Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden
BE: Herr Linden /641-18
Kreuzau, 13. Mai 1998
Vorlagen-Nr.
57/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
28.05.1998
10.06.1998
24.06.1998
TOP: Zulassung von Fahrradverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße in der Mittelstraße in Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Die Mittelstraße in Kreuzau ist von der Teichstraße aus bis zur Hauptstraße durch VZ 220 StVO als Einbahnstraße
ausgeschildert. Von der Hauptstraße aus ist das Einfahren in die Mittelstraße entsprechend durch VZ 267 StVO
verboten.
Bereits seit längerer Zeit befahren einige Radfahrer die Mittelstraße entgegen der Einbahnstraße. Häufig handelt es sich
bei den Radfahrern um Schüler des Schulzentrums. Grund für dieses Fehlverhalten ist wahrscheinlich die unechte
Einbahnstraßenregelung in der Feldstraße. Sofern nämlich Radfahrer von der Feldstraße aus in die Hauptstraße
einfahren und zum Schulzentrum oder beispielsweise zum Kontra-Markt fahren wollen, bietet sich die Mittelstraße
eindeutig als kürzeste Verbindung dorthin an. Das gleiche dürfte auch für einige Radfahrer gelten, die unmittelbar von
der Hauptstraße aus in die Mittelstraße einbiegen, um sich den „Umweg“ über die Mühlengasse zu ersparen. Selbst der
kaum nennenswerte „Umweg“ über die Poststraße wird dem Anschein nach von den in Rede stehenden Radfahrern
nicht in Kauf genommen.
Da der Kurvenbereich Teichstraße/Mittelstraße häufig beparkt ist, ist eine Einsichtnahme in die Mittelstraße von der
Teichstraße aus kommend erst sehr spät möglich. Außerdem ist es zum Vorbeifahren an den parkenden Fahrzeugen
erforderlich, den linken Fahrstreifen zu benutzen, um alsdann in die Mittelstraße endgültig einfahren zu können.
Bedingt dadurch befinden sich die letztgenannten Kraftfahrer und die gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrer auf
„Kollisionskurs“.
Aufgrund der aufgezeigten Gegebenheiten hat das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren zwischenzeitlich ein
eingeschränktes Haltverbot in dem Kurvenbereich angeordnet, um zumindest die Sichtverhältnisse dort zu verbessern.
Die Verkehrszeichen wurden bereits aufgestellt.
Gleichzeitig hat das SVA vorgeschlagen, die Mittelstraße für Fahrradfahrer zu öffnen. Eine entsprechende Anordnung
würde das SVA allerdings nur dann treffen, wenn die Gemeinde Kreuzau zustimmen würde. Das Schreiben des SVA ist
als Anlage beigefügt.
Da es aufgrund einer Neuregelung in der StVO zwischenzeitlich die Möglichkeit gibt, den gegenläufigen
Fahrradverkehr auch in einer „echten Einbahnstraße“ zuzulassen, halte ich diese Alternativmöglichkeit wegen der
bestehenden echten Einbahnstraßenregelung für angezeigt. Gegebenenfalls ist lediglich die Anbringung des neuen
Zusatzzeichens (Fahrradsymbol mit gegenläufigen Pfeilen) unter den stehenden VZ 220 (Einbahnstraße) am
Einmündungsbereich Teichstraße/Mittelstraße sowie die Anbringung des bekannten Zusatzzeichens (Fahrradsymbol mit
dem Zusatz „frei“) unter den stehenden VZ 267 im Einmündungsbereich Hauptstraße/Mittelstraße erforderlich.
Außerdem sollten vorübergehend zur Eingewöhnung Hinweisschilder auf die Neuregelung im Verlauf der Teichstraße
aus beiden Richtungen aufgestellt werden.
Ich darf noch erwähnen, daß die Mittelstraße im engsten Bereich eine Breite von 4 m aufweist. Die Feldstraße ist
ebenfalls 4 m breit. Das Verkehrsaufkommen in beiden Straßen dürfte in etwa gleich sein. Da sich die vergleichbare
Regelung (unechte Einbahnstraße) in der Feldstraße sehr gut bewährt hat, schlage ich Ihnen vor, in der Mittelstraße
entsprechend der Alternative 2 der Verfügung des SVA den Fahrradverkehr gegen die Einbahnstraße zuzulassen.
Die vorgesehene Maßnahme wurde mit dem Ortsvorsteher des Ortsteiles Kreuzau, Herrn Bürgermeister Zens,
abgestimmt. Seinerseits bestehen dagegen keine Bedenken.
2
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Mittel für die Anschaffung der erforderlichen Verkehrszeichen sind im Haushaltsplan 1998 veranschlagt.
III. Beschlußvorschlag:
„1.
In der Mittelstraße wird der Fahrradverkehr gegen die Einbahnstraße entsprechend
der letzten Änderung der StVO zugelassen.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Straßenverkehrsamt entsprechend zu der
Verfügung vom 11.02.1998 zu berichten.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: