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Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
110 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
01.12.16, 11:23
Aktualisiert
01.12.16, 11:23
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 9. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" am 16.11.2016 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 18:39 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Ludger Müller die Ausschussmitglieder 1. Bartels, Ulrich 2. Berg, Siegfried 3. Borsch, Georg 4. Demary, Gregor 5. Fuchs, Brigitte 6. Glatzel, Sebastian 7. Hoever, Willi 8. Kirchner, Günter als Vertreter für Milischewski, Christof 9. Krauß, Harald, 18:08 - 18:39 Uhr, 10. Ohlert, Bernhard Chrysanthus als Vertreter für Hoffmann, Martin 11. Pfennings, Ingo, 18:11 - 18:39 Uhr, 12. Schumacher, Wilfried, 18:11 - 18:39 Uhr, 13. Thenhaus-Jakobi, Ingrid 14. Wucherpfennig, Jens Sonstige stimmberechtigte Mitglieder: 1. Vickus, Franz-Josef Entschuldigt fehlen: Hoffmann, Martin Milischewski, Christof Dederichs, Josef Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Schäfer, Hans-Georg 2. Müller, Willi 3. Wassong, Ralf 4. Eich, Ralf, gleichzeitig als Schriftführer Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: Ein Gast von der Presse. I. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses "Stadtwerke" Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Gegen die Feststellung des Vorsitzenden wird kein Widerspruch erhoben. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 21.09.2016 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Der Vorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 646-X/Z-1 Erlass der Wirtschaftspläne 2017 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser hier: Feststellung Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2017 werden wie folgt festgestellt: I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser 1. a) b) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 2.537.000 € 2.537.000 € Vermögensplan Erträge Aufwendungen 1.517.730 € 1.517.730 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 786.730 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.020.000 € festgesetzt. II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser 1. a) b) 2. Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 6.089.000 € 6.089.000 € Vermögensplan Erträge Aufwendungen 6.649.000 € 6.649.000 € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 4.258.000 € festgesetzt. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 16.11.2016 Seite 2 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 180.000 € festgesetzt. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 640-X Wassergebühren 2017; hier: 23. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 und 2 zu RD.-Nr. 640-X) zur 23. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 ist vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 23. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 in der Fassung des als Anlage 3 zu RD.-Nr.640X vorliegenden Entwurfs wird beschlossen. Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 654-X und 654-X/Z-1 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel hier: a) 41. Änderungssatzung b) Gebührenkalkulation 2017 Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: a) 41. Änderungssatzung Die 41. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. b) Gebührenkalkulation 2017 Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 (Anlage 1) ist vom Rat geprüft und gebilligt. Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 657-X 12. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) hier: a) Anpassung an das geänderte LWG NRW b) Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2017 Die Betriebsleitung wird bei der Gebührenbedarfsberechnung 2018 eine Alternativkalkulation auf der Grundlage der tatsächlich abgefahrenen Menge vorlegen, wenn die Kanalbaumaßnahme Michelsberg in Mahlberg abgeschlossen und die dort jetzt noch betriebenen Grundstücksentwässerungsanlagen weggefallen sein werden. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 16.11.2016 Seite 3 Wie in der Sitzung zugesagt, wird in der Niederschrift über die aktuelle Anzahl der Grundstücksentwässerungsanlagen informiert: Abflusslose Gruben Kleinkläranlagen Vollbiologische Anlagen 108 Stück 26 Stück 76 Stück Empfehlungsbeschluss mit 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen: Die Gebührenkalkulation 2017 (Anlage 2 zur RD 657-X) über die Gebühren zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt. Die 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben) vom 31.10.2006 wird in der Fassung des als Anlage 3 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Anfragen liegen keine vor. Zu Punkt 7.1 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 551-X/Z-2 Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - (30.09.2016) Wird zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 7.2 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 550-X/Z-2 Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser- (30.09.2016) Wird zur Kenntnis genommen. Vor Beginn der nichtöffentlichen Sitzung verlässt die Vertreterin der Presse den Sitzungsaal. Um 18:39 Uhr erklärt der Vorsitzende die Sitzung für beendet. _________________________ Vorsitzender (Ludger Müller) _________________________ Schriftführer (Ralf Eich) Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 16.11.2016 Seite 4