Daten
Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
24.04.15, 17:02
Aktualisiert
19.05.15, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 16.04.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 217/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.05.2015
Stadtrat
18.05.2015
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 GemHVO aus dem Jahr 2014 in das Jahr 2015
Anlg.: -120/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat nimmt die Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 22 Absatz 4 GenHVO zur Kenntnis.
Begründung:
Im April 2014 hat der Stadtrat gemäß § 22 GemHVO NRW Regelungen über Art, Umfang und
Dauer der Ermächtigungsübertragungen beschlossen. Danach entscheidet der Kämmerer über Ermächtigungsübertragungen. Die Übersicht der übertragenen Mittel ist dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 werden gemäß der beigefügten Aufstellung
- bei den Aufwandskonten Ermächtigungen in Höhe von 1.150.046,94 € und
- bei den Investitionen Ermächtigungen in Höhe von 951.457,82 €
nach 2015 übertragen.
Dabei werden gemäß den beschlossenen Regelungen bis auf wenige Ausnahmen (Straßenunterhaltung, Sachkonto 54 541 001 01 5211006, Beschaffung Rüstfahrzeug Feuerwehr, Investitionsnummer I126001001, Anschaffungen Musikschule) die Ermächtigungen nur dann übertragen, wenn die
Mittel über einen entsprechenden Auftrag gebunden sind.
Eine Besonderheit bilden die im Rahmen der Vereinbarung zur „Dezentralen Ressourcenverantwortung“ zu übertragenden Ermächtigungen. Gemäß der Vereinbarung mit den Schulen werden im
Haushaltsjahr eingesparte Mittel in voller Höhe in das Folgejahr übertragen. Im Ergebnis macht das
in 2014 rund 96.000 € aus. Dabei haben insbesondere die Realschule und das Gymnasium über die
Jahre erhebliche Summen „angespart“.
Die übertragenen Ermächtigungen bei den Aufwendungen belasten das Haushaltsjahr 2015 zusätzlich, haben aber das Haushaltsjahr 2014 entlastet, da sie nicht verausgabt wurden. Dies wird bei der
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 entsprechend berücksichtigt.
Die Ermächtigungen bei den Investitionen können in 2015 durch die Kreditermächtigung 2014 finanziert werden, die in 2014 nicht in Anspruch genommen wurde, gemäß § 86 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW aber bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres (also 2015)
verfügbar bleibt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
X
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 217/2015
X
nein
nein
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