Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
212 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
16.06.16, 16:16
Aktualisiert
16.06.16, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr Böcking
0 22 35 / 409-408
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
17.05.2016
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 17.05.2016
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 281/2016
28.06.2016
Anfrage bzgl. Rasenschnitt auf den Friedhöfen
Sehr geehrter Herr Kirchharz,
die Beschwerden dass beim Rasenmähen das abgeschnittene Gras häufig auf die Gräber und
Grabeinfassungen geblasen wird, sind mir nur aus Friesheim bekannt.
Die Verschmutzungen entstehen jedoch nicht durch das Mähen ohne Fangkorb, sondern vielmehr
durch die Arbeit mit einem Freischneider. Mit einem solchen Gerät wird oft unmittelbar entlang der
Gräber gemäht. Eine gewisse Verschmutzung kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Selbstverständlich habe ich alle Firmen angewiesen, im Nachgang einer solchen Arbeit zumindest die
Grabeinfassungen zu säubern bzw. abzukehren
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger durchaus sehr ernst nehme. Es ist jedoch zielführend, wenn die Nutzungsberechtigten der betroffenen
Grabstellen meine Fachabteilung über diese. Missstände informieren, bevor sie die Gräber gereinigt haben. Sobald der Mangel beseitigt wurde, kann ich kaum eine fundierte Beschwerde an die
ausführende Firma richten bzw. weiterleiten. Bei bereits wieder gereinigten Gräbern ist der Grund
einer Beschwerde nicht mehr ersichtlich und somit der ausführenden Firma auch nicht zu vermitteln.
Nun zu Ihren konkreten Fragen.
1. Es wird auf allen Friedhöfen ohne Fangkorb gemäht. Solange die abgeschnittenen Grashalme
nur eine kurze Länge aufweisen, ist dies auch ohne Nachteile möglich. Sie vertrocknen schnell
.
und sind dann wieder Naturdünger für den Rasen. Kann dagegen der Rasenschnitt aufgrund
der zu großen Halmlängen nicht mehr spurlos vertrocknen, so muss das Mähgut aufgenommen
werden
2. Die Rasenflächen müssen spätestens alle 14 Tage gemäht werden, je nach Witterung auch
öfter.
3. Den Firmen ist durchaus bewusst, dass sie die während der Pflegearbeiten entstehenden
Verschmutzungen an den Gräbern selbstverständlich beseitigen müssen. Sie wurden ausdrücklich hierauf hingewiesen.
4. Ich gehe davon aus, dass der Preis etwa um 30% steigen würde, wenn alle Flächen mit einem
Fangkorb gemäht würden. Dies bedeutet eine Kostensteigerung i.H.v. ca. 10.000 €
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
In Vertretung
(Hallstein)
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