaltssatzungen dieser Jahre erlangten damit keine Rechtskraft, die Stadt Jülich befand sich also seit dem Jahr 2010 im sogenannten Nothaushalt. § 82 der Gemeindeordnung NRW regelt für diese Fälle, dass Kommunen nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten dürfen, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind oder die zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Um solchen Kommunen zumindest eine gewisse Planungs- und Handlungsfreiheit zu belassen, hatte das Innenministerium einen „Leitfaden zur Haushaltssicherung“ erlassen. Mit dieser Regelung wurde den Kommunen ohne rechtskräftigen Haushalt insbesondere im Bereich der sog. freiwilligen Aufgaben ein gewisses Kontingent gebilligt. Über eine zu erstellende Prioritätenliste für die Investitionen wurden zudem Darlehensaufnahmen in gewissem Umfang ermöglicht. Zum 01.10.2012 wurden diese Bestimmungen des Leitfadens ersatzlos aufgehoben. Künftig war damit die Haushaltsauführung ohne rechtskräftige Haushaltssatzung ausschließlich auf der Grundlage des § 82 GO zu beurteilen und die Stadt Jülich hätte also bei einem Großteil der Aufwendungen und Auszahlungen -ggfs. unter Einschaltung der Aufsichtsbehörden- prüfen müssen, ob diese unter den o.g. Gesichtspunkten „rechtliche Verpflichtung“ oder „zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar“ überhaupt geleistet werden dürften. Besonders problematisch wären dabei natürlich die Aufwendungen für die städtischen Einrichtungen des freiwilligen Bereiches (Museum, Bücherei, Musikschule), aber auch Ausgaben für die Bereiche Sport oder Bürgerhallen. Zuschüsse an Vereine hätte es dann nicht mehr geben. Der Doppelhaushalt für die Jahre 2013/2014 Daher musste es das Ziel sein, mit dem Haushalt 2013 ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Nur so konnte die Handlungsfähigkeit der Stadt erhalten werden. Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes sind im Wesentlichen zwei Punkte. Zum einen muss im zehnten des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr (für den Haushalt 2013 also in 2023) ein Haushaltsausgleich ausgewiesen werden. Zum anderen darf in diesem Zeitraum das Eigenkapital nicht aufgebraucht sein. Auf der Grundlage der Mittelanforderungen der Fachämter wies ein erster Ausdruck des Haushaltes für 2013 einen Fehlbetrag in Höhe von knapp 18 Millionen € aus. In den Folgejahren konnte der Fehlbetrag auf der Grundlage der vorgegebenen Steigerungsraten bei den Erträgen und Aufwendungen zwar kontinuierlich verringert werden, belief sich im entscheidenden Jahr 2023 aber immer noch auf 8,5 Millionen €. Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches in 2023, der für die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes unabdingbar ist, waren also weitreichende Konsolidierungsmaßnahmen in Form von Steigerungen bei den Erträgen und Verringerungen bei den Aufwendungen erforderlich. Dabei fordert die Aufsichtsbehörde, dass die Verbesserungen nicht erst zum Ende des Konsolidierungszeitraumes erfolgern, sondern schon möglichst frühzeitig. Nur so können die jährlichen Fehlbeträge schon frühzeitig abgemildert und ein völliger Verzehr des Eigenkapitals verhindert werden. Die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen sind im Folgenden aufgelistet: - Einfrieren des Personalaufwandes auf dem Stand von 2013 Wegfall des Aufwandes für Ehrungen bei Goldhochzeiten und Altersjubiläen Verkleinerung des Rates zur Kommunalwahl 2014 Erhöhung der Parkgebühren in den Jahren 2014, 2017 und 2020 Verringerung des städtischen Zuschussbedarfes für die Musikschule und die Bücherei Kürzung von freiwilligen Zuschüssen an Vereine, Organisationen u.ä. Wegfall der Ausgabe kostenloser Beistellsäcke zur Müllabfuhr Erhöhung der Nutzungsentgelte für Sportstätten Kürzung des Zuschusses an die Brückenkopfpark gGmbH Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr Erhöhung der Gebühren im Bestattungswesen Regelmäßige Anpassung der Gebühren für Wochen- und Jahrmärkte sowie für die Dauerparkausweise in der Tiefgarage Erhöhung der Steuersätze in drei Schritten in den Jahren 2013, 2015 und 2018 Auf der Grundlage dieser Maßnahmen konnte der in 2023 erforderliche Haushaltsausgleich erreicht werden. Der Haushaltsplan 2013 wurde in Form eines Doppelhaushaltes für 2013 und 2014 aufgestellt und beschlossen. Der Haushalt 2013 wies und Erträge in Höhe von 73.730.120 € Aufwendungen in Höhe von 90.640.560 € aus. Damit belief sich der Fehlbetrag auf 16.909.940 €. Der Haushalt 2014 wies und Erträge in Höhe von 74.062.250 € Aufwendungen in Höhe von 86.418.960 € aus. Damit belief sich der Fehlbetrag auf 12.356.710 €. Doppelhaushalt und Haushaltssicherungskonzept wurden vom Rat am 14.03.2013 beschlossen. Mit Verfügung vom 25.07.2013 hat die Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilt. Der Jahresabschluss für das Jahr 2013 wurde weitestgehend parallel zum Jahresabschluss 2012 aufgestellt. Der Verwaltungsentwurf hierzu wird voraussichtlich in der Juni-Sitzung des Stadtrates eingebracht werden. Nach den vorläufigen Daten wird der im Haushalt mit rund 16,9 Millionen € ausgewiesene Fehlbetrag erneut deutlich unterschritten werden. Die Verbesserung wird sich voraussichtlich auf rund 6 Millionen € belaufen, und das, obwohl die Einnahmen aus der Gewerbesteuer rund 1,4 Millionen € unter dem im Haushalt veranschlagten Betrag geblieben sind. Wesentliche Gründe für die Verbesserung sind geringere Auswendungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen (-3,4 Millionen €) und der Zinsen (-1,3 Millionen €) sowie bei den sonstigen Aufwendungen (-800.000 €). Der Doppelhaushalt 2013/2014 war mit dem Ziel erstellt worden, in 2014 ganzjährig Planungssicherheit zu haben und nicht über die Jahresmitte hinaus auf eine Haushaltsgenehmigung warten zu müssen. Leider konnte dies nicht realisiert werden, da drei Faktoren die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2014 erforderlich machten. Zum einen war dies eine deutliche Anhebung des Umlagesatzes für die Jugendamtsumlage, die für die Stadt Jülich Mehraushaben in Höhe von rund 2 Millionen € gegenüber dem für 2014 veranschlagten Ansatz bedeutete. Bei dem in HSK ursprünglich gedeckelten Personalaufwendungen zeichneten sich durch zusätzliche Aufwendungen im Bereich der Kindetagesstätten und durch eine Tarifsteigerung von 2,4 % zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 750.000 € ab. Schließlich ergaben sich durch eine stetig steigende Zahl von Asylbewerbern höhere Aufwendungen von 300.000 € im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem mussten Maßnahmen mit einem Volumen von rund 800.000 €, die in 2013 veranschlagt waren, wegen der späten Haushaltsgenehmigung aber nicht begonnen werden konnten, in 2014 neu veranschlagt werden. Letztlich beliefen sich nach der am 10.04.2014 beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung für 2014 die Erträge auf Aufwendungen auf 74.453.720 € und die 90.176.150 €. Der Fehlbetrag erhöhte sich damit um rund 3,3 Millionen € auf 15.722.430 €. Auf der Grundlage des Nachtragshaushaltes 2014 wurde das Haushaltssicherungskonzept bis 2023 entsprechend fortgeschrieben. Danach konnte ein Haushaltsausgleich im Jahr 2023 weiter nachgewiesen werden, ebenso konnte ein völliger Verzehr des Eigenkapitals im HSK-Zeitraum vermieden werden. Erreicht werden konnte das aber nur durch weitergehende Steuererhöhungen in den Jahren 2015 und 2018. Auf der Grundlage des fortgeschriebenen HSK ergaben sich danach die folgenden Steuersätze: Grundsteuer A: Grundsteuer B: Gewerbesteuer: in 2015 Erhöhung von 265 % auf 310 %, in 2015 Erhöhung von 480 % auf 560 %, in 2015 Erhöhung von 460 % auf 540 %, in 2018 weitere Erhöhung auf 325 % in 2018 weitere Erhöhung auf 604 % in 2018 weitere Erhöhung auf 584 % Von der Verwaltung wurde dabei zugesagt, dass Verbesserungen aus Abschlüssen der Vergangenheit und aus künftigen Entwicklungen zuallererst zur Senkung dieser Steuersätze eingesetzt würden. Die Fortschreibung des HSK wurde von der Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 23.09.2014 genehmigt. Nach den vorläufigen Zahlen zum Jahresabschluss 2014 zeichnet sich erneut eine deutliche Unterschreitung des im Nachtragshaushalt ausgewiesenen Fehlbetrages aus. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 1,4 Millionen €, mit ebenfalls rund 1,4 Millionen € erneut deutliche Einsparungen bei den Zinsen, Einsparungen von rund einer Million € bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie um rund 800.000 € höhere „sonstige Erträge“ führen dazu, dass der Fehlbetrag des Jahresabschlusses 2014 rund 4 Millionen € unter dem im Haushalt ausgewiesenen Wert liegen wird. Bei den positiven Entwicklungen in den Haushaltsjahren mit der deutlichen Unterschreitung der Fehlbeträge aus den jeweiligen Haushalten darf aber nicht vergessen werden, dass die Ergebnisrechnungen immer noch Fehlbeträge in zweistelliger Millionenhöhe ausweisen. Außerdem resultiert die Einsparung 2014 bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen letztlich aus Maßnahmen, die im Haushalt veranschlagt waren, wegen der späten Genehmigung aber nicht durchgeführt werden konnten. So wurden aus dem Jahr 2014 Ermächtigungen in Höhe von rund einer Million € nach 2015 übertragen und belasten so nicht das Jahr 2014, wohl aber das Jahr 2015. Der Haushalt 2015 In erster Linie die bereits erwähnten hohen Gewerbesteuereinnahmen 2014 führen nach der Systematik des Finanzausgleiches dazu, dass die Stadt Jülich in 2015 nicht wie im HSK geplant 6 Millionen € an Schlüsselzuweisungen erhalten wird, sondern nur 3,94 Millionen €. Die Mehreinnahmen 2014 basierten größtenteils aus „Einmaleffekten“ durch Steuernachzahlungen für Vorjahre. So ergab sich für einen großen Gewerbesteuerzahler eine Nachzahlung für Vorjahre in Höhe von rund 2,8 Millionen €. Gleichzeitig sind aber für die Folgejahre ab 2014 keine Vorauszahlungen mehr zu leisten. Ein weiterer großer Steuerzahler erhält in 2015 die Vorauszahlungen 2014 in voller Höhe zurück und leistet in 2015 ebenfalls keine Vorauszahlungen. Alleine dadurch ergeben sich für die Stadt Jülich in 2015 Wenigereinnahmen in Höhe von 3,5 Millionen €. Damit muss neben den Einnahmenausfällen bei den Schlüsselzuweisungen gleichzeitig der Gewerbesteueransatz nach unten korrigiert werden. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die in den Jahresabschlüssen 2012 bis 2014 erzielten Verbesserungen aufgezehrt werden und für darauf basierend zugesagte Reduzierung der Steuersätze kein Raum mehr bleibt. Mit dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2015 muss daher die mit der HSK-Fortschreibung beschlossenen Anhebung der Steuersätze in 2015 für die Grundsteuer A von 265 % auf 310 % die Grundsteuer B von 480 % auf 560 % und für die Gewerbesteuer von 460 % auf 510 % vorgeschlagen werden. Unter Berücksichtigung dieser Steuersätze belaufen sich die Erträge des Haushaltes 2015 auf Aufwendungen auf 75.273.880 € und die 91.779.550 € Damit weist der Haushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 16.505.670 € aus. Der Fehlbetrag ist um knapp 800.000 € höher als der des Vorjahres. Der Planwert für 2015 nach dem letztjährigen HSK belief sich sogar nur auf rund 11,7 Millionen € und wird daher sogar um rund 4,8 Millionen € überschritten. Verantwortlich dafür sind in erster Linie die bereits erwähnten gleichzeitigen Verringerungen der Ansätze für die Gewerbesteuer (trotz der veranschlagten Steuererhöhungen) und die Schlüsselzuweisungen. Trotz der deutlichen Ansatzreduzierung bleibt die Gewerbesteuer mit 14,944 Millionen € größter Ertragsposten im Haushalt, allerdings dicht gefolgt von den Erträgen aus dem Einkommensteueranteil (14,652 Millionen €) und den Erträgen aus den Benutzungsgebühren (14,633 Millionen €). Die Erträge aus der Grundsteuer B sind mit 6,779 Millionen € veranschlagt. Auf der Aufwandsseite bilden die Kreisumlagen mit 28.813 Millionen € den größten Block. Damit geht fast jeder dritte Euro, den díe Stadt Jülich aufwendet, an den Kreis Düren. Von dem Gesamtbetrag entfallen 18,282 Millionen € auf die Allgemeine Kreisumlage und 10,531 Millionen € auf die Jugendamtsumlage. Über die Jugendamtsumlage 2015 werden Unterdeckungen aus dem Jahr 2013 finanziert. Für die Folgejahre sind daher hier geringere Aufwendungen angesetzt. Zweitgrößter Block bei den Aufwendungen sind mit 19,005 Millionen € die „eigenen Personalaufwendungen“. Hierunter fallen die Gehaltszahlungen an die Beamten und tariflich Beschäftigten, die Zahlungen an die Sozialversicherung und die Versorgungskassen (tariflich beschäftigte und Beamte) sowie die Beihilfen für die Beamten. Drittgrößter Posten sind die Aufwendungen für die Sach- und Dienstleistungen, die in 2015 mit 11,49 0 Millionen € veranschlagt sind. Hierunter fallen u.a. die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften und die Kosten der Fahrzeugunterhaltung, aber auch die Aufwendungen für die Entsorgung und Verwertung von Abfällen. Für Zuschüsse und Umlagen an Dritte sind in 2015 insgesamt 8,2 Millionen € veranschlagt. Gebucht werden hier u.a. die Beiträge an die Wasserverbände für die Unterhaltung der Kläranlagen und Gewässer (5,133 Millionen €), die Umlagen an den Zweckverband Förderschule (815.000 €) sowie der Beitrag an die Kommunale Datenverarbeitungszentrale (600.000 €), aber auch die Zuschüsse an die Träger der Offenen Ganztagsschulen (339.000 €). Die Investitionen 2015 Einen klassischen „eigenständigen“ Vermögenshaushalt wie im kameralen System kennt das NKF nicht. Die Investitionen sind stattdessen Teil des Finanzplanes. In den einzelnen Teilfinanzplänen sind die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen gesondert zu veranschlagen. Der Rat der Stadt Jülich hat die Wertgrenze, oberhalb derer Investitionen gemäß § 4 Absatz der Gemeindehaushaltsverordnung als Einzelmaßnahmen auszuweisen sind, auf 25.000 € festgelegt: In der Praxis werden aber sämtliche Maßnahmen unabhängig von der Größenordnung als einzelne Maßnahmen veranschlagt. Sammelpositionen gibt es lediglich im Bereich der Schulen, wo die Produktsachkonten für die Anschaffung von Anlagevermögen aber vorab nicht weiter aufgeschlüsselt werden können. In Zeiten des „Nothaushaltes“ waren die Investitionen in einer parallel zum Haushalt zu erstellenden Prioritätenliste in die Bereiche „rentierliche“ (=durch Gebühren refinanzierte) und „unrentierliche“ (=alle übrigen) Investitionen zu unterteilen. Für die rentierlichen Investitionen wurden Darlehen in der Regel unbegrenzt genehmigt, für die unrentierlichen Investitionen durften Kredite bis zu einer Höhe von 2/3 der Tilgung aufgenommen werden. Bei Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept dagegen gilt die Regelung, dass eine Netto-Neuverschuldung vermieden werden muss. Neue Kredite dürfen also nun in Höhe der jährlichen Tilgung aufgenommen werden. Für die Stadt Jülich bedeutet das, dass die jährlich maximal zulässige Kreditaufnahme auf 1,8 Millionen € begrenzt ist. Damit sind hier engere Grenzen gesetzt als zu Zeiten des Nothaushaltes, was eigentlich unverständlich ist. An regelmäßig verfügbaren Einnahmen stehen hier aus den Investitionspauschalen des Landes (einschl. Schul-, Sport- und Feuerwehrpauschale) rund 2,25 Millionen € zu Verfügung. In den vergangenen vier Jahren wurden die investiven Ausgaben maßgeblich beeinflusst durch die Maßnahme „Sanierung Schulzentrum“, für die alleine z.B. in 2013 rund 6 Millionen € bereit zu stellen waren. Diese Maßnahme ist mit dem Haushaltsjahr 2014 abgeschlossen, in 2015 sind (neben der aus 2014 übertragenen Ermächtigung) noch 130.000 € veranschlagt für Schlussrechnungen. Daneben finanzieren sich die Investitionen aus Veräußerung von Anlagevermögen. In 2015 sind hier 2,25 Millionen € angesetzt, wobei alleine die Einnahmen aus der Veräußerung des Alten Rathauses sich auf 1,775 Millionen € belaufen. Der Finanzplan 2015 sieht insgesamt Investitionen in Höhe von 5,257 Millionen € vor. Größter Posten sind mit rund 2,4 Millionen € die Maßnahmen im Abwasserbereich (Kanalsanierungen gemäß Abwasserbeseitigungskonzept). Für Straßenbaumaßnahmen sind knapp 520.000 € veranschlagt. 950.000 € entfallen auf Beschaffungen für die Feuerwehr, für Fahrzeuge und Geräte des Bauhofes sind rund 300.000 € vorgesehen. Für einen Großteil der Investitionen wurden mit dem Nachtragshaushalt 2014 entweder Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt, oder aber sie wurde in der Weise „anfinanziert“, dass in 2014 Mittel für die Planung veranschlagt wurden, die Durchführung dann in 2015. Dies geschah letztlich vor dem Hintergrund, dass die Maßnahmen eigentlich für 2014 vorgesehen waren, wegen der nicht erzielbaren Einnahmen aus der Veräußerung des Realschulgrundstücks aber in 2014 nicht finanzierbar waren. Die Durchführung dieser Maßnahmen wurde so nach 2015 verschoben. Bei den Maßnahmen handelt es sich nun um laufende Baumaßnahmen, die in 2015 auch ohne Vorliegen einer Haushaltsgenehmigung weitergeführt werden dürfen. Das ist insbesondere deshalb von Vorteil, da gemäß den Vorgaben der Bezirksregierung eine Haushaltsgenehmigung für 2015 erst erteilt werden kann, wenn ein geprüfter Abschluss 2012 vorliegt. Zusammen mit dem Haushaltsentwurf 2015 wird erst aber der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 eingebracht. Dieser ist noch von Rechnungsprüfungsamt und – ausschuss zu prüfen, was mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Mit einer zeitnahen Genehmigung des Haushaltes 2015 ist daher nicht zu rechnen. Ein Großteil des veranschlagten Investitionsvolumens kann aber aus den vorgenannten Gründen unabhängig von der Haushaltsgenehmigung umgesetzt werden. Kreditaufnahmen sind nicht veranschlagt. Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 Zusammen mit dem Haushalt 2015 ist das Haushaltssicherungskonzept bis 2023 fortzuschreiben. Dabei ist zu beachten, dass der Haushaltsausgleich weiterhin in 2023 erreicht sein muss. Eine wesentliche Konsolidierungsmaßnahme aus dem HSK 2013 war das „Einfrieren“ der Personalaufwendungen auf dem Stand 2013. Tarifsteigerungen und/oder Personalmehrungen wären demnach durch entsprechende Einsparungen auszugleichen, was im Prinzip bedeutete, dass ein überwiegender Teil von im HSK-Zeitraum durch Verrentung freiwerdenden Stellen nicht wiederbesetzt werden könnte. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese Vorgabe durch die relativ hohen Tarifabschlüsse 2014, aber auch wegen der ständigen Zunahme von Aufgaben, nicht eingehalten werden kann. Mit dem Nachtrag 2014 wurde daher die Festlegung getroffen, dass freiwerdende Stellen grundsätzlich nachbesetzt werden. Bei der Nachbesetzung sind aber Einsparungen angesetzt, da diese in der Regel zeitverzögert erfolgt und –zumindest im Beamtenbereich- der Nachfolger zunächst niedriger eingruppiert ist als der alte Stelleninhaber. Daneben ist gemäß den Orientierungsdaten für die Folgejahre eine Tarifsteigerung von einem Prozent berücksichtigt. Auch andere der zu Beginn angeführten Konsolidierungsmaßnahmen konnten nicht umgesetzt werden. So wurde die Verkleinerung des Rates zwar beschlossen, war aber wegen der sich aus dem Wahlergebnis ergebenden Überhangmandate letztlich nicht realisierbar. Im Bereich der Bücherei und der Musikschule konnten die vorgegebenen Zuschussverringerungen ebenfalls nicht realisiert werden, wobei im Falle der Musikschule das Ziel nur knapp verfehlt wurde. Wenn hier nach dem Umzug in das Schulzentrum belastbarere Werte zu den anteiligen Gebäudekosten der Musikschule vorliegen, könnte hier die vorgegebene Verringerungen des städtischen Zuschussbedarfes sogar erreicht werden. Die im Bereich der Sportstätten angesetzte Erhöhung der Nutzungsentgelte ist in 2015 zu beschließen, ansonsten kann auch hier das Konsolidierungsziel nicht erreicht werden. Bei den Bürgerhallen konnte die vorgegebene Reduzierung des Zuschussbedarfes ebenfalls nicht eingehalten werden. Die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr musste um ein Jahr nach hinten verschoben werden, da die Vorarbeiten zur Einführung dieser neuen Gebühr einen erheblichen Aufwand darstellen, der vom zuständigen Fachbereich aufgrund anderer dringender Arbeiten (Erstellung der Jahresabschlüsse) nicht geleistet werden konnte. Bezüglich der beschlossenen Steuersätze hatte die Verwaltung -wie bereits erwähnt- zugesagt, dass bei Vorliegen von Verbesserungen diese dazu genutzt würden, die Steuersätze entsprechend zu verringern. Die Änderungen im Bereich der Gewerbesteuer belasten einerseits ganz besonders das Haushaltsjahr 2015, schlagen aber auch in Teilen auf die Folgejahr durch. Daher ist eine Senkung der Steuersätze derzeit nicht möglich. Stattdessen ist für 2015 die mit dem HSK vorgesehene Anhebung der Steuersätze für die Grundsteuer A von 265 % auf 310 %, Grundsteuer B von 480 % auf 560 % und für die Gewerbesteuer von 460 % auf 540 % auch so erforderlich. Auch die für 2018 vorgesehene weitere Erhöhung der Steuersätze kann nicht zurückgenommen werden, im Gegenteil sie muss sogar noch um einige Prozentpunkte höher ausfallen als bisher veranschlagt. Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches in 2023 bei gleichzeitiger Verhinderung des Verzehrs des Eigenkapitals sind die folgenden Steuersätze ab 2018 erforderlich: Grundsteuer A: Grundsteuer B: Gewerbesteuer: in 2018 weitere Erhöhung auf 348 % (statt wie bisher vorgesehen auf 325 %) in 2018 weitere Erhöhung auf 618 % (statt wie bisher vorgesehen auf 604 %) in 2018 weitere Erhöhung auf 598 % (statt wie bisher vorgesehen auf 584 %) Auch hier gilt natürlich wieder die Aussage, dass, wenn sich Verbesserungen ergeben sollten (wie etwa eine dauerhafte Entlastung der Kommunen bei den Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), diese Verbesserung zuallererst zur Verringerung der Steuersätze herangezogen werden. Stellenplan Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Kostenträger Maßnahme Betrag VE 2015 kassenwirksam in 12 127 001 01 Feuerwehr Anbau Feuerwehrgerätehaus Welldorf 900.000 € 2016 2017 400.000 € 500.000 € 12 127 001 01 Feuerwehr Beschaffung Löschfahrzeug Feuerwehr Welldorf 350.000 € 2016 350.000 € 12 127 001 01 Feuerwehr Beschaffung Löschfahrzeug Feuerwehr Mersch 380.000 € 2016 380.000 € 25 272 001 01 Bücherei Neuanschaffung Bibliotheksoftware 50.100 € 2016 50.100 € 53 538 001 01 Abwasserbeseitigung Kanalerneuerung Wymarstraße 114.000 € 2016 114.000 € 21 212 001 01 Abwasserbeseitigung Kanalerneuerung An der Promenade 225.000 € 2016 225.000 € 21 212 001 01 Abwasserbeseitigung Kanalerneuerung Aachener Straße 232.000 € 2016 232.000 € 21 212 001 01 Abwasserbeseitigung Kanalerneuerung Karthäuserstraße 175.000 € 2016 175.000 € 21 212 001 01 Abwasserbeseitigung Kanalerneuerung Rurfeld 88.000 € 2016 88.000 € 21 212 001 01 Abwasserbeseitigung Kanalerneuerung Zur Inde 150.000 € 2016 150.000 € 21 212 001 01 Abwasserbeseitigung Kanalerneuerung Akazienstraße 88.000 € 2016 88.000 € 54 541 001 01 Abwasserbeseitigung Kanalerneuerung Agathenstraße 130.000 € 2016 130.000 € 54 541 001 01 Abwasserbeseitigung Kanalerneuerung Künette 100.000 € 2016 100.000 € 54 541 001 01 Abwasserbeseitigung Kanalerneuerung Baierstraße 100.000 € 2016 100.000 € 54 541 001 01 Straßen,Wege, Plätze Neubau Brücke "Im Knüppelchen" 150.000 € 2016 150.000 € 54 541 001 01 Straßen,Wege, Plätze Ufermauer und Geländer Wymarstraße 500.000 € 2016 2017 200.000 € 300.000 € Summe 3.732.100 € Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Eigenkapital laut Eröffnungsbilanz 110.862.132,04 € Jahresergebnis sonstige Buchungen Eigenkapital laut Schlussbilanz Eigenkapital nach Jahresabschluss 2009 -9.962.828,28 € -900.290,41 € 99.999.013,35 € Eigenkapital nach Jahresabschluss 2010 -11.426.454,07 € +765.504,44 € 89.338.063,72 € Eigenkapital nach Jahresabschluss 2011 -14.396.874,82 € +12.684,67 € 74.953.873,57 € Jahresabschluß 2012 -12.302.686,74 € -736.550,62 € 61.914.636,21 € Jahresabschluß 2013 -10.814.250,62 € 51.100.385,59 € Jahresabschluß 2014 -11.164.344,08 € 39.936.041,51 € Jahresabschluß 2015 -16.505.670,00 € Jahresabschluß 2016 -9.417.390,00 € 12.862.934,57 € Jahresabschluß 2017 -6.406.700,00 € 6.456.234,57 € Jahresabschluß 2018 -3.475.060,00 € 2.981.174,57 € Jahresabschluß 2019 -2.536.240,00 € 444.934,57 € Jahresabschluß 2020 -199.000,00 € 245.934,57 € Jahresabschluß 2021 -5.240,00 € 240.694,57 € Jahresabschluß 2022 -54.190,00 € 186.504,57 € Jahresabschluß 2023 832.560,00 € 1.019.064,57 € -1.150.046,94 € Werte aus vorläufigen Abschlüssen 22.280.324,57 € Werte aus HSK 2015 Deckungsvermerke Deckungsfähigkeit Die im Haushalt der Stadt Jülich abgebildeten Kostensträger bilden jeweils ein Budget im Sinne des § 21 der Gemeindehaushaltsverordnung. Innerhalb der Budgets bestehen folgende Regelungen: - Mehrerträge berechtigen zu Mehraufwendungen - Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen - Mehraufwendungen einzelner Aufwandpositionen können durch Einsparungen bei anderen Aufwandpositionen innerhalb des Budgets ausgeglichen werden. Gleiches gilt für komsumtive und investive Auszahlungen Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen gemäß den o.g. Regelungen gelten nicht als überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen. Von diesen Regelungen sind ausgenommen - die Personalaufwendungen und –auszahlungen - die Versorgungsaufwendungen und –auszahlungen - die Aufwendungen und Auszahlungen für die Bauunterhaltung (Sachkonto 5211xxx bzw. 7211xxx) - die Aufwendungen und Auszahlungen für die Heizkosten (Sachkonto 5241020 bzw. 7241020) die Reinigungskosten (Sachkonto 5241040 bzw. 7241040) die Bewirtschaftung der Rathäuser (Sachkonto 5241050 bzw. 7241050) die Miete / Wartung Kopierer (Sachkonto 5422020 bzw. 7422020) die Fachliteratur (Sachkonto 5431010 bzw. 7431010) die Fernmeldegebühren (Sachkonto 5431020 bzw. 7431020) den Geschäftsbedarf (Sachkonto 5431030 bzw. 7431030) und die Portokosten (Sachkonto 5431040 bzw. 7431040) - die Aufwendungen und Auszahlungen für Versicherungsbeiträge - die Positionen, die zwar ergebniswirksam, aber nicht zahlungswirksam sind, z.B. -Abschreibungen -Auflösungen von Sonderposten und Rückstellungen -Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsbeziehung Diese Ertrags- bzw. Aufwandsarten bilden jeweils über den gesamten Haushalt betrachtet ein Budget. Außerdem sind im Schulbereich ausgenommen die Aufwendungen für o o o o o o o die Lernmittelfreiheit (Sachkonto 5271000 bzw. 7271000) die Kosten Sachunterricht (Sachkonto 5281400 bzw. 7281400) den Unterrichtsbedarf (Sachkonto 5431400 bzw. 7431400) die Ergänzung der Einrichtung (Sachkonto 5431410 bzw. 7431410) die Portokosten/Fernmeldegebühren (Sachkonto 5431420 bzw. 7431420) Kosten Schulmitwirkungsorgane (Sachkonto 5431490 bzw. 7431490) Kosten für Schulveranstaltungen (Sachkonto 5431495 bzw. 7431495) Diese Aufwendungen bilden je Kostenträger ein eigenes Budget. Die innerhalb dieser Budgets eingesparten Mittel werden in das Folgejahr übertragen. Verpflichtungsermächtigungen können im Sinne des § 13 Absatz 2 der Gemeindehaushaltsverordnung für andere Investitionsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Dabei darf der in der Haushaltssatzung festgelegte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten werden. Gesamtpläne - Gesamtergebnisplan - Gesamtfinanzplan vorl. Ergebnis Ansatz 2014 vorl. Ergebnis 2013 2014 Bezeichnung 2015 neu 2016 2017 GESAMTERGEBNISPLAN STADT JÜLICH SUMME ERTRÄGE AUS STEUERN UND ÄHNLICHEN ABGABEN 36.065.152,10 39.017.000 40.286.870,00 40.756.000 44.161.000 46.404.000 SUMME ERTRÄGE AUS ZUWENDUNGEN UND ALLGEMEINEN UMLAGEN 10.582.450,12 11.048.830 10.872.714,91 8.737.270 11.550.040 11.423.550 SUMME TRANSFERERTRÄGE 146.982,77 72.700 247.166,42 139.800 139.800 139.800 SUMME ERTRÄGE AUS ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN 19.530.031,04 16.777.010 17.045.316,95 16.550.950 16.576.850 17.158.350 SUMME ERTRÄGE AUS PRIVATRECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN 852.911,67 657.050 718.125,21 839.050 767.350 771.550 SUMME ERTRÄGE AUS KOSTENERSTATTUNGEN UND -UMLAGEN 3.328.612,96 3.838.830 4.070.478,91 4.119.210 3.583.440 3.663.820 SUMME SONSTIGE ORDENTLICHE ERTRÄGE 4.117.465,74 2.930.000 3.911.691,99 4.024.300 2.827.600 2.667.700 SUMME ERTRÄGE AUS AKTIVIERTEN EIGENLEISTUNGEN 0,00 0 0,00 0 0 0 SUMME ORDENTLICHE ERTRÄGE 74.623.606,40 74.341.420 77.152.364,39 75.166.580 79.606.080 82.228.770 18.657.970 SUMME PERSONALAUFWENDUNGEN 17.445.084,51 17.903.650 18.252.667,00 18.586.760 18.522.130 SUMME VERSORGUNGSAUFWENDUNGEN 1.207.065,05 1.410.000 1.151.224,42 1.290.000 1.290.000 1.290.000 SUMME AUFWENDUNGEN FÜR SACH- UND DIENSTLEISTUNGEN 12.747.832,76 12.571.090 11.624.222,83 11.484.930 11.840.040 10.188.900 SUMME AUFWENDUNGEN FÜR ABSCHREIBUNGEN 10.458.898,78 9.892.800 9.849.273,18 9.652.000 9.389.000 9.282.800 SUMME TRANSFERAUFWENDUNGEN 36.269.894,55 39.317.370 39.874.008,40 40.893.370 39.416.770 40.825.920 SUMME SONSTIGE AUFWENDUNGEN 4.839.089,42 5.259.140 5.264.270,94 6.830.490 5.630.930 5.555.380 SUMME ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN 82.967.865,07 86.354.050 86.015.666,77 88.737.550 86.088.870 85.800.970 ERGEBNIS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT -8.344.258,67 -12.012.630 -8.863.302,38 -13.570.970 -6.482.790 -3.572.200 SUMME ERTRÄGE AUS INTERNEN LEISTUNGSBEZIEHUNGEN 5.386.123,88 5.541.910 5.427.339,88 5.723.740 5.705.500 5.759.080 SUMME FINANZERTRÄGE 75.527,44 112.300 68.170,17 107.300 107.300 207.300 SUMME AUFWENDUNGEN AUS INTERNEN LEISTUNGSBEZIEHUNGEN 5.386.123,88 5.541.910 5.427.339,88 5.723.740 5.705.500 5.759.080 SUMME FINANZAUFWENDUNGEN 2.545.519,39 3.822.100 2.369.211,87 3.042.000 3.041.900 3.041.800 ERGEBNIS GESAMTHAUSHALT -10.814.250,62 -15.722.430 -11.164.344,08 -16.505.670 -9.417.390 -6.406.700 Bezeichnung 2018 2019 2020 2021 2022 2023 GESAMTERGEBNISPLAN STADT JÜLICH SUMME ERTRÄGE AUS STEUERN UND ÄHNLICHEN ABGABEN 50.003.000 51.236.000 52.502.000 53.801.000 55.133.000 56.499.000 SUMME ERTRÄGE AUS ZUWENDUNGEN UND ALLGEMEINEN UMLAGEN 11.204.370 11.661.390 11.673.920 11.203.550 10.638.180 10.592.930 SUMME TRANSFERERTRÄGE 139.800 139.800 139.800 139.800 139.800 139.800 SUMME ERTRÄGE AUS ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN 17.202.960 17.258.690 17.416.730 17.464.890 17.523.260 17.596.750 SUMME ERTRÄGE AUS PRIVATRECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN 780.250 785.650 795.450 801.950 813.250 821.450 SUMME ERTRÄGE AUS KOSTENERSTATTUNGEN UND -UMLAGEN 3.644.250 3.719.290 3.725.130 3.785.570 3.806.810 3.832.850 SUMME SONSTIGE ORDENTLICHE ERTRÄGE 2.597.300 2.556.900 2.559.600 2.613.300 2.565.000 2.567.700 SUMME ERTRÄGE AUS AKTIVIERTEN EIGENLEISTUNGEN 0 0 0 0 0 0 SUMME ORDENTLICHE ERTRÄGE 85.571.930 87.357.720 88.812.630 89.810.060 90.619.300 92.050.480 SUMME PERSONALAUFWENDUNGEN 18.625.740 18.629.360 18.784.250 18.875.560 19.049.960 18.859.760 SUMME VERSORGUNGSAUFWENDUNGEN 1.290.000 1.290.000 1.290.000 1.290.000 1.290.000 1.290.000 SUMME AUFWENDUNGEN FÜR SACH- UND DIENSTLEISTUNGEN 9.409.970 9.392.320 9.424.170 9.429.350 9.415.040 9.448.520 SUMME AUFWENDUNGEN FÜR ABSCHREIBUNGEN 9.200.800 8.750.200 8.273.900 8.258.900 8.241.600 8.203.100 SUMME TRANSFERAUFWENDUNGEN 42.315.320 43.641.720 43.157.120 43.891.520 44.640.920 45.368.320 SUMME SONSTIGE AUFWENDUNGEN 5.470.760 5.556.060 5.547.990 5.635.870 5.601.970 5.614.320 SUMME ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN 86.312.590 87.259.660 86.477.430 87.381.200 88.239.490 88.784.020 ERGEBNIS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT -740.660 98.060 2.335.200 2.428.860 2.379.810 3.266.460 SUMME ERTRÄGE AUS INTERNEN LEISTUNGSBEZIEHUNGEN 5.793.090 5.857.490 5.892.300 5.947.480 5.973.160 6.019.270 SUMME FINANZERTRÄGE 307.300 407.300 507.300 607.300 607.300 607.300 SUMME AUFWENDUNGEN AUS INTERNEN LEISTUNGSBEZIEHUNGEN 5.793.090 5.857.490 5.892.300 5.947.480 5.973.160 6.019.270 SUMME FINANZAUFWENDUNGEN 3.041.700 3.041.600 3.041.500 3.041.400 3.041.300 3.041.200 ERGEBNIS GESAMTHAUSHALT -3.475.060 -2.536.240 -199.000 -5.240 -54.190 832.560 Ergebnis 2013 Bezeichnung 2014 Ergebnis 2014 2015 2016 2017 GESAMTFINANZPLAN STADT JÜLICH SUMME EINZAHLUNGEN AUS STEUERN UND ÄHNLICHEN ABGABEN 36.628.983,15 39.017.000 40.144.126,92 40.756.000 44.161.000 46.404.000 SUMME EINZAHLUNGEN AUS ZUWENDUNGEN UND ALLGEMEINEN UMLAGEN 8.178.430,40 8.066.030 8.284.244,66 6.279.220 9.056.990 8.988.700 SUMME TRANSFEREINZAHLUNGEN 180.192,82 72.700 182.806,62 139.800 139.800 139.800 SUMME EINZAHLUNGEN AUS ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN 17.345.884,61 15.977.010 16.708.332,73 15.233.850 15.323.850 15.905.350 SUMME EINZAHLUNGEN AUS PRIVATRECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN 709.075,04 657.050 1.331.415,99 839.050 767.350 771.550 SUMME EINZAHLUNGEN AUS KOSTENERSTATTUNGEN UND -UMLAGEN 3.801.742,30 3.838.830 3.985.453,57 4.119.210 3.583.440 3.663.820 SUMME SONSTIGE ORDENTLICHE EINZAHLUNGEN 3.295.873,32 2.635.000 4.668.233,21 3.146.500 2.759.100 2.566.700 107.300 207.300 ZINSEN UND SONSTIGE FINANZEINZAHLUNGEN 75.784,93 82.300 69.347,82 107.300 SUMME ORDENTLICHE EINZAHLUNGEN 70.215.966,57 70.345.920 75.373.961,52 70.620.930 75.898.830 78.647.220 18.302.970 SUMME PERSONALAUSZAHLUNGEN 17.143.713,16 17.903.650 17.592.681,11 18.201.760 18.207.130 SUMME VERSORGUNGSAUSZAHLUNGEN 1.084.508,05 1.410.000 1.258.103,42 1.290.000 1.290.000 1.290.000 SUMME AUSZAHLUNGEN FÜR SACH- UND DIENSTLEISTUNGEN 12.543.310,28 12.512.980 12.215.789,24 11.484.930 11.840.040 10.188.900 SUMME FINANZAUSZAHLUNGEN 2.440.330,50 3.822.100 2.455.809,59 3.042.000 3.041.900 3.041.800 SUMME TRANSFERAUSZAHLUNGEN 35.596.258,58 39.317.370 40.078.656,04 40.893.370 39.416.770 40.825.920 SUMME SONSTIGE AUSZAHLUNGEN 4.562.552,26 5.259.140 4.950.257,35 5.580.490 5.630.930 5.555.380 SUMME ORDENTLICHE AUSZAHLUNGEN 73.370.672,83 80.225.240 78.551.296,75 80.492.550 79.426.770 79.204.970 SALDO DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT -3.154.706,26 -9.879.320 -3.177.335,23 -9.871.620 -3.527.940 -557.750 SUMME EINZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT 4.566.799,18 4.193.900 6.044.578,93 5.569.100 2.902.900 2.688.000 SUMME AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT 9.792.396,21 5.993.100 7.590.072,62 5.257.200 4.864.800 3.193.500 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT -5.225.597,03 -1.799.200 -1.545.493,69 311.900 -1.961.900 -505.500 FINANZMITTELÜBERSCHUSS / -FELBETRAG -8.380.303,29 -11.678.520 -4.722.828,92 -9.559.720 -5.489.840 -1.063.250 AUFNAHME UND RÜCKFLÜSSE VON DARLEHEN 0,00 1.796.200 0,00 0 0 0 TILGUNG UND GEWÄHRUNG VON DARLEHEN 1.704.665,63 1.800.000 1.704.665,63 1.870.000 1.960.000 2.100.000 SALDO GESAMTHAUSHALT -6.675.637,66 -11.682.320 -3.018.163,29 -11.429.720 -7.449.840 -3.163.250 Bezeichnung 2018 2019 2020 2021 2022 2023 GESAMTFINANZPLAN STADT JÜLICH SUMME EINZAHLUNGEN AUS STEUERN UND ÄHNLICHEN ABGABEN 50.003.000 51.236.000 52.502.000 53.801.000 55.133.000 56.499.000 SUMME EINZAHLUNGEN AUS ZUWENDUNGEN UND ALLGEMEINEN UMLAGEN 8.766.020 9.250.540 9.285.070 8.819.700 8.254.330 8.209.080 SUMME TRANSFEREINZAHLUNGEN 139.800 139.800 139.800 139.800 139.800 139.800 SUMME EINZAHLUNGEN AUS ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN 15.949.960 16.005.690 16.163.730 16.211.890 16.270.260 16.343.750 SUMME EINZAHLUNGEN AUS PRIVATRECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN 780.250 785.650 795.450 801.950 813.250 821.450 SUMME EINZAHLUNGEN AUS KOSTENERSTATTUNGEN UND -UMLAGEN 3.644.250 3.719.290 3.725.130 3.785.570 3.806.810 3.832.850 SUMME SONSTIGE ORDENTLICHE EINZAHLUNGEN 2.564.300 2.556.900 2.559.600 2.562.300 2.565.000 2.567.700 ZINSEN UND SONSTIGE FINANZEINZAHLUNGEN 307.300 407.300 507.300 607.300 607.300 607.300 SUMME ORDENTLICHE EINZAHLUNGEN 82.154.880 84.101.170 85.678.080 86.729.510 87.589.750 89.020.930 SUMME PERSONALAUSZAHLUNGEN 18.295.740 18.324.360 18.454.250 18.508.560 18.632.960 18.712.760 SUMME VERSORGUNGSAUSZAHLUNGEN 1.290.000 1.290.000 1.290.000 1.290.000 1.290.000 1.290.000 SUMME AUSZAHLUNGEN FÜR SACH- UND DIENSTLEISTUNGEN 9.409.970 9.392.320 9.424.170 9.429.350 9.415.040 9.448.520 SUMME FINANZAUSZAHLUNGEN 3.041.700 3.041.600 3.041.500 3.041.400 3.041.300 3.041.200 SUMME TRANSFERAUSZAHLUNGEN 42.315.320 43.641.720 43.157.120 43.891.520 44.640.920 45.368.320 SUMME SONSTIGE AUSZAHLUNGEN 5.470.760 5.556.060 5.547.990 5.635.870 5.601.970 5.614.320 SUMME ORDENTLICHE AUSZAHLUNGEN 79.823.490 81.246.060 80.915.030 81.796.700 82.622.190 83.475.120 SALDO DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT 2.331.390 2.855.110 4.763.050 4.932.810 4.967.560 5.545.810 SUMME EINZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT 2.750.000 2.763.000 2.831.000 2.902.000 2.976.000 3.053.000 SUMME AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT 1.376.000 904.500 906.000 904.500 906.000 906.000 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT 1.374.000 1.858.500 1.925.000 1.997.500 2.070.000 2.147.000 FINANZMITTELÜBERSCHUSS / -FELBETRAG 3.705.390 4.713.610 6.688.050 6.930.310 7.037.560 7.692.810 AUFNAHME UND RÜCKFLÜSSE VON DARLEHEN 0 0 0 0 0 0 TILGUNG UND GEWÄHRUNG VON DARLEHEN 2.100.000 2.100.000 2.100.000 2.100.000 2.100.000 2.100.000 SALDO GESAMTHAUSHALT 1.605.390 2.613.610 4.588.050 4.830.310 4.937.560 5.592.810 Teilpläne - Teilergebnisplan Kostenträgergruppe - Teilfinanzplan Kostenträgergruppe - Teilergebnispläne Kostenträger - Erläuterungen - Teilfinanzpläne Kostenträger