Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
22.06.16, 15:01
Aktualisiert
23.06.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 339/2016
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 20.06.2016
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
22.06.2016
beschließend
28.06.2016
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Bauordnungsamt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten 2016:
Erträge in €:
10.500 €
Folgekosten jährlich :
21.000 €
Kostenträger:
Sachkonto:
100521010
Personalkonto
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.06.2016
Beschlussentwurf:
Für die Einstellung eines Zuarbeiters/einer Zuarbeiterin im Bauordnungsamt in Teilzeit (EG 3, 50%
der Normalarbeitszeit) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
In einem Testlauf von ca. 1,5 Jahren wurde im Bauordnungsamt das Einscannen von
Bauakten mit eigenen (450,- €) Kräften hinsichtlich Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit
untersucht. Das Ergebnis war eindeutig zugunsten eigenen Personals gegenüber einer
Fremdvergabe, insbesondere da sich die Stelle nahezu selbst trägt. Mit ausführlicher Begründung hat der Stadtrat die Schaffung einer neuen (halben) Stelle der Entgeltgruppe 3
im Stellenplan 2016 im Bereich des Bauordnungsamtes beschlossen. Bis zur Rechtkraft
der Haushaltssatzung wurde eine der beiden 450 € Kräfte befristet bis zum 30.06.2016
weiterbeschäftigt. Hierdurch wurde zum einen die Kontinuität des Alt- und Neuakteneinscannens gewährleistet, zum anderen aber auch der Auskunftsservice aus dem Bauaktenarchiv für die Bürger und Bürgerinnen sichergestellt.
Um diese Kontinuität und diesen Service übergangslos weiterleisten zu können, sollte die
neu eingerichtete Stelle auch sofort besetzt werden, zumal auch die vorhandenen Sachmittel bereits erheblich reduziert wurden und damit für Fremdleistungen nicht mehr zur
Verfügung stehen.
Da die bisher als 450,- € Kraft beschäftigte Person die Aufgaben gewissenhaft und zur
vollen Zufriedenheit erledigt, ist beabsichtig, sie auf der halben Stelle weiter zu beschäftigen.
(Erner)
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