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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich-Hardtburgstraße" hier: Unterschutzstellung eines Bodendenkmals)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
11 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
12.10.17, 13:17
Aktualisiert
12.10.17, 13:17
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich-Hardtburgstraße"
hier: Unterschutzstellung eines Bodendenkmals)

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Bad Münstereifel, 12.10.2017 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 18. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 19.09.2017 Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 825-X Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich-Hardtburgstraße" hier: Unterschutzstellung eines Bodendenkmals Einstimmiger Beschluss: Gem. § 3 DSchG wird das v. g. Bergbaufeld (Bergbaurelikt) im Bereich Kirspenich, Hardtburgstraße gem. dem beigefügtem Eintragungsdatenblatt, dem Übersichtsplan sowie dem dazugehörigem Bodendenkmalblatt EU 329 und der Karte mit Eintragung des Schutzbereiches zur Eintragung unter Nr. 13 in die Bodendenkmalliste der Stadt Bad Münstereifel beschlossen.