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Allgemeine Vorlage (30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereich "Bergsteiner Straße"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereich  "Bergsteiner Straße";

hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im 
Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage 

b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB) Allgemeine Vorlage (30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereich  "Bergsteiner Straße";

hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im 
Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage 

b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 2. Ergänzung 23/2005 Bauamt - Herr Schmühl - 621-00-FNP 30. Ä.BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02.10.2006 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 26.10.2006 31.10.2006 07.11.2006 30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereich "Bergsteiner Straße"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17. 05. 2005 den Aufstellungsbeschluss zur o. a. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, und zwar in einem Teilbereich der „Bergsteiner Straße“. Das Plangebiet wollen Sie der beigefügten Ablichtung (Anlage 1) entnehmen. Über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde in der Sitzung des Rates am 25.04.2006 entschieden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Offenlage des Planentwurfes wurde in der Zeit vom 24. Juli bis 24. August 2006 durchgeführt. Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen mehr eingegangen, über die im Rahmen der Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu entscheiden wäre. Dem endgültigen Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich des Ihnen bekannten Umweltberichtes und der Begründung kann nunmehr zugestimmt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - Keine - III. Beschlussvorschlag: „Der 30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereich „Bergsteiner Straße“, einschließlich des vorliegenden Umweltberichtes und der Begründung wird gemäß § 5 BauGB zugestimmt.“ Der Bürgermeister - Ramm -Anlage- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-