Daten
Kommune
Bedburg
Größe
40 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-158/2005
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
von, vom
1.
Infracor GmbH
06.12.2004
2.
Stadt Grevenbroich
06.12.2004
3.
Bezirksregierung
Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdi
enst
08.12.2004
Anlage zur Vorlage WP7-158/2005
Anregungen
Abwägung
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss empfiehlt dem
Rat,....
... an der im Betreff näher bezeichneten
Entfällt
Stelle verlaufen keine von uns betreuten
Fernleitungen.
... in dem o.g. Planverfahren hat die Stadt
Entfällt
Grevenbroich keine Anregungen
vorzubringen.
... zu der in Rede stehenden Maßnahme
Entfällt
verweise ich auf meine Stellungsnahme vom
10.03.2004 Az.: 22.5 BM 50/04 an der sich
inhaltlich nichts geändert hat.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Stellungsnahme vom 10.03.2004 22.5 BM
50/04:
Ihre Anfrage zur Kampfmittelbelastung des
o.g. Plangebietes ergab nach Auswertung
der mir vorliegenden Luftbilder Hinweise auf
das Vorhandensein von
Bombenblindgängern / Kampfmitteln, da der
Bereich im ehemaligen Bombenabwurf - /
Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es
mir zur Zeit nicht möglich, für die in Rede
stehenden Flächen eine Kampfmittelfreiheit
zu bescheinigen.
Beschluss des
Ausschusses für Strukturund Stadtentwicklung vom
23.11.2004:
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
den genannten Hinweis in
die Begründung des
Bebauungsplans
aufzunehmen.
Es wurde mit Ausschuss für Struktur- und
Stadtentwicklung vom 23.11.2004 folgender
Hinweis in die Begründung zum
Bebauungsplan aufgenommen:
Vor Beginn der Baumaßnahmen ist die
Bezirksregierung Köln, Kampfmittelräumdienst
zu informieren und eine
Kampfmittelüberprüfung bzw. -räumung
vorzunehmen.
Zur Schaffung der Voraussetzungen ist von den
Bauantragstellern Folgendes zu veranlassen:
1. Vorlage der Betretungserlaubnisse,
2. Freistellung der Fläche (Bebauung /
Zwecks Kampfmittelüberprüfung bitte ich bei Bewuchs) und
Konkretisierung der in Rede stehenden
3. Bereitstellung von
Maßnahmen um erneute Beteiligung.
Versorgungsleitungsplänen.
Hierfür bitte ich für die gekennzeichneten
Flächen folgendes zu veranlassen:
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
...die Mittelung zur
Kenntnis zu nehmen.
WP7-158/2005
Anlage zur Vorlage WP7-158/2005
- Vorlage der Betretungserlaubnis
- Freistellung der Fläche (
Bebauung/Bewuchs)
- Bereitstellung von
Versorgungsleitungsplänen
4.
Erftverband
09.12.2004
5.
Industrie- und
Handelskammer zu Köln
09.12.2004
6.
Wehrbereichsverwaltung
West
09.12.2004
Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen bzw.
die Voraussetzungen geschaffen sind, kann
mit der Kampfmittelräumung begonnen
werden.
... soweit die von hier zu vertretenden
Entfällt
öffentlichen Belange betroffen sind,
bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht
keine Bedenken gegen das oben genannte
Vorhaben.
... wir teilen mit, dass von Seiten der
Entfällt
Industrie- und Handelskammer zu Köln
keine Anregungen bezüglich der Aufstellung
des o.g. vorhabenbezogenen
Bebauungsplans bestehen.
... nach abschließender Prüfung, halte ich
Entfällt
meine Stellungnahme vom 15.03.2004
(Bezug 2) aufrecht.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Stellungnahme vom 15.03.2004:
Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben
teile ich Ihnen mit, dass - unter
Berücksichtigung der von mir
wahrzunehmenden Belange - meinerseits
keine Bedenken gegen die Realisierung der
o.a. Planung bestehen.
7.
Bezirksregierung
Düsseldorf
Denkmalschutz
... gegen die 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 43/Bedburg (Teilgebiet
an der Adolf-Silverberg-Straße) bestehen
aus meiner Sicht keine Bedenken, da sich
Entfällt
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
WP7-158/2005
15.12.2004
Anlage zur Vorlage WP7-158/2005
im Plangebiet meines Wissens keine Bauoder Bodendenkmäler befinden, die im
Eigentum oder Nutzungsrecht des Landes
oder Bundes stehen.
Beiliegende Unterlagen schicke ich zu
meiner Entlastung zurück.
8.
Forstamt Bonn
15.12.2004
... nach Prüfung der zugesendeten
Unterlagen stelle ich fest, dass aus
forstbehördlicher Sicht keine Bedenken
gegen das geplante Vorhaben bestehen.
Waldflächen im Sinne des
Landesforstgesetzes NW sind nicht
betroffen.
Entfällt
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
9.
DB Services Immobilien
GmbH
… wir möchten Sie hiermit darüber
informieren, dass die DB AG ab dem
01.01.2005 eine konzern- und bundesweit
Entfällt
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
WP7-158/2005
20.12.2004
Anlage zur Vorlage WP7-158/2005
einheitliche Prozessregelung für den Ablauf
der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange (TöB) getroffen hat.
Die operative Ausführung der Aufgaben für
die konzernweite TöB-Beteiligung erfolgt ab
o.g. Datum durch die jeweilige
Niederlassung der DB Services Immobilien
GmbH. In Zukunft wollen wir mit einem
bundesweit einheitlichen Verfahren noch
effizienter alle Beteiligten fristgerecht
einbinden. Für Sie hat dies den Vorteil, dass
somit eine klare Ansprechpartnerregelung in
Ihrer Region gilt.
Wir bitten Sie daher ab dem 01.01.2005 alle
Vorgänge zu o.g. Thema an folgende
Adresse senden:
DB Services Immobilien GmbH
Niederlassung Köln
Liegenschaftsmanagement
Deutz-Mülheimer-Straße 22-24
50679 Köln
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
10.
Landesbetrieb Straßenbau ... gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen
seitens der Straßenbauverwaltung keine
Nordrhein-Westfalen
Niederlassung Euskirchen Bedenken.
Ich verweise auf mein Schreiben vom
07.04.2004, Az. 4400-23. 10-642-070.
Entfällt
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
WP7-158/2005
Anlage zur Vorlage WP7-158/2005
Schreiben vom 07.04.2004, Az. 4400-23.
10-642-070:
... gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen
seitens der Straßenbauverwaltung keine
Bedenken.
Ich weise darauf hin, dass die
Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob
Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch
den Verkehr auf der L 213 erforderlich sind.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu
Lasten der Stadt Bedburg.
Staatliches Umweltamt
Köln (StUaK)
18.01.2004
... zu dem o.g. Bebauungsplan werden keine Es wird begrüßt, dass nach der Abwägung
Anregungen und Hinweise vorgetragen.
aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung
12
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Niederlassung
Krefeld, Scvhreiben vom
07.01.2005
13.
Erftverband
03.01.2004
Wie in Ihrem Schreiben vom 25.11.2004 zu
entnehmen ist, wurde meine Stellungnahme
vom 29.03.2004 berücksichtigt,
weitergehende Bedenken und Anregungen
werden seitens der hiesigen Niederlassung
nicht erhoben.
... soweit die von hier zu vertretenden
öffentlichen Belange betroffen sind,
bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht
seitens des Erftverbandes keine Bedenken
gegen das o.g. Vorhaben, wenn weiterhin
die Hinweise meines Schreibens vom 16.
März 2004 beachtet werden.
11.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
keine weiteren Anregungen seitens des
StUaK bestehen.
Entfällt
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Im Vorentwurf des Bebauungsplan wurde in der ... die Mitteilung zur
Begründung ausgeführt, dass das Plangebiet
Kenntnis zu nehmen.
an eine Kanalisation im Trennsystem
angeschlossen wird.
Da eine solche Entwässerung nach neueren
Informationen technisch nicht möglich ist,
wurde in der Begründung zur Offenlage nach §
3 Abs. 2 BauGB (Entwurf) nunmehr Folgendes
ausgeführt:
Die Grundstücke im Geltungsbereich der 3.
Änderung werden nicht erstmals bebaut.
Insoweit besteht keine Verpflichtung, das
Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, zu
verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer
WP7-158/2005
Anlage zur Vorlage WP7-158/2005
einzuleiten. Aufgrund der Gefahr von
Schadstoffeinträgen ist eine Versickerung
darüber hinaus problematisch.
Das Plangebiet bzw. die Umgebungsflächen
sind an den vorhabenden Kanal im
Mischsystem angeschlossen. Auch künftige
Entwässerungen sollen über den vorhandenen
Mischwasserkanal erfolgen.
Die Änderungen der Begründung stehen mit
den Hinweisen des Erftverbandes vom 16.
März 2004 im Einklang. Die geänderte Fassung
der Begründung ist dem Erftverband aus der
Beteiligung im Rahmen der Offenlage gemäß §
3 Abs. 2 BauGB bekannt.
Schreiben vom 16. März 2004:
Gegen das v g. Vorhaben bestehen aus
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des
Erftverbandes keine Bedenken, wenn der
Schutz des Grundwassers sichergestellt
wird.
Abwägung zur Sitzung des Ausschusses für
Struktur- und Stadtentwicklung vom
23.11.2004:
Gem. § 51 a) Abs. 1 LWG NW ist
Niederschlagswasser von Grundstücken, die
nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut,
befestigt oder an die öffentliche Kanalisation
Derzeit liegt die Grundwasseroberfläche bei angeschlossen werden, vor Ort zu versickern,
ca. + 32 m ÜINN. Der natürliche
zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer zu
Grundwasserstand befand sich vor Beginn
Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne
der Sümpfungsmaßnahmen bei rd. + 61 m
Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit
ÜNN, Um eine dauerhafte Vernässung der
möglich ist. Nach § 51a Abs. 4 LWG NW ist von
Gebäude im Bereich Bedburg zu vermeiden, der Verpflichtung nach Abs. 1 das
wird der Grundwasserstand unter den
Niederschlagswasser ausgenommen, das ohne
natürlichen Grundwasserständen gehalten. Vermischung mit Schmutzwasser
(Trennsystem) in eine öffentlichen
Gem. beiliegendem Lageplan verläuft im v.g. Abwasserbehandlungsanlage abgeleitet wird.
Planbereich der Kanalstauraum "RÜB
Adolf-Silverberg-Straße", der allerdings
Die Grundstücke im Geltungsbereich der 3.
durch das Planvorhaben nicht tangiert wird. Änderung werden nicht erstmals bebaut.
Zudem ist eine Entwässerung im Trennsystem
Beschluss des
Ausschusses für Strukturund Stadtentwicklung vom
23.11.2004:
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
WP7-158/2005
Anlage zur Vorlage WP7-158/2005
vorgesehen. Insoweit besteht keine
Verpflichtung, das Niederschlagswasser vor Ort
zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein
Gewässer einzuleiten. Aufgrund der Gefahr von
Schadstoffeinträgen ist eine Versickerung des
Niederschlagswassers darüber hinaus nicht
möglich.
Des Weiteren stellen Untersuchungen der
Bodenverunreinigungen und eine
bodengutachterliche Begleitung der
Baumaßnahmen allgemein sicher, dass es zu
einer Kontaminierung des Grundwassers
kommt. Entsprechende Hinweise sind bereits in
der Begründung zum Bebauungsplan enthalten.