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Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2005-2007; hier: Festsetzung der Gebührensätze)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2005-2007;
hier: Festsetzung der Gebührensätze) Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2005-2007;
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hier: Festsetzung der Gebührensätze)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl/652-12 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 26.08.2004 Vorlagen-Nr.: 69/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 30.11.2004 14.12.2004 TOP: Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2005-2007; hier: Festsetzung der Gebührensätze I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund der Änderung des § 6 Abs. 2 KAG NRW hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 20.11.2001 erstmalig beschlossen, den Kalkulationszeitraum auf 3 Jahre festzusetzen. Da der Kalkulationszeitraum 2002 bis 2004 somit zum 31.12.2004 endet, wurde inzwischen eine neue Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulationszeitraum 2005 bis einschließlich 2007 erstellt. Die entsprechenden Berechnungen sind als Anlage beigefügt. Die Gebührenbedarfsberechnung 2002 bis 2004 ergab eine kostendeckende Gebühr in Höhe von Schmutzwasser: Regenwasser: Vollanschluss: 2,26 €/cbm, 0,37 €/cbm, 2,63 €/cbm. Da nach § 6 Abs. 2 KAG NRW Gebührenüberschüsse innerhalb von 3 Jahren ausgeglichen werden müssen, wurden aufgrund des seinerzeit vorhandenen Rücklagenbestandes die Kanalbenutzungsgebühren wie folgt festgesetzt: Schmutzwasser: Regenwasser: Vollanschluss: 2,19 €/cbm, 0,36 €/cbm, 2,55 €/cbm. Die hierdurch zwangsläufig jährlich rechnerisch entstehende Unterdeckung wurde durch eine jährliche geplante Rücklagenentnahme von ca. 69.000,00 € ausgeglichen. Für den Kalkulationszeitraum 2005 bis 2007 war somit zunächst zu prüfen, ob dennoch ein Gebührenüberschuss am Ende des Kalkulationszeitraumes verbleibt. Da in allen 3 Haushaltsjahren Minderausgaben entstanden sind, wird sich zum Ende des Jahres 2004 erfreulicherweise erneut ein Gebührenüberschuss aus den letzten 3 Jahren in Höhe von 356.000,00 € ergeben. Dieser Betrag ist in die neue Kalkulation einzubeziehen und gleichmäßig auf 3 Jahre zu verteilen. Bei konstanten Verbräuchen führt dies zu einer Reduzierung der kostendeckend ermittelten Gebühren wie folgt: Schmutzwasser: Regenwasser: 0,13 €/cbm, 0,02 €/cbm, -2Vollanschluss: 0,15 €/cbm. Die vorgenommenen Gebührenkalkulationen für die Jahre 2005 bis 2007 ergeben jährlich folgende kostendeckende Gebühren: Schmutzwasser: Regenwasser: Vollanschluss: 2,27 €/cbm, 0,38 €/cbm, 2,65 €/cbm. Abzüglich der vorerwähnten Gebührenüberschüsse können die tatsächlich zu zahlenden Gebühren somit wie folgt festgesetzt werden: Schmutzwasser: Regenwasser: Vollanschluss: 2,14 €/cbm, 0,36 €/cbm, 2,50 €/cbm. Die Gebühren können also gegenüber dem Kalkulationszeitraum 2002 bis 2004 um insgesamt 0,05 €/cbm gesenkt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: In den Jahren 2005 bis 2007 ergeben sich folgende Kanalbenutzungsgebühren einschließlich Rücklagenentnahme: Einnahmen aus den Haushaltsjahr 2005: Gebühren: 2.028.400,00 € Rücklagenentnahme: 117.928,85 € insgesamt: 2.146.328,85 € Haushaltsjahr 2006: Gebühren: 2.028.400,00 € Rücklagenentnahme: 109.955,25 € insgesamt: 2.138.355,25 € Haushaltsjahr 2007: Gebühren: 2.028.400,00 € Rücklagenentnahme: 101.982,45 € insgesamt: 2.130.382,45 € III. Beschlussvorschlag: „1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum (2005 bis 2007) festgelegt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2005 bis 2007 werden die Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt: -3Teilanschluss Schmutzwasser: Teilanschluss Regenwasser: Vollanschluss: Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ 2,14 €/cbm, 0,36 €/cbm, 2,50 €/cbm.“