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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Bauordnungsamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
22.06.16, 15:01
Aktualisiert
23.06.16, 15:01
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Bauordnungsamt) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Bauordnungsamt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 339/2016 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 20.06.2016 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 22.06.2016 beschließend 28.06.2016 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Bauordnungsamt Finanzielle Auswirkungen: Kosten 2016: Erträge in €: 10.500 € Folgekosten jährlich : 21.000 € Kostenträger: Sachkonto: 100521010 Personalkonto Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.06.2016 Beschlussentwurf: Für die Einstellung eines Zuarbeiters/einer Zuarbeiterin im Bauordnungsamt in Teilzeit (EG 3, 50% der Normalarbeitszeit) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: In einem Testlauf von ca. 1,5 Jahren wurde im Bauordnungsamt das Einscannen von Bauakten mit eigenen (450,- €) Kräften hinsichtlich Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit untersucht. Das Ergebnis war eindeutig zugunsten eigenen Personals gegenüber einer Fremdvergabe, insbesondere da sich die Stelle nahezu selbst trägt. Mit ausführlicher Begründung hat der Stadtrat die Schaffung einer neuen (halben) Stelle der Entgeltgruppe 3 im Stellenplan 2016 im Bereich des Bauordnungsamtes beschlossen. Bis zur Rechtkraft der Haushaltssatzung wurde eine der beiden 450 € Kräfte befristet bis zum 30.06.2016 weiterbeschäftigt. Hierdurch wurde zum einen die Kontinuität des Alt- und Neuakteneinscannens gewährleistet, zum anderen aber auch der Auskunftsservice aus dem Bauaktenarchiv für die Bürger und Bürgerinnen sichergestellt. Um diese Kontinuität und diesen Service übergangslos weiterleisten zu können, sollte die neu eingerichtete Stelle auch sofort besetzt werden, zumal auch die vorhandenen Sachmittel bereits erheblich reduziert wurden und damit für Fremdleistungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Da die bisher als 450,- € Kraft beschäftigte Person die Aufgaben gewissenhaft und zur vollen Zufriedenheit erledigt, ist beabsichtig, sie auf der halben Stelle weiter zu beschäftigen. (Erner) -2-