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Antrag (Antrag bzgl. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse, Änderung des § 14, Anfragen von Einwohnern)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
155 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
09.06.16, 15:03
Antrag (Antrag bzgl. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse,
Änderung des § 14, Anfragen von Einwohnern) Antrag (Antrag bzgl. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse,
Änderung des § 14, Anfragen von Einwohnern)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 313/2016 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 07.06.2016 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Termin Rat Betrifft: Bemerkungen 22.06.2016 vorberatend 28.06.2016 beschließend Antrag bzgl. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse, Änderung des § 14, Anfragen von Einwohnern Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Eine Ergänzung des § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse um den Zusatz: „Hat ein Fragesteller weitere Fragen zum selben oder zu einem anderen Themenkomplex, hat dieser einmalig die Möglichkeit eine weitere Frage mit höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen, nachdem alle anderen Fragesteller (m/w) ihre Fragen gestellt haben und der Zeitrahmen von 60 Minuten gem. Abs. 1 noch nicht überschritten ist“ halte ich zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung für umsetzbar. Eine Änderung bzw. Einfügung des § 14 Abs. 2 um den Punkt 4. Mitglieder des Stadtrates und der Ausschüsse können in Einwohnerfragstunden nicht Fragesteller sein, bedarf einer Ergänzung, da dieser Personenkreis, sofern als Privatperson oder gesetzlicher Vertreter eines Vereins gehandelt wird, das Fragerecht besitzt. Eine Ergänzung könnte daher wie folgt lauten: (4) Mitglieder des Stadtrates und der Ausschüsse können in der Einwohnerfragestunde nur Fragesteller in persönlichen Angelegenheiten oder als gesetzlicher Vertreter von Vereinen sein. Sofern der Stadtrat diesen Änderungen zustimmt, ist durch die Verwaltung eine Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse für die nächste Ausschuss- und Ratssitzung zu erstellen. (Erner) -2-