Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
155 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
09.06.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 313/2016
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 07.06.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Termin
Rat
Betrifft:
Bemerkungen
22.06.2016
vorberatend
28.06.2016
beschließend
Antrag bzgl. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse,
Änderung des § 14, Anfragen von Einwohnern
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Ergänzung des § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse um den
Zusatz:
„Hat ein Fragesteller weitere Fragen zum selben oder zu einem anderen Themenkomplex,
hat dieser einmalig die Möglichkeit eine weitere Frage mit höchstens zwei Zusatzfragen zu
stellen, nachdem alle anderen Fragesteller (m/w) ihre Fragen gestellt haben und der Zeitrahmen von 60 Minuten gem. Abs. 1 noch nicht überschritten ist“
halte ich zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung für umsetzbar.
Eine Änderung bzw. Einfügung des § 14 Abs. 2 um den Punkt 4.
Mitglieder des Stadtrates und der Ausschüsse können in Einwohnerfragstunden nicht Fragesteller
sein,
bedarf einer Ergänzung, da dieser Personenkreis, sofern als Privatperson oder gesetzlicher
Vertreter eines Vereins gehandelt wird, das Fragerecht besitzt.
Eine Ergänzung könnte daher wie folgt lauten:
(4) Mitglieder des Stadtrates und der Ausschüsse können in der Einwohnerfragestunde nur Fragesteller in persönlichen Angelegenheiten oder als gesetzlicher Vertreter von Vereinen sein.
Sofern der Stadtrat diesen Änderungen zustimmt, ist durch die Verwaltung eine Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse für die nächste Ausschuss- und Ratssitzung zu
erstellen.
(Erner)
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