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Anfrage (Anfrage bzgl. Rasenschnitt auf den Friedhöfen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
212 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
16.06.16, 16:16
Aktualisiert
16.06.16, 16:16
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Böcking 0 22 35 / 409-408 Mein Zeichen Ihr Zeichen 17.05.2016 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 17.05.2016 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 281/2016 28.06.2016 Anfrage bzgl. Rasenschnitt auf den Friedhöfen Sehr geehrter Herr Kirchharz, die Beschwerden dass beim Rasenmähen das abgeschnittene Gras häufig auf die Gräber und Grabeinfassungen geblasen wird, sind mir nur aus Friesheim bekannt. Die Verschmutzungen entstehen jedoch nicht durch das Mähen ohne Fangkorb, sondern vielmehr durch die Arbeit mit einem Freischneider. Mit einem solchen Gerät wird oft unmittelbar entlang der Gräber gemäht. Eine gewisse Verschmutzung kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Selbstverständlich habe ich alle Firmen angewiesen, im Nachgang einer solchen Arbeit zumindest die Grabeinfassungen zu säubern bzw. abzukehren Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger durchaus sehr ernst nehme. Es ist jedoch zielführend, wenn die Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstellen meine Fachabteilung über diese. Missstände informieren, bevor sie die Gräber gereinigt haben. Sobald der Mangel beseitigt wurde, kann ich kaum eine fundierte Beschwerde an die ausführende Firma richten bzw. weiterleiten. Bei bereits wieder gereinigten Gräbern ist der Grund einer Beschwerde nicht mehr ersichtlich und somit der ausführenden Firma auch nicht zu vermitteln. Nun zu Ihren konkreten Fragen. 1. Es wird auf allen Friedhöfen ohne Fangkorb gemäht. Solange die abgeschnittenen Grashalme nur eine kurze Länge aufweisen, ist dies auch ohne Nachteile möglich. Sie vertrocknen schnell . und sind dann wieder Naturdünger für den Rasen. Kann dagegen der Rasenschnitt aufgrund der zu großen Halmlängen nicht mehr spurlos vertrocknen, so muss das Mähgut aufgenommen werden 2. Die Rasenflächen müssen spätestens alle 14 Tage gemäht werden, je nach Witterung auch öfter. 3. Den Firmen ist durchaus bewusst, dass sie die während der Pflegearbeiten entstehenden Verschmutzungen an den Gräbern selbstverständlich beseitigen müssen. Sie wurden ausdrücklich hierauf hingewiesen. 4. Ich gehe davon aus, dass der Preis etwa um 30% steigen würde, wenn alle Flächen mit einem Fangkorb gemäht würden. Dies bedeutet eine Kostensteigerung i.H.v. ca. 10.000 € Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten konnte. Mit freundlichen Grüßen, In Vertretung (Hallstein) -2-