Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
110 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
01.12.16, 11:23
Aktualisiert
01.12.16, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 9. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" am 16.11.2016 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
18:39 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Ludger Müller die Ausschussmitglieder
1. Bartels, Ulrich
2. Berg, Siegfried
3. Borsch, Georg
4. Demary, Gregor
5. Fuchs, Brigitte
6. Glatzel, Sebastian
7. Hoever, Willi
8. Kirchner, Günter als Vertreter für Milischewski, Christof
9. Krauß, Harald, 18:08 - 18:39 Uhr,
10. Ohlert, Bernhard Chrysanthus als Vertreter für Hoffmann, Martin
11. Pfennings, Ingo, 18:11 - 18:39 Uhr,
12. Schumacher, Wilfried, 18:11 - 18:39 Uhr,
13. Thenhaus-Jakobi, Ingrid
14. Wucherpfennig, Jens
Sonstige stimmberechtigte Mitglieder:
1. Vickus, Franz-Josef
Entschuldigt fehlen:
Hoffmann, Martin
Milischewski, Christof
Dederichs, Josef
Von der Verwaltung sind anwesend:
1. Schäfer, Hans-Georg
2. Müller, Willi
3. Wassong, Ralf
4. Eich, Ralf, gleichzeitig als Schriftführer
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
Ein Gast von der Presse.
I.
Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses "Stadtwerke" Erläuterung: Hierzu wird
auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Gegen die Feststellung des Vorsitzenden wird kein Widerspruch erhoben.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 21.09.2016 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8
i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Der Vorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht
eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 646-X/Z-1
Erlass der Wirtschaftspläne 2017 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser
hier: Feststellung
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2017 werden wie folgt
festgestellt:
I.
Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser
1.
a)
b)
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
2.537.000 €
2.537.000 €
Vermögensplan
Erträge
Aufwendungen
1.517.730 €
1.517.730 €
2.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 786.730 € festgesetzt.
3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.020.000 € festgesetzt.
II.
Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser
1.
a)
b)
2.
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
6.089.000 €
6.089.000 €
Vermögensplan
Erträge
Aufwendungen
6.649.000 €
6.649.000 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 4.258.000 € festgesetzt.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 16.11.2016
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3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 180.000 € festgesetzt.
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 640-X
Wassergebühren 2017;
hier: 23. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 und 2 zu RD.-Nr. 640-X) zur 23. Änderungssatzung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
vom 28.01.1982 ist vom Rat geprüft und gebilligt.
2. Die 23. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 in der Fassung des als Anlage 3 zu RD.-Nr.640X vorliegenden Entwurfs wird beschlossen.
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 654-X und
654-X/Z-1
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
hier: a) 41. Änderungssatzung
b) Gebührenkalkulation 2017
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
a) 41. Änderungssatzung
Die 41. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
b) Gebührenkalkulation 2017
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 (Anlage 1) ist vom Rat geprüft und gebilligt.
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 657-X
12. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
(Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben)
hier: a) Anpassung an das geänderte LWG NRW
b) Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2017
Die Betriebsleitung wird bei der Gebührenbedarfsberechnung 2018 eine Alternativkalkulation auf
der Grundlage der tatsächlich abgefahrenen Menge vorlegen, wenn die Kanalbaumaßnahme Michelsberg in Mahlberg abgeschlossen und die dort jetzt noch betriebenen Grundstücksentwässerungsanlagen weggefallen sein werden.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 16.11.2016
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Wie in der Sitzung zugesagt, wird in der Niederschrift über die aktuelle Anzahl der Grundstücksentwässerungsanlagen informiert:
Abflusslose Gruben
Kleinkläranlagen
Vollbiologische Anlagen
108 Stück
26 Stück
76 Stück
Empfehlungsbeschluss mit 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen:
Die Gebührenkalkulation 2017 (Anlage 2 zur RD 657-X) über die Gebühren zur Entsorgung der
Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt.
Die 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben) vom 31.10.2006 wird in der Fassung des als
Anlage 3 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen liegen keine vor.
Zu Punkt 7.1 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 551-X/Z-2
Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - (30.09.2016)
Wird zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 7.2 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 550-X/Z-2
Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser- (30.09.2016)
Wird zur Kenntnis genommen.
Vor Beginn der nichtöffentlichen Sitzung verlässt die Vertreterin der Presse den Sitzungsaal.
Um 18:39 Uhr erklärt der Vorsitzende die Sitzung für beendet.
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Vorsitzender
(Ludger Müller)
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Schriftführer
(Ralf Eich)
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 16.11.2016
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