Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl/652-12
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 26.08.2004
Vorlagen-Nr.:
69/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
30.11.2004
14.12.2004
TOP: Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den
Kalkulationszeitraum 2005-2007;
hier: Festsetzung der Gebührensätze
I. Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der Änderung des § 6 Abs. 2 KAG NRW hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner
Sitzung am 20.11.2001 erstmalig beschlossen, den Kalkulationszeitraum auf 3 Jahre festzusetzen.
Da der Kalkulationszeitraum 2002 bis 2004 somit zum 31.12.2004 endet, wurde inzwischen eine
neue Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulationszeitraum 2005 bis einschließlich 2007
erstellt. Die entsprechenden Berechnungen sind als Anlage beigefügt.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2002 bis 2004 ergab eine kostendeckende Gebühr in Höhe von
Schmutzwasser:
Regenwasser:
Vollanschluss:
2,26 €/cbm,
0,37 €/cbm,
2,63 €/cbm.
Da nach § 6 Abs. 2 KAG NRW Gebührenüberschüsse innerhalb von 3 Jahren ausgeglichen
werden müssen, wurden aufgrund des seinerzeit vorhandenen Rücklagenbestandes die
Kanalbenutzungsgebühren wie folgt festgesetzt:
Schmutzwasser:
Regenwasser:
Vollanschluss:
2,19 €/cbm,
0,36 €/cbm,
2,55 €/cbm.
Die hierdurch zwangsläufig jährlich rechnerisch entstehende Unterdeckung wurde durch eine
jährliche geplante Rücklagenentnahme von ca. 69.000,00 € ausgeglichen.
Für den Kalkulationszeitraum 2005 bis 2007 war somit zunächst zu prüfen, ob dennoch ein
Gebührenüberschuss am Ende des Kalkulationszeitraumes verbleibt. Da in allen 3
Haushaltsjahren Minderausgaben entstanden sind, wird sich zum Ende des Jahres 2004
erfreulicherweise erneut ein Gebührenüberschuss aus den letzten 3 Jahren in Höhe von
356.000,00 € ergeben. Dieser Betrag ist in die neue Kalkulation einzubeziehen und gleichmäßig
auf 3 Jahre zu verteilen. Bei konstanten Verbräuchen führt dies zu einer Reduzierung der
kostendeckend ermittelten Gebühren wie folgt:
Schmutzwasser:
Regenwasser:
0,13 €/cbm,
0,02 €/cbm,
-2Vollanschluss:
0,15 €/cbm.
Die vorgenommenen Gebührenkalkulationen für die Jahre 2005 bis 2007 ergeben jährlich folgende
kostendeckende Gebühren:
Schmutzwasser:
Regenwasser:
Vollanschluss:
2,27 €/cbm,
0,38 €/cbm,
2,65 €/cbm.
Abzüglich der vorerwähnten Gebührenüberschüsse können die tatsächlich zu zahlenden
Gebühren somit wie folgt festgesetzt werden:
Schmutzwasser:
Regenwasser:
Vollanschluss:
2,14 €/cbm,
0,36 €/cbm,
2,50 €/cbm.
Die Gebühren können also gegenüber dem Kalkulationszeitraum 2002 bis 2004 um insgesamt
0,05 €/cbm gesenkt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
In den Jahren 2005 bis 2007 ergeben sich folgende
Kanalbenutzungsgebühren einschließlich Rücklagenentnahme:
Einnahmen
aus
den
Haushaltsjahr 2005:
Gebühren:
2.028.400,00 €
Rücklagenentnahme: 117.928,85 €
insgesamt:
2.146.328,85 €
Haushaltsjahr 2006:
Gebühren:
2.028.400,00 €
Rücklagenentnahme: 109.955,25 €
insgesamt:
2.138.355,25 €
Haushaltsjahr 2007:
Gebühren:
2.028.400,00 €
Rücklagenentnahme: 101.982,45 €
insgesamt:
2.130.382,45 €
III. Beschlussvorschlag:
„1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum (2005
bis 2007) festgelegt.
2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2005 bis 2007
werden die Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt:
-3Teilanschluss Schmutzwasser:
Teilanschluss Regenwasser:
Vollanschluss:
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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2,14 €/cbm,
0,36 €/cbm,
2,50 €/cbm.“