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Beschlussvorlage (Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Michael Zöphel)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Michael Zöphel) Beschlussvorlage (Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Michael Zöphel)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-201/2005 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 19.04.2005 Betreff: Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Michael Zöphel Beschlussvorschlag: Bürgermeister Koerdt führt den Stadtverordneten Michael Zöphel in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadtverordnete Kirstin Köcher, Bündnis 90/Die Grünen, hat mit Wirkung vom 09.02.2005 ihr Mandat im Rat der Stadt Bedburg niedergelegt. Der Wahlausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 29.09.2004 u.a. festgestellt, dass Frau Köcher aufgrund der Wahl zur Vertretung der Stadt Bedburg am 26.09.2004 aus der Reserveliste der Partei Bündnis 90/Die Grünen in den Rat der Stadt Bedburg gewählt worden ist. Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wird, wenn eine gewählte Vertreterin aus der Vertretung ausscheidet, der Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Herr Zöphel hat die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Bedburg gem. §§ 35 und 36 Abs. 1 Satz 4 Kommunalwahlgesetz i. V. m. § 62 Nr. 1 Kommunalwahlordnung durch Annahmeerklärung erworben. Der Wahlleiter der Stadt Bedburg hat festgestellt und gem. § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz am 22.02.2005 für die Dauer eines Monats öffentlich bekannt gemacht, dass Nachfolger für Frau Kirstin Köcher der in der Reserveliste der Partei Bündnis 90/Die Grünen benannte Herr Michael Zöphel, wohnhaft Schumannstraße 7, 50181 Bedburg, ist. Innerhalb der Monatsfrist wurden keine Einsprüche gegen die Feststellung der Ersatzbestimmung erhoben, so dass Herr Zöphel nunmehr gemäß § 67 Abs. 3 GO NW vom Bürgermeister in sein Amt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben zu verpflichten ist. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann z.B. in der Weise vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtung ist eine besondere Niederschrift zu fertigen. 50181 Bedburg, den 10.03.2005 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Leiterin Ratsbüro Bürgermeister