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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-158/2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
40 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP7-158/2005 Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom 1. Infracor GmbH 06.12.2004 2. Stadt Grevenbroich 06.12.2004 3. Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdi enst 08.12.2004 Anlage zur Vorlage WP7-158/2005 Anregungen Abwägung Beschlussentwurf: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat,.... ... an der im Betreff näher bezeichneten Entfällt Stelle verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. ... in dem o.g. Planverfahren hat die Stadt Entfällt Grevenbroich keine Anregungen vorzubringen. ... zu der in Rede stehenden Maßnahme Entfällt verweise ich auf meine Stellungsnahme vom 10.03.2004 Az.: 22.5 BM 50/04 an der sich inhaltlich nichts geändert hat. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Stellungsnahme vom 10.03.2004 22.5 BM 50/04: Ihre Anfrage zur Kampfmittelbelastung des o.g. Plangebietes ergab nach Auswertung der mir vorliegenden Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern / Kampfmitteln, da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurf - / Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es mir zur Zeit nicht möglich, für die in Rede stehenden Flächen eine Kampfmittelfreiheit zu bescheinigen. Beschluss des Ausschusses für Strukturund Stadtentwicklung vom 23.11.2004: ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den genannten Hinweis in die Begründung des Bebauungsplans aufzunehmen. Es wurde mit Ausschuss für Struktur- und Stadtentwicklung vom 23.11.2004 folgender Hinweis in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen: Vor Beginn der Baumaßnahmen ist die Bezirksregierung Köln, Kampfmittelräumdienst zu informieren und eine Kampfmittelüberprüfung bzw. -räumung vorzunehmen. Zur Schaffung der Voraussetzungen ist von den Bauantragstellern Folgendes zu veranlassen: 1. Vorlage der Betretungserlaubnisse, 2. Freistellung der Fläche (Bebauung / Zwecks Kampfmittelüberprüfung bitte ich bei Bewuchs) und Konkretisierung der in Rede stehenden 3. Bereitstellung von Maßnahmen um erneute Beteiligung. Versorgungsleitungsplänen. Hierfür bitte ich für die gekennzeichneten Flächen folgendes zu veranlassen: ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ...die Mittelung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-158/2005 Anlage zur Vorlage WP7-158/2005 - Vorlage der Betretungserlaubnis - Freistellung der Fläche ( Bebauung/Bewuchs) - Bereitstellung von Versorgungsleitungsplänen 4. Erftverband 09.12.2004 5. Industrie- und Handelskammer zu Köln 09.12.2004 6. Wehrbereichsverwaltung West 09.12.2004 Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen bzw. die Voraussetzungen geschaffen sind, kann mit der Kampfmittelräumung begonnen werden. ... soweit die von hier zu vertretenden Entfällt öffentlichen Belange betroffen sind, bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen das oben genannte Vorhaben. ... wir teilen mit, dass von Seiten der Entfällt Industrie- und Handelskammer zu Köln keine Anregungen bezüglich der Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans bestehen. ... nach abschließender Prüfung, halte ich Entfällt meine Stellungnahme vom 15.03.2004 (Bezug 2) aufrecht. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Stellungnahme vom 15.03.2004: Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass - unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange - meinerseits keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. 7. Bezirksregierung Düsseldorf Denkmalschutz ... gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43/Bedburg (Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße) bestehen aus meiner Sicht keine Bedenken, da sich Entfällt ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-158/2005 15.12.2004 Anlage zur Vorlage WP7-158/2005 im Plangebiet meines Wissens keine Bauoder Bodendenkmäler befinden, die im Eigentum oder Nutzungsrecht des Landes oder Bundes stehen. Beiliegende Unterlagen schicke ich zu meiner Entlastung zurück. 8. Forstamt Bonn 15.12.2004 ... nach Prüfung der zugesendeten Unterlagen stelle ich fest, dass aus forstbehördlicher Sicht keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben bestehen. Waldflächen im Sinne des Landesforstgesetzes NW sind nicht betroffen. Entfällt ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 9. DB Services Immobilien GmbH … wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass die DB AG ab dem 01.01.2005 eine konzern- und bundesweit Entfällt ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-158/2005 20.12.2004 Anlage zur Vorlage WP7-158/2005 einheitliche Prozessregelung für den Ablauf der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) getroffen hat. Die operative Ausführung der Aufgaben für die konzernweite TöB-Beteiligung erfolgt ab o.g. Datum durch die jeweilige Niederlassung der DB Services Immobilien GmbH. In Zukunft wollen wir mit einem bundesweit einheitlichen Verfahren noch effizienter alle Beteiligten fristgerecht einbinden. Für Sie hat dies den Vorteil, dass somit eine klare Ansprechpartnerregelung in Ihrer Region gilt. Wir bitten Sie daher ab dem 01.01.2005 alle Vorgänge zu o.g. Thema an folgende Adresse senden: DB Services Immobilien GmbH Niederlassung Köln Liegenschaftsmanagement Deutz-Mülheimer-Straße 22-24 50679 Köln Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 10. Landesbetrieb Straßenbau ... gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Nordrhein-Westfalen Niederlassung Euskirchen Bedenken. Ich verweise auf mein Schreiben vom 07.04.2004, Az. 4400-23. 10-642-070. Entfällt ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-158/2005 Anlage zur Vorlage WP7-158/2005 Schreiben vom 07.04.2004, Az. 4400-23. 10-642-070: ... gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch den Verkehr auf der L 213 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Staatliches Umweltamt Köln (StUaK) 18.01.2004 ... zu dem o.g. Bebauungsplan werden keine Es wird begrüßt, dass nach der Abwägung Anregungen und Hinweise vorgetragen. aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung 12 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Krefeld, Scvhreiben vom 07.01.2005 13. Erftverband 03.01.2004 Wie in Ihrem Schreiben vom 25.11.2004 zu entnehmen ist, wurde meine Stellungnahme vom 29.03.2004 berücksichtigt, weitergehende Bedenken und Anregungen werden seitens der hiesigen Niederlassung nicht erhoben. ... soweit die von hier zu vertretenden öffentlichen Belange betroffen sind, bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken gegen das o.g. Vorhaben, wenn weiterhin die Hinweise meines Schreibens vom 16. März 2004 beachtet werden. 11. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. keine weiteren Anregungen seitens des StUaK bestehen. Entfällt ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Im Vorentwurf des Bebauungsplan wurde in der ... die Mitteilung zur Begründung ausgeführt, dass das Plangebiet Kenntnis zu nehmen. an eine Kanalisation im Trennsystem angeschlossen wird. Da eine solche Entwässerung nach neueren Informationen technisch nicht möglich ist, wurde in der Begründung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (Entwurf) nunmehr Folgendes ausgeführt: Die Grundstücke im Geltungsbereich der 3. Änderung werden nicht erstmals bebaut. Insoweit besteht keine Verpflichtung, das Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer WP7-158/2005 Anlage zur Vorlage WP7-158/2005 einzuleiten. Aufgrund der Gefahr von Schadstoffeinträgen ist eine Versickerung darüber hinaus problematisch. Das Plangebiet bzw. die Umgebungsflächen sind an den vorhabenden Kanal im Mischsystem angeschlossen. Auch künftige Entwässerungen sollen über den vorhandenen Mischwasserkanal erfolgen. Die Änderungen der Begründung stehen mit den Hinweisen des Erftverbandes vom 16. März 2004 im Einklang. Die geänderte Fassung der Begründung ist dem Erftverband aus der Beteiligung im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt. Schreiben vom 16. März 2004: Gegen das v g. Vorhaben bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn der Schutz des Grundwassers sichergestellt wird. Abwägung zur Sitzung des Ausschusses für Struktur- und Stadtentwicklung vom 23.11.2004: Gem. § 51 a) Abs. 1 LWG NW ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation Derzeit liegt die Grundwasseroberfläche bei angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, ca. + 32 m ÜINN. Der natürliche zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer zu Grundwasserstand befand sich vor Beginn Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne der Sümpfungsmaßnahmen bei rd. + 61 m Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit ÜNN, Um eine dauerhafte Vernässung der möglich ist. Nach § 51a Abs. 4 LWG NW ist von Gebäude im Bereich Bedburg zu vermeiden, der Verpflichtung nach Abs. 1 das wird der Grundwasserstand unter den Niederschlagswasser ausgenommen, das ohne natürlichen Grundwasserständen gehalten. Vermischung mit Schmutzwasser (Trennsystem) in eine öffentlichen Gem. beiliegendem Lageplan verläuft im v.g. Abwasserbehandlungsanlage abgeleitet wird. Planbereich der Kanalstauraum "RÜB Adolf-Silverberg-Straße", der allerdings Die Grundstücke im Geltungsbereich der 3. durch das Planvorhaben nicht tangiert wird. Änderung werden nicht erstmals bebaut. Zudem ist eine Entwässerung im Trennsystem Beschluss des Ausschusses für Strukturund Stadtentwicklung vom 23.11.2004: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-158/2005 Anlage zur Vorlage WP7-158/2005 vorgesehen. Insoweit besteht keine Verpflichtung, das Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Aufgrund der Gefahr von Schadstoffeinträgen ist eine Versickerung des Niederschlagswassers darüber hinaus nicht möglich. Des Weiteren stellen Untersuchungen der Bodenverunreinigungen und eine bodengutachterliche Begleitung der Baumaßnahmen allgemein sicher, dass es zu einer Kontaminierung des Grundwassers kommt. Entsprechende Hinweise sind bereits in der Begründung zum Bebauungsplan enthalten.