Daten
Kommune
Bedburg
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14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-201/2005
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
19.04.2005
Betreff:
Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Michael Zöphel
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Koerdt führt den Stadtverordneten Michael Zöphel in sein Amt ein und
verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
seiner Aufgaben.
Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil
dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stadtverordnete Kirstin Köcher, Bündnis 90/Die Grünen, hat mit Wirkung vom
09.02.2005 ihr Mandat im Rat der Stadt Bedburg niedergelegt.
Der Wahlausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 29.09.2004 u.a.
festgestellt, dass Frau Köcher aufgrund der Wahl zur Vertretung der Stadt Bedburg am
26.09.2004 aus der Reserveliste der Partei Bündnis 90/Die Grünen in den Rat der Stadt
Bedburg gewählt worden ist.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wird, wenn eine gewählte Vertreterin aus der
Vertretung ausscheidet, der Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei oder
Wählergruppe besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.
Herr Zöphel hat die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Bedburg gem. §§ 35 und 36 Abs. 1
Satz 4 Kommunalwahlgesetz i. V. m. § 62 Nr. 1 Kommunalwahlordnung durch
Annahmeerklärung erworben.
Der Wahlleiter der Stadt Bedburg hat festgestellt und gem. § 45 Abs. 2
Kommunalwahlgesetz am 22.02.2005 für die Dauer eines Monats öffentlich bekannt
gemacht, dass Nachfolger für Frau Kirstin Köcher der in der Reserveliste der Partei
Bündnis 90/Die Grünen benannte Herr Michael Zöphel, wohnhaft Schumannstraße 7,
50181 Bedburg, ist.
Innerhalb der Monatsfrist wurden keine Einsprüche gegen die Feststellung der
Ersatzbestimmung erhoben, so dass Herr Zöphel nunmehr gemäß § 67 Abs. 3 GO NW
vom Bürgermeister in sein Amt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben zu verpflichten ist.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann z.B. in der Weise vollzogen
werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis
mit folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“
Über die Verpflichtung ist eine besondere Niederschrift zu fertigen.
50181 Bedburg, den 10.03.2005
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister