Daten
Kommune
Jülich
Größe
8,6 MB
Datum
18.05.2015
Erstellt
18.05.15, 16:55
Aktualisiert
18.05.15, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf der
Haushaltssatzung
2015
Haushaltssicherungskonzept
2015 – 2023
Haushaltssatzung
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Jülich
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW
Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW Seite 208), hat der Rat der Stadt Jülich mit Beschluss vom
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Jülich voraussichtlich anfallenden Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
enthält, wird
im Ergebnisplan
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
75.273.880 Euro
91.779.550 Euro
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
70.620.930 Euro
80.492.550 Euro
5.569.100 Euro
5.257.200 Euro
§2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird
auf
3.732.100 Euro
festgesetzt.
§4
Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf
16.505.670 Euro
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
110.000.000 Euro
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden
wie folgt festgesetzt
1.
1.1.
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
Hebesatz 310 %
1.2.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
Hebesatz 560 %
2.
Gewerbesteuer
Hebesatz 540 %
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2023 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept
enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.
aufgestellt:
Jülich, den 18.05.2015
bestätigt:
Jülich, den 18.05.2015
Kohnen
Kämmerer
Stommel
Bürgermeister
Vorbericht
Vorbericht
zum Haushalt 2015
Gemäß § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW soll der Vorbericht u.a. die Entwicklung und aktuelle Lage der Kommune darstellen.
Hierzu gehört ein Überblick über die Haushalte der letzten Jahre.
Die Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 nach dem NKF
Gemäß der im Herbst 2013 nach Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt neu beschlossenen Eröffnungsbilanz belief sich das Eigenkapital
der Stadt Jülich zum 01.01.2009 auf 110.862.132,04 €. Durch die Jahresabschlüsse 2009 bis 2011, deren Verwaltungsentwürfe im August 2014
im Stadtrat eingebracht wurden und die sich zur Zeit in der Prüfung durch Rechnungsprüfungsamt und –ausschuss befinden, hat sich dieses
Eigenkapital zum 31.12.2011 bereits um fast 36 Millionen € oder rund ein Drittel auf 74.953.873,57 € verringert.
Der Entwurf der Jahresrechnung 2012 wird zeitgleich mit dem Haushaltsentwurf für 2015 in den Stadtrat eingebracht. Der Fehlbetrag 2012 liegt
zwar um rund 5 Millionen € unter dem im Haushalt ausgewiesenen Wert. Dennoch verringert sich nach dem Jahresabschluss 2012 das
Eigenkapital um weitere rund 13 Millionen € auf noch 61.914.636,35 €.
Durch die sich jährlich ergebenden Fehlbeträge war mit dem Haushalt 2010 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. In den Jahren 2010 bis
2012 konnte jedoch am Ende des Konsolidierungszeitraumes kein Haushaltsausgleich ausgewiesen werden. Die Haushaltssicherungskonzepte
waren deshalb nicht genehmigungsfähig. Die Haushaltssatzungen dieser Jahre erlangten damit keine Rechtskraft, die Stadt Jülich befand sich
also seit dem Jahr 2010 im sogenannten Nothaushalt. § 82 der Gemeindeordnung NRW regelt für diese Fälle, dass Kommunen nur
Aufwendungen und Auszahlungen leisten dürfen, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind oder die zur Weiterführung notwendiger Aufgaben
unaufschiebbar sind.
Um solchen Kommunen zumindest eine gewisse Planungs- und Handlungsfreiheit zu belassen, hatte das Innenministerium einen „Leitfaden zur
Haushaltssicherung“ erlassen. Mit dieser Regelung wurde den Kommunen ohne rechtskräftigen Haushalt insbesondere im Bereich der sog.
freiwilligen Aufgaben ein gewisses Kontingent gebilligt. Über eine zu erstellende Prioritätenliste für die Investitionen wurden zudem
Darlehensaufnahmen in gewissem Umfang ermöglicht.
Zum 01.10.2012 wurden diese Bestimmungen des Leitfadens ersatzlos aufgehoben. Künftig war damit die Haushaltsauführung ohne
rechtskräftige Haushaltssatzung ausschließlich auf der Grundlage des § 82 GO zu beurteilen und die Stadt Jülich hätte also bei einem Großteil
der Aufwendungen und Auszahlungen -ggfs. unter Einschaltung der Aufsichtsbehörden- prüfen müssen, ob diese unter den o.g. Gesichtspunkten „rechtliche Verpflichtung“ oder „zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar“ überhaupt geleistet werden dürften.
Besonders problematisch wären dabei natürlich die Aufwendungen für die städtischen Einrichtungen des freiwilligen Bereiches (Museum,
Bücherei, Musikschule), aber auch Ausgaben für die Bereiche Sport oder Bürgerhallen. Zuschüsse an Vereine hätte es dann nicht mehr geben.
Der Doppelhaushalt für die Jahre 2013/2014
Daher musste es das Ziel sein, mit dem Haushalt 2013 ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Nur so konnte die
Handlungsfähigkeit der Stadt erhalten werden. Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes sind im
Wesentlichen zwei Punkte. Zum einen muss im zehnten des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr (für den Haushalt 2013 also in 2023) ein
Haushaltsausgleich ausgewiesen werden. Zum anderen darf in diesem Zeitraum das Eigenkapital nicht aufgebraucht sein.
Auf der Grundlage der Mittelanforderungen der Fachämter wies ein erster Ausdruck des Haushaltes für 2013 einen Fehlbetrag in Höhe von
knapp 18 Millionen € aus. In den Folgejahren konnte der Fehlbetrag auf der Grundlage der vorgegebenen Steigerungsraten bei den Erträgen und
Aufwendungen zwar kontinuierlich verringert werden, belief sich im entscheidenden Jahr 2023 aber immer noch auf 8,5 Millionen €.
Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches in 2023, der für die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes unabdingbar ist, waren
also weitreichende Konsolidierungsmaßnahmen in Form von Steigerungen bei den Erträgen und Verringerungen bei den Aufwendungen
erforderlich. Dabei fordert die Aufsichtsbehörde, dass die Verbesserungen nicht erst zum Ende des Konsolidierungszeitraumes erfolgern,
sondern schon möglichst frühzeitig. Nur so können die jährlichen Fehlbeträge schon frühzeitig abgemildert und ein völliger Verzehr des
Eigenkapitals verhindert werden.
Die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen sind im Folgenden aufgelistet:
-
Einfrieren des Personalaufwandes auf dem Stand von 2013
Wegfall des Aufwandes für Ehrungen bei Goldhochzeiten und Altersjubiläen
Verkleinerung des Rates zur Kommunalwahl 2014
Erhöhung der Parkgebühren in den Jahren 2014, 2017 und 2020
Verringerung des städtischen Zuschussbedarfes für die Musikschule und die Bücherei
Kürzung von freiwilligen Zuschüssen an Vereine, Organisationen u.ä.
Wegfall der Ausgabe kostenloser Beistellsäcke zur Müllabfuhr
Erhöhung der Nutzungsentgelte für Sportstätten
Kürzung des Zuschusses an die Brückenkopfpark gGmbH
Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr
Erhöhung der Gebühren im Bestattungswesen
Regelmäßige Anpassung der Gebühren für Wochen- und Jahrmärkte sowie für die Dauerparkausweise in der Tiefgarage
Erhöhung der Steuersätze in drei Schritten in den Jahren 2013, 2015 und 2018
Auf der Grundlage dieser Maßnahmen konnte der in 2023 erforderliche Haushaltsausgleich erreicht werden. Der Haushaltsplan 2013 wurde in
Form eines Doppelhaushaltes für 2013 und 2014 aufgestellt und beschlossen. Der Haushalt 2013 wies
und
Erträge in Höhe von
73.730.120 €
Aufwendungen in Höhe von 90.640.560 €
aus. Damit belief sich der Fehlbetrag auf 16.909.940 €. Der Haushalt 2014 wies
und
Erträge in Höhe von
74.062.250 €
Aufwendungen in Höhe von 86.418.960 €
aus. Damit belief sich der Fehlbetrag auf 12.356.710 €.
Doppelhaushalt und Haushaltssicherungskonzept wurden vom Rat am 14.03.2013 beschlossen. Mit Verfügung vom 25.07.2013 hat die
Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2013 wurde weitestgehend parallel zum Jahresabschluss 2012 aufgestellt. Der Verwaltungsentwurf hierzu wird
voraussichtlich in der Juni-Sitzung des Stadtrates eingebracht werden. Nach den vorläufigen Daten wird der im Haushalt mit rund 16,9
Millionen € ausgewiesene Fehlbetrag erneut deutlich unterschritten werden. Die Verbesserung wird sich voraussichtlich auf rund 6 Millionen €
belaufen, und das, obwohl die Einnahmen aus der Gewerbesteuer rund 1,4 Millionen € unter dem im Haushalt veranschlagten Betrag geblieben
sind. Wesentliche Gründe für die Verbesserung sind geringere Auswendungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen (-3,4 Millionen €) und
der Zinsen (-1,3 Millionen €) sowie bei den sonstigen Aufwendungen (-800.000 €).
Der Doppelhaushalt 2013/2014 war mit dem Ziel erstellt worden, in 2014 ganzjährig Planungssicherheit zu haben und nicht über die Jahresmitte
hinaus auf eine Haushaltsgenehmigung warten zu müssen. Leider konnte dies nicht realisiert werden, da drei Faktoren die Aufstellung eines
Nachtragshaushaltes für das Jahr 2014 erforderlich machten.
Zum einen war dies eine deutliche Anhebung des Umlagesatzes für die Jugendamtsumlage, die für die Stadt Jülich Mehraushaben in Höhe von
rund 2 Millionen € gegenüber dem für 2014 veranschlagten Ansatz bedeutete. Bei dem in HSK ursprünglich gedeckelten Personalaufwendungen
zeichneten sich durch zusätzliche Aufwendungen im Bereich der Kindetagesstätten und durch eine Tarifsteigerung von 2,4 % zusätzliche
Aufwendungen in Höhe von 750.000 € ab. Schließlich ergaben sich durch eine stetig steigende Zahl von Asylbewerbern höhere Aufwendungen
von 300.000 € im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Außerdem mussten Maßnahmen mit einem Volumen von rund 800.000 €, die in 2013 veranschlagt waren, wegen der späten Haushaltsgenehmigung aber nicht begonnen werden konnten, in 2014 neu veranschlagt werden. Letztlich beliefen sich nach der am 10.04.2014
beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung für 2014 die
Erträge auf
Aufwendungen auf
74.453.720 € und die
90.176.150 €.
Der Fehlbetrag erhöhte sich damit um rund 3,3 Millionen € auf 15.722.430 €. Auf der Grundlage des Nachtragshaushaltes 2014 wurde das
Haushaltssicherungskonzept bis 2023 entsprechend fortgeschrieben. Danach konnte ein Haushaltsausgleich im Jahr 2023 weiter nachgewiesen
werden, ebenso konnte ein völliger Verzehr des Eigenkapitals im HSK-Zeitraum vermieden werden. Erreicht werden konnte das aber nur durch
weitergehende Steuererhöhungen in den Jahren 2015 und 2018.
Auf der Grundlage des fortgeschriebenen HSK ergaben sich danach die folgenden Steuersätze:
Grundsteuer A:
Grundsteuer B:
Gewerbesteuer:
in 2015 Erhöhung von 265 % auf 310 %,
in 2015 Erhöhung von 480 % auf 560 %,
in 2015 Erhöhung von 460 % auf 540 %,
in 2018 weitere Erhöhung auf 325 %
in 2018 weitere Erhöhung auf 604 %
in 2018 weitere Erhöhung auf 584 %
Von der Verwaltung wurde dabei zugesagt, dass Verbesserungen aus Abschlüssen der Vergangenheit und aus künftigen Entwicklungen
zuallererst zur Senkung dieser Steuersätze eingesetzt würden. Die Fortschreibung des HSK wurde von der Kommunalaufsicht mit Verfügung
vom 23.09.2014 genehmigt.
Nach den vorläufigen Zahlen zum Jahresabschluss 2014 zeichnet sich erneut eine deutliche Unterschreitung des im Nachtragshaushalt
ausgewiesenen Fehlbetrages aus. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 1,4 Millionen €, mit ebenfalls rund 1,4 Millionen €
erneut deutliche Einsparungen bei den Zinsen, Einsparungen von rund einer Million € bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
sowie um rund 800.000 € höhere „sonstige Erträge“ führen dazu, dass der Fehlbetrag des Jahresabschlusses 2014 rund 4 Millionen € unter dem
im Haushalt ausgewiesenen Wert liegen wird.
Bei den positiven Entwicklungen in den Haushaltsjahren mit der deutlichen Unterschreitung der Fehlbeträge aus den jeweiligen Haushalten darf
aber nicht vergessen werden, dass die Ergebnisrechnungen immer noch Fehlbeträge in zweistelliger Millionenhöhe ausweisen. Außerdem
resultiert die Einsparung 2014 bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen letztlich aus Maßnahmen, die im Haushalt veranschlagt
waren, wegen der späten Genehmigung aber nicht durchgeführt werden konnten. So wurden aus dem Jahr 2014 Ermächtigungen in Höhe von
rund einer Million € nach 2015 übertragen und belasten so nicht das Jahr 2014, wohl aber das Jahr 2015.
Der Haushalt 2015
In erster Linie die bereits erwähnten hohen Gewerbesteuereinnahmen 2014 führen nach der Systematik des Finanzausgleiches dazu, dass die
Stadt Jülich in 2015 nicht wie im HSK geplant 6 Millionen € an Schlüsselzuweisungen erhalten wird, sondern nur 3,94 Millionen €. Die
Mehreinnahmen 2014 basierten größtenteils aus „Einmaleffekten“ durch Steuernachzahlungen für Vorjahre. So ergab sich für einen großen
Gewerbesteuerzahler eine Nachzahlung für Vorjahre in Höhe von rund 2,8 Millionen €. Gleichzeitig sind aber für die Folgejahre ab 2014 keine
Vorauszahlungen mehr zu leisten. Ein weiterer großer Steuerzahler erhält in 2015 die Vorauszahlungen 2014 in voller Höhe zurück und leistet in
2015 ebenfalls keine Vorauszahlungen. Alleine dadurch ergeben sich für die Stadt Jülich in 2015 Wenigereinnahmen in Höhe von 3,5 Millionen
€. Damit muss neben den Einnahmenausfällen bei den Schlüsselzuweisungen gleichzeitig der Gewerbesteueransatz nach unten korrigiert
werden.
Dies führt im Ergebnis dazu, dass die in den Jahresabschlüssen 2012 bis 2014 erzielten Verbesserungen aufgezehrt werden und für darauf
basierend zugesagte Reduzierung der Steuersätze kein Raum mehr bleibt. Mit dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2015 muss daher
die mit der HSK-Fortschreibung beschlossenen Anhebung der Steuersätze in 2015 für
die Grundsteuer A von 265 % auf 310 %
die Grundsteuer B von 480 % auf 560 % und für
die Gewerbesteuer von 460 % auf 510 %
vorgeschlagen werden.
Unter Berücksichtigung dieser Steuersätze belaufen sich die
Erträge des Haushaltes 2015 auf
Aufwendungen auf
75.273.880 € und die
91.779.550 €
Damit weist der Haushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 16.505.670 € aus. Der Fehlbetrag ist um knapp 800.000 € höher als der des
Vorjahres. Der Planwert für 2015 nach dem letztjährigen HSK belief sich sogar nur auf rund 11,7 Millionen € und wird daher sogar um rund 4,8
Millionen € überschritten. Verantwortlich dafür sind in erster Linie die bereits erwähnten gleichzeitigen Verringerungen der Ansätze für die
Gewerbesteuer (trotz der veranschlagten Steuererhöhungen) und die Schlüsselzuweisungen.
Trotz der deutlichen Ansatzreduzierung bleibt die Gewerbesteuer mit 14,944 Millionen € größter Ertragsposten im Haushalt, allerdings dicht
gefolgt von den Erträgen aus dem Einkommensteueranteil (14,652 Millionen €) und den Erträgen aus den Benutzungsgebühren (14,633
Millionen €). Die Erträge aus der Grundsteuer B sind mit 6,779 Millionen € veranschlagt.
Auf der Aufwandsseite bilden die Kreisumlagen mit 28.813 Millionen € den größten Block. Damit geht fast jeder dritte Euro, den díe Stadt
Jülich aufwendet, an den Kreis Düren. Von dem Gesamtbetrag entfallen 18,282 Millionen € auf die Allgemeine Kreisumlage und
10,531 Millionen € auf die Jugendamtsumlage. Über die Jugendamtsumlage 2015 werden Unterdeckungen aus dem Jahr 2013 finanziert. Für die
Folgejahre sind daher hier geringere Aufwendungen angesetzt.
Zweitgrößter Block bei den Aufwendungen sind mit 19,005 Millionen € die „eigenen Personalaufwendungen“. Hierunter fallen die
Gehaltszahlungen an die Beamten und tariflich Beschäftigten, die Zahlungen an die Sozialversicherung und die Versorgungskassen (tariflich
beschäftigte und Beamte) sowie die Beihilfen für die Beamten.
Drittgrößter Posten sind die Aufwendungen für die Sach- und Dienstleistungen, die in 2015 mit 11,49 0 Millionen € veranschlagt sind.
Hierunter fallen u.a. die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften und die Kosten der Fahrzeugunterhaltung, aber auch
die Aufwendungen für die Entsorgung und Verwertung von Abfällen.
Für Zuschüsse und Umlagen an Dritte sind in 2015 insgesamt 8,2 Millionen € veranschlagt. Gebucht werden hier u.a. die Beiträge an die
Wasserverbände für die Unterhaltung der Kläranlagen und Gewässer (5,133 Millionen €), die Umlagen an den Zweckverband Förderschule
(815.000 €) sowie der Beitrag an die Kommunale Datenverarbeitungszentrale (600.000 €), aber auch die Zuschüsse an die Träger der Offenen
Ganztagsschulen (339.000 €).
Die Investitionen 2015
Einen klassischen „eigenständigen“ Vermögenshaushalt wie im kameralen System kennt das NKF nicht. Die Investitionen sind stattdessen Teil
des Finanzplanes. In den einzelnen Teilfinanzplänen sind die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen gesondert zu veranschlagen.
Der Rat der Stadt Jülich hat die Wertgrenze, oberhalb derer Investitionen gemäß § 4 Absatz der Gemeindehaushaltsverordnung als
Einzelmaßnahmen auszuweisen sind, auf 25.000 € festgelegt: In der Praxis werden aber sämtliche Maßnahmen unabhängig von der
Größenordnung als einzelne Maßnahmen veranschlagt. Sammelpositionen gibt es lediglich im Bereich der Schulen, wo die Produktsachkonten
für die Anschaffung von Anlagevermögen aber vorab nicht weiter aufgeschlüsselt werden können.
In Zeiten des „Nothaushaltes“ waren die Investitionen in einer parallel zum Haushalt zu erstellenden Prioritätenliste in die Bereiche
„rentierliche“ (=durch Gebühren refinanzierte) und „unrentierliche“ (=alle übrigen) Investitionen zu unterteilen. Für die rentierlichen
Investitionen wurden Darlehen in der Regel unbegrenzt genehmigt, für die unrentierlichen Investitionen durften Kredite bis zu einer Höhe von
2/3 der Tilgung aufgenommen werden.
Bei Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept dagegen gilt die Regelung, dass eine Netto-Neuverschuldung vermieden werden muss. Neue
Kredite dürfen also nun in Höhe der jährlichen Tilgung aufgenommen werden. Für die Stadt Jülich bedeutet das, dass die jährlich maximal
zulässige Kreditaufnahme auf 1,8 Millionen € begrenzt ist. Damit sind hier engere Grenzen gesetzt als zu Zeiten des Nothaushaltes, was
eigentlich unverständlich ist.
An regelmäßig verfügbaren Einnahmen stehen hier aus den Investitionspauschalen des Landes (einschl. Schul-, Sport- und Feuerwehrpauschale)
rund 2,25 Millionen € zu Verfügung. In den vergangenen vier Jahren wurden die investiven Ausgaben maßgeblich beeinflusst durch die
Maßnahme „Sanierung Schulzentrum“, für die alleine z.B. in 2013 rund 6 Millionen € bereit zu stellen waren. Diese Maßnahme ist mit dem
Haushaltsjahr 2014 abgeschlossen, in 2015 sind (neben der aus 2014 übertragenen Ermächtigung) noch 130.000 € veranschlagt für
Schlussrechnungen.
Daneben finanzieren sich die Investitionen aus Veräußerung von Anlagevermögen. In 2015 sind hier 2,25 Millionen € angesetzt, wobei alleine
die Einnahmen aus der Veräußerung des Alten Rathauses sich auf 1,775 Millionen € belaufen.
Der Finanzplan 2015 sieht insgesamt Investitionen in Höhe von 5,257 Millionen € vor. Größter Posten sind mit rund 2,4 Millionen € die
Maßnahmen im Abwasserbereich (Kanalsanierungen gemäß Abwasserbeseitigungskonzept). Für Straßenbaumaßnahmen sind knapp 520.000 €
veranschlagt. 950.000 € entfallen auf Beschaffungen für die Feuerwehr, für Fahrzeuge und Geräte des Bauhofes sind rund 300.000 € vorgesehen.
Für einen Großteil der Investitionen wurden mit dem Nachtragshaushalt 2014 entweder Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt, oder aber
sie wurde in der Weise „anfinanziert“, dass in 2014 Mittel für die Planung veranschlagt wurden, die Durchführung dann in 2015. Dies geschah
letztlich vor dem Hintergrund, dass die Maßnahmen eigentlich für 2014 vorgesehen waren, wegen der nicht erzielbaren Einnahmen aus der
Veräußerung des Realschulgrundstücks aber in 2014 nicht finanzierbar waren. Die Durchführung dieser Maßnahmen wurde so nach 2015
verschoben. Bei den Maßnahmen handelt es sich nun um laufende Baumaßnahmen, die in 2015 auch ohne Vorliegen einer
Haushaltsgenehmigung weitergeführt werden dürfen. Das ist insbesondere deshalb von Vorteil, da gemäß den Vorgaben der Bezirksregierung
eine Haushaltsgenehmigung für 2015 erst erteilt werden kann, wenn ein geprüfter Abschluss 2012 vorliegt. Zusammen mit dem
Haushaltsentwurf 2015 wird erst aber der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 eingebracht. Dieser ist noch von Rechnungsprüfungsamt und –
ausschuss zu prüfen, was mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Mit einer zeitnahen Genehmigung des Haushaltes 2015 ist daher nicht zu
rechnen. Ein Großteil des veranschlagten Investitionsvolumens kann aber aus den vorgenannten Gründen unabhängig von der
Haushaltsgenehmigung umgesetzt werden.
Kreditaufnahmen sind nicht veranschlagt.
Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023
Zusammen mit dem Haushalt 2015 ist das Haushaltssicherungskonzept bis 2023 fortzuschreiben. Dabei ist zu beachten, dass der
Haushaltsausgleich weiterhin in 2023 erreicht sein muss.
Eine wesentliche Konsolidierungsmaßnahme aus dem HSK 2013 war das „Einfrieren“ der Personalaufwendungen auf dem Stand 2013.
Tarifsteigerungen und/oder Personalmehrungen wären demnach durch entsprechende Einsparungen auszugleichen, was im Prinzip bedeutete,
dass ein überwiegender Teil von im HSK-Zeitraum durch Verrentung freiwerdenden Stellen nicht wiederbesetzt werden könnte. Es hat sich
jedoch gezeigt, dass diese Vorgabe durch die relativ hohen Tarifabschlüsse 2014, aber auch wegen der ständigen Zunahme von Aufgaben, nicht
eingehalten werden kann. Mit dem Nachtrag 2014 wurde daher die Festlegung getroffen, dass freiwerdende Stellen grundsätzlich nachbesetzt
werden. Bei der Nachbesetzung sind aber Einsparungen angesetzt, da diese in der Regel zeitverzögert erfolgt und –zumindest im
Beamtenbereich- der Nachfolger zunächst niedriger eingruppiert ist als der alte Stelleninhaber. Daneben ist gemäß den Orientierungsdaten für
die Folgejahre eine Tarifsteigerung von einem Prozent berücksichtigt.
Auch andere der zu Beginn angeführten Konsolidierungsmaßnahmen konnten nicht umgesetzt werden. So wurde die Verkleinerung des Rates
zwar beschlossen, war aber wegen der sich aus dem Wahlergebnis ergebenden Überhangmandate letztlich nicht realisierbar.
Im Bereich der Bücherei und der Musikschule konnten die vorgegebenen Zuschussverringerungen ebenfalls nicht realisiert werden, wobei im
Falle der Musikschule das Ziel nur knapp verfehlt wurde. Wenn hier nach dem Umzug in das Schulzentrum belastbarere Werte zu den anteiligen
Gebäudekosten der Musikschule vorliegen, könnte hier die vorgegebene Verringerungen des städtischen Zuschussbedarfes sogar erreicht
werden.
Die im Bereich der Sportstätten angesetzte Erhöhung der Nutzungsentgelte ist in 2015 zu beschließen, ansonsten kann auch hier das
Konsolidierungsziel nicht erreicht werden. Bei den Bürgerhallen konnte die vorgegebene Reduzierung des Zuschussbedarfes ebenfalls nicht
eingehalten werden.
Die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr musste um ein Jahr nach hinten verschoben werden, da die Vorarbeiten zur Einführung dieser
neuen Gebühr einen erheblichen Aufwand darstellen, der vom zuständigen Fachbereich aufgrund anderer dringender Arbeiten (Erstellung der
Jahresabschlüsse) nicht geleistet werden konnte.
Bezüglich der beschlossenen Steuersätze hatte die Verwaltung -wie bereits erwähnt- zugesagt, dass bei Vorliegen von Verbesserungen diese
dazu genutzt würden, die Steuersätze entsprechend zu verringern. Die Änderungen im Bereich der Gewerbesteuer belasten einerseits ganz
besonders das Haushaltsjahr 2015, schlagen aber auch in Teilen auf die Folgejahr durch. Daher ist eine Senkung der Steuersätze derzeit nicht
möglich. Stattdessen ist für 2015 die mit dem HSK vorgesehene Anhebung der Steuersätze für die
Grundsteuer A von 265 % auf 310 %,
Grundsteuer B von 480 % auf 560 % und für die
Gewerbesteuer von 460 % auf 540 %
auch so erforderlich.
Auch die für 2018 vorgesehene weitere Erhöhung der Steuersätze kann nicht zurückgenommen werden, im Gegenteil sie muss sogar noch um
einige Prozentpunkte höher ausfallen als bisher veranschlagt. Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches in 2023 bei gleichzeitiger Verhinderung
des Verzehrs des Eigenkapitals sind die folgenden Steuersätze ab 2018 erforderlich:
Grundsteuer A:
Grundsteuer B:
Gewerbesteuer:
in 2018 weitere Erhöhung auf 348 % (statt wie bisher vorgesehen auf 325 %)
in 2018 weitere Erhöhung auf 618 % (statt wie bisher vorgesehen auf 604 %)
in 2018 weitere Erhöhung auf 598 % (statt wie bisher vorgesehen auf 584 %)
Auch hier gilt natürlich wieder die Aussage, dass, wenn sich Verbesserungen ergeben sollten (wie etwa eine dauerhafte Entlastung der
Kommunen bei den Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), diese Verbesserung zuallererst zur Verringerung der Steuersätze
herangezogen werden.
Stellenplan
Übersicht über die
Verpflichtungsermächtigungen
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Kostenträger
Maßnahme
Betrag VE 2015
kassenwirksam in
12 127 001 01 Feuerwehr
Anbau Feuerwehrgerätehaus Welldorf
900.000 €
2016
2017
400.000 €
500.000 €
12 127 001 01 Feuerwehr
Beschaffung Löschfahrzeug Feuerwehr Welldorf
350.000 €
2016
350.000 €
12 127 001 01 Feuerwehr
Beschaffung Löschfahrzeug Feuerwehr Mersch
380.000 €
2016
380.000 €
25 272 001 01 Bücherei
Neuanschaffung Bibliotheksoftware
50.100 €
2016
50.100 €
53 538 001 01 Abwasserbeseitigung
Kanalerneuerung Wymarstraße
114.000 €
2016
114.000 €
21 212 001 01 Abwasserbeseitigung
Kanalerneuerung An der Promenade
225.000 €
2016
225.000 €
21 212 001 01 Abwasserbeseitigung
Kanalerneuerung Aachener Straße
232.000 €
2016
232.000 €
21 212 001 01 Abwasserbeseitigung
Kanalerneuerung Karthäuserstraße
175.000 €
2016
175.000 €
21 212 001 01 Abwasserbeseitigung
Kanalerneuerung Rurfeld
88.000 €
2016
88.000 €
21 212 001 01 Abwasserbeseitigung
Kanalerneuerung Zur Inde
150.000 €
2016
150.000 €
21 212 001 01 Abwasserbeseitigung
Kanalerneuerung Akazienstraße
88.000 €
2016
88.000 €
54 541 001 01 Abwasserbeseitigung
Kanalerneuerung Agathenstraße
130.000 €
2016
130.000 €
54 541 001 01 Abwasserbeseitigung
Kanalerneuerung Künette
100.000 €
2016
100.000 €
54 541 001 01 Abwasserbeseitigung
Kanalerneuerung Baierstraße
100.000 €
2016
100.000 €
54 541 001 01 Straßen,Wege, Plätze
Neubau Brücke "Im Knüppelchen"
150.000 €
2016
150.000 €
54 541 001 01 Straßen,Wege, Plätze
Ufermauer und Geländer Wymarstraße
500.000 €
2016
2017
200.000 €
300.000 €
Summe
3.732.100 €
Übersicht über die
Entwicklung des
Eigenkapitals
Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
Eigenkapital laut Eröffnungsbilanz
110.862.132,04 €
Jahresergebnis
sonstige Buchungen
Eigenkapital
laut Schlussbilanz
Eigenkapital nach Jahresabschluss 2009
-9.962.828,28 €
-900.290,41 €
99.999.013,35 €
Eigenkapital nach Jahresabschluss 2010
-11.426.454,07 €
+765.504,44 €
89.338.063,72 €
Eigenkapital nach Jahresabschluss 2011
-14.396.874,82 €
+12.684,67 €
74.953.873,57 €
Jahresabschluß 2012
-12.302.686,74 €
-736.550,62 €
61.914.636,21 €
Jahresabschluß 2013
-10.814.250,62 €
51.100.385,59 €
Jahresabschluß 2014
-11.164.344,08 €
39.936.041,51 €
Jahresabschluß 2015
-16.505.670,00 €
Jahresabschluß 2016
-9.417.390,00 €
12.862.934,57 €
Jahresabschluß 2017
-6.406.700,00 €
6.456.234,57 €
Jahresabschluß 2018
-3.475.060,00 €
2.981.174,57 €
Jahresabschluß 2019
-2.536.240,00 €
444.934,57 €
Jahresabschluß 2020
-199.000,00 €
245.934,57 €
Jahresabschluß 2021
-5.240,00 €
240.694,57 €
Jahresabschluß 2022
-54.190,00 €
186.504,57 €
Jahresabschluß 2023
832.560,00 €
1.019.064,57 €
-1.150.046,94 €
Werte aus vorläufigen
Abschlüssen
22.280.324,57 €
Werte aus HSK 2015
Deckungsvermerke
Deckungsfähigkeit
Die im Haushalt der Stadt Jülich abgebildeten Kostensträger bilden jeweils ein Budget im Sinne des § 21 der
Gemeindehaushaltsverordnung. Innerhalb der Budgets bestehen folgende Regelungen:
- Mehrerträge berechtigen zu Mehraufwendungen
- Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen
- Mehraufwendungen einzelner Aufwandpositionen können durch Einsparungen bei anderen Aufwandpositionen
innerhalb des Budgets ausgeglichen werden. Gleiches gilt für komsumtive und investive Auszahlungen
Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen gemäß den o.g. Regelungen gelten nicht als überplanmäßige Aufwendungen
oder Auszahlungen.
Von diesen Regelungen sind ausgenommen
- die Personalaufwendungen und –auszahlungen
- die Versorgungsaufwendungen und –auszahlungen
- die Aufwendungen und Auszahlungen für die Bauunterhaltung
(Sachkonto 5211xxx bzw. 7211xxx)
- die Aufwendungen und Auszahlungen für die Heizkosten (Sachkonto 5241020 bzw. 7241020)
die Reinigungskosten (Sachkonto 5241040 bzw. 7241040)
die Bewirtschaftung der Rathäuser (Sachkonto 5241050 bzw. 7241050)
die Miete / Wartung Kopierer (Sachkonto 5422020 bzw. 7422020)
die Fachliteratur (Sachkonto 5431010 bzw. 7431010)
die Fernmeldegebühren (Sachkonto 5431020 bzw. 7431020)
den Geschäftsbedarf (Sachkonto 5431030 bzw. 7431030)
und die Portokosten (Sachkonto 5431040 bzw. 7431040)
- die Aufwendungen und Auszahlungen für Versicherungsbeiträge
- die Positionen, die zwar ergebniswirksam, aber nicht zahlungswirksam sind, z.B.
-Abschreibungen
-Auflösungen von Sonderposten und Rückstellungen
-Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsbeziehung
Diese Ertrags- bzw. Aufwandsarten bilden jeweils über den gesamten Haushalt betrachtet ein Budget.
Außerdem sind im Schulbereich ausgenommen die Aufwendungen für
o
o
o
o
o
o
o
die Lernmittelfreiheit (Sachkonto 5271000 bzw. 7271000)
die Kosten Sachunterricht (Sachkonto 5281400 bzw. 7281400)
den Unterrichtsbedarf (Sachkonto 5431400 bzw. 7431400)
die Ergänzung der Einrichtung (Sachkonto 5431410 bzw. 7431410)
die Portokosten/Fernmeldegebühren (Sachkonto 5431420 bzw. 7431420)
Kosten Schulmitwirkungsorgane (Sachkonto 5431490 bzw. 7431490)
Kosten für Schulveranstaltungen (Sachkonto 5431495 bzw. 7431495)
Diese Aufwendungen bilden je Kostenträger ein eigenes Budget.
Die innerhalb dieser Budgets eingesparten Mittel werden in das Folgejahr übertragen.
Verpflichtungsermächtigungen können im Sinne des § 13 Absatz 2 der Gemeindehaushaltsverordnung für andere
Investitionsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Dabei darf der in der Haushaltssatzung festgelegte
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten werden.
Gesamtpläne
- Gesamtergebnisplan
- Gesamtfinanzplan
vorl. Ergebnis Ansatz 2014 vorl. Ergebnis
2013
2014
Bezeichnung
2015 neu
2016
2017
GESAMTERGEBNISPLAN STADT JÜLICH
SUMME ERTRÄGE AUS STEUERN UND ÄHNLICHEN ABGABEN
36.065.152,10
39.017.000
40.286.870,00
40.756.000
44.161.000
46.404.000
SUMME ERTRÄGE AUS ZUWENDUNGEN UND ALLGEMEINEN UMLAGEN
10.582.450,12
11.048.830
10.872.714,91
8.737.270
11.550.040
11.423.550
SUMME TRANSFERERTRÄGE
146.982,77
72.700
247.166,42
139.800
139.800
139.800
SUMME ERTRÄGE AUS ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN
19.530.031,04
16.777.010
17.045.316,95
16.550.950
16.576.850
17.158.350
SUMME ERTRÄGE AUS PRIVATRECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN
852.911,67
657.050
718.125,21
839.050
767.350
771.550
SUMME ERTRÄGE AUS KOSTENERSTATTUNGEN UND -UMLAGEN
3.328.612,96
3.838.830
4.070.478,91
4.119.210
3.583.440
3.663.820
SUMME SONSTIGE ORDENTLICHE ERTRÄGE
4.117.465,74
2.930.000
3.911.691,99
4.024.300
2.827.600
2.667.700
SUMME ERTRÄGE AUS AKTIVIERTEN EIGENLEISTUNGEN
0,00
0
0,00
0
0
0
SUMME ORDENTLICHE ERTRÄGE
74.623.606,40
74.341.420
77.152.364,39
75.166.580
79.606.080
82.228.770
18.657.970
SUMME PERSONALAUFWENDUNGEN
17.445.084,51
17.903.650
18.252.667,00
18.586.760
18.522.130
SUMME VERSORGUNGSAUFWENDUNGEN
1.207.065,05
1.410.000
1.151.224,42
1.290.000
1.290.000
1.290.000
SUMME AUFWENDUNGEN FÜR SACH- UND DIENSTLEISTUNGEN
12.747.832,76
12.571.090
11.624.222,83
11.484.930
11.840.040
10.188.900
SUMME AUFWENDUNGEN FÜR ABSCHREIBUNGEN
10.458.898,78
9.892.800
9.849.273,18
9.652.000
9.389.000
9.282.800
SUMME TRANSFERAUFWENDUNGEN
36.269.894,55
39.317.370
39.874.008,40
40.893.370
39.416.770
40.825.920
SUMME SONSTIGE AUFWENDUNGEN
4.839.089,42
5.259.140
5.264.270,94
6.830.490
5.630.930
5.555.380
SUMME ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN
82.967.865,07
86.354.050
86.015.666,77
88.737.550
86.088.870
85.800.970
ERGEBNIS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
-8.344.258,67
-12.012.630
-8.863.302,38
-13.570.970
-6.482.790
-3.572.200
SUMME ERTRÄGE AUS INTERNEN LEISTUNGSBEZIEHUNGEN
5.386.123,88
5.541.910
5.427.339,88
5.723.740
5.705.500
5.759.080
SUMME FINANZERTRÄGE
75.527,44
112.300
68.170,17
107.300
107.300
207.300
SUMME AUFWENDUNGEN AUS INTERNEN LEISTUNGSBEZIEHUNGEN
5.386.123,88
5.541.910
5.427.339,88
5.723.740
5.705.500
5.759.080
SUMME FINANZAUFWENDUNGEN
2.545.519,39
3.822.100
2.369.211,87
3.042.000
3.041.900
3.041.800
ERGEBNIS GESAMTHAUSHALT
-10.814.250,62
-15.722.430
-11.164.344,08
-16.505.670
-9.417.390
-6.406.700
Bezeichnung
2018
2019
2020
2021
2022
2023
GESAMTERGEBNISPLAN STADT JÜLICH
SUMME ERTRÄGE AUS STEUERN UND ÄHNLICHEN ABGABEN
50.003.000
51.236.000
52.502.000
53.801.000
55.133.000
56.499.000
SUMME ERTRÄGE AUS ZUWENDUNGEN UND ALLGEMEINEN UMLAGEN
11.204.370
11.661.390
11.673.920
11.203.550
10.638.180
10.592.930
SUMME TRANSFERERTRÄGE
139.800
139.800
139.800
139.800
139.800
139.800
SUMME ERTRÄGE AUS ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN
17.202.960
17.258.690
17.416.730
17.464.890
17.523.260
17.596.750
SUMME ERTRÄGE AUS PRIVATRECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN
780.250
785.650
795.450
801.950
813.250
821.450
SUMME ERTRÄGE AUS KOSTENERSTATTUNGEN UND -UMLAGEN
3.644.250
3.719.290
3.725.130
3.785.570
3.806.810
3.832.850
SUMME SONSTIGE ORDENTLICHE ERTRÄGE
2.597.300
2.556.900
2.559.600
2.613.300
2.565.000
2.567.700
SUMME ERTRÄGE AUS AKTIVIERTEN EIGENLEISTUNGEN
0
0
0
0
0
0
SUMME ORDENTLICHE ERTRÄGE
85.571.930
87.357.720
88.812.630
89.810.060
90.619.300
92.050.480
SUMME PERSONALAUFWENDUNGEN
18.625.740
18.629.360
18.784.250
18.875.560
19.049.960
18.859.760
SUMME VERSORGUNGSAUFWENDUNGEN
1.290.000
1.290.000
1.290.000
1.290.000
1.290.000
1.290.000
SUMME AUFWENDUNGEN FÜR SACH- UND DIENSTLEISTUNGEN
9.409.970
9.392.320
9.424.170
9.429.350
9.415.040
9.448.520
SUMME AUFWENDUNGEN FÜR ABSCHREIBUNGEN
9.200.800
8.750.200
8.273.900
8.258.900
8.241.600
8.203.100
SUMME TRANSFERAUFWENDUNGEN
42.315.320
43.641.720
43.157.120
43.891.520
44.640.920
45.368.320
SUMME SONSTIGE AUFWENDUNGEN
5.470.760
5.556.060
5.547.990
5.635.870
5.601.970
5.614.320
SUMME ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN
86.312.590
87.259.660
86.477.430
87.381.200
88.239.490
88.784.020
ERGEBNIS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
-740.660
98.060
2.335.200
2.428.860
2.379.810
3.266.460
SUMME ERTRÄGE AUS INTERNEN LEISTUNGSBEZIEHUNGEN
5.793.090
5.857.490
5.892.300
5.947.480
5.973.160
6.019.270
SUMME FINANZERTRÄGE
307.300
407.300
507.300
607.300
607.300
607.300
SUMME AUFWENDUNGEN AUS INTERNEN LEISTUNGSBEZIEHUNGEN
5.793.090
5.857.490
5.892.300
5.947.480
5.973.160
6.019.270
SUMME FINANZAUFWENDUNGEN
3.041.700
3.041.600
3.041.500
3.041.400
3.041.300
3.041.200
ERGEBNIS GESAMTHAUSHALT
-3.475.060
-2.536.240
-199.000
-5.240
-54.190
832.560
Ergebnis 2013
Bezeichnung
2014
Ergebnis 2014
2015
2016
2017
GESAMTFINANZPLAN STADT JÜLICH
SUMME EINZAHLUNGEN AUS STEUERN UND ÄHNLICHEN ABGABEN
36.628.983,15
39.017.000
40.144.126,92
40.756.000
44.161.000
46.404.000
SUMME EINZAHLUNGEN AUS ZUWENDUNGEN UND ALLGEMEINEN UMLAGEN
8.178.430,40
8.066.030
8.284.244,66
6.279.220
9.056.990
8.988.700
SUMME TRANSFEREINZAHLUNGEN
180.192,82
72.700
182.806,62
139.800
139.800
139.800
SUMME EINZAHLUNGEN AUS ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN
17.345.884,61
15.977.010
16.708.332,73
15.233.850
15.323.850
15.905.350
SUMME EINZAHLUNGEN AUS PRIVATRECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN
709.075,04
657.050
1.331.415,99
839.050
767.350
771.550
SUMME EINZAHLUNGEN AUS KOSTENERSTATTUNGEN UND -UMLAGEN
3.801.742,30
3.838.830
3.985.453,57
4.119.210
3.583.440
3.663.820
SUMME SONSTIGE ORDENTLICHE EINZAHLUNGEN
3.295.873,32
2.635.000
4.668.233,21
3.146.500
2.759.100
2.566.700
107.300
207.300
ZINSEN UND SONSTIGE FINANZEINZAHLUNGEN
75.784,93
82.300
69.347,82
107.300
SUMME ORDENTLICHE EINZAHLUNGEN
70.215.966,57
70.345.920
75.373.961,52
70.620.930
75.898.830
78.647.220
18.302.970
SUMME PERSONALAUSZAHLUNGEN
17.143.713,16
17.903.650
17.592.681,11
18.201.760
18.207.130
SUMME VERSORGUNGSAUSZAHLUNGEN
1.084.508,05
1.410.000
1.258.103,42
1.290.000
1.290.000
1.290.000
SUMME AUSZAHLUNGEN FÜR SACH- UND DIENSTLEISTUNGEN
12.543.310,28
12.512.980
12.215.789,24
11.484.930
11.840.040
10.188.900
SUMME FINANZAUSZAHLUNGEN
2.440.330,50
3.822.100
2.455.809,59
3.042.000
3.041.900
3.041.800
SUMME TRANSFERAUSZAHLUNGEN
35.596.258,58
39.317.370
40.078.656,04
40.893.370
39.416.770
40.825.920
SUMME SONSTIGE AUSZAHLUNGEN
4.562.552,26
5.259.140
4.950.257,35
5.580.490
5.630.930
5.555.380
SUMME ORDENTLICHE AUSZAHLUNGEN
73.370.672,83
80.225.240
78.551.296,75
80.492.550
79.426.770
79.204.970
SALDO DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
-3.154.706,26
-9.879.320
-3.177.335,23
-9.871.620
-3.527.940
-557.750
SUMME EINZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT
4.566.799,18
4.193.900
6.044.578,93
5.569.100
2.902.900
2.688.000
SUMME AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT
9.792.396,21
5.993.100
7.590.072,62
5.257.200
4.864.800
3.193.500
SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT
-5.225.597,03
-1.799.200
-1.545.493,69
311.900
-1.961.900
-505.500
FINANZMITTELÜBERSCHUSS / -FELBETRAG
-8.380.303,29
-11.678.520
-4.722.828,92
-9.559.720
-5.489.840
-1.063.250
AUFNAHME UND RÜCKFLÜSSE VON DARLEHEN
0,00
1.796.200
0,00
0
0
0
TILGUNG UND GEWÄHRUNG VON DARLEHEN
1.704.665,63
1.800.000
1.704.665,63
1.870.000
1.960.000
2.100.000
SALDO GESAMTHAUSHALT
-6.675.637,66
-11.682.320
-3.018.163,29
-11.429.720
-7.449.840
-3.163.250
Bezeichnung
2018
2019
2020
2021
2022
2023
GESAMTFINANZPLAN STADT JÜLICH
SUMME EINZAHLUNGEN AUS STEUERN UND ÄHNLICHEN ABGABEN
50.003.000
51.236.000
52.502.000
53.801.000
55.133.000
56.499.000
SUMME EINZAHLUNGEN AUS ZUWENDUNGEN UND ALLGEMEINEN UMLAGEN
8.766.020
9.250.540
9.285.070
8.819.700
8.254.330
8.209.080
SUMME TRANSFEREINZAHLUNGEN
139.800
139.800
139.800
139.800
139.800
139.800
SUMME EINZAHLUNGEN AUS ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN
15.949.960
16.005.690
16.163.730
16.211.890
16.270.260
16.343.750
SUMME EINZAHLUNGEN AUS PRIVATRECHTLICHEN LEISTUNGSENTGELTEN
780.250
785.650
795.450
801.950
813.250
821.450
SUMME EINZAHLUNGEN AUS KOSTENERSTATTUNGEN UND -UMLAGEN
3.644.250
3.719.290
3.725.130
3.785.570
3.806.810
3.832.850
SUMME SONSTIGE ORDENTLICHE EINZAHLUNGEN
2.564.300
2.556.900
2.559.600
2.562.300
2.565.000
2.567.700
ZINSEN UND SONSTIGE FINANZEINZAHLUNGEN
307.300
407.300
507.300
607.300
607.300
607.300
SUMME ORDENTLICHE EINZAHLUNGEN
82.154.880
84.101.170
85.678.080
86.729.510
87.589.750
89.020.930
SUMME PERSONALAUSZAHLUNGEN
18.295.740
18.324.360
18.454.250
18.508.560
18.632.960
18.712.760
SUMME VERSORGUNGSAUSZAHLUNGEN
1.290.000
1.290.000
1.290.000
1.290.000
1.290.000
1.290.000
SUMME AUSZAHLUNGEN FÜR SACH- UND DIENSTLEISTUNGEN
9.409.970
9.392.320
9.424.170
9.429.350
9.415.040
9.448.520
SUMME FINANZAUSZAHLUNGEN
3.041.700
3.041.600
3.041.500
3.041.400
3.041.300
3.041.200
SUMME TRANSFERAUSZAHLUNGEN
42.315.320
43.641.720
43.157.120
43.891.520
44.640.920
45.368.320
SUMME SONSTIGE AUSZAHLUNGEN
5.470.760
5.556.060
5.547.990
5.635.870
5.601.970
5.614.320
SUMME ORDENTLICHE AUSZAHLUNGEN
79.823.490
81.246.060
80.915.030
81.796.700
82.622.190
83.475.120
SALDO DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
2.331.390
2.855.110
4.763.050
4.932.810
4.967.560
5.545.810
SUMME EINZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT
2.750.000
2.763.000
2.831.000
2.902.000
2.976.000
3.053.000
SUMME AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT
1.376.000
904.500
906.000
904.500
906.000
906.000
SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT
1.374.000
1.858.500
1.925.000
1.997.500
2.070.000
2.147.000
FINANZMITTELÜBERSCHUSS / -FELBETRAG
3.705.390
4.713.610
6.688.050
6.930.310
7.037.560
7.692.810
AUFNAHME UND RÜCKFLÜSSE VON DARLEHEN
0
0
0
0
0
0
TILGUNG UND GEWÄHRUNG VON DARLEHEN
2.100.000
2.100.000
2.100.000
2.100.000
2.100.000
2.100.000
SALDO GESAMTHAUSHALT
1.605.390
2.613.610
4.588.050
4.830.310
4.937.560
5.592.810
Teilpläne
- Teilergebnisplan Kostenträgergruppe
- Teilfinanzplan Kostenträgergruppe
- Teilergebnispläne Kostenträger
- Erläuterungen
- Teilfinanzpläne Kostenträger