Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Frau Dohmen
BE: Frau Dohmen/Herr Schmühl
Kreuzau, 27.07.2004
Vorlagen-Nr.:
65/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
30.11.2004
14.12.2004
TOP: Verbesserung des Tourismus in der Gemeinde Kreuzau
hier: Bürgerantrag auf Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Obermaubach
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 11. Juni 2004 hat Herr Andreas Fiebiger aus Obermaubach beantragt, auf dem
Großparkplatz vor Obermaubach 4-6 Übernachtungsstellplätze für Wohnmobile einzurichten.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Nach der Vorstellung des Antragstellers sollten diese Stellplätze mit einer Versorgungs- bzw.
Entsorgungsstation
versehen
werden,
deren
Gebrauch
neben
einer
möglichen
Übernachtungsgebühr kostenpflichtig sein soll. Er hält diese Einrichtung aufgrund der Nähe zum
Nationalpark für wichtig, um den Tourismus in Kreuzau voranzutreiben.
Die Frage der Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Gemeindegebiet wurde unabhängig
vom o.a. Antrag bereits vor Wochen aufgrund einer Anfrage der GWS- Gesellschaft für
Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren in einem interfraktionellen Gespräch ausführlich
erörtert. Hierbei war man übereinstimmend der Auffassung, dass zum einen keine geeigneten
Grundstücke vorhanden sind und zum anderen die Gemeinde Kreuzau finanziell nicht in der Lage
ist, die notwendige Infrastruktur zu finanzieren. Auch bei einer Förderung der Anlage mit
öffentlichen Mitteln verbleibt für die Gemeinde ein zu hoher Eigenanteil. Zwischenzeitlich plant die
GWS einen so genannten Wohnmobilhafen im Zusammenhang mit dem Nationalpark für einen
Standort in Nideggen oder Hürtgenwald, sodass ein zusätzlicher Platz in Kreuzau-Obermaubach
schon deshalb nicht mehr attraktiv sein wird. Die bloße Übernachtung – ohne
Versorgungseinrichtungen – ist in Obermaubach auch heute schon möglich.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Soweit der Verwaltungsempfehlung gefolgt wird, entstehen keine Kosten.
-2-
III. Beschlussvorschlag:
„Der Antrag des Herrn Andreas Fiebiger auf Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes in
Obermaubach wird abgelehnt, weil die GWS-Gesellschaft für Wirtschafts- und
Strukturförderung einen größeren Wohnmobilhafen in Nideggen oder Hürtgenwald
einrichten wird.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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