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Allgemeine Vorlage (Zulassung von Fahrradverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße in der Mittelstraße in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Zulassung von Fahrradverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße in der Mittelstraße in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Zulassung von Fahrradverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße in der Mittelstraße in Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden BE: Herr Linden /641-18 Kreuzau, 13. Mai 1998 Vorlagen-Nr. 57/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 28.05.1998 10.06.1998 24.06.1998 TOP: Zulassung von Fahrradverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße in der Mittelstraße in Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Die Mittelstraße in Kreuzau ist von der Teichstraße aus bis zur Hauptstraße durch VZ 220 StVO als Einbahnstraße ausgeschildert. Von der Hauptstraße aus ist das Einfahren in die Mittelstraße entsprechend durch VZ 267 StVO verboten. Bereits seit längerer Zeit befahren einige Radfahrer die Mittelstraße entgegen der Einbahnstraße. Häufig handelt es sich bei den Radfahrern um Schüler des Schulzentrums. Grund für dieses Fehlverhalten ist wahrscheinlich die unechte Einbahnstraßenregelung in der Feldstraße. Sofern nämlich Radfahrer von der Feldstraße aus in die Hauptstraße einfahren und zum Schulzentrum oder beispielsweise zum Kontra-Markt fahren wollen, bietet sich die Mittelstraße eindeutig als kürzeste Verbindung dorthin an. Das gleiche dürfte auch für einige Radfahrer gelten, die unmittelbar von der Hauptstraße aus in die Mittelstraße einbiegen, um sich den „Umweg“ über die Mühlengasse zu ersparen. Selbst der kaum nennenswerte „Umweg“ über die Poststraße wird dem Anschein nach von den in Rede stehenden Radfahrern nicht in Kauf genommen. Da der Kurvenbereich Teichstraße/Mittelstraße häufig beparkt ist, ist eine Einsichtnahme in die Mittelstraße von der Teichstraße aus kommend erst sehr spät möglich. Außerdem ist es zum Vorbeifahren an den parkenden Fahrzeugen erforderlich, den linken Fahrstreifen zu benutzen, um alsdann in die Mittelstraße endgültig einfahren zu können. Bedingt dadurch befinden sich die letztgenannten Kraftfahrer und die gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrer auf „Kollisionskurs“. Aufgrund der aufgezeigten Gegebenheiten hat das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren zwischenzeitlich ein eingeschränktes Haltverbot in dem Kurvenbereich angeordnet, um zumindest die Sichtverhältnisse dort zu verbessern. Die Verkehrszeichen wurden bereits aufgestellt. Gleichzeitig hat das SVA vorgeschlagen, die Mittelstraße für Fahrradfahrer zu öffnen. Eine entsprechende Anordnung würde das SVA allerdings nur dann treffen, wenn die Gemeinde Kreuzau zustimmen würde. Das Schreiben des SVA ist als Anlage beigefügt. Da es aufgrund einer Neuregelung in der StVO zwischenzeitlich die Möglichkeit gibt, den gegenläufigen Fahrradverkehr auch in einer „echten Einbahnstraße“ zuzulassen, halte ich diese Alternativmöglichkeit wegen der bestehenden echten Einbahnstraßenregelung für angezeigt. Gegebenenfalls ist lediglich die Anbringung des neuen Zusatzzeichens (Fahrradsymbol mit gegenläufigen Pfeilen) unter den stehenden VZ 220 (Einbahnstraße) am Einmündungsbereich Teichstraße/Mittelstraße sowie die Anbringung des bekannten Zusatzzeichens (Fahrradsymbol mit dem Zusatz „frei“) unter den stehenden VZ 267 im Einmündungsbereich Hauptstraße/Mittelstraße erforderlich. Außerdem sollten vorübergehend zur Eingewöhnung Hinweisschilder auf die Neuregelung im Verlauf der Teichstraße aus beiden Richtungen aufgestellt werden. Ich darf noch erwähnen, daß die Mittelstraße im engsten Bereich eine Breite von 4 m aufweist. Die Feldstraße ist ebenfalls 4 m breit. Das Verkehrsaufkommen in beiden Straßen dürfte in etwa gleich sein. Da sich die vergleichbare Regelung (unechte Einbahnstraße) in der Feldstraße sehr gut bewährt hat, schlage ich Ihnen vor, in der Mittelstraße entsprechend der Alternative 2 der Verfügung des SVA den Fahrradverkehr gegen die Einbahnstraße zuzulassen. Die vorgesehene Maßnahme wurde mit dem Ortsvorsteher des Ortsteiles Kreuzau, Herrn Bürgermeister Zens, abgestimmt. Seinerseits bestehen dagegen keine Bedenken. 2 II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Mittel für die Anschaffung der erforderlichen Verkehrszeichen sind im Haushaltsplan 1998 veranschlagt. III. Beschlußvorschlag: „1. In der Mittelstraße wird der Fahrradverkehr gegen die Einbahnstraße entsprechend der letzten Änderung der StVO zugelassen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Straßenverkehrsamt entsprechend zu der Verfügung vom 11.02.1998 zu berichten.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: