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Allgemeine Vorlage (Verbesserung des Tourismus in der Gemeinde Kreuzau hier: Bürgerantrag auf Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Obermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verbesserung des Tourismus in der Gemeinde Kreuzau
hier: Bürgerantrag auf Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Obermaubach) Allgemeine Vorlage (Verbesserung des Tourismus in der Gemeinde Kreuzau
hier: Bürgerantrag auf Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Obermaubach)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Frau Dohmen BE: Frau Dohmen/Herr Schmühl Kreuzau, 27.07.2004 Vorlagen-Nr.: 65/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 30.11.2004 14.12.2004 TOP: Verbesserung des Tourismus in der Gemeinde Kreuzau hier: Bürgerantrag auf Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Obermaubach I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 11. Juni 2004 hat Herr Andreas Fiebiger aus Obermaubach beantragt, auf dem Großparkplatz vor Obermaubach 4-6 Übernachtungsstellplätze für Wohnmobile einzurichten. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Nach der Vorstellung des Antragstellers sollten diese Stellplätze mit einer Versorgungs- bzw. Entsorgungsstation versehen werden, deren Gebrauch neben einer möglichen Übernachtungsgebühr kostenpflichtig sein soll. Er hält diese Einrichtung aufgrund der Nähe zum Nationalpark für wichtig, um den Tourismus in Kreuzau voranzutreiben. Die Frage der Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Gemeindegebiet wurde unabhängig vom o.a. Antrag bereits vor Wochen aufgrund einer Anfrage der GWS- Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren in einem interfraktionellen Gespräch ausführlich erörtert. Hierbei war man übereinstimmend der Auffassung, dass zum einen keine geeigneten Grundstücke vorhanden sind und zum anderen die Gemeinde Kreuzau finanziell nicht in der Lage ist, die notwendige Infrastruktur zu finanzieren. Auch bei einer Förderung der Anlage mit öffentlichen Mitteln verbleibt für die Gemeinde ein zu hoher Eigenanteil. Zwischenzeitlich plant die GWS einen so genannten Wohnmobilhafen im Zusammenhang mit dem Nationalpark für einen Standort in Nideggen oder Hürtgenwald, sodass ein zusätzlicher Platz in Kreuzau-Obermaubach schon deshalb nicht mehr attraktiv sein wird. Die bloße Übernachtung – ohne Versorgungseinrichtungen – ist in Obermaubach auch heute schon möglich. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Soweit der Verwaltungsempfehlung gefolgt wird, entstehen keine Kosten. -2- III. Beschlussvorschlag: „Der Antrag des Herrn Andreas Fiebiger auf Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Obermaubach wird abgelehnt, weil die GWS-Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung einen größeren Wohnmobilhafen in Nideggen oder Hürtgenwald einrichten wird.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________