Daten
Kommune
Jülich
Größe
186 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
24.04.15, 17:02
Aktualisiert
19.05.15, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 32/Hal
Jülich, 16.03.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 165/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.05.2015
Stadtrat
18.05.2015
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Ersatzbeschaffung eines hydraulischen Rettungssatzes
Anlg.:
22
I
32
32
SD.Net
Beschlussentwurf:
Im Vorgriff auf den Haushalt 2015 sollen zur Ersatzbeschaffung des defekten Rettungssatzes
der Löschgruppe Kirchberg 19.000 € bereitgestellt werden. Die neuen Geräte sollen als
e-draulische Rettungssätze beschafft werden.
Begründung:
Das Hydraulikaggregat für den hydraulischen Rettungssatz (hydraulische Schere und Spreizer) der
Löschgruppe Kirchberg hat die regelmäßig durchzuführende Geräteprüfung im Dezember 2014
nicht bestanden. Eine Reparatur ist laut Aussage des Wehrleiters unwirtschaftlich, da das Gerät alt
und anfällig für weitere Defekte ist.
Zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Löschgruppe Kirchberg bei Einsätzen der technischen Hilfeleistung ist deshalb eine Ersatzbeschaffung eines hydraulischen Rettungssatzes notwendig. Dazu gibt es zwei unterschiedliche Varianten:
1. Neubeschaffung eines ,,klassischen‘‘ hydraulischen Rettungssatzes, Preis: ca. 21.200 €
(brutto), weitere Folgekosten durch regelmäßig auszutauschende Hydraulikschläuche.
2. Neubeschaffung eines e-draulischen Rettungssatzes (akkubetrieben), Preis: ca. 19.000 €
(brutto), geringere Folgekosten durch Akkuverschleiß, jedoch ist auch ein Betrieb ohne Akku über Netzstecker i.V.m. auf Fahrzeug vorhandenem Stromerzeuger möglich.
Da der Haushalt für das Jahr 2015 noch nicht beschlossen ist und sich die Stadt Jülich in der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW befindet, stehen die benötigten Mittel zur Zeit noch
nicht zur Verfügung.
§ 82 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative GO NRW fordert eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung
von Auszahlungen und Aufwendungen während der Übergangswirtschaft. § 1 FSHG NRW ver-
pflichtet die Gemeinden, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
zu unterhalten, um bei Unglücksfällen Hilfe zu leisten. Wegen der Nähe der Löschgruppe Kirchberg
zur B56 und dem damit verbundenen Einsatzgebiet ist es erforderlich, die Löschgruppe auch zukünftig weiterhin mit einem Rettungssatz zur technischen Hilfeleistung auszurüsten. Die Vorhaltung solcher Geräte ist demnach zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit gemäß § 1 FSHG
NRW notwendig. Somit ist eine rechtliche Verpflichtung zur Neubeschaffung eines hydraulischen
bzw. e-draulischen Rettungssatzes gegeben.
Auf Vorschlag der Wehrleitung und aufgrund der niedrigeren Kosten wird die Beschaffung eines
e-draulischen Rettungssatzes favorisiert.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
19.000 EUR
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
x
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto: I 110000056 (Haushaltsansatz 2015)
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 165/2015
x
nein
nein
Seite 2