Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,6 MB
Datum
28.06.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
09.06.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
~~~AHLER
o ')
••
. 2
I
1~;}
@··,-i~'I 31. MAI 2016
~1..
' . ~;.;..1______
Je3
"I u
Freie Wahlei'
FlakllonsbülO'
josef,Zlmmelmann,SII.
10·50374
Elflsladl
I
._
.~~_~:~l
Per E-Mail
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
L!_OI4 >J')j?Oi
;...
..--343 Zi)IJ
i62
82 '81 :
/.
65
Erftstadt, 31,05.2016
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates im Hinblick auf die Einwohnerfragestunde
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Namen der Fraktion Freie Wähler beantrage ich folgenden
zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:
•
Punkt in die Tagesordnung
§ 14 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt wird entsprechend
genden Begründung geändert bzw. ergänzt
der
der nachfol-
Begründung
Der Antrag nimmt Bezug auf die Beantwortung
einer Anfrage zur Einwohnerfragestunde.
Hier vertritt die Verwaltung die Ansicht, dass in der Einwohnerfragstunde
nur eine Frage und höchstens zwei Zusatzfragen stellen darf.
§14 der Geschäftsordnung
jeder Einwohner
des Rates der Stadt Erftstadt lautet wie folgt:
Anfragen von Einwohnern
(1) Auf jeder Tagesordnung
für Einwohner vorzusehen,
rechtigt, nach Aufruf dieses
ter zu richten. Die Anfragen
der Sitzungen des Rates der Stadt Erftstadt ist eine Fragestunde
die auf maximal 60 Minuten begrenzt ist. Jeder Einwohner ist beTagesordnungspunktes
mündliche Anfragen an den Bürgermeismüssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
(2) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen.
Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu
stellen.
(3) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist
eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache im Rat findet nicht statt.
Freie wahl er • FraktionsbOro• Josef-Zimmermann-Str. 10·50374 Erftstadt • Tel 02235 463391 • fw-erttstadt.de • info@fw-erftstadt-de
I
,
Aus §14 der GO des Rates geht zwar hervor, dass jeder Fragesteller berechtigt ist, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen, damit ist jedoch nicht eindeutig geklärt, ob ein Einwohner
in einer Sitzung auch mehrere Fragen z.B. auch zu unterschiedlichen Themen stellen darf.
So heißt es in Absatz 1, dass ein Einwohner "mündliche Anfragen" stellen kann. Durch die
Verwendung des Plurals sind hier eindeutig mehrere Anfragen genannt, ohne dass hier eine
zahlenmäßige Beschränkung gegeben ist.
Diese Beschränkung ergibt sich lediglich gemäß Absatz 2 bei den Zusatzfragen, von denen
höchstens zwei erlaubt sind.
Sollte es einem Einwohner generell nur erlaubt sein eine Frage mit höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen, müsste die Bezeichnung in Absatz 1 von Plural ins Singular geändert werden, also heißen, dass ein Einwohner "eine mündliche Anfrage" stellen kann.
Ohne diese Änderung wären auf Grund des Wortlautes theoretisch
von Anfragen mit jeweils bis zu zwei Zusatzfragen möglich.
eine unbegrenzte
Anzahl
In der Praxis zeigt sich, dass die Einwohnerfragestunde
leider nur von wenigen Einwohnern
genutzt wird, so dass eine Begrenzung auf eine Frage pro Einwohner nicht notwendig ist um
allen interessierten Einwohnern die Möglichkeit zu geben, im Zeitrahmen von 60 Minuten alle
ihre Fragen zu stellen.
Es wird daher angeregt, § 14 11 GO wie folgt zu ergänzen:
Hat ein Fragesteller weitere Fragen zum selben oder zu einem anderen Themenkomplex, hat dieser einmalig die Möglichkeit eine weitere Frage mit höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen, nachdem alle anderen Fragesteller(m/w) ihre Fragen gestellt und
beantwortet bekommen haben.
Absatz 1 ist dann vom Plural ins Singular zu ändern ("eine mündliche Anfrage an den Bürgermeister zu richten").
Des Weiteren wird angeregt, den §14 GO Rat um einen Absatz IV zu ergänzen, welcher wie
folgt lauten könnte:
(4) Mitglieder des Stadtrates
Fragesteller sein.
und der Ausschüsse
können in der Einwohnerfragestunde
nicht
Auch bezüglich dieses Punktes hat es in der Vergangenheit schon einmal Irritationen gegeben. Nach jetziger Geschäftsordnung,
wären auch Mitglieder des Rates und der Ausschüsse
in der Einwohnerfragestunde
frageberechtigt.
Die Änderung der Geschäftsordnung sollte zum Anlass genommen werden, bei den
Einwohnern für die Fragestunde zu werben um so zu erreichen, dass eine größere
Anzahl von ihrem Fragerecht Gebrauch macht, was insgesamt zu einer größeren Akzeptanz und eines größeren Verständnisses der Arbeit von Rat und Verwaltung führen dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
(2
.a..
R';frlIond Pieper
(Fraktion Freie Wähler)
-r(r~
Jutta Jüterbock
(Fraktion Freie Wähler)